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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanzen von GmbH

Bilanzen von GmbH 2026: Pflichten, Fristen & Praxis

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanz einer GmbH ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie bildet die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens ab und dient Gesellschaftern, Gläubigern und Finanzamt als zentrale Informationsquelle. Nach § 242 HGB und den speziellen Vorschriften des GmbH-Gesetzes müssen Geschäftsführer jährlich einen Jahresabschluss erstellen, feststellen und offenlegen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Anforderungen 2026 gelten, welche Fristen einzuhalten sind und wie Sie Bilanzen von GmbH rechtssicher und effizient erstellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH muss nach §§ 242, 264 HGB einen Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und ggf. Anhang erstellen. Der Geschäftsführer erstellt die Bilanz innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 264 Abs. 1 HGB), die Gesellschafterversammlung stellt sie fest (§ 42a GmbHG). Die Offenlegung erfolgt innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister (§ 325 HGB). Größenklasse, Prüfungspflicht und Umfang richten sich nach § 267 HGB.

Was sind Bilanzen von GmbH und welche Funktion erfüllen sie?

Die Bilanz einer GmbH ist ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB und stellt das Vermögen sowie die Schulden des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag – in der Regel dem 31.12. eines Geschäftsjahres – gegenüber. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Eigenkapital und Schulden) und muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen.

Für GmbHs gelten besondere handelsrechtliche Pflichten: Anders als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften unterliegen Kapitalgesellschaften strengeren Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften gemäß §§ 264 ff. HGB. Die Bilanz dient nicht nur der internen Steuerung, sondern auch der Information von Gesellschaftern, Gläubigern, Banken und Finanzbehörden.

Die drei Hauptfunktionen der GmbH-Bilanz

  • Dokumentationsfunktion: Lückenlose Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage zum Bilanzstichtag
  • Informationsfunktion: Transparenz für Gesellschafter, Gläubiger und Geschäftspartner gemäß § 264 Abs. 2 HGB
  • Ausschüttungsbemessungsfunktion: Grundlage für zulässige Gewinnausschüttungen nach § 29 GmbHG und Kapitalerhaltung

Praxis-Hinweis

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Geschäftsführer sollten diese Änderung bei der Fristenkontrolle berücksichtigen.

Wer muss in einer GmbH die Bilanz erstellen und festzustellen?

Die Aufstellung des Jahresabschlusses – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – obliegt nach § 264 Abs. 1 HGB den gesetzlichen Vertretern der GmbH, also dem oder den Geschäftsführern. Diese tragen die persönliche Verantwortung für die rechtzeitige, vollständige und richtige Erstellung.

Nach § 42a GmbHG haben die Geschäftsführer die Aufstellung innerhalb folgender Fristen vorzunehmen: 11 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB), 8 Monate für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies eine Aufstellungsfrist bis spätestens 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Die von den Geschäftsführern aufgestellte Bilanz muss anschließend durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Erst mit dieser Feststellung wird der Jahresabschluss rechtsverbindlich und kann als Grundlage für Gewinnausschüttungen dienen. Die Gesellschafter haben dabei ein Erörterungs- und Beschlussrecht.

Aufstellung

Geschäftsführer erstellen Bilanz, GuV und Anhang innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 264 Abs. 1 HGB, § 42a GmbHG)

Feststellung

Gesellschafterversammlung beschließt den Jahresabschluss und macht ihn rechtsverbindlich (§ 42a Abs. 2 GmbHG)

„In der Praxis erleben wir häufig, dass Geschäftsführer die Aufstellungsfrist unterschätzen. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte daher frühzeitig – idealerweise im ersten Quartal nach Ablauf des Geschäftsjahres – alle Unterlagen bereitstellen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Größenklassen gibt es und wie bestimmen sie den Umfang der Bilanz?

Das Handelsgesetzbuch unterscheidet nach § 267 HGB drei Größenklassen für Kapitalgesellschaften. Die Zuordnung erfolgt anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Arbeitnehmerzahl. Entscheidend ist, dass an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- bzw. unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 25 Mio. € (mind. 2 Kriterien) > 50 Mio. € (mind. 2 Kriterien) > 250 (mind. 2 Kriterien)

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine GmbHs profitieren von zahlreichen Erleichterungen: Sie dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen, die nur die mit Buchstaben und römischen Ziffern bezeichneten Posten ausweist. Zudem entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB), und die Offenlegung beschränkt sich auf Bilanz und Anhang – die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht veröffentlicht werden (§ 326 Abs. 1 HGB).

Mittelgroße und große GmbHs unterliegen strengeren Anforderungen: Sie müssen den vollständigen Jahresabschluss einschließlich Lagebericht offenlegen. Große Kapitalgesellschaften sind zudem nach § 316 HGB zur gesetzlichen Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer verpflichtet.

Achtung bei Schwellenüberschreitung

Die Größenklasse gilt erst, wenn die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden. Eine einmalige Überschreitung führt noch nicht automatisch zur Hochstufung. Geschäftsführer sollten dies in der mehrjährigen Planung berücksichtigen.

Wie ist die Bilanz einer GmbH nach HGB zu gliedern?

Die Gliederung der GmbH-Bilanz ist in § 266 HGB detailliert vorgeschrieben. Die Aktivseite zeigt die Vermögenswerte (Anlage- und Umlaufvermögen, aktive Rechnungsabgrenzungsposten), die Passivseite das Eigenkapital sowie die Schulden (Rückstellungen, Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzungsposten).

Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2 HGB)

  • A. Anlagevermögen – gegliedert in immaterielle Vermögensgegenstände (I), Sachanlagen (II) und Finanzanlagen (III)
  • B. Umlaufvermögen – umfasst Vorräte (I), Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (II), Wertpapiere (III) sowie Kassenbestand und Guthaben (IV)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten – für im Voraus geleistete Ausgaben
  • D. Aktive latente Steuern (optional) und E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung

Passivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 3 HGB)

  • A. Eigenkapital – gezeichnetes Kapital (Stammkapital), Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
  • B. Rückstellungen – für Pensionen (1), Steuerrückstellungen (2) und sonstige Rückstellungen (3)
  • C. Verbindlichkeiten – differenziert nach Fristigkeit (bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre) und Art (Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Lieferanten, verbundenen Unternehmen etc.)
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten und E. Passive latente Steuern

Digitale Unterstützung

Moderne Finanzbuchhaltungssoftware bildet die HGB-Gliederung automatisch ab. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält eine gesetzeskonforme Gliederung inklusive Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit – auf OnlineBilanz.de erfolgt dies digital koordiniert mit transparenten Festpreisen.

Welche Bewertungs- und Ansatzvorschriften gelten für die GmbH-Bilanz?

Die Bewertung der Bilanzposten folgt strengen handelsrechtlichen Grundsätzen. § 252 HGB nennt die allgemeinen Bewertungsgrundsätze: Bilanzidentität, Going-Concern-Prinzip, Einzelbewertung, Vorsichtsprinzip (Realisations- und Imparitätsprinzip) sowie Stichtagsprinzip. Diese Grundsätze sind für alle Kapitalgesellschaften verbindlich.

Anschaffungs- und Herstellungskosten als Obergrenze

Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Vermögensgegenstände höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Für abnutzbare Anlagegüter (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) ist die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB über die voraussichtliche Nutzungsdauer verpflichtend.

Bei dauerhafter Wertminderung ist nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen – auch bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen wie Grundstücken oder Finanzanlagen. Das Wertaufholungsgebot (§ 253 Abs. 5 HGB) verlangt eine Zuschreibung, sobald die Gründe für die Abschreibung entfallen sind, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB). Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag zu passivieren.

„Die korrekte Bewertung ist einer der häufigsten Fehlerquellen bei selbst erstellten Bilanzen. Insbesondere die Bewertung von Rückstellungen, latenten Steuern und Forderungen erfordert fundiertes Fachwissen. Unsere Steuerberater prüfen diese Positionen systematisch, um Haftungsrisiken für den Geschäftsführer zu vermeiden.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Anschaffungs-/Herstellungskosten dokumentiert und nachweisbar
  • Planmäßige Abschreibungen nach Nutzungsdauer (AfA-Tabellen)
  • Außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung
  • Wertaufholung prüfen, wenn Abschreibungsgründe entfallen
  • Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
  • Rückstellungen > 1 Jahr Restlaufzeit abzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB)

Welche Rolle spielen Anhang und Lagebericht bei der GmbH-Bilanz?

Die Bilanz allein liefert nur ein unvollständiges Bild der wirtschaftlichen Lage. Deshalb schreibt § 264 Abs. 1 HGB für alle Kapitalgesellschaften einen Anhang als zwingenden Bestandteil des Jahresabschlusses vor. Der Anhang erläutert, ergänzt und konkretisiert die Ansätze und Bewertungen in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Pflichtangaben im Anhang nach § 284 HGB

  • Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und GuV, soweit nicht bereits in diesen ausgewiesen
  • Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 251 HGB)
  • Angaben zu Gesellschaftern, Geschäftsführern und Aufsichtsräten, insbesondere Bezüge (bei mittelgroßen/großen Gesellschaften)
  • Erläuterungen zur Fristigkeit von Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Angaben zum durchschnittlichen Personalbestand (§ 285 Nr. 7 HGB)

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB und müssen deutlich weniger Angaben machen. Mikrogesellschaften (§ 267a HGB) können den Anhang sogar unter die Bilanz setzen und benötigen keinen eigenständigen Anhang.

Lagebericht für mittelgroße und große GmbHs

Der Lagebericht nach § 289 HGB ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend. Er muss den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken darstellen. Zudem sind nicht-finanzielle Leistungsindikatoren (z. B. Umwelt- und Arbeitnehmerbelange) zu berichten, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs von Bedeutung sind.

Anhang (alle GmbHs)

Erläutert Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, ergänzt Bilanz und GuV, enthält Pflichtangaben nach § 284/285 HGB – kleine GmbHs haben Erleichterungen nach § 288 HGB

Lagebericht (mittel/groß)

Darstellung von Geschäftsverlauf, Lage, Risiken, Chancen und Prognose nach § 289 HGB – nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend

Wie und wann müssen GmbH-Bilanzen offengelegt werden?

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch einzureichen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres (§ 325 Abs. 1a HGB). Für Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung somit spätestens bis zum 31.12.2026 erfolgen. Bei Nichteinhaltung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Offenlegungspflichtige Unterlagen Rechtsgrundlage
Klein Bilanz + Anhang (GuV fakultativ) § 326 Abs. 1 HGB
Mittelgroß Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht § 325 Abs. 1 HGB
Groß Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht + Bestätigungsvermerk (bei Prüfungspflicht) § 325 Abs. 1 HGB, § 316 HGB

Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch im XBRL- oder ESEF-Format (bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften). Viele Steuerberater übernehmen diese technische Einreichung im Rahmen ihrer Mandatsbetreuung – wer den Jahresabschluss auf OnlineBilanz.de erstellen lässt, erhält die fristgerechte Offenlegung als Teil der digitalen Steuerberater-Leistung.

Ordnungsgeldverfahren vermeiden

Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch die Einhaltung der Offenlegungsfristen und leitet bei Versäumnissen Ordnungsgeldverfahren ein. Geschäftsführer haften persönlich. Eine vorsorgliche Fristenkontrolle und frühzeitige Mandatserteilung an den Steuerberater sind daher essenziell.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis (§ 335 HGB)

100 %

Elektronische Einreichung (DiRUG)

Wann besteht Prüfungspflicht für die GmbH-Bilanz?

Die gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist in § 316 HGB geregelt. Große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB sind grundsätzlich prüfungspflichtig – unabhängig von ihrer Rechtsform oder Branche.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind nach § 316 Abs. 1 Satz 2 HGB ebenfalls prüfungspflichtig, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Voraussetzungen, die eine Befreiung ermöglichen. Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB von der Prüfungspflicht befreit – können aber freiwillig eine Prüfung beauftragen.

Umfang der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung umfasst nach § 316 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) und bei mittelgroßen/großen Gesellschaften auch den Lagebericht. Der Abschlussprüfer prüft, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags entspricht und ob er unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 317 Abs. 1 HGB).

Das Ergebnis der Prüfung wird im Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB) festgehalten. Dieser kann uneingeschränkt, eingeschränkt oder versagt werden – je nach Feststellungen des Prüfers. Der Bestätigungsvermerk ist bei prüfungspflichtigen Gesellschaften Teil der offenzulegenden Unterlagen.

Kleine GmbH

Keine gesetzliche Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB, freiwillige Prüfung möglich

Mittelgroße GmbH

Prüfungspflichtig, es sei denn Befreiungstatbestände greifen (§ 316 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Große GmbH

Immer prüfungspflichtig, Bestätigungsvermerk muss offengelegt werden (§ 325 HGB)

Steuerberater vs. Wirtschaftsprüfer

Steuerberater dürfen Jahresabschlüsse erstellen und feststellen, sind aber nicht befugt, gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchzuführen. Diese sind Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Auf OnlineBilanz.de erstellen zugelassene Steuerberater den Jahresabschluss – bei Prüfungspflicht vermitteln wir auf Wunsch qualifizierte Wirtschaftsprüfer.

Welche häufigen Fehler führen zu Haftungsrisiken bei GmbH-Bilanzen?

Fehler in der Bilanzierung können für Geschäftsführer erhebliche persönliche Haftungsrisiken nach sich ziehen. Nach § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber für Pflichtverletzungen – dazu zählt auch die fehlerhafte Aufstellung oder verspätete Feststellung des Jahresabschlusses. Im Insolvenzfall können Ansprüche auch vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

Die häufigsten Fehlerquellen in der Praxis

  • Verstoß gegen Ansatzvorschriften: Bilanzierung von Vermögensgegenständen, die nicht bilanzierungsfähig sind (z. B. selbst geschaffene Marken nach § 248 Abs. 2 HGB-Verbot)
  • Falsche Bewertung: Überbewertung von Vermögensgegenständen durch Missachtung des Niederstwertprinzips oder unterlassene Abschreibungen
  • Unterlassene Rückstellungsbildung: Fehlende oder zu niedrig angesetzte Rückstellungen für Pensionen, Prozessrisiken oder Steuern
  • Verletzung der Kapitalerhaltung: Ausschüttungen trotz Fehlbetrags oder unzureichendem Eigenkapital (§ 30 GmbHG)
  • Fristversäumnis: Verspätete Aufstellung, Feststellung oder Offenlegung mit Ordnungsgeldrisiko
  • Unvollständiger Anhang: Fehlende Pflichtangaben nach § 284/285 HGB, insbesondere bei Haftungsverhältnissen

„Wir sehen in der Beratungspraxis regelmäßig, dass Geschäftsführer ohne steuerliche Begleitung die Komplexität der handelsrechtlichen Bilanzierung unterschätzen. Fehler in der Bewertung von Rückstellungen, Forderungen oder Vorräten können später zu erheblichen Nachforderungen des Finanzamts oder zu Haftungsansprüchen führen. Eine professionelle Erstellung durch einen Steuerberater schützt vor solchen Risiken.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Haftung und Konsequenzen

Neben der zivilrechtlichen Haftung nach § 43 GmbHG drohen bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen auch strafrechtliche Konsequenzen: Die unrichtige Darstellung der Vermögenslage kann nach § 283b StGB als Verletzung der Buchführungspflicht strafbar sein. Zudem führt die verspätete oder unterlassene Offenlegung regelmäßig zu Ordnungsgeldverfahren (§ 335 HGB) mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

D&O-Versicherung prüfen

Eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) kann Geschäftsführer vor finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen schützen. Sie ersetzt jedoch nicht die Sorgfaltspflicht: Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind in der Regel nicht versichert. Eine professionelle Erstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater bleibt daher unerlässlich.

Wie unterstützt ein Steuerberater bei der digitalen Erstellung der GmbH-Bilanz?

Die Erstellung einer handelsrechtlich korrekten und steuerlich optimierten GmbH-Bilanz erfordert fundiertes Fachwissen in Rechnungslegung, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Steuerberater sind nach § 33 StBerG befugt, Jahresabschlüsse zu erstellen, zu prüfen und festzustellen – und tragen dabei die berufliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.

Leistungsumfang einer professionellen Jahresabschlusserstellung

  • Prüfung und Aufbereitung der Finanzbuchhaltung
  • Erstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang nach HGB
  • Größenklassenbestimmung und Anwendung der zutreffenden Erleichterungen
  • Bewertung aller Aktiv- und Passivposten nach handelsrechtlichen Grundsätzen
  • Berechnung und Buchung latenter Steuern nach § 274 HGB
  • Erstellung des Anlagespiegels und Forderungsspiegels
  • Vorbereitung der Unterlagen für Gesellschafterversammlung und Feststellung
  • Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister fristgerecht

Moderne Steuerberater arbeiten zunehmend digital: Belege werden elektronisch übermittelt, die Kommunikation läuft über sichere Plattformen, und der Mandant erhält transparente Einblicke in den Bearbeitungsstand. OnlineBilanz.de verbindet diese digitale Arbeitsweise mit der fachlichen Qualität zugelassener Steuerberater: Mandanten erhalten ihren Jahresabschluss zu transparenten Festpreisen, ohne Wartezeiten und mit persönlicher Koordination durch Servet Gündogan und das Team in Stuttgart.

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„Viele Geschäftsführer schätzen die Kombination aus digitaler Effizienz und persönlicher Betreuung. Als Büroleiter koordiniere ich die Zusammenarbeit zwischen Mandant und unserem Steuerberater-Team – so bleibt der Prozess transparent, schnell und vor allem rechtssicher.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer seinen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert nicht nur von der fachlichen Expertise, sondern auch von der Haftungsübernahme: Der Steuerberater haftet für die Richtigkeit der von ihm erstellten Unterlagen im Rahmen seiner Berufshaftpflicht. Geschäftsführer reduzieren damit ihr persönliches Haftungsrisiko erheblich.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH auf die Erstellung einer Bilanz verzichten?

Nein. Jede GmbH ist nach § 242 HGB unabhängig von ihrer Größe zur Aufstellung eines Jahresabschlusses mit Bilanz verpflichtet. Selbst Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) müssen eine Bilanz erstellen, können aber von Erleichterungen bei Offenlegung und Anhang profitieren. Ein Verzicht würde gegen zwingendes Handels- und Gesellschaftsrecht verstoßen.

Was passiert, wenn die GmbH die Bilanz verspätet einreicht?

Bei verspäteter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen. Zudem drohen steuerliche Nachteile und im Extremfall eine Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG, wenn jahrelang keine Jahresabschlüsse vorliegen.

Muss jede GmbH einen Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen?

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr direkt beim Bundesanzeiger. Das Unternehmensregister stellt die Daten öffentlich zur Verfügung. Die frühere Möglichkeit, direkt beim Bundesanzeiger einzureichen, entfällt – alle Einreichungen laufen über das zentrale Unternehmensregister.

Darf der Geschäftsführer die Bilanz selbst unterschreiben oder braucht es immer einen Steuerberater?

Der Geschäftsführer darf und muss die Bilanz unterschreiben (§ 245 HGB). Ein Steuerberater ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Steuerberaters, um Fehler, Haftungsrisiken und formelle Mängel zu vermeiden – insbesondere bei komplexen Sachverhalten, Bewertungsfragen und latenten Steuern.

Welche Unterlagen müssen zusammen mit der Bilanz offengelegt werden?

Abhängig von der Größenklasse: Kleine GmbH mindestens Bilanz; mittelgroße GmbH zusätzlich GuV und Anhang; große GmbH zusätzlich Lagebericht und ggf. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) können von weiteren Erleichterungen Gebrauch machen, müssen aber mindestens die Bilanz einreichen (§ 326 HGB).

Können GmbH-Gesellschafter die Feststellung der Bilanz ablehnen?

Ja, die Gesellschafterversammlung kann die Feststellung verweigern, etwa bei formellen oder materiellen Mängeln. In diesem Fall muss der Geschäftsführer die Bilanz überarbeiten und erneut vorlegen. Ohne Feststellungsbeschluss darf die Bilanz nicht offengelegt werden. Bei dauerhafter Blockade drohen Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Gesellschafter wegen Pflichtverletzung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Gesetz über die Offenlegung (PublG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater