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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuererklärung 2025 Fristen

Bis wann Steuererklärung 2025 mit Steuerberater? Fristen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer die Steuererklärung 2025 durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält automatisch eine verlängerte Abgabefrist bis zum 28. Februar 2027 (§ 149 Abs. 3 AO). Alle relevanten Fristen Steuererklärung 2025 Steuerberater 2026 werden in diesem Zusammenhang durch die Abgabenordnung geregelt. Ähnlich verhält es sich mit der Abgabe der ESt 2024 mit Steuerberater, für die entsprechend verlängerte Fristen gelten. Für Unternehmen und Geschäftsführer sind zusätzlich die Fristen zur Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses zu beachten. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Termine, Verlängerungsmöglichkeiten und steuerliche Konsequenzen im Detail.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Steuererklärung 2025 muss mit Steuerberater bis zum 28. Februar 2027 beim Finanzamt eingereicht werden (§ 149 Abs. 3 AO). Ohne Steuerberater endet die Frist bereits am 31. Juli 2026. Für GmbH-Geschäftsführer sind zusätzlich die Fristen für Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB) des Jahresabschlusses zu beachten.

Bis wann muss die Steuererklärung 2025 mit Steuerberater abgegeben werden?

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen, gelten verlängerte Abgabefristen. Während Privatpersonen und Unternehmen ohne steuerliche Beratung ihre Steuererklärung 2025 grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 einreichen müssen, verschiebt sich diese Frist bei steuerlicher Beratung erheblich.

31.07.2026

Ohne Steuerberater

28.02.2027

Mit Steuerberater

30.06.2027

Bei Fristverlängerung

Die verlängerte Abgabefrist für steuerlich beratene Mandanten endet für die Steuererklärung 2025 am 28. Februar 2027. Diese Regelung gilt für alle Einkommensteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen und Gewerbesteuererklärungen, bei denen ein Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer mit der Erstellung beauftragt ist.

Praxis-Tipp

Die verlängerte Frist gilt automatisch, sobald Sie einen Steuerberater mandatiert haben. Ein formloser Antrag beim Finanzamt ist nicht erforderlich. Ihr Steuerberater meldet die Beratung im Rahmen der elektronischen Übermittlung an.

Für GmbH-Geschäftsführer und UG-Gesellschafter ist zu beachten, dass neben der Körperschaftsteuererklärung der Gesellschaft auch die persönliche Einkommensteuererklärung betroffen ist. Beide profitieren von der verlängerten Frist, sofern ein Steuerberater mandatiert wurde.

Welche Fristen gelten für Unternehmen und Geschäftsführer konkret?

Geschäftsführer einer GmbH oder UG haben in der Regel mit mehreren Steuererklärungen zu tun: die Körperschaftsteuererklärung der Gesellschaft, die Gewerbesteuererklärung sowie die persönliche Einkommensteuererklärung. Alle diese Erklärungen unterliegen denselben Abgabefristen, wenn sie durch einen Steuerberater erstellt werden.

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer der GmbH/UG

Die Körperschaftsteuererklärung sowie die Gewerbesteuererklärung für das Wirtschaftsjahr 2025 (bei Kalenderjahr-Gesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025) sind bei steuerlicher Beratung bis zum 28. Februar 2027 abzugeben. Dies gilt unabhängig von der Größenklasse der Gesellschaft nach § 267 HGB.

Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers

Auch die private Einkommensteuererklärung 2025 des Geschäftsführers profitiert von der verlängerten Frist bis 28.02.2027, sofern diese ebenfalls durch den Steuerberater erstellt wird. Dies ist in der Praxis meist der Fall, da Geschäftsführergehälter, Tantiemen und eventuelle Ausschüttungen steuerlich komplex sind.

Steuerart Steuerpflichtiger Frist ohne StB Frist mit StB
Körperschaftsteuer GmbH/UG 31.07.2026 28.02.2027
Gewerbesteuer GmbH/UG 31.07.2026 28.02.2027
Einkommensteuer Geschäftsführer 31.07.2026 28.02.2027
Umsatzsteuer-Jahreserklärung GmbH/UG 31.07.2026 28.02.2027

„In der Praxis empfehlen wir Geschäftsführern, die Steuererklärung nicht erst kurz vor Fristende einzureichen. Wer frühzeitig plant, vermeidet Liquiditätsengpässe durch Nachzahlungen und kann steuerliche Gestaltungsspielräume besser nutzen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wann gilt die verlängerte Frist automatisch?

Die verlängerte Abgabefrist bis zum 28. Februar 2027 greift automatisch, sobald ein Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt ist. Ein gesonderter Antrag beim Finanzamt ist nicht erforderlich.

Voraussetzungen für die Fristverlängerung

  • Es muss ein wirksames Mandatsverhältnis mit einem zur Hilfeleistung in Steuersachen befugten Berater bestehen.
  • Der Steuerberater muss die Steuererklärung elektronisch über ELSTER übermitteln – dabei wird automatisch die Beraternummer übertragen.
  • Die Fristverlängerung gilt für alle Steuerarten, die der Berater betreut (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer).
  • Die verlängerte Frist gilt auch dann, wenn Sie den Steuerberater erst kurz vor Ablauf der regulären Frist mandatieren – allerdings ist dies in der Praxis nicht empfehlenswert.

Wichtig

Die Fristverlängerung verschiebt nicht die Fälligkeit eventueller Steuernachzahlungen. Wer mit einer Nachzahlung rechnet, sollte frühzeitig Rücklagen bilden oder Vorauszahlungen leisten, um Säumniszuschläge nach § 240 AO zu vermeiden.

In der Praxis bedeutet dies: Sobald Sie einen Steuerberater beauftragen – etwa über eine Plattform wie OnlineBilanz, die digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen anbietet – profitieren Sie automatisch von der verlängerten Frist. Der Berater koordiniert die Einreichung und sorgt für die rechtzeitige Übermittlung.

Kann die Frist über den 28. Februar 2027 hinaus verlängert werden?

Ja, auf Antrag des Steuerberaters kann das Finanzamt die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 über den 28. Februar 2027 hinaus verlängern. In der Regel wird eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2027 gewährt, sofern ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.

Gründe für eine weitere Fristverlängerung

  • Hohe Arbeitsbelastung in der Steuerberatungskanzlei – häufigster und anerkannter Grund
  • Fehlende oder verspätete Unterlagen des Mandanten, die trotz Aufforderung nicht rechtzeitig vorgelegt wurden
  • Krankheit des Steuerberaters oder des Mandanten
  • Komplexe Sachverhalte, die außergewöhnlich aufwendige Prüfungen erfordern (z. B. internationale Beteiligungen, Umstrukturierungen)
  • Betriebsprüfungen oder anhängige steuerliche Verfahren, die Auswirkungen auf die laufende Veranlagung haben

Der Antrag auf Fristverlängerung muss vor Ablauf der regulären Beraterfrist (28.02.2027) beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. In der Regel erfolgt dies formlos durch den Steuerberater. Die Finanzverwaltung gewährt diese Verlängerungen in der Praxis großzügig, insbesondere bei Steuerberatern mit hoher Mandantenanzahl.

Praxis-Hinweis

Viele Steuerberater stellen routinemäßig Fristverlängerungsanträge für ihre Mandanten, um ausreichend Zeit für eine sorgfältige Bearbeitung zu haben. Dies ist branchenüblich und wird vom Finanzamt in aller Regel anstandslos gewährt.

„Fristverlängerungen sind ein normales Instrument in der steuerlichen Beratung. Unsere Steuerberater stellen diese Anträge bei Bedarf proaktiv, sodass Mandanten sich nicht um Fristversäumnisse sorgen müssen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was passiert bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung?

Wird die Steuererklärung 2025 nicht bis zum 28. Februar 2027 (bzw. bis zum Ende einer gewährten Fristverlängerung) beim Finanzamt eingereicht, drohen empfindliche finanzielle Konsequenzen. Die Finanzverwaltung hat mehrere Sanktionsmöglichkeiten, die sie auch konsequent anwendet.

Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Seit 2019 ist dieser Zuschlag bei einer Verspätung von mehr als 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres (also ab 01.03.2027 für das Jahr 2025) zwingend festzusetzen.

Zeitraum Verspätungszuschlag Rechtsgrundlage
Pro angefangenem Monat 0,25 % der festgesetzten Steuer, mind. 25 € pro Monat § 152 Abs. 2 AO
Mindestbetrag 25 € pro Monat Verspätung § 152 Abs. 2 S. 2 AO
Höchstbetrag 25.000 € § 152 Abs. 2 S. 3 AO
Bei Nullveranlagung Pauschal 25 € pro Monat § 152 Abs. 2 S. 4 AO

Achtung

Der Verspätungszuschlag ist seit 2019 bei erheblichen Verspätungen keine Ermessensentscheidung mehr, sondern wird automatisch festgesetzt. Das Finanzamt muss ihn erheben, auch wenn keine böse Absicht vorlag.

Zwangsgeld und Schätzungsbescheid

Neben dem Verspätungszuschlag kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen, um die Abgabe der Steuererklärung zu erzwingen (§ 328 AO). In schwerwiegenden Fällen kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen auch schätzen (§ 162 AO), was häufig zu ungünstigen Steuerfestsetzungen führt.

  • Zwangsgeld: Kann bis zu 25.000 € betragen und wird nach vorheriger Androhung festgesetzt
  • Schätzungsbescheid: Das Finanzamt schätzt Ihre Einkünfte – meist zu Ihren Ungunsten
  • Säumniszuschläge: Bei verspäteter Zahlung der festgesetzten Steuer fallen zusätzlich 1 % pro Monat Säumniszuschlag an (§ 240 AO)

Wie hängen Jahresabschluss und Steuererklärung zusammen?

Für GmbH und UG ist die Steuererklärung untrennbar mit dem Jahresabschluss verbunden. Die Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung basieren auf den Zahlen der Handelsbilanz, die im Jahresabschluss dokumentiert sind. Ohne festgestellten Jahresabschluss kann die Steuererklärung nicht erstellt werden.

Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern förmlich festgestellt werden. Die Fristen hierfür sind in § 42a GmbHG geregelt und unterscheiden sich nach Größenklasse gemäß § 267 HGB:

Größenklasse Feststellungsfrist Rechtsgrundlage
Kleinstkapitalgesellschaft 11 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 GmbHG
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 GmbHG
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 1 GmbHG
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 1 GmbHG

Für eine kleine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Der Jahresabschluss muss bis spätestens 30. November 2026 festgestellt sein. Erst danach kann die Körperschaftsteuererklärung 2025 abschließend erstellt werden – auch wenn die Steuererklärungsfrist erst am 28.02.2027 endet.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.

Sanktion bei Nichtoffenlegung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 € und 25.000 €. Das Bundesamt für Justiz verfolgt Verstöße konsequent und verhängt die Bußgelder automatisiert.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Wartezeiten und mit transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen, die sowohl Jahresabschluss als auch Steuererklärung koordiniert aus einer Hand anbieten.

Welche Vorteile bringt die Mandatierung eines Steuerberaters?

Die Beauftragung eines Steuerberaters für die Steuererklärung 2025 bietet nicht nur die verlängerte Abgabefrist bis 28.02.2027, sondern eine Reihe weiterer handfester Vorteile – insbesondere für Geschäftsführer von GmbH und UG, die mit komplexen steuerlichen Sachverhalten konfrontiert sind.

Fachliche Sicherheit und Haftung

Steuerberater sind gemäß § 33 StBerG zur gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet und haften für fehlerhafte Beratung. Sie kennen die aktuellen steuerlichen Vorschriften, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und setzen diese zugunsten des Mandanten ein. Dies umfasst:

  • Optimierung der Steuerlast durch Nutzung legaler Gestaltungsspielräume
  • Vermeidung von Fehlern, die zu Nachforderungen, Zinsen oder Strafzuschlägen führen können
  • Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters deckt Vermögensschäden durch Beratungsfehler ab
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt bei Rückfragen, Einsprüchen oder Betriebsprüfungen

Zeitersparnis und Fokus aufs Kerngeschäft

Für Geschäftsführer ist Zeit eine knappe Ressource. Die Erstellung einer Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und persönlichen Einkommensteuererklärung bindet erhebliche Kapazität – Zeit, die besser in das operative Geschäft investiert wird.

Ohne Steuerberater

  • Eigenständige Einarbeitung in Steuerrecht
  • Zeitaufwand für Belegsammlung und Datenpflege
  • Unsicherheit bei komplexen Sachverhalten
  • Risiko von Fehlern und Nachforderungen
  • Keine Vertretung bei Finanzamtskorrespondenz

Mit Steuerberater

  • Professionelle Beratung und Optimierung
  • Strukturierte Belegerfassung und Dokumentation
  • Rechtssicherheit durch Fachexpertise
  • Haftungsschutz durch Berufshaftpflicht
  • Vollständige Vertretung gegenüber Behörden

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Zeitaufwand und die Komplexität der Steuererklärung. Ein Steuerberater spart nicht nur Zeit, sondern verhindert durch optimierte Gestaltung häufig mehr Steuern, als sein Honorar kostet.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die Vorteile klassischer Steuerberatung mit digitalen Prozessen: Mandanten erhalten ihren Jahresabschluss und die Steuererklärung von zugelassenen Steuerberatern – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Steuererklärung 2025?

Damit Ihr Steuerberater die Steuererklärung 2025 fristgerecht und vollständig erstellen kann, benötigt er eine Reihe von Unterlagen und Informationen. Je strukturierter und vollständiger Sie diese bereitstellen, desto effizienter läuft die Bearbeitung ab.

Unterlagen für die GmbH/UG (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer)

  • Vollständige Buchhaltung 2025 (DATEV, SKR03/04 oder andere Formate)
  • Kassenbuch bei Bargeschäften (GoBD-konform)
  • Bankauszüge aller Geschäftskonten für das gesamte Jahr 2025
  • Belege für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle (Anlagenkäufe, Darlehen, Gesellschafterbeschlüsse)
  • Inventurlisten zum 31.12.2025 (Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
  • Verträge mit steuerlicher Relevanz (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge, Geschäftsführeranstellungsvertrag)
  • Steuerbescheide 2024 (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) zur Abstimmung der Vorauszahlungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2025 und Zusammenfassende Meldungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Unterlagen für die persönliche Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers

  • Lohnsteuerbescheinigung 2025 (falls angestellt als Geschäftsführer oder bei weiteren Anstellungen)
  • Nachweise über Sonderausgaben (Versicherungen, Altersvorsorge, Spenden)
  • Belege für außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegekosten etc.)
  • Kapitalertragsteuerbescheinigungen (z. B. bei Ausschüttungen der GmbH oder Wertpapiererträgen)
  • Nachweise über Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Steuerbescheid 2024 zur Abstimmung der Vorauszahlungen
  • Angaben zu Kindern (Identifikationsnummer, Betreuungskosten, Ausbildungsnachweise)

Digitale Belegübermittlung

Moderne Steuerberater arbeiten mit digitalen Mandantenportalen. Über OnlineBilanz können Sie Belege einfach hochladen, der Bearbeitungsstand ist jederzeit transparent einsehbar.

Je früher Sie die Unterlagen vollständig bereitstellen, desto schneller kann Ihr Steuerberater die Erklärung erstellen. Das gibt Ihnen Planungssicherheit und vermeidet Last-Minute-Stress vor Fristablauf.

Was kostet die Steuererklärung durch einen Steuerberater?

Die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung 2025 durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Gebührenrahmen fest, innerhalb derer der Steuerberater sein Honorar nach Schwierigkeit, Umfang und Verantwortung bemessen kann.

Gebührenrahmen nach StBVV

Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert – in der Regel die Summe der Einkünfte bzw. bei Körperschaftsteuer die Summe der Einnahmen oder Ausgaben (je nachdem, was höher ist). Für eine Einkommensteuererklärung beträgt die Gebühr zwischen 1/10 und 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1 zur StBVV), für eine Körperschaftsteuererklärung zwischen 1/10 und 8/10.

Gegenstandswert 1/10 Gebühr 3/10 Gebühr 6/10 Gebühr
30.000 € 35 € 105 € 210 €
60.000 € 60 € 180 € 360 €
100.000 € 88 € 264 € 528 €
250.000 € 166 € 498 € 996 €
500.000 € 283 € 849 € 1.698 €

Zusätzlich zur Gebühr für die Steuererklärung kommen weitere Positionen hinzu, etwa für die Erstellung des Jahresabschlusses (§ 35 StBVV), Umsatzsteuerjahreserklärung (§ 24 StBVV) oder Gewerbesteuererklärung (§ 24 StBVV). Die Gesamtkosten können je nach Umfang und Komplexität erheblich variieren.

Transparente Festpreise als Alternative

Viele Steuerberater bieten inzwischen Pauschalpreise an, die klare Kalkulationssicherheit bieten. Plattformen wie OnlineBilanz arbeiten mit transparenten Festpreisen für Jahresabschluss und Steuererklärung – ohne versteckte Kosten und ohne Überraschungen.

„Transparente Festpreise geben unseren Mandanten Planungssicherheit. Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf sie zukommen – ohne nachträgliche Gebührenerhöhungen oder unklare Abrechnungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Steuerberaterkosten sind absetzbar

Die Kosten für den Steuerberater können Sie als Betriebsausgaben (bei der GmbH/UG) bzw. als Werbungskosten oder Sonderausgaben (bei der Einkommensteuererklärung) steuerlich geltend machen. Das Honorar mindert also Ihre Steuerlast.

Fazit und Handlungsempfehlungen für Geschäftsführer

Die Steuererklärung 2025 muss bei Mandatierung eines Steuerberaters bis spätestens 28. Februar 2027 beim Finanzamt eingereicht werden. Diese Frist gilt für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer gleichermaßen. Auf Antrag kann die Frist bis 30. Juni 2027 verlängert werden.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Verlängerte Frist bis 28.02.2027 gilt automatisch bei steuerlicher Beratung
  • Weitere Fristverlängerung bis 30.06.2027 in der Praxis meist problemlos möglich
  • Bei Verspätung drohen Verspätungszuschläge ab 25 € pro Monat, Zwangsgelder bis 25.000 € und Schätzungsbescheide
  • Der Jahresabschluss muss vor der Steuererklärung festgestellt sein (Frist: 11 bzw. 8 Monate nach § 42a GmbHG)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb 12 Monaten nach § 325 HGB (nicht mehr Bundesanzeiger)
  • Steuerberaterkosten sind steuerlich absetzbar und rechnen sich durch Optimierung meist selbst

Konkrete Handlungsempfehlungen

  1. Frühzeitig Steuerberater mandatieren: Warten Sie nicht bis kurz vor Fristablauf. Je früher Sie den Steuerberater beauftragen, desto mehr Zeit bleibt für eine sorgfältige Bearbeitung und steuerliche Optimierung.
  2. Unterlagen strukturiert bereitstellen: Sammeln Sie alle erforderlichen Belege, Verträge und Nachweise bereits während des Jahres. Digitale Belegerfassung spart Zeit und Nerven.
  3. Jahresabschluss priorisieren: Ohne festgestellten Jahresabschluss kann die Steuererklärung nicht erstellt werden. Klären Sie frühzeitig die Fristen nach § 42a GmbHG.
  4. Liquidität für Nachzahlungen planen: Die verlängerte Abgabefrist verschiebt nicht die Fälligkeit der Steuer. Kalkulieren Sie rechtzeitig mit möglichen Nachzahlungen.
  5. Digitale Steuerberater-Plattformen nutzen: Moderne Anbieter wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise, digitale Prozesse und kurze Bearbeitungszeiten – ohne lange Wartelisten klassischer Kanzleien.

„Wer seine Steuererklärung und den Jahresabschluss rechtzeitig in professionelle Hände gibt, vermeidet nicht nur Stress und Sanktionen, sondern nutzt aktiv steuerliche Gestaltungsspielräume. Das zahlt sich am Ende des Jahres aus.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wenn Sie Ihre Steuererklärung 2025 und den Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater erstellen lassen möchten – digital, transparent und mit Festpreisen – finden Sie auf OnlineBilanz.de eine moderne Steuerberater-Plattform, die Qualität und Effizienz verbindet.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die verlängerte Frist auch für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen?

Nein, die verlängerte Abgabefrist bis 28. Februar 2027 gilt nur für die Jahressteuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuerjahreserklärung). Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen unabhängig davon monatlich oder quartalsweise fristgerecht abgegeben werden – in der Regel bis zum 10. des Folgemonats.

Kann ich den Steuerberater auch noch im Jahr 2026 beauftragen und die verlängerte Frist nutzen?

Ja, grundsätzlich können Sie auch nach Ablauf der regulären Frist am 31. Juli 2026 noch einen Steuerberater beauftragen. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel die verlängerte Frist, wenn Sie glaubhaft darlegen, dass ein Steuerberater mandatiert ist. Allerdings kann es zu Fristverlängerungsanträgen und Nachfragen kommen. Besser ist eine rechtzeitige Beauftragung vor Ablauf der regulären Frist.

Was ist der Unterschied zwischen Steuererklärungsfrist und Feststellungsfrist?

Die Steuererklärungsfrist (§ 149 AO) regelt, bis wann die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss. Die Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) betrifft den Jahresabschluss der GmbH und bestimmt, bis wann die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss formell feststellen muss. Beide Fristen laufen parallel, sind aber rechtlich unabhängig voneinander.

Muss ich dem Finanzamt mitteilen, dass ich einen Steuerberater beauftragt habe?

Eine explizite Mitteilung ist nicht zwingend erforderlich. Sobald der Steuerberater die Steuererklärung einreicht, wird seine Mitwirkung für das Finanzamt ersichtlich. Bei Nachfragen oder Fristverlängerungsanträgen sollte der Steuerberater das Mandat nachweisen. Viele Steuerberater informieren das Finanzamt bereits zu Beginn des Mandats über die Bestellung, insbesondere bei laufenden Verfahren.

Gilt die Frist 28. Februar 2027 auch für die Gewerbesteuererklärung?

Ja, die verlängerte Abgabefrist bis zum 28. Februar 2027 gilt für alle Jahressteuererklärungen 2025, also auch für die Gewerbesteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung und die Umsatzsteuerjahreserklärung. Alle diese Erklärungen profitieren von der Fristverlängerung durch Steuerberatermitwirkung nach § 149 Abs. 3 AO.

Was passiert, wenn der Steuerberater die Frist nicht einhält?

Wenn der Steuerberater schuldhaft die Abgabefrist versäumt und Ihnen dadurch Verspätungszuschläge oder andere Schäden entstehen, können Sie Schadensersatzansprüche gegen den Steuerberater geltend machen. Steuerberater sind verpflichtet, Fristen zu überwachen und rechtzeitig Fristverlängerungen zu beantragen. Bei grober Pflichtverletzung haftet die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 149 AO – Abgabefristen, § 152 AO – Verspätungszuschlag, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater