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offengelegt
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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Kosten

Steuerberater-Kosten Steuererklärung 2026: Gebühren & Preise

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Kosten für einen Steuerberater bei der Steuererklärung richten sich 2026 nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach individuellen Festpreisen. Einen umfassenden Überblick über die Gebühren des Steuerberaters finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber. Dieser Artikel erklärt, mit welchen Gebühren Sie für Einkommensteuererklärung, GmbH-Steuererklärung und weitere Leistungen rechnen müssen. Neben der Steuererklärung entstehen bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen zusätzliche Kosten für den Jahresabschluss beim Steuerberater. Zudem können Sie die Steuerberaterkosten steuerlich absetzen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Kosten für einen Steuerberater bei der Steuererklärung hängen vom Umfang der Leistung und dem Gegenstandswert ab. Nach StBVV liegt die Gebühr für eine Einkommensteuererklärung bei 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr – bei einem Einkommen von 50.000 Euro entspricht das etwa 230 bis 1.380 Euro. Viele Steuerberater bieten heute Festpreise an, die Planungssicherheit schaffen. Die Kosten sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Was kostet ein Steuerberater für die Steuererklärung?

Die Kosten für einen Steuerberater richten sich in Deutschland nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt gesetzlich fest, wie Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen. Für die Erstellung einer Steuererklärung gibt es dabei keine Pauschalpreise, sondern die Gebühren orientieren sich am Gegenstandswert – also dem Einkommen, Umsatz oder der Bilanzsumme des Mandanten.

Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind dabei mehrere Steuererklärungen relevant: die Körperschaftsteuererklärung der Gesellschaft, die Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung sowie die private Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers. Jede dieser Erklärungen wird separat nach StBVV abgerechnet.

Praxis-Hinweis

Viele Steuerberater arbeiten heute mit Pauschalpreisen oder Festpreisen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt sind. Diese bieten Mandanten Planungssicherheit und vermeiden überraschende Abrechnungen. OnlineBilanz.de arbeitet beispielsweise ausschließlich mit transparenten Festpreisen für Jahresabschluss und Steuererklärungen.

Gegenstandswert als Berechnungsgrundlage

Der Gegenstandswert bestimmt die Gebührenhöhe. Bei der Körperschaftsteuererklärung ist dies die Summe der positiven Einkünfte, bei der Gewerbesteuererklärung der Gewerbeertrag und bei der Umsatzsteuererklärung die Summe der steuerbaren Umsätze. Die StBVV definiert dann eine Gebührenspanne – von 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr –, innerhalb derer der Steuerberater je nach Schwierigkeit und Umfang abrechnen darf.

Steuerberatergebühren nach StBVV im Überblick

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) enthält detaillierte Gebührentabellen für jede Leistung. Für die häufigsten Steuererklärungen gelten folgende Regelungen:

Leistung Gegenstandswert Gebührenspanne (1/10 bis 6/10) Beispielrechnung (3/10)
Körperschaftsteuererklärung Summe pos. Einkünfte § 24 StBVV Bei 50.000 €: ca. 370 €
Gewerbesteuererklärung Gewerbeertrag § 24 StBVV Bei 50.000 €: ca. 370 €
Umsatzsteuererklärung Summe steuerbare Umsätze § 24 StBVV Bei 200.000 €: ca. 670 €
Einkommensteuererklärung (privat) Summe Einkünfte § 24 StBVV Bei 80.000 €: ca. 550 €

Die tatsächliche Gebühr innerhalb der Spanne hängt von mehreren Faktoren ab: Schwierigkeitsgrad, Umfang der Unterlagen, Zeitaufwand, Verantwortung und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers. Ein erfahrener Steuerberater wird bei komplexen Sachverhalten eher im oberen Bereich abrechnen, bei Routinefällen im mittleren bis unteren Bereich.

„In der Praxis bewegen sich die meisten Steuerberater bei standardisierten Steuererklärungen im Bereich von 2/10 bis 4/10 der vollen Gebühr. Viele Kanzleien bieten mittlerweile Festpreise an, die Planungssicherheit schaffen und die StBVV-Kalkulation im Hintergrund abbilden.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Zusätzliche Kosten und Auslagen

Neben den Grundgebühren können weitere Kosten entstehen: Post- und Telekommunikationspauschale (oft 20 € pro Steuererklärung nach § 16 StBVV), Fahrtkosten bei Terminen vor Ort, Schreibgebühren für umfangreiche Kopien sowie die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf alle Gebühren.

Was kostet die Steuererklärung für GmbH und UG?

Für eine GmbH oder UG müssen in der Regel drei Steuererklärungen erstellt werden: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung. Die Kosten hängen jeweils vom Gegenstandswert ab. Hinzu kommt oft die Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und GuV), der nach § 242 HGB verpflichtend ist und separat vergütet wird.

Rechenbeispiel: Kleine GmbH (50.000 € Jahresüberschuss, 300.000 € Umsatz)

  • Körperschaftsteuererklärung: Gegenstandswert 50.000 €, mittlere Gebühr (3/10) ca. 370 €
  • Gewerbesteuererklärung: Gegenstandswert 50.000 €, mittlere Gebühr ca. 370 €
  • Umsatzsteuererklärung: Gegenstandswert 300.000 €, mittlere Gebühr ca. 810 €
  • Post-/Kommunikationspauschale: 3 × 20 € = 60 €
  • Zwischensumme netto: ca. 1.610 €
  • Umsatzsteuer 19 %: ca. 305 €
  • Gesamtkosten: ca. 1.915 €

Hinzu kommt die Erstellung des Jahresabschlusses, die nach § 35 StBVV separat abgerechnet wird. Hier richtet sich die Gebühr nach der Bilanzsumme und dem Jahresumsatz. Für eine kleine GmbH mit 300.000 € Umsatz und 150.000 € Bilanzsumme liegt die Gebühr bei mittlerem Ansatz (8/20) zwischen 600 € und 900 € netto.

Achtung bei niedrigen Angeboten

Angebote deutlich unter den StBVV-Sätzen können auf unvollständige Leistungen, fehlende Haftung oder mangelnde Qualität hinweisen. Ein zugelassener Steuerberater haftet mit seiner Berufshaftpflicht – diese Sicherheit sollte nicht durch Dumpingpreise gefährdet werden.

Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärungen durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange nach Kanzleien zu suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – erstellt und geprüft durch zugelassene Steuerberater.

Unterschied zwischen Festpreis und StBVV-Abrechnung

Steuerberater können ihre Vergütung auf zwei Arten vereinbaren: entweder nach der gesetzlichen StBVV oder durch individuelle Honorarvereinbarung (§ 4 StBVV). Beide Varianten sind rechtlich zulässig, unterscheiden sich aber in der Praxis erheblich.

StBVV-Abrechnung

  • Gesetzlich vorgeschrieben
  • Gebühr innerhalb 1/10 bis 6/10
  • Endgültige Höhe erst nach Fertigstellung
  • Schwierigkeit beeinflusst Gebühr

Festpreis-Vereinbarung

  • Individuell vereinbart (§ 4 StBVV)
  • Fester Preis vor Beginn
  • Keine Nachforderungen
  • Planungssicherheit für Mandanten

In der Praxis setzen immer mehr Steuerberater auf Festpreismodelle, insbesondere bei standardisierten Leistungen wie Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Diese Modelle sind nicht nur für Mandanten attraktiv, sondern auch für Steuerberater, da sie Abrechnungsaufwand reduzieren und Diskussionen über Gebühren vermeiden.

„Unsere Mandanten schätzen die volle Kostentransparenz von Anfang an. Bei OnlineBilanz arbeiten wir ausschließlich mit Festpreisen – kalkuliert auf Basis der StBVV, aber ohne versteckte Nachberechnungen. Der Preis steht vor Auftragsbeginn fest.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Faktoren beeinflussen die Steuerberaterkosten?

Die Höhe der Steuerberatergebühren wird nicht allein durch den Gegenstandswert bestimmt. Die StBVV nennt in § 11 ausdrücklich mehrere Bemessungskriterien, die der Steuerberater bei der Festlegung der Gebühr innerhalb der Spanne berücksichtigen muss:

  1. Umfang und Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit: Komplexe Sachverhalte, internationale Verflechtungen oder außergewöhnliche Geschäftsvorfälle erhöhen die Gebühr.
  2. Bedeutung der Angelegenheit: Bei hoher wirtschaftlicher Tragweite oder steuerlichem Risiko darf der Steuerberater einen höheren Gebührensatz ansetzen.
  3. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers: Ein Unternehmen mit hoher Ertragskraft zahlt tendenziell mehr als ein Start-up mit niedrigem Gewinn.
  4. Haftungsrisiko: Bei komplexen Steuerfragen mit hohem Haftungsrisiko rechtfertigt sich ein höherer Gebührensatz.
  5. Zeit- und Arbeitsaufwand: Unvollständige Unterlagen, Nachfragen beim Mandanten und hoher Korrespondenzaufwand erhöhen die Kosten.

Qualität der Buchhaltung als Kostenfaktor

Ein entscheidender Faktor ist die Qualität der vorbereitenden Buchhaltung. Sind alle Belege vollständig digital erfasst, die Konten korrekt gebucht und die Abstimmungen durchgeführt, reduziert sich der Aufwand für den Steuerberater erheblich. Umgekehrt führen unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu Mehraufwand, der sich direkt in höheren Gebühren niederschlägt.

  • Vollständige digitale Erfassung aller Belege
  • Monatliche Abstimmung der offenen Posten
  • Korrekte Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Vollständige Anlagenbuchhaltung
  • Klare Trennung privat/geschäftlich
  • Dokumentation außergewöhnlicher Geschäftsvorfälle

Zusatzkosten neben der Steuererklärung

Neben den reinen Gebühren für die Steuererklärungen entstehen in der Praxis häufig weitere Kosten, die Mandanten einkalkulieren sollten. Diese sind teils gesetzlich geregelt, teils individuell vereinbart.

Post- und Telekommunikationspauschale

Nach § 16 StBVV darf der Steuerberater eine Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen berechnen. Diese beträgt in der Regel 20 € pro Steuererklärung und deckt den Aufwand für elektronische Übermittlung, Korrespondenz mit dem Finanzamt und allgemeine Kommunikation ab.

Kosten für Jahresabschluss und Bilanzierung

Jede GmbH und UG ist nach § 242 HGB zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften zusätzlich aus Anhang und Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses werden nach § 35 StBVV separat abgerechnet und richten sich nach Bilanzsumme und Jahresumsatz.

Bilanzsumme Jahresumsatz Gebührenrahmen (5/20 bis 20/20) Mittlerer Ansatz (8/20)
100.000 € 200.000 € 240 € – 960 € ca. 385 €
250.000 € 500.000 € 430 € – 1.720 € ca. 690 €
500.000 € 1.000.000 € 690 € – 2.760 € ca. 1.105 €
1.000.000 € 2.000.000 € 1.090 € – 4.360 € ca. 1.745 €

Laufende Buchhaltung und Finanzbuchhaltung

Viele Steuerberater übernehmen auch die laufende Finanzbuchhaltung. Diese wird nach § 33 StBVV monatlich abgerechnet – pro Beleg zwischen 2 € und 15 € je nach Umfang. Bei 50 Belegen pro Monat kann dies zwischen 100 € und 750 € monatlich bedeuten. Einige Kanzleien bieten auch hier Pauschalpreise an.

OnlineBilanz arbeitet mit modernen Buchhaltungsschnittstellen (DATEV, lexoffice, sevDesk etc.) und bezieht die digitale Buchhaltung in den Festpreis ein – ohne versteckte Beleggebühren.

Steuererklärung selbst machen oder Steuerberater beauftragen?

Geschäftsführer einer GmbH oder UG stehen regelmäßig vor der Frage: Steuererklärung selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen? Aus rechtlicher Sicht ist beides möglich – die Steuererklärung der Gesellschaft darf der Geschäftsführer selbst einreichen. In der Praxis überwiegen jedoch die Argumente für einen Steuerberater.

Argumente für den Steuerberater

  • Fachliche Sicherheit: Steuerrecht ist hochkomplex und ändert sich laufend. Ein Steuerberater kennt aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.
  • Haftung: Der Steuerberater haftet mit seiner Berufshaftpflicht für Fehler. Bei selbst erstellten Erklärungen trägt der Geschäftsführer das volle Risiko.
  • Zeitersparnis: Die Erstellung von Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung samt Jahresabschluss bindet erhebliche Kapazität.
  • Optimierung: Ein erfahrener Steuerberater erkennt Gestaltungsspielräume und vermeidet unnötige Steuerzahlungen.
  • Rechtsverbindlichkeit: Die Unterschrift eines Steuerberaters wird vom Finanzamt als Qualitätsmerkmal anerkannt.

Wann lohnt sich die Eigenbearbeitung?

Die eigenständige Erstellung der Steuererklärung kann in sehr einfachen Fällen sinnvoll sein: bei ruhenden Gesellschaften ohne operative Tätigkeit, bei Mini-GmbHs mit ausschließlich Geschäftsführergehalt oder bei Geschäftsführern mit fundierter steuerlicher Ausbildung. In allen anderen Fällen übersteigen die Risiken und der Zeitaufwand die Kostenersparnis.

„Viele Mandanten unterschätzen den Zeitaufwand und das Haftungsrisiko. Die Kosten für einen Steuerberater amortisieren sich oft schon durch eine einzige vermiedene Rückfrage des Finanzamts oder eine optimale Gestaltung. Zudem bleibt der Geschäftsführer frei für operative Aufgaben.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Lösung

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden die Sicherheit einer Steuerberater-Unterschrift mit der Effizienz digitaler Prozesse. Mandanten laden ihre Unterlagen digital hoch, das Steuerberater-Team erstellt Jahresabschluss und Steuererklärungen – alles zu transparenten Festpreisen.

Steuerberater-Kosten steuerlich absetzen

Die gute Nachricht: Steuerberaterkosten sind steuerlich absetzbar. Allerdings gelten unterschiedliche Regelungen für die Gesellschaft und für die private Steuererklärung des Geschäftsführers.

Kosten der GmbH/UG: Betriebsausgaben

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und dem Jahresabschluss entstehen, sind Betriebsausgaben der Gesellschaft. Sie mindern den steuerlichen Gewinn und damit die Körperschaftsteuer (15 %) und die Gewerbesteuer (Hebesatz abhängig von der Gemeinde, durchschnittlich ca. 14 %).

Die Ersparnis beträgt damit insgesamt rund 30 % der Steuerberaterkosten. Bei 2.000 € Steuerberaterkosten reduziert sich die tatsächliche Belastung auf ca. 1.400 €.

Private Einkommensteuererklärung: Sonderausgaben

Die Kosten für die private Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers können nur eingeschränkt abgesetzt werden. Seit 2006 sind Steuerberatungskosten keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben mehr, sondern nur noch als Sonderausgaben abzugsfähig – und das auch nur für bestimmte Einkunftsarten (z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung).

Eingeschränkte Absetzbarkeit privat

Kosten für die Erstellung der privaten Einkommensteuererklärung eines Arbeitnehmers oder Geschäftsführers sind seit 2006 steuerlich nicht mehr absetzbar, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Einkunftsarten vor (z. B. Vermietung, Kapitalerträge, selbstständige Nebeneinkünfte).

Aufteilung der Kosten bei gemischten Leistungen

Wenn der Steuerberater sowohl die Steuererklärungen der Gesellschaft als auch die private Einkommensteuererklärung erstellt, sollte die Rechnung separat ausweisen, welcher Anteil auf die Gesellschaft und welcher auf den Geschäftsführer privat entfällt. Nur so lässt sich die Absetzbarkeit sauber dokumentieren.

Wie finde ich den richtigen Steuerberater?

Die Wahl des Steuerberaters ist eine langfristige Entscheidung. Neben den Kosten sollten Geschäftsführer auf Spezialisierung, Erreichbarkeit, digitale Arbeitsweise und persönliche Chemie achten.

Wichtige Auswahlkriterien

  • Spezialisierung auf GmbH/UG und Kapitalgesellschaften
  • Erfahrung in der Branche des Mandanten
  • Transparente Preisgestaltung (Festpreis oder StBVV-Orientierung)
  • Digitale Arbeitsweise (DATEV Unternehmen online, digitale Belegerfassung)
  • Klare Kommunikation und feste Ansprechpartner
  • Reaktionszeit bei Rückfragen und Terminen
  • Berufshaftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer

Klassische Kanzlei oder digitale Plattform?

Neben den klassischen Steuerberaterkanzleien vor Ort haben sich in den letzten Jahren digitale Steuerberater-Plattformen etabliert. Diese arbeiten mit zugelassenen Steuerberatern, setzen aber auf digitale Prozesse, zentrale Koordination und transparente Festpreise. Der Vorteil: keine langen Wartezeiten, keine Ortsbindung, keine überraschenden Abrechnungen.

„OnlineBilanz verbindet die Zuverlässigkeit einer klassischen Steuerberatung mit den Vorteilen digitaler Prozesse. Unsere Mandanten haben einen festen Ansprechpartner – mich als Büroleiter in Stuttgart – und profitieren gleichzeitig von der Effizienz unserer Steuerberater-Teams. Alles zu Festpreisen, ohne versteckte Kosten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer Wert auf Planungssicherheit, digitale Zusammenarbeit und transparente Kosten legt, sollte sich digitale Angebote wie OnlineBilanz.de ansehen. Hier erstellen zugelassene Steuerberater Jahresabschluss und Steuererklärungen – rechtsverbindlich unterschrieben, mit voller Haftung, zu festen Preisen.

Häufige Fehler bei der Steuererklärung vermeiden

Auch wenn ein Steuerberater beauftragt wird, liegt die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten beim Geschäftsführer. Folgende Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden:

Unvollständige oder verspätete Unterlagen

Der häufigste Grund für Verzögerungen und Rückfragen ist die unvollständige Übergabe von Unterlagen. Fehlen Belege, Kontoauszüge oder Verträge, kann der Steuerberater die Erklärung nicht fristgerecht erstellen. Das Finanzamt kann bei verspäteter Abgabe ein Verspätungsgeld festsetzen (§ 152 AO).

Vermischung privater und geschäftlicher Ausgaben

Insbesondere bei Geschäftsführern, die gleichzeitig Gesellschafter sind, kommt es häufig zu Vermischungen. Private Ausgaben über das Geschäftskonto oder nicht dokumentierte Privatentnahmen führen zu steuerlichen Problemen. Eine klare Trennung von privat und geschäftlich ist zwingend erforderlich.

Fehlende Dokumentation außergewöhnlicher Geschäftsvorfälle

Kapitalerhöhungen, Gesellschafterwechsel, Darlehensverträge mit Gesellschaftern oder außergewöhnliche Aufwendungen müssen dokumentiert und dem Steuerberater mitgeteilt werden. Fehlen diese Informationen, kann der Steuerberater die steuerlichen Folgen nicht korrekt abbilden.

Zu späte Beauftragung des Steuerberaters

Viele Mandanten beauftragen den Steuerberater erst kurz vor Ablauf der Abgabefrist. Das erhöht den Zeitdruck, die Fehleranfälligkeit und oft auch die Kosten (Eilzuschlag). Idealerweise sollte der Steuerberater drei bis vier Monate vor Ablauf der Frist beauftragt werden.

Praxis-Tipp

Übergeben Sie Ihrem Steuerberater alle Unterlagen digital und strukturiert. Nutzen Sie Buchhaltungssoftware mit DATEV-Schnittstelle oder arbeiten Sie direkt mit einer Plattform wie OnlineBilanz, die alle Dokumente zentral erfasst und automatisch an das Steuerberater-Team weiterleitet.

Fristen und Konsequenzen bei Versäumnis

Die Abgabe der Steuererklärungen ist an gesetzliche Fristen gebunden. Bei Versäumnis drohen empfindliche Sanktionen. Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind mehrere Fristen relevant.

Abgabefristen für Steuererklärungen 2025 (Stand 2026)

Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen:

  • Ohne Steuerberater: 31. Juli 2026 (§ 149 Abs. 2 AO)
  • Mit Steuerberater: 28. Februar 2027 (verlängerte Frist gemäß § 149 Abs. 3 AO)
  • Auf Antrag: Weitere Verlängerung möglich, meist bis 30. Juni 2027 oder später

Ein weiterer wichtiger Aspekt für GmbH und UG: Die Gesellschafter müssen den Jahresabschluss innerhalb der Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG förmlich feststellen. Diese Frist beträgt bei kleinen Gesellschaften 11 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (also 30. November 2026), bei mittelgroßen und großen Gesellschaften 8 Monate (31. August 2026).

Offenlegungspflicht im Unternehmensregister

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden (also bis 31. Dezember 2026 für das Jahr 2025). Seit dem DiRUG vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung nicht mehr beim Bundesanzeiger, sondern ausschließlich über das Unternehmensregister.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Bei verspäteter Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB. Dieses beträgt zwischen 500 € und 25.000 €. Das Ordnungsgeld trifft die Gesellschaft und persönlich die Geschäftsführer.

Verspätungszuschlag und Zwangsgeld

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Dieser beträgt mindestens 25 € pro angefangenen Monat der Verspätung. Bei Körperschaftsteuererklärungen kann das Finanzamt zusätzlich ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (§ 328 AO).

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

mind. 25 €/Monat

Verspätungszuschlag § 152 AO

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Wer diese Fristen und Pflichten sicher einhalten möchte, sollte frühzeitig einen Steuerberater beauftragen oder auf digitale Plattformen wie OnlineBilanz setzen, die Fristenmanagement und Offenlegung im Service integriert haben.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Steuerberaterkosten in Raten zahlen?

Ja, viele Steuerberater bieten nach individueller Vereinbarung Ratenzahlung an. Dies sollte bereits bei Mandatsübernahme besprochen und schriftlich festgehalten werden. Insbesondere bei größeren Mandaten oder Jahresabschlüssen sind Teilzahlungen üblich – etwa 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung.

Gibt es regionale Unterschiede bei den Steuerberaterkosten?

Die StBVV gilt bundesweit einheitlich, dennoch können Steuerberater in Großstädten wie München, Frankfurt oder Hamburg aufgrund höherer Bürokosten tendenziell höhere Gebührensätze innerhalb des zulässigen Rahmens ansetzen. Digitale Kanzleien wie OnlineBilanz bieten oft unabhängig vom Standort einheitliche Festpreise an.

Was passiert, wenn ich mit der Rechnung des Steuerberaters nicht einverstanden bin?

Sie haben gemäß § 10 StBVV das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungserhalt eine schriftliche Erläuterung der Gebührenberechnung zu verlangen. Bleibt die Rechnung unklar oder überhöht, können Sie die Steuerberaterkammer einschalten oder ein gerichtliches Vergütungsfestsetzungsverfahren beantragen.

Lohnt sich ein Steuerberater auch für Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte?

Für einfache Arbeitnehmer-Steuererklärungen ohne Nebeneinkünfte, Kapitalerträge oder Vermietung ist der Nutzen oft begrenzt – hier können Online-Tools oder Lohnsteuerhilfevereine günstiger sein. Ein Steuerberater lohnt sich insbesondere bei Abfindungen, doppelter Haushaltsführung, außergewöhnlichen Belastungen oder komplexen Werbungskosten.

Können Steuerberaterkosten nachträglich erstattet werden?

In bestimmten Fällen erstattet das Finanzamt Steuerberaterkosten, etwa bei erfolgreicher Klage vor dem Finanzgericht (§ 139 FGO). Bei betrieblich veranlassten Steuererklärungen sind die Kosten Betriebsausgaben und mindern den Gewinn. Eine nachträgliche Erstattung durch das Finanzamt erfolgt jedoch nur im Rahmen steuerlicher Ansprüche, nicht als direkte Kostenübernahme.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater