Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogJahresabschluss unterschreiben

Jahresabschluss unterschreiben: Wer muss 2026?

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Unterzeichnung des Jahresabschlusses ist keine Formsache, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 245 HGB. Wer genau unterzeichnen muss, welche Form zulässig ist und welche Folgen eine fehlende Unterschrift hat, ist für alle Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften entscheidend. OnlineBilanz erklärt die Rechtslage für 2026 im Detail.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Nach § 245 HGB müssen alle gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss eigenhändig unterschreiben. Bei einer GmbH bedeutet dies konkret, dass alle Geschäftsführer den Jahresabschluss unterschreiben müssen. Die Unterzeichnung muss vor Feststellung erfolgen, also vor dem Gesellschafterbeschluss. Fehlt die Unterschrift oder ist sie unvollständig, ist der Jahresabschluss nicht ordnungsgemäß aufgestellt und kann nicht wirksam offengelegt werden.

Wer muss den Jahresabschluss unterzeichnen?

Die Unterzeichnungspflicht des Jahresabschlusses ist in § 245 HGB klar geregelt: Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluss zu unterzeichnen. Bei einer GmbH sind dies die im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer. Die persönliche Unterschrift dient als Bestätigung, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Rechtliche Grundlage

§ 245 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter zur Unterzeichnung. Bei mehreren Geschäftsführern müssen grundsätzlich alle unterschreiben, sofern die Satzung keine abweichende Regelung zur Vertretungsbefugnis enthält.

Einzelvertretung vs. Gesamtvertretung

Entscheidend ist die im Handelsregister eingetragene Vertretungsregelung. Bei Einzelvertretungsbefugnis kann jeder Geschäftsführer den Jahresabschluss allein unterzeichnen. Bei Gesamtvertretung ist die Unterschrift aller Geschäftsführer erforderlich. In der Praxis empfiehlt sich aus Dokumentationsgründen stets die Unterschrift aller Geschäftsführer, auch wenn Einzelvertretung besteht – nicht zuletzt, weil die Adressaten des Jahresabschlusses eine klare und einheitliche Unterzeichnung erwarten.

  • Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis: Unterschrift eines Geschäftsführers ausreichend
  • Geschäftsführer mit Gesamtvertretung: Unterschrift aller Geschäftsführer erforderlich
  • Satzungsregelungen können spezielle Vorgaben enthalten
  • Im Zweifel: Alle Geschäftsführer unterschreiben (Best Practice)

Unterschriftspflicht nach § 245 HGB im Detail

§ 245 HGB regelt die formelle Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses. Die Unterzeichnung ist keine bloße Formalität, sondern dokumentiert die Verantwortungsübernahme der Geschäftsführung für die Rechnungslegung. Der Jahresabschluss umfasst gemäß § 264 Abs. 1 HGB die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Diese Bestandteile bilden die Grundlage für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage – insbesondere der Gewinn im Jahresabschluss wird hier transparent ausgewiesen. Bei mittelgroßen und großen GmbHs kommt nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB der Lagebericht hinzu.

Was muss konkret unterzeichnet werden?

Dokument Unterzeichnungspflicht Rechtsgrundlage
Bilanz Ja, zwingend § 245 HGB
Gewinn- und Verlustrechnung Ja, zwingend § 245 HGB
Anhang Ja, zwingend § 245 HGB
Lagebericht Ja, bei mittelgroßen/großen GmbHs § 264 Abs. 1 S. 2 HGB
Inventar Nein (aber empfohlen) § 240 HGB

Wichtig bei Feststellung

Die Unterzeichnung muss vor der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung erfolgen. Ein nicht unterzeichneter Jahresabschluss kann nicht wirksam festgestellt werden. Die Feststellungsfrist beträgt nach § 42a Abs. 2 GmbHG für kleine GmbHs 11 Monate, für mittelgroße und große GmbHs 8 Monate nach dem Bilanzstichtag 31.12.2025.

In der Praxis erfolgt die Unterzeichnung üblicherweise auf dem Deckblatt oder der letzten Seite jedes Dokumententeils. Bei elektronischer Aufstellung können seit 2020 auch qualifizierte elektronische Signaturen nach eIDAS-Verordnung verwendet werden.

Elektronische Signatur beim Jahresabschluss

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wurde die elektronische Unterzeichnung von Jahresabschlüssen ausdrücklich ermöglicht. Maßgeblich ist die qualifizierte elektronische Signatur nach Art. 3 Nr. 12 der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Diese ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

Anforderungen an die elektronische Signatur

  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach eIDAS-Verordnung erforderlich
  • Ausgestellt von einem anerkannten Zertifizierungsdiensteanbieter
  • Eindeutige Zuordnung zur Person des unterzeichnenden Geschäftsführers
  • Technische Sicherstellung der Unverfälschbarkeit des signierten Dokuments
  • Langzeitarchivierung mit Prüfmöglichkeit über mindestens 10 Jahre (§ 257 HGB)

„In der digitalen Zusammenarbeit nutzen viele unserer Mandanten die qualifizierte elektronische Signatur. Das spart Zeit und ermöglicht eine vollständig digitale Prozesskette vom Buchen bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister. Wichtig ist dabei die korrekte technische Umsetzung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxishinweise zur digitalen Unterzeichnung

Vorteile

  • Ortsunabhängige Unterzeichnung möglich
  • Schnellere Abwicklung bei mehreren Geschäftsführern
  • Revisionssichere Dokumentation
  • Direkte Weiterverarbeitung für E-Bilanz und Offenlegung

Zu beachten

  • Nur qualifizierte Signatur ist rechtssicher
  • Einfache digitale Unterschriften reichen nicht
  • Technische Infrastruktur erforderlich
  • Schulung der Geschäftsführung empfohlen

Welche Folgen hat eine fehlende Unterschrift?

Ein nicht unterzeichneter Jahresabschluss ist formell nicht ordnungsgemäß im Sinne des § 245 HGB. Die fehlende Unterschrift hat mehrere rechtliche und praktische Konsequenzen, die Geschäftsführer kennen sollten.

Rechtliche Konsequenzen

  1. Unwirksamkeit der Feststellung: Die Gesellschafterversammlung kann einen nicht unterzeichneten Jahresabschluss nicht wirksam feststellen. Die Feststellung wäre anfechtbar oder nichtig.
  2. Verstoß gegen Offenlegungspflicht: Beim Unternehmensregister kann nur ein ordnungsgemäß unterzeichneter Jahresabschluss offengelegt werden. Ohne Unterschrift droht die Ablehnung der Einreichung.
  3. Ordnungsgeldverfahren: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro.
  4. Haftungsrisiken: Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden, wenn durch die fehlende Unterschrift Schäden entstehen oder gesetzliche Pflichten verletzt werden.

Praxisfall: Verspätete Feststellung

Wird die fehlende Unterschrift erst nach Ablauf der Feststellungsfrist (11 bzw. 8 Monate nach Bilanzstichtag) bemerkt, kann dies zu einer verspäteten Feststellung führen. Da die Offenlegungsfrist 12 Monate beträgt, verkürzt sich der Spielraum erheblich. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026.

Steuerliche Auswirkungen

Auch steuerlich kann die fehlende Unterzeichnung problematisch werden. Das Finanzamt akzeptiert einen nicht unterzeichneten Jahresabschluss möglicherweise nicht als Grundlage der Steuerfestsetzung. Zwar ist die E-Bilanz nach § 5b EStG eigenständig elektronisch beim Finanzamt einzureichen, doch bei Nachfragen oder Betriebsprüfungen wird die ordnungsgemäße Aufstellung einschließlich Unterzeichnung geprüft.

Wann muss der Jahresabschluss unterzeichnet werden?

Der Zeitpunkt der Unterzeichnung folgt einer klaren Systematik im Ablauf der Jahresabschlusserstellung. Die Unterzeichnung markiert den formellen Abschluss der Aufstellung durch die Geschäftsführung und ist Voraussetzung für die weiteren Schritte.

Chronologischer Ablauf

  • Aufstellung des Jahresabschlusses durch Geschäftsführung (ggf. mit Steuerberater)
  • Prüfung und Finalisierung aller Bestandteile (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht)
  • Unterzeichnung durch alle Geschäftsführer (§ 245 HGB)
  • Prüfung durch Abschlussprüfer (bei prüfungspflichtigen GmbHs nach § 316 HGB)
  • Vorlage an Gesellschafterversammlung zur Feststellung (§ 42a GmbHG)
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Fristen für Bilanzstichtag 31.12.2025

Kleine GmbHs: Feststellung bis 30.11.2026 (11 Monate), Offenlegung bis 31.12.2026 (12 Monate). Mittelgroße/große GmbHs: Feststellung bis 31.08.2026 (8 Monate), Offenlegung bis 31.12.2026 (12 Monate). Die Unterzeichnung muss jeweils vor der Feststellung erfolgen.

In der Praxis erfolgt die Unterzeichnung unmittelbar nach Fertigstellung des Jahresabschlusses und vor Weiterleitung an den Abschlussprüfer oder die Gesellschafterversammlung. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält das fertige Dokument zur Unterzeichnung vorgelegt. Plattformen wie OnlineBilanz koordinieren diesen Prozess digital und stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden.

„Aus steuerlicher Sicht ist die zeitnahe Unterzeichnung nach Aufstellung essentiell. Sie dokumentiert, dass die Geschäftsführung die Zahlen geprüft und verantwortet hat. Bei später auftretenden Unstimmigkeiten ist der Unterzeichnungszeitpunkt ein wichtiger Nachweis der Sorgfaltspflicht.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Sonderfälle: Geschäftsführerwechsel, Abwesenheit, Vertretung

In der Praxis treten regelmäßig Situationen auf, die besondere Fragen zur Unterzeichnung aufwerfen. Geschäftsführerwechsel, langfristige Abwesenheit oder Handlungsunfähigkeit erfordern spezielle Lösungen.

Geschäftsführerwechsel während des Geschäftsjahres

Unterzeichnungspflichtig sind die zum Zeitpunkt der Aufstellung amtierenden Geschäftsführer, nicht die während des Geschäftsjahres tätigen. Wenn ein Geschäftsführer zum 30.06.2025 ausscheidet und der Jahresabschluss zum 31.12.2025 im April 2026 aufgestellt wird, unterzeichnet der neue Geschäftsführer. Eine Unterschrift des ausgeschiedenen Geschäftsführers ist weder erforderlich noch zulässig.

Krankheit oder Abwesenheit eines Geschäftsführers

Bei Einzelvertretungsbefugnis

Wenn mindestens ein Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis vorhanden und handlungsfähig ist, kann dieser den Jahresabschluss allein unterzeichnen. Die Abwesenheit des anderen Geschäftsführers ist unproblematisch.

Bei Gesamtvertretung

Sind alle Geschäftsführer nur zur Gesamtvertretung berechtigt und einer ist dauerhaft verhindert, muss die Gesellschafterversammlung einen weiteren Geschäftsführer bestellen oder die Vertretungsregelung ändern. Alternativ: Bestellung eines Notgeschäftsführers durch das Registergericht nach § 29 BGB analog.

Auslandsaufenthalt und digitale Unterzeichnung

Bei längerem Auslandsaufenthalt eines Geschäftsführers bietet sich die qualifizierte elektronische Signatur an. Der Geschäftsführer kann das Dokument digital von jedem Ort der Welt unterzeichnen. Alternativ kann das Dokument per Kurier zugesandt werden, wobei die Fristwahrung sicherzustellen ist.

Fremdgeschäftsführer und Prokuristen

  • Fremdgeschäftsführer (nicht Gesellschafter) haben dieselbe Unterzeichnungspflicht wie Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Prokuristen sind nicht zur Unterzeichnung berechtigt, auch nicht bei Gesamtprokura
  • Bevollmächtigte können den Jahresabschluss nicht stellvertretend unterzeichnen – die Unterzeichnung ist höchstpersönliche Pflicht
  • Bei Bestellung eines Notgeschäftsführers durch das Gericht ist dieser zur Unterzeichnung berechtigt und verpflichtet

Keine Vertretung durch Vollmacht

Die Unterzeichnung des Jahresabschlusses kann nicht durch Vollmacht delegiert werden. Selbst eine notarielle Generalvollmacht berechtigt nicht zur Unterzeichnung im Namen des Geschäftsführers. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu anderen Geschäftsführeraufgaben.

Welche Rolle spielt der Steuerberater bei der Unterzeichnung?

Der Steuerberater erstellt in den meisten Fällen den Jahresabschluss für die GmbH, ist aber nicht zur Unterzeichnung berechtigt oder verpflichtet. Die Unterzeichnungspflicht nach § 245 HGB liegt ausschließlich bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft, also den Geschäftsführern.

Aufgabenteilung zwischen Steuerberater und Geschäftsführung

Aufgabe Steuerberater Geschäftsführer
Buchhaltung erstellen/prüfen ✓ (als Dienstleistung) Verantwortung
Jahresabschluss aufstellen ✓ (als Dienstleistung) Verantwortung
Jahresabschluss unterzeichnen ✗ nicht berechtigt ✓ zwingend
Steuererklärungen erstellen Mitwirkungspflicht
E-Bilanz übermitteln ✓ (mit Vollmacht) Verantwortung
Feststellung vorbereiten ✓ beratend Entscheidung
Offenlegung durchführen ✓ (mit Vollmacht) Verantwortung

Der Steuerberater bereitet den Jahresabschluss fachlich vor, prüft die Buchführung, wendet die Bilanzierungsvorschriften an und stellt die Dokumente zusammen. Die finale Verantwortung und damit die Unterzeichnung verbleibt jedoch bei der Geschäftsführung. Diese prüft die Plausibilität, gleicht mit der wirtschaftlichen Realität ab und bestätigt durch Unterschrift die Richtigkeit.

„Unsere Steuerberater erstellen den kompletten Jahresabschluss nach HGB und bereiten alle Unterlagen vor. Der Geschäftsführer erhält ein fertiges Dokumentenpaket zur Durchsicht und Unterzeichnung. Wir erklären alle Positionen und beantworten Rückfragen, damit die Geschäftsführung mit gutem Gewissen unterschreiben kann.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitaler Workflow mit dem Steuerberater

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz digitalisieren den gesamten Prozess: Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses wird dieser digital zur Verfügung gestellt. Der Geschäftsführer kann das Dokument online einsehen, bei Fragen direkt Rücksprache halten und anschließend elektronisch signieren. Die signierten Dokumente werden dann direkt für E-Bilanz und Offenlegung weiterverarbeitet.

Vermerk des Steuerberaters

Viele Steuerberater versehen den von ihnen erstellten Jahresabschluss mit einem eigenen Vermerk, der die Art und den Umfang ihrer Tätigkeit beschreibt. Dieser Vermerk ist von der Unterzeichnung nach § 245 HGB zu unterscheiden. Er dokumentiert lediglich, dass der Steuerberater die Buchhaltung ausgewertet und den Abschluss erstellt hat – ersetzt aber nicht die Unterschrift der Geschäftsführung.

Transparente Zusammenarbeit

Wer einen Jahresabschluss erstellen lässt, sollte den Prozess transparent gestalten. Klären Sie mit dem Steuerberater, welche Unterlagen benötigt werden, wie der Zeitplan aussieht und wann Sie das finale Dokument zur Unterzeichnung erhalten. OnlineBilanz bietet hierfür einen strukturierten Festpreis-Prozess mit klaren Fristen.

Praktische Checkliste: Jahresabschluss ordnungsgemäß unterzeichnen

Für eine rechtssichere Unterzeichnung des Jahresabschlusses sollten Geschäftsführer systematisch vorgehen. Die folgende Checkliste fasst alle wesentlichen Prüfpunkte zusammen.

Vor der Unterzeichnung prüfen

  • Jahresabschluss vollständig: Bilanz, GuV, Anhang (ggf. Lagebericht bei mittelgroßen/großen GmbHs)
  • Alle Zahlen plausibel und mit Buchhaltung abgestimmt
  • Bilanzierungsvorschriften nach HGB beachtet (§§ 264 ff. HGB)
  • Größenklasse korrekt bestimmt nach § 267 HGB (relevant für Umfang und Fristen)
  • Steuerberater-Vermerk vorhanden (falls extern erstellt)
  • Alle offenen Fragen mit Steuerberater geklärt
  • Vertretungsregelung geprüft: Einzel- oder Gesamtvertretung
  • Alle amtierenden Geschäftsführer verfügbar

Unterzeichnung durchführen

Handschriftlich

  • Unterschrift auf Bilanz
  • Unterschrift auf GuV
  • Unterschrift auf Anhang
  • Unterschrift auf Lagebericht (falls vorhanden)
  • Datum der Unterzeichnung vermerken
  • Alle Geschäftsführer unterschreiben (bei Gesamtvertretung zwingend)

Elektronisch

  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES) verwenden
  • Alle Dokumententeile einzeln signieren
  • Technische Integrität sicherstellen
  • Langzeitarchivierung aktivieren
  • Prüfprotokoll erstellen
  • Revisionssichere Ablage

Dokumentation

  • Unterzeichnungsdatum dokumentieren
  • Kopie für Geschäftsführung
  • Original für Gesellschafterversammlung
  • Kopie für Steuerberater
  • Bei Prüfungspflicht: Weiterleitung an Abschlussprüfer
  • Aufbewahrung 10 Jahre (§ 257 HGB)

Nach der Unterzeichnung

  1. Gesellschafterversammlung einberufen: Frist beachten, Jahresabschluss als Tagesordnungspunkt aufnehmen
  2. Unterlagen vorbereiten: Unterzeichneter Jahresabschluss, ggf. Prüfungsbericht, Ergebnisverwendungsvorschlag
  3. Feststellung durchführen: Innerhalb der Frist (11 bzw. 8 Monate nach Bilanzstichtag)
  4. Protokoll erstellen: Feststellungsbeschluss dokumentieren, von Versammlungsleiter unterzeichnen
  5. Offenlegung vorbereiten: Unterzeichneter und festgestellter Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen (Frist: 12 Monate)
  6. E-Bilanz übermitteln: Parallel an das Finanzamt (§ 5b EStG)

Fristübersicht für Bilanzstichtag 31.12.2025

Kleine GmbH: Feststellung bis 30.11.2026, Offenlegung bis 31.12.2026. Mittelgroße/große GmbH: Feststellung bis 31.08.2026, Offenlegung bis 31.12.2026. Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wer sich Unterstützung bei der Einhaltung aller Fristen und der ordnungsgemäßen Abwicklung wünscht, kann auf spezialisierte Dienstleister zurückgreifen. OnlineBilanz bietet als Steuerberater-Plattform den kompletten Service vom Jahresabschluss über die Unterzeichnungsvorbereitung bis zur fristgerechten Offenlegung – zu transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein einzelner Geschäftsführer den Jahresabschluss allein unterschreiben, wenn mehrere bestellt sind?

Nein. Nach § 245 HGB müssen alle gesetzlichen Vertreter unterzeichnen – unabhängig von der Vertretungsregelung im Gesellschaftsvertrag. Auch bei Einzelvertretungsberechtigung ist die Unterschrift aller Geschäftsführer erforderlich.

Muss auch der Aufsichtsrat den Jahresabschluss unterschreiben?

Nein. Die Unterzeichnungspflicht nach § 245 HGB betrifft nur die gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer). Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss gemäß § 171 AktG, unterzeichnet aber nicht Bilanz und GuV.

Was passiert, wenn ein Geschäftsführer die Unterschrift verweigert?

Die Verweigerung ohne sachlichen Grund kann eine Pflichtverletzung darstellen und ggf. zur Abberufung führen. Der Jahresabschluss bleibt so lange nicht ordnungsgemäß aufgestellt, bis alle gesetzlichen Vertreter unterschrieben haben oder ein berechtigter Grund vorliegt.

Gilt die Unterschriftspflicht auch für den E-Bilanz-Datensatz?

Nein. Die E-Bilanz nach § 5b EStG wird elektronisch ohne Unterschrift beim Finanzamt eingereicht. Die Unterzeichnungspflicht nach § 245 HGB bezieht sich ausschließlich auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss in Papier- oder qualifiziert elektronischer Form.

Muss bei einer Holding jede Tochtergesellschaft separat unterzeichnen?

Ja. Jede Kapitalgesellschaft ist eigenständig buchführungspflichtig. Der Jahresabschluss jeder Tochter-GmbH muss von deren gesetzlichen Vertretern unterzeichnet werden – unabhängig vom Konzernabschluss der Muttergesellschaft.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 245 HGB (Unterzeichnung), § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 42a GmbHG (Feststellung), § 325 HGB (Offenlegung). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater