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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogDigitale Belege Buchführung

Digitale Belege Buchführung 2026: GoBD-konform archivieren

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die digitale Belegverwaltung ist für Unternehmen längst Standard – doch nur wer die GoBD-Anforderungen kennt, arbeitet rechtssicher. Dieser Leitfaden erklärt, welche Regeln für digitale Belege gelten, wie Sie Papierbelege ersetzend scannen und revisionssicher archivieren. Die doppelte Buchführung bildet dabei das systematische Fundament für eine GoBD-konforme Buchführung und alle steuerrelevanten Prozesse sowie eine optimale Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung. Stand 2026: Alle Vorgaben, Software-Tipps und Praxis-Checklisten auf einen Blick.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Digitale Belege müssen nach den GoBD vollständig, unveränderbar, maschinell auswertbar und mit einer Verfahrensdokumentation archiviert werden. Papierbelege dürfen nach dem ersetzenden Scannen vernichtet werden, sofern Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit gewährleistet sind. Bei einer Betriebsprüfung muss das Unternehmen sämtliche digitale Belege jederzeit in maschinell lesbarer Form zur Verfügung stellen können.

Was sind digitale Belege in der Buchführung?

Digitale Belege sind elektronisch erzeugte oder digitalisierte Nachweise über Geschäftsvorfälle, die als Grundlage für die Buchführung dienen. Sie umfassen sowohl originär digitale Dokumente (z. B. PDF-Rechnungen per E-Mail, elektronische Kassenbons, Online-Banking-Auszüge) als auch eingescannte Papierbelege. Besonders in der Buchführung für Hotel und Gaststätten spielen digitale Kassenbons und Rechnungen eine zentrale Rolle. Nach § 239 Abs. 4 HGB sind Buchführungsunterlagen auch in digitaler Form zulässig, sofern die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung gewährleistet bleibt.

Die rechtliche Gleichstellung digitaler Belege mit Papierbelegen setzt voraus, dass sie den Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) entsprechen. Diese wurden vom Bundesministerium der Finanzen zuletzt am 28. November 2019 neu gefasst und gelten für alle Unternehmen, die buchführungspflichtig sind – unabhängig von der Rechtsform.

Hinweis

Für GmbHs ist die digitale Belegführung nicht nur zulässig, sondern wirtschaftlich sinnvoll: Sie spart Lagerkosten, beschleunigt Prüfungen und erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater – etwa bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB.

Abgrenzung: Originär digitale Belege vs. digitalisierte Papierbelege

Belegart Beispiel Aufbewahrungspflicht
Originär digital E-Mail-Rechnung (PDF), Online-Kontoauszug, DATEV-Buchungsjournal Digital, unveränderbar, 10 Jahre
Digitalisiert (ersetzend gescannt) Eingescannte Papierrechnung nach Vernichtung Digital, nach Verfahrensdokumentation, 10 Jahre
Digitalisiert (Abbild) Scan zur Arbeitserleichterung, Original bleibt Papier maßgeblich, 10 Jahre

Welche GoBD-Anforderungen gelten für digitale Belege?

Die GoBD definieren sechs zentrale Anforderungen, die digitale Belege erfüllen müssen, um steuerlich anerkannt zu werden. Diese Grundsätze sind für alle Unternehmen bindend – unabhängig davon, ob ein digitales Buchführungssystem oder ein externer Steuerberater eingesetzt wird.

Die sechs GoBD-Grundsätze im Überblick

  • Nachvollziehbarkeit: Jeder Geschäftsvorfall muss von der Entstehung bis zur Ablage lückenlos dokumentiert sein.
  • Vollständigkeit: Alle Belege müssen erfasst und aufbewahrt werden – kein Beleg darf fehlen oder gelöscht werden.
  • Richtigkeit: Die gebuchten Werte müssen mit den Belegen übereinstimmen; Änderungen müssen protokolliert werden.
  • Zeitgerechte Buchung: Geschäftsvorfälle sind zeitnah zu erfassen (in der Regel innerhalb von 10 Tagen).
  • Ordnung: Belege müssen systematisch abgelegt und jederzeit auffindbar sein (z. B. nach Datum, Kreditor, Belegnummer).
  • Unveränderbarkeit: Digitale Belege dürfen nach Verbuchung nicht mehr geändert oder gelöscht werden können – technische Maßnahmen (z. B. Versionierung, Schreibschutz) sind erforderlich.

„Viele GmbHs unterschätzen die Anforderung der Unveränderbarkeit: Ein einfacher Ordner auf dem Fileserver reicht nicht. Es braucht ein System, das Änderungen protokolliert oder verhindert – etwa eine DMS-Software oder eine cloudbasierte Buchhaltungslösung mit Audit-Trail.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Verfahrensdokumentation als Nachweis der GoBD-Konformität

Nach den GoBD muss jedes Unternehmen eine Verfahrensdokumentation erstellen, die beschreibt, wie digitale Belege erfasst, verarbeitet, gespeichert und archiviert werden. Diese Dokumentation ist bei Betriebsprüfungen vorzulegen und sollte folgende Punkte enthalten:

  • Organisatorische und technische Beschreibung des Buchführungsprozesses
  • Verwendete Hard- und Software (z. B. DATEV, Lexware, sevDesk, OnlineBilanz-Plattform)
  • Zugriffsberechtigungen und Rollen (wer darf Belege erfassen, buchen, löschen?)
  • Datensicherungskonzept (Backup-Intervalle, Speicherorte, Wiederherstellungstests)
  • Regelungen zum ersetzenden Scannen (falls Papierbelege digitalisiert und vernichtet werden)

Achtung

Eine fehlende oder unvollständige Verfahrensdokumentation kann bei Betriebsprüfungen zur Verwerfung der digitalen Buchführung führen – mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen (Schätzungsbescheid, Steuernachzahlung, ggf. Verzugszinsen).

Ersetzend scannen: Dürfen Papierbelege nach dem Scannen vernichtet werden?

Grundsätzlich ja – unter strengen Voraussetzungen. Das ersetzende Scannen ermöglicht es Unternehmen, Papierbelege nach der Digitalisierung zu vernichten, sofern die digitale Version den Original-Charakter rechtssicher abbildet. Die GoBD lassen dies ausdrücklich zu, verlangen aber eine detaillierte Verfahrensdokumentation und die Einhaltung technischer und organisatorischer Anforderungen.

Voraussetzungen für das ersetzende Scannen

  1. Bildqualität und Lesbarkeit: Der Scan muss vollständig, lesbar und farbgetreu sein (mind. 200 dpi, bei Farbbelegen Farbscan).
  2. Unveränderbarkeit: Die digitale Datei muss nach dem Scannen gegen Änderungen geschützt werden (z. B. PDF/A-Format, DMS mit Versionierung).
  3. Indexierung: Jeder Beleg muss mit Metadaten versehen werden (Datum, Kreditor, Belegnummer, Betrag), um ihn jederzeit auffindbar zu machen.
  4. Verfahrensdokumentation: Der Scan-Prozess muss schriftlich beschrieben sein – inklusive verwendeter Hard-/Software, Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung.
  5. Interner Kontrollprozess: Es sollte ein Vier-Augen-Prinzip oder stichprobenartige Kontrollen geben, um Fehler (fehlende Seiten, unleserliche Scans) zu vermeiden.

Achtung

Nicht alle Belege dürfen ersetzend gescannt werden: Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, Gründungsurkunden und bestimmte Zolldokumente müssen im Original aufbewahrt werden. Bei Unsicherheit sollte der Steuerberater konsultiert werden.

„In der Praxis empfehlen wir unseren Mandanten, für das ersetzende Scannen ein zertifiziertes DMS oder eine cloudbasierte Buchhaltungslösung zu nutzen. Die Verfahrensdokumentation erstellen wir gemeinsam – das spart bei Betriebsprüfungen Zeit und Nerven.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zeitpunkt der Vernichtung

Die Vernichtung der Papierbelege darf erst erfolgen, nachdem der Scanvorgang abgeschlossen und die Qualität geprüft wurde. Viele Unternehmen warten sicherheitshalber bis zum Abschluss der Betriebsprüfung oder bis zur Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG. Eine pauschale Frist gibt es nicht – entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit.

Wie müssen digitale Belege archiviert werden?

Digitale Belege unterliegen denselben Aufbewahrungsfristen wie Papierbelege: 10 Jahre für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Inventare und Eröffnungsbilanzen (§ 257 Abs. 1 HGB, § 147 Abs. 1 AO). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Für den Jahresabschluss 2025 endet die Aufbewahrungspflicht somit am 31. Dezember 2035.

Technische Anforderungen an die digitale Archivierung

  • Unveränderbarkeit: Archivierte Belege dürfen nicht mehr geändert oder gelöscht werden können. Technisch kann dies durch Schreibschutz, WORM-Speicher (Write Once, Read Many) oder Audit-Logs sichergestellt werden.
  • Jederzeit lesbar: Auch nach Jahren muss die Software in der Lage sein, die Belege zu öffnen. Empfohlen werden offene Dateiformate (PDF/A, TIFF) statt proprietärer Formate.
  • Maschinelle Auswertbarkeit: Bei Betriebsprüfungen haben Finanzbehörden nach § 147 Abs. 6 AO das Recht auf Datenzugriff (Z1: Nur-Lesen, Z2: Datenexport, Z3: Direkter Zugriff). Das System muss diese Zugriffe unterstützen.
  • Backup und Datensicherung: Regelmäßige Backups (täglich oder wöchentlich) sind Pflicht. Mindestens ein Backup sollte räumlich getrennt (z. B. in der Cloud oder in einem anderen Gebäude) gespeichert werden.
  • Revisionssicherheit: Änderungen, Löschungen oder Zugriffe müssen protokolliert werden (Wer? Wann? Was?).

Hinweis

Cloud-Lösungen (z. B. DATEV Unternehmen online, sevDesk, Lexoffice) erfüllen in der Regel die GoBD-Anforderungen automatisch – vorausgesetzt, sie sind zertifiziert. Wer eine eigene Server-Lösung betreibt, muss die technischen Anforderungen selbst sicherstellen und dokumentieren.

Migration und Systemwechsel

Bei einem Wechsel der Buchhaltungssoftware oder der Archivierungslösung müssen alle archivierten Belege migriert werden. Die Lesbarkeit und Unveränderbarkeit muss auch nach der Migration gewährleistet sein. Es empfiehlt sich, die Migration durch den Steuerberater oder IT-Dienstleister begleiten zu lassen und in der Verfahrensdokumentation zu dokumentieren.

10 Jahre

Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege

PDF/A

Empfohlenes Format für Langzeitarchivierung

§ 147 AO

Rechtsgrundlage für Datenzugriff durch Finanzbehörden

Welche Software eignet sich für die digitale Belegverwaltung?

Die Wahl der richtigen Software hängt von der Unternehmensgröße, der Komplexität der Buchhaltung und der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ab. Grundsätzlich lassen sich drei Kategorien unterscheiden: Dokumentenmanagementsysteme (DMS), Buchhaltungssoftware mit integriertem Belegmanagement und Steuerberater-Plattformen.

Übersicht: Software-Kategorien für digitale Belege

DMS (Dokumentenmanagement)

  • Hohe Flexibilität
  • Integration mit ERP/Buchhaltung möglich
  • Einmalige Investition + laufende Kosten

Buchhaltungssoftware

  • Nahtlose Integration in Fibu
  • Automatische Belegerfassung (KI/OCR)
  • Monatliche Abo-Modelle

Steuerberater-Plattformen

  • Steuerberater inkludiert
  • Transparente Festpreise
  • Keine eigene Software nötig

Auswahlkriterien für GoBD-konforme Software

  • GoBD-Zertifizierung oder Testat durch unabhängige Prüfstelle (z. B. IDW PS 880)
  • Unveränderbarkeit (Versionierung, Audit-Trail, Schreibschutz)
  • Datenzugriff für Finanzbehörden (Z1/Z2/Z3 nach § 147 Abs. 6 AO)
  • Schnittstellen zu DATEV, Banken, ERP-Systemen
  • Backup- und Sicherheitskonzept (ISO 27001, DSGVO-konform)
  • Support und Dokumentation (Verfahrensdokumentation als Vorlage?)

„Für viele GmbHs ist eine cloudbasierte Lösung mit direkter Anbindung an den Steuerberater die wirtschaftlichste Variante. Sie sparen sich die IT-Infrastruktur, und der Jahresabschluss wird direkt aus den digitalen Belegen erstellt – ohne Medienbrüche.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was müssen Sie bei einer Betriebsprüfung mit digitalen Belegen beachten?

Bei einer Betriebsprüfung hat das Finanzamt nach § 147 Abs. 6 AO das Recht, auf digitale Buchführungsdaten und Belege zuzugreifen. Unternehmen müssen in der Lage sein, die Daten vollständig, strukturiert und maschinell auswertbar zur Verfügung zu stellen. Drei Zugriffsvarianten sind gesetzlich vorgesehen:

Zugriffsvariante Beschreibung Technische Umsetzung
Z1 – Nur-Lese-Zugriff Prüfer erhält Einsicht in die Daten am Bildschirm, ohne Export Lesezugriff auf DMS oder Buchhaltungssoftware vor Ort
Z2 – Datenträgerüberlassung Unternehmen stellt strukturierte Daten (z. B. DATEV-Export, CSV) bereit Export aus Software, Übergabe auf USB-Stick oder per verschlüsseltem Upload
Z3 – Direkter Zugriff (Datenfernübertragung) Prüfer greift remote auf das System zu (selten, nur nach Anordnung) VPN- oder Remote-Desktop-Zugang mit Protokollierung

In der Praxis wird meist Z2 gewählt: Das Unternehmen exportiert die Daten in einem strukturierten Format (z. B. GDPdU, DATEV-ASCII) und übergibt sie dem Prüfer. Wichtig: Der Export muss alle buchungsrelevanten Informationen enthalten – inklusive der Belege als PDF.

Achtung

Unvollständige oder fehlerhafte Datenexporte können zur Verwerfung der Buchführung führen. Das Finanzamt darf dann die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO) – oft mit erheblichen Steuernachzahlungen.

Vorbereitung auf die Betriebsprüfung: Checkliste

  • Verfahrensdokumentation aktuell und vollständig?
  • Alle Belege vollständig archiviert und auffindbar?
  • Backup vorhanden und Wiederherstellung getestet?
  • Software-Zertifikat (GoBD, IDW PS 880) verfügbar?
  • Zugriffsrechte für Betriebsprüfer vorbereitet (Z1, Z2 oder Z3)?
  • Ansprechpartner benannt (Geschäftsführer, Buchhalter, Steuerberater)?

„Wir raten unseren Mandanten, vor der Betriebsprüfung einen Probe-Export durchzuführen. So stellen Sie sicher, dass alle Daten vollständig und lesbar sind – und vermeiden böse Überraschungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie prüfen und sichern Sie die GoBD-Konformität im laufenden Betrieb?

GoBD-Konformität ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Belege dauerhaft ordnungsgemäß erfasst, verarbeitet und archiviert werden. Drei Maßnahmen sind zentral: Interne Kontrollen, regelmäßige Schulungen und externe Audits.

Interne Kontrollen: Vier-Augen-Prinzip und Stichproben

Jede Buchung sollte durch eine zweite Person geprüft werden – zumindest stichprobenartig. Dies verhindert Fehler (fehlende Belege, falsche Konten, unleserliche Scans) und erhöht die Rechtssicherheit. Viele Buchhaltungsprogramme bieten dafür Freigabe-Workflows an.

  • Monatliche Stichproben: 5–10 % aller Buchungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
  • Quartalsweise Kontrolle der Verfahrensdokumentation: Sind alle Prozesse noch aktuell?
  • Jährlicher Test der Datensicherung: Kann ein Backup tatsächlich wiederhergestellt werden?

Schulung der Mitarbeiter

Buchhalter, Assistenten und Geschäftsführer müssen die GoBD-Anforderungen kennen. Regelmäßige Schulungen (z. B. einmal jährlich) stellen sicher, dass Änderungen in der Rechtsprechung oder Software-Updates berücksichtigt werden. Viele Softwareanbieter (DATEV, Lexware) bieten kostenlose Webinare an.

Hinweis

Der Steuerberater kann bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation, bei Schulungen und bei der Vorbereitung auf Betriebsprüfungen unterstützen. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert oft von dessen Fachwissen auch im laufenden Geschäftsjahr.

Externe Audits und Zertifizierungen

Größere GmbHs lassen ihre digitale Buchführung regelmäßig durch externe Wirtschaftsprüfer oder IT-Auditoren prüfen (z. B. nach IDW PS 880). Dies schafft Rechtssicherheit gegenüber Finanzbehörden und ist bei Betriebsprüfungen ein starkes Argument für die Ordnungsmäßigkeit.

Für kleinere GmbHs

Interne Kontrollen (Vier-Augen-Prinzip, Stichproben) + jährliche Prüfung durch Steuerberater + zertifizierte Software (DATEV, sevDesk, OnlineBilanz).

Für größere GmbHs

Zusätzlich: Externes Audit (IDW PS 880) + IT-Sicherheitszertifizierung (ISO 27001) + regelmäßige Penetrationstests + Datenschutz-Audit (DSGVO).

„Viele Mandanten fragen uns, ob ihre Buchhaltung GoBD-konform ist. Wir empfehlen, einmal jährlich einen Check durchzuführen – idealerweise vor der Erstellung des Jahresabschlusses. So vermeiden Sie böse Überraschungen bei der Betriebsprüfung.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Vorteile bieten digitale Belege für GmbHs?

Digitale Belege sparen nicht nur Papier und Lagerkosten – sie beschleunigen Prozesse, erhöhen die Transparenz und erleichtern die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Für GmbHs, die nach § 264 HGB zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, ist eine digitale Belegführung oft unverzichtbar, um Fristen einzuhalten und Prüfungen zu bestehen.

Zeitersparnis und Effizienz

  • Automatische Belegerfassung: Moderne Software (z. B. sevDesk, DATEV) liest Belege per OCR aus und schlägt Konten vor – Buchungen dauern nur noch Sekunden.
  • Schneller Zugriff: Belege sind jederzeit über die Suchfunktion auffindbar – kein Wühlen in Aktenordnern mehr.
  • Parallelarbeit: Geschäftsführer, Buchhalter und Steuerberater können gleichzeitig auf dieselben Belege zugreifen (cloudbasierte Lösungen).
  • Kürzere Abstimmungszeiten: Bei der Erstellung des Jahresabschlusses entfallen Medienbrüche – der Steuerberater arbeitet direkt mit den digitalen Belegen.

Kosteneinsparungen

bis 70 %

Weniger Papier- und Druckkosten

bis 50 %

Weniger Lagerkosten (Archive, Ordner)

bis 30 %

Schnellere Buchführung durch Automatisierung

Laut einer Studie der Bitkom sparen Unternehmen durch digitale Belegführung durchschnittlich 30–40 % der Verwaltungskosten. Für eine mittelgroße GmbH mit 500–1.000 Belegen pro Monat summiert sich das auf mehrere tausend Euro pro Jahr.

Rechtssicherheit und Prüfungssicherheit

Digitale Belege sind – wenn GoBD-konform archiviert – rechtssicher und werden vom Finanzamt akzeptiert. Bei Betriebsprüfungen können Daten schnell exportiert und bereitgestellt werden. Versionierung und Audit-Trails schützen vor Manipulationsvorwürfen. Besonders für Branchen mit hohem Belegaufkommen wie die digitale Buchhaltung Gastronomie ist eine durchgängig digitale Archivierung unverzichtbar.

Hinweis

Unternehmen, die ihren Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen, profitieren zusätzlich: Der Steuerberater prüft die Belege laufend und weist auf Fehler oder fehlende Dokumente hin – lange bevor die Betriebsprüfung kommt.

Bessere Übersicht und Controlling

Digitale Belege ermöglichen Echtzeit-Auswertungen: Offene Posten, Liquidität, Umsatzentwicklung – alles auf Knopfdruck. Geschäftsführer können jederzeit den Stand der Buchführung einsehen und fundierte Entscheidungen treffen. Dies ist besonders wichtig für die Einhaltung der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße und große GmbHs).

Häufig gestellte Fragen

Wie lange müssen digitale Belege aufbewahrt werden?

Digitale Belege unterliegen denselben Aufbewahrungsfristen wie Papierbelege: 10 Jahre für Buchungsbelege, Rechnungen und Jahresabschlüsse nach § 147 AO bzw. § 257 HGB, 6 Jahre für geschäftliche Briefe und sonstige Unterlagen. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde. Auch nach Ablauf der Frist sollten Belege erst nach Rücksprache mit dem Steuerberater gelöscht werden.

Kann ich private Cloud-Dienste wie Dropbox oder Google Drive für die Belegarchivierung nutzen?

Private Cloud-Dienste sind grundsätzlich zulässig, sofern sie die GoBD-Anforderungen erfüllen: revisionssichere Archivierung, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und vollständige Verfahrensdokumentation. Viele Consumer-Clouds bieten jedoch keine ausreichenden Protokollierungs- und Zugriffskontroll-Funktionen. Für GmbHs empfiehlt sich daher der Einsatz spezialisierter GoBD-konformer Archivierungslösungen oder die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der eine zertifizierte Infrastruktur bereitstellt.

Was passiert, wenn ich digitale Belege verliere oder versehentlich lösche?

Der Verlust oder die Löschung von Belegen stellt einen Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO und § 257 HGB dar. Das Finanzamt kann in solchen Fällen Schätzungen vornehmen, Hinzuschätzungen durchführen oder ein Ordnungsgeld verhängen. Im schlimmsten Fall droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Deshalb ist eine redundante, revisionssichere Sicherung digitaler Belege (z. B. durch automatische Backups und geeignete Archivierungssoftware) zwingend erforderlich.

Muss ich eine Verfahrensdokumentation erstellen, auch wenn ich nur wenige digitale Belege habe?

Ja. Die GoBD verlangen von jedem Unternehmen – unabhängig von der Größe oder Belegmenge – eine vollständige Verfahrensdokumentation. Diese beschreibt die eingesetzten Systeme, Prozesse der Belegerfassung, -verarbeitung und -archivierung sowie interne Kontrollen. Auch Kleinunternehmen und Ein-Personen-GmbHs sind verpflichtet, die Nachvollziehbarkeit und Ordnungsmäßigkeit ihrer digitalen Buchführung schriftlich zu dokumentieren. Steuerberater unterstützen bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation.

Dürfen Belege im Ausland gespeichert werden?

Ja, digitale Belege dürfen auch auf Servern im Ausland gespeichert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die GoBD-Anforderungen eingehalten werden und der Zugriff für eine Betriebsprüfung in Deutschland jederzeit und ohne Verzögerung möglich ist (Datenzugriff gemäß § 147 Abs. 6 AO). Zudem müssen datenschutzrechtliche Vorgaben (DSGVO) beachtet werden. Bei Speicherung außerhalb der EU sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater klären, ob zusätzliche Maßnahmen (z. B. Standardvertragsklauseln) erforderlich sind.

Kann ich Belege auch mobil per Smartphone-App erfassen und verbuchen?

Ja, viele moderne Buchhaltungslösungen bieten Smartphone-Apps zur mobilen Belegerfassung. Wichtig ist, dass die App die GoBD-Anforderungen erfüllt: Belege müssen vollständig, unverändert und nachvollziehbar erfasst, mit Metadaten (Datum, Uhrzeit, Nutzer) versehen und revisionssicher archiviert werden. Die Verfahrensdokumentation sollte den Prozess der mobilen Erfassung detailliert beschreiben. Viele zertifizierte Softwarelösungen bieten solche Apps bereits GoBD-konform an.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Abgabenordnung (AO), Handelsgesetzbuch (HGB), BMF-Schreiben zu den GoBD (November 2019). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater