Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogVerbindlichkeiten Bilanz

Verbindlichkeiten Bilanz 2026: HGB-Ausweis & Bewertung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Verbindlichkeiten sind feste Verpflichtungen, die in der Bilanz auf der Passivseite auszuweisen sind. Für Unternehmen ist es entscheidend zu verstehen, was Verbindlichkeiten in der Bilanz genau bedeuten und wie sie korrekt zu handhaben sind. Der Ausweis und die Bewertung nach § 253 HGB gehören zu den zentralen Pflichten im Jahresabschluss. Dieser Ratgeber erklärt Arten, Bewertungsregeln, Abgrenzung zu Rückstellungen – etwa zu Pensionsrückstellungen in der Bilanz – und typische Fehlerquellen; fachlich fundiert für Geschäftsführer und Verantwortliche.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Verbindlichkeiten sind bestehende Verpflichtungen gegenüber Dritten, die in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen werden. Sie werden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bewertet und müssen periodengerecht erfasst werden. Die korrekte Abgrenzung zu Rückstellungen und der vollständige Ausweis nach § 266 HGB sind für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss unerlässlich.

Was sind Verbindlichkeiten in der Bilanz?

Verbindlichkeiten sind rechtlich bestehende Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber Dritten, künftig Geld zu zahlen, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen. In der Bilanz werden sie auf der Passivseite unter Position C ausgewiesen und gehören zum Fremdkapital. Nach § 266 Abs. 3 HGB sind Verbindlichkeiten in der Gliederung klar von Rückstellungen und Eigenkapital zu trennen.

Der wesentliche Unterschied zu Rückstellungen: Bei Verbindlichkeiten stehen Höhe, Zeitpunkt und Gläubiger der Verpflichtung in der Regel fest. Sie entstehen durch Rechtsgeschäfte wie Lieferverträge, Darlehensvereinbarungen oder Steuerbescheide. Verbindlichkeiten müssen vollständig und zeitnah in der Bilanz erfasst werden – ihre korrekte Darstellung ist entscheidend für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage gemäß § 264 Abs. 2 HGB.

Bilanzielle Einordnung

Verbindlichkeiten bilden gemeinsam mit Rückstellungen das Fremdkapital. Sie sind immer mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), nicht mit dem Barwert. Zinspflichtige Verbindlichkeiten werden inklusive aufgelaufener Zinsen ausgewiesen.

Rechtliche Grundlagen der Verbindlichkeitsbilanzierung

Die handelsrechtlichen Vorgaben zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten finden sich in §§ 246 ff. HGB. Maßgeblich sind das Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1 HGB), das Realisationsprinzip und das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die Gliederungs- und Ausweisvorschriften der §§ 264 ff. HGB sowie die Offenlegungspflichten nach § 325 HGB.

Arten von Verbindlichkeiten nach § 266 HGB

Das Handelsgesetzbuch schreibt für Kapitalgesellschaften eine detaillierte Untergliederung der Verbindlichkeiten vor. Nach § 266 Abs. 3 C HGB sind die Verbindlichkeiten nach ihrem wirtschaftlichen Ursprung zu gliedern. Diese Systematik ermöglicht Jahresabschlussadressaten eine präzise Analyse der Fälligkeitsstruktur und Finanzierungsquellen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Diese Position umfasst sämtliche Darlehen, Kontokorrentkredite und sonstige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Banken und Sparkassen. Auch kurzfristige Kreditlinien und langfristige Investitionsdarlehen fallen hierunter. Die Unterscheidung zwischen kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten erfolgt im Anhang gemäß § 285 Nr. 1 HGB – Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren sind gesondert anzugeben.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Anzahlungen von Kunden für noch nicht erbrachte Lieferungen oder Leistungen werden als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Diese Position ist besonders relevant für projektgetriebene Unternehmen oder solche mit längeren Produktionszyklen. Die Anzahlung führt zu einer Verpflichtung, die vereinbarte Leistung zu erbringen oder das Geld zurückzuzahlen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Dies ist eine der wichtigsten Positionen im operativen Geschäft: Lieferantenverbindlichkeiten aus laufenden Warenlieferungen und Dienstleistungen. Die korrekte zeitliche Abgrenzung zum Bilanzstichtag ist entscheidend – alle bis zum 31.12.2025 erhaltenen Rechnungen müssen erfasst werden, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.

Verbindlichkeitsart § 266 Position Typisches Beispiel
Anleihen C.1 Unternehmensanleihen, Schuldverschreibungen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten C.2 Bankkredite, Kontokorrent
Erhaltene Anzahlungen C.3 Kundenanzahlungen
Verbindlichkeiten aus LuL C.4 Lieferantenrechnungen
Verbindlichkeiten aus Wechseln C.5 Akzeptierte Wechsel
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen C.6 Konzernverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern C.7 Gesellschafterdarlehen
Sonstige Verbindlichkeiten C.8 Steuern, Sozialversicherung, Personal

Sonstige Verbindlichkeiten (Position C.8) umfassen vor allem steuerliche Verbindlichkeiten (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer), Sozialversicherungsbeiträge und Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern aus offenen Gehältern, Urlaubsansprüchen oder variablen Vergütungen. Diese Position erfordert besondere Sorgfalt, da sie sehr heterogen ist und im Anhang nach § 285 Nr. 5 HGB weiter aufzugliedern ist.

Bewertung von Verbindlichkeiten nach § 253 HGB

Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag entspricht dem Betrag, der zur Erfüllung der Verpflichtung aufzuwenden ist – bei unverzinslichen Verbindlichkeiten ist dies der Rückzahlungsbetrag, bei verzinslichen Verbindlichkeiten der Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen bis zum Bilanzstichtag.

Abzinsungsverbot beachten

Anders als bei Rückstellungen dürfen Verbindlichkeiten nicht abgezinst werden, auch wenn sie langfristig sind. Das gilt selbst bei zinsloser oder zinsgünstiger Stundung. Der Erfüllungsbetrag bleibt maßgeblich – eine Barwertbildung ist handelsrechtlich unzulässig.

Fremdwährungsverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten in Fremdwährung sind nach § 256a HGB zu bewerten. Für Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger gilt das Stichtagskursprinzip – sie werden zum Devisenkassakurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Kursgewinne und -verluste sind erfolgswirksam zu erfassen. Bei Restlaufzeiten über einem Jahr greift das Realisationsprinzip: Unrealisierte Gewinne dürfen nicht angesetzt werden (Imparitätsprinzip), Verluste hingegen müssen berücksichtigt werden.

Disagio und Damnum

Werden Verbindlichkeiten mit einem Disagio (Damnum) aufgenommen – also einem Abschlag bei Auszahlung – ist der Rückzahlungsbetrag als Verbindlichkeit anzusetzen. Das Disagio wird als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst und über die Laufzeit ratierlich aufgelöst (§ 250 Abs. 3 HGB). Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die tatsächliche Schuld in voller Höhe passiviert wird.

„In der Praxis sehen wir häufig Fehler bei der Bewertung von Gesellschafterdarlehen oder konzerninternen Verbindlichkeiten. Entscheidend ist: Auch nahestehende Personen müssen mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt werden. Zinslose Stundungen ändern daran nichts – eine Abzinsung ist handelsrechtlich nicht vorgesehen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Zugang

Verbindlichkeiten werden im Zugangszeitpunkt mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt – bei Warenlieferungen zum Rechnungsbetrag, bei Darlehen zum Auszahlungsbetrag zuzüglich Disagio.

Folgebewertung

In Folgeperioden bleibt der Erfüllungsbetrag maßgeblich. Aufgelaufene Zinsen erhöhen die Verbindlichkeit, Tilgungen verringern sie. Eine Neubewertung erfolgt nur bei Fremdwährungsverbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten im Jahresabschluss korrekt ausweisen

Der Ausweis von Verbindlichkeiten unterliegt strengen handelsrechtlichen Vorgaben. Neben der Bilanzposition selbst sind umfangreiche Angaben im Anhang erforderlich. Diese Transparenzpflichten dienen dem Gläubigerschutz und ermöglichen externen Adressaten eine fundierte Beurteilung der Finanzlage.

Pflichtangaben im Anhang nach § 285 HGB

Nach § 285 Nr. 1 HGB müssen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie Verbindlichkeiten mit dinglicher Sicherung gesondert angegeben werden. Diese Informationen sind für jede Verbindlichkeitsart nach § 266 Abs. 3 C HGB getrennt anzugeben. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren hier von Erleichterungen nach § 288 HGB.

  • Aufgliederung nach Restlaufzeiten (bis 1 Jahr, 1-5 Jahre, über 5 Jahre)
  • Gesonderte Angabe besicherter Verbindlichkeiten mit Art und Umfang der Sicherheiten
  • Aufgliederung sonstiger Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 5 HGB (Steuern, Sozialversicherung)
  • Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten: Umrechnungsmethode und verwendete Kurse
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB (außerhalb der Bilanz)
  • Bei konzernverbundenen Unternehmen: Angaben nach § 285 Nr. 3 HGB

Besicherung und Haftungsverhältnisse

Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen oder Bürgschaften abgesichert sind, müssen im Anhang kenntlich gemacht werden. Die Art der Sicherheit ist zu benennen, der Umfang anzugeben. Für nicht bilanzierte Haftungsverhältnisse (z.B. Bürgschaften für Dritte, Gewährleistungen) besteht nach § 251 HGB eine gesonderte Angabepflicht – sie werden im Anhang unter dem Bilanzstrich vermerkt.

Praxis-Hinweis für GmbH-Geschäftsführer

Die Vollständigkeit der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag ist existenziell. Fehlende Verbindlichkeiten führen zu einer Überbewertung des Eigenkapitals und können die Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO verfälschen. Gesellschafter-Geschäftsführer haften persönlich für verspätete Insolvenzanträge.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von dessen Haftung für die korrekte Bilanzierung. OnlineBilanz verbindet zugelassene Steuerberater mit digitalen Prozessen – Jahresabschlüsse werden zum Festpreis erstellt, ohne Wartezeiten und mit voller StB-Verantwortung.

Zeitliche Abgrenzung und periodengerechte Erfassung

Die periodengerechte Erfassung von Verbindlichkeiten ist ein Kernprinzip ordnungsmäßiger Buchführung. Nach dem Grundsatz der sachlichen Abgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) sind Aufwendungen und Erträge unabhängig von den Zahlungszeitpunkten dem Geschäftsjahr zuzuordnen, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Für Verbindlichkeiten bedeutet das: Entscheidend ist der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung, nicht der Rechnungseingang oder die Zahlung.

Stichtagsprinzip zum 31.12.2025

Alle Verbindlichkeiten, die wirtschaftlich dem Geschäftsjahr 2025 zuzuordnen sind, müssen in der Bilanz zum 31.12.2025 erfasst werden – auch wenn die Rechnung erst im Januar 2026 eingeht. Maßgeblich ist, ob die Leistung vor dem Bilanzstichtag erbracht wurde. Typische Fälle sind Dezember-Warenlieferungen mit Rechnungsdatum Januar, Energiekostenabrechnungen oder Steuerberaterhonorare für das Geschäftsjahr 2025.

Vorsicht bei Jahresendarbeiten

Besonders kritisch sind Verbindlichkeiten aus noch nicht eingegangenen Rechnungen. Hier ist zu prüfen: Liegt eine rechtliche Verpflichtung vor? Ist die Leistung erbracht? Falls ja, muss eine Verbindlichkeitsrückstellung gebildet werden – bei ungewisser Höhe eine Rückstellung nach § 249 HGB.

Rechnungsabgrenzungsposten

Zahlungen, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, aber Aufwand für die Zeit nach dem Stichtag darstellen, werden als aktive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 HGB erfasst – sie mindern also nicht die Verbindlichkeiten. Umgekehrt sind passive Rechnungsabgrenzungsposten für Einnahmen vor dem Stichtag zu bilden, die Ertrag nach dem Stichtag darstellen.

Situation Bilanzierung Rechtsgrundlage
Lieferung Dezember 2025, Rechnung Januar 2026 Verbindlichkeit 31.12.2025 § 246 Abs. 1 HGB
Rechnung Dezember 2025, Lieferung Januar 2026 Keine Verbindlichkeit Realisationsprinzip
Vorauszahlung Versicherung 2026 im Dezember 2025 Aktiver RAP § 250 Abs. 1 HGB
Mieteinnahme für Januar 2026, erhalten Dezember 2025 Passiver RAP § 250 Abs. 2 HGB

„Gerade zum Jahreswechsel erleben wir in der Koordination mit unseren Mandanten immer wieder Diskussionen über offene Posten. Unser Steuerberater-Team prüft systematisch: Welche Lieferungen sind im alten Jahr eingegangen? Welche Rechnungen fehlen noch? Diese Abstimmung ist entscheidend für ein korrektes Jahresergebnis.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Verbindlichkeiten vs. Rückstellungen: Abgrenzung in der Praxis

Die Abgrenzung zwischen Verbindlichkeiten und Rückstellungen gehört zu den häufigsten Fehlerquellen in der Bilanzierungspraxis. Beide Positionen stellen Verpflichtungen gegenüber Dritten dar, unterscheiden sich aber fundamental in Gewissheit und Konkretheit. Eine Fehlzuordnung kann die Bilanzstruktur und steuerliche Bemessungsgrundlagen erheblich verzerren.

Rechtliche Unterscheidungskriterien

Nach § 246 Abs. 1 HGB sind Verbindlichkeiten zu passivieren, wenn eine rechtlich bestehende Verpflichtung mit hinreichend sicherem Rechtsgrund vorliegt. Rückstellungen nach § 249 HGB werden hingegen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet – also für Verpflichtungen, bei denen Höhe, Zeitpunkt oder Bestehen noch unsicher sind. Die Rechtsprechung fordert für Verbindlichkeiten eine Individualisierung: Gläubiger, Grund und Betrag müssen im Wesentlichen feststehen.

Verbindlichkeit

Rechtsgrund steht fest, Gläubiger ist bekannt, Betrag ist bestimmt oder bestimmbar. Beispiel: Lieferantenrechnung über 5.000 €.

Rückstellung

Rechtsgrund steht fest, aber Höhe, Zeitpunkt oder Gläubiger sind ungewiss. Beispiel: Drohende Prozesskosten, noch nicht bezifferbar.

Eventualverbindlichkeit

Rechtsgrund ist unsicher, Verpflichtung kann eintreten. Keine Bilanzierung, nur Anhang-Angabe nach § 251 HGB. Beispiel: Bürgschaft.

Typische Grenzfälle in der GmbH-Praxis

  • Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten: Ist die Leistung erbracht, der Betrag aber noch nicht endgültig bekannt, liegt eine Verbindlichkeit vor (Schätzung zulässig). Bei reiner Ungewissheit über die Höhe: Rückstellung.
  • Urlaubsansprüche: Gesetzlich oder vertraglich bestehende Urlaubsansprüche sind Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern. Unsichere variable Vergütungen oder Bonuszahlungen können Rückstellungen sein.
  • Garantieverpflichtungen: Gesetzliche Gewährleistung führt zu Rückstellungen (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB), vertragliche Garantien mit festem Anspruch können Verbindlichkeiten sein.
  • Prozessrisiken: Laufende Gerichtsverfahren mit wahrscheinlichem negativen Ausgang erfordern Rückstellungen. Rechtskräftige Urteile mit beziffertem Zahlungsanspruch sind Verbindlichkeiten.

Bewertungsunterschiede beachten

Rückstellungen werden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und bei Restlaufzeit über einem Jahr abgezinst. Verbindlichkeiten dagegen werden immer mit dem nominellen Erfüllungsbetrag angesetzt – ohne Abzinsung, selbst bei langfristigen Stundungen.

Die korrekte Abgrenzung erfordert fundierte Rechtskenntnisse und Erfahrung. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team prüft jeden Sachverhalt individuell und dokumentiert die Einordnung im Anhang – so erhalten Sie einen rechtssicheren Jahresabschluss.

Verbindlichkeiten bei unterschiedlichen Größenklassen

Die handelsrechtlichen Anforderungen an Ausweis, Gliederung und Offenlegung von Verbindlichkeiten hängen maßgeblich von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab. Nach § 267 HGB werden kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterschieden – mit erheblichen Auswirkungen auf den Bilanzierungsaufwand.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreitet: Bilanzsumme 6 Mio. €, Umsatzerlöse 12 Mio. €, durchschnittlich 50 Arbeitnehmer. Mittelgroß sind Gesellschaften, die diese Grenzen überschreiten, aber nicht als groß gelten. Groß sind Gesellschaften, die an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei der folgenden Merkmale überschreiten: Bilanzsumme 20 Mio. €, Umsatzerlöse 40 Mio. €, durchschnittlich 250 Arbeitnehmer.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von umfangreichen Erleichterungen. Nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB dürfen sie eine verkürzte Bilanz aufstellen – Verbindlichkeiten können ohne weitere Untergliederung in einer Summe ausgewiesen werden. Im Anhang entfallen viele Angabepflichten nach § 288 HGB, insbesondere die Aufgliederung nach Restlaufzeiten. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form, ohne Gewinn- und Verlustrechnung (§ 326 Abs. 1 HGB).

Pflichten für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen Verbindlichkeiten nach § 266 Abs. 3 C HGB vollständig untergliedern. Im Anhang sind umfassende Angaben erforderlich: Restlaufzeiten für jede Position, Aufgliederung sonstiger Verbindlichkeiten, Angaben zu Sicherheiten, zu verbundenen Unternehmen und zu Fremdwährungsverbindlichkeiten. Große Kapitalgesellschaften unterliegen zusätzlich der Pflichtprüfung nach § 316 HGB – der Abschlussprüfer kontrolliert die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Verbindlichkeiten.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroß/groß

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Unabhängig von der Größenklasse gilt: Die Bilanz muss zum Stichtag 31.12.2025 alle bestehenden Verbindlichkeiten vollständig und richtig ausweisen. Wer unsicher ist, ob alle Verpflichtungen erfasst sind, sollte frühzeitig mit einem Steuerberater sprechen – OnlineBilanz bietet hierfür digitale Prozesse mit transparenten Festpreisen.

Häufige Fehler bei der Bilanzierung von Verbindlichkeiten

Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben zeigen sich in der Praxis immer wieder typische Fehlerquellen bei der Verbindlichkeitsbilanzierung. Diese können zu falschen Jahresabschlüssen, steuerlichen Nachforderungen und im Extremfall zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers führen. Die folgenden Fehler sehen Steuerberater besonders häufig.

Unvollständige Erfassung zum Bilanzstichtag

Der häufigste Fehler: Verbindlichkeiten, die wirtschaftlich dem Geschäftsjahr 2025 zuzuordnen sind, werden nicht erfasst, weil die Rechnung erst Anfang 2026 eingeht. Besonders kritisch sind Dezember-Lieferungen, Jahresabschlusskosten, Energieabrechnungen oder variable Vergütungen. Das Vollständigkeitsgebot nach § 246 Abs. 1 HGB fordert jedoch die Erfassung aller Verpflichtungen zum Stichtag – unabhängig vom Rechnungseingang.

Fehlerhafte Währungsumrechnung

Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten wird häufig der falsche Kurs angewendet oder die Restlaufzeitregelung des § 256a HGB missachtet. Kurzfristige Verbindlichkeiten (Restlaufzeit ≤ 1 Jahr) müssen zum Stichtagskurs bewertet werden – auch wenn das zu unrealisierten Gewinnen führt. Langfristige Verbindlichkeiten dagegen unterliegen dem Imparitätsprinzip: Verluste müssen, Gewinne dürfen nicht angesetzt werden.

Vorsicht bei Gesellschafterdarlehen

Gesellschafterdarlehen werden häufig gar nicht oder fehlerhaft bilanziert. Auch zinslose oder niedrig verzinste Darlehen von Gesellschaftern sind Verbindlichkeiten und müssen mit dem vollen Rückzahlungsbetrag passiviert werden. Eine Abzinsung ist nicht zulässig – auch bei langjähriger Stundung nicht.

Verwechslung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Ungewisse Verbindlichkeiten werden als Verbindlichkeiten statt als Rückstellungen ausgewiesen – oder umgekehrt. Beispiel: Jahresabschlusskosten, deren Höhe noch nicht feststeht, werden nicht bilanziert, weil keine Rechnung vorliegt. Korrekt wäre hier eine Rückstellung oder – bei hinreichender Schätzbarkeit – eine Verbindlichkeit aus noch nicht eingegangenen Rechnungen.

Fehlende oder unvollständige Anhangangaben

Selbst wenn die Bilanz korrekt ist, führen unvollständige Angaben im Anhang zu einem fehlerhaften Jahresabschluss. Typische Versäumnisse: Keine Aufgliederung nach Restlaufzeiten (§ 285 Nr. 1 HGB), fehlende Angaben zu Sicherheiten, keine Aufschlüsselung sonstiger Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 5 HGB. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind hier besonders in der Pflicht.

  • Alle wirtschaftlich dem Jahr 2025 zuzuordnenden Verbindlichkeiten erfasst?
  • Fremdwährungsverbindlichkeiten mit korrektem Stichtagskurs bewertet?
  • Gesellschafterdarlehen vollständig und mit Erfüllungsbetrag passiviert?
  • Abgrenzung zu Rückstellungen sachgerecht vorgenommen?
  • Anhangangaben zu Restlaufzeiten und Sicherheiten vollständig?
  • Sonstige Verbindlichkeiten nach Art aufgegliedert (Steuern, SV, Personal)?

„Die korrekte Verbindlichkeitsbilanzierung ist keine Formsache, sondern essenziell für die Beurteilung der Finanzlage. Fehler können zu falschen Entscheidungen führen – bei Banken, Investoren, aber auch beim Geschäftsführer selbst, wenn es um die Überschuldungsprüfung geht. Wir legen deshalb großen Wert auf eine vollständige Erfassung und saubere Dokumentation.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Verbindlichkeiten und Insolvenzrecht: Was Geschäftsführer wissen müssen

Die korrekte Bilanzierung von Verbindlichkeiten ist nicht nur eine handelsrechtliche Pflicht, sondern hat unmittelbare Auswirkungen auf die insolvenzrechtliche Lage der GmbH. Geschäftsführer haften persönlich für Schäden aus verspäteter Insolvenzanmeldung – eine fehlerhafte Verbindlichkeitsbilanz kann die rechtzeitige Erkennung einer Krise verhindern.

Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO

Nach § 19 Abs. 2 InsO liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen der GmbH die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt – es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (Fortbestehensprognose). Die Überschuldungsbilanz ist eine modifizierte Handelsbilanz: Vermögensgegenstände werden mit Liquidationswerten angesetzt, Verbindlichkeiten hingegen bleiben mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Entscheidend: Alle Verbindlichkeiten müssen erfasst werden – auch solche, die in der Handelsbilanz noch nicht passiviert werden dürfen (z.B. künftige Pensionsverpflichtungen ohne Rechtsanspruch, aber mit wirtschaftlicher Verpflichtung). Fehlende Verbindlichkeiten führen zu einer Überbewertung des Eigenkapitals und können dazu führen, dass eine Überschuldung nicht erkannt wird.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Nach § 15b InsO haftet der Geschäftsführer persönlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet wurden. Wer die Überschuldung aufgrund fehlerhafter Bilanzierung nicht erkennt und weiter Verbindlichkeiten begleicht, riskiert persönliche Haftung gegenüber Gläubigern und der Insolvenzmasse.

Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die GmbH nicht in der Lage ist, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Rechtsprechung geht von Zahlungsunfähigkeit aus, wenn mindestens 10 % der fälligen Verbindlichkeiten nicht beglichen werden können und keine kurzfristige Deckungsmöglichkeit besteht. Auch hier ist eine vollständige Übersicht aller Verbindlichkeiten – gegliedert nach Fälligkeit – essenziell.

Insolvenzantragspflicht und Fristen

Tritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, ist der Geschäftsführer nach § 15a Abs. 1 InsO verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Frist beginnt mit dem objektiven Eintritt des Insolvenzgrundes – nicht mit dessen Erkenntnis. Wer die Verbindlichkeiten nicht kennt, kann den Zeitpunkt nicht verlässlich bestimmen und riskiert Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO (Straftatbestand).

Überschuldung (§ 19 InsO)

Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht mehr. Prüfung anhand Überschuldungsbilanz mit Liquidationswerten. Fortbestehensprognose kann Insolvenzantragspflicht vermeiden.

Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)

Fällige Verbindlichkeiten können nicht beglichen werden. Ab 10 % Deckungslücke ohne kurzfristige Abhilfe liegt Zahlungsunfähigkeit vor. Insolvenzantrag binnen 3 Wochen.

Geschäftsführer sollten regelmäßig – mindestens quartalsweise – eine Liquiditätsplanung und Übersicht der Verbindlichkeiten erstellen. Bei kritischer Lage empfiehlt sich die frühzeitige Einschaltung eines Steuerberaters und Rechtsanwalts. OnlineBilanz unterstützt GmbHs mit digitalen Steuerberater-Leistungen – vom laufenden Jahresabschluss bis zur Krisenfrüherkennung.

Häufig gestellte Fragen

Können Verbindlichkeiten steuerlich geltend gemacht werden?

Verbindlichkeiten selbst sind keine Betriebsausgaben. Steuerlich abzugsfähig sind jedoch die zugrunde liegenden Aufwendungen (z. B. Wareneinkauf, Dienstleistungen), wenn sie betrieblich veranlasst sind. Zinsen auf Verbindlichkeiten können als Betriebsausgaben abgezogen werden, unterliegen jedoch ggf. der Zinsschranke nach § 4h EStG.

Was passiert, wenn Verbindlichkeiten nicht bilanziert werden?

Das Nichtausweisen bestehender Verbindlichkeiten führt zu einer unvollständigen und damit fehlerhaften Bilanz. Dies kann eine Verletzung der Buchführungspflicht nach § 238 HGB darstellen, den Jahresabschluss nichtig machen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen (§ 283 StGB – Bankrott) oder zivilrechtliche Haftung des Geschäftsführers nach sich ziehen.

Wie werden Verbindlichkeiten in Fremdwährung bilanziert?

Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden am Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet (§ 256a HGB). Seit dem BilMoG 2010 gilt das Imparitätsprinzip: Währungsgewinne mit einer Restlaufzeit über einem Jahr dürfen nicht realisiert werden, Währungsverluste sind jedoch stets zu erfassen. Bei Restlaufzeit unter einem Jahr sind sowohl Gewinne als auch Verluste zu berücksichtigen.

Müssen auch künftige Verbindlichkeiten bilanziert werden?

Nein. Verbindlichkeiten werden nur bilanziert, wenn sie am Bilanzstichtag bereits bestehen – rechtlich oder wirtschaftlich. Künftige Verpflichtungen, die erst nach dem Bilanzstichtag entstehen (z. B. zukünftige Bestellungen), werden nicht passiviert. Lediglich wenn die wirtschaftliche Verursachung bereits vor dem Stichtag liegt, kann eine Rückstellung (nicht Verbindlichkeit) zu bilden sein.

Wie wirken sich Verbindlichkeiten auf Kennzahlen und Bonität aus?

Verbindlichkeiten erhöhen das Fremdkapital und verschlechtern dadurch Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote, den Verschuldungsgrad und die Liquiditätsgrade. Banken und Auskunfteien bewerten eine hohe Verbindlichkeitenquote kritisch, da sie das Insolvenzrisiko erhöht. Eine transparente, vollständige und fristgerechte Bilanzierung ist daher auch für die Bonität und Kreditwürdigkeit entscheidend.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung, § 256a HGB – Bewertung von Fremdwährungsposten, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater