Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogFreiberufler Steuerberater

Freiberufler Steuerberater 2026: Leistungen & Kosten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Freiberufler profitieren steuerlich von vielen Vorteilen – doch die korrekte Abgrenzung zum Gewerbe, die Wahl zwischen EÜR und Bilanzierung sowie die laufende Steueroptimierung erfordern fundiertes Fachwissen. Ein Steuerberater sichert nicht nur die Einhaltung aller Pflichten nach § 18 EStG, sondern schöpft Gestaltungsspielräume voll aus. Wer zusätzlich die laufende Buchhaltung durch den Steuerberater erledigen lässt, profitiert von nahtlosen Prozessen zwischen Finanzbuchhaltung und Steuererklärung. Dabei können Steuerberater online günstig eine kosteneffiziente Alternative zu traditionellen Kanzleien darstellen, insbesondere für Freiberufler mit standardisierten Anforderungen. Speziell für Freiberufler in der Hauptstadt bietet ein Steuerberater für Freiberufler Berlin regional angepasste Beratung und Kenntnis lokaler Besonderheiten. Dieser Ratgeber zeigt, welche Freiberufler einen Steuerberater brauchen, welche Leistungen er erbringt und was Sie 2026 an Kosten erwarten können.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Freiberufler nach § 18 EStG profitieren von steuerlichen Vorteilen gegenüber Gewerbetreibenden, benötigen jedoch fachkundige Beratung bei der Abgrenzung, der Wahl zwischen EÜR und Bilanzierung sowie der laufenden Steueroptimierung. Ein Steuerberater sichert die rechtskonforme Erfüllung aller Pflichten, erstellt Steuererklärungen und Jahresabschlüsse und schöpft Gestaltungsspielräume voll aus. Bei der laufenden Erfassung aller Geschäftsvorfälle unterstützt eine professionelle Beratung zur Finanzbuchhaltung, die die Basis für alle steuerlichen Auswertungen bildet. Die Kosten richten sich nach der StBVV und variieren je nach Umsatz und Leistungsumfang.

Freiberufler und Steuerberater: Warum der Steuerberater unverzichtbar ist

Freiberufler nach § 18 EStG genießen zwar zahlreiche steuerliche Privilegien – etwa die Befreiung von der Gewerbesteuer und die Möglichkeit zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG – doch die steuerliche Realität ist komplex. Betriebsausgabenabzug, Vorsteuerabzug, Umsatzsteuervoranmeldungen, Einkommensteuererklärungen und die korrekte Abgrenzung zwischen betrieblichen und privaten Aufwendungen erfordern fundiertes Fachwissen. Ein spezialisierter Steuerberater für Freiberufler kennt die relevanten Vorschriften, optimiert die Steuerlast rechtskonform und minimiert das Risiko kostspieliger Fehler bei Betriebsprüfungen.

Insbesondere bei steigenden Umsätzen, komplexeren Geschäftsmodellen oder dem Einsatz von Mitarbeitern wird die steuerliche Beratung unerlässlich. Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, übersieht häufig Gestaltungsspielräume – etwa bei der Abschreibung von Arbeitsmitteln nach § 7 EStG, der steuerlichen Behandlung von Fortbildungskosten oder der optimalen Wahl zwischen Ist- und Soll-Versteuerung nach § 20 UStG. Ein Steuerberater sorgt dafür, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden und die Steuerlast auf das gesetzlich zulässige Minimum reduziert wird.

Praxis-Tipp

Freiberufler, die ihre steuerlichen Pflichten digital und transparent erfüllen möchten, können auf Plattformen wie OnlineBilanz.de zurückgreifen. Hier erstellen zugelassene Steuerberater die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Steuererklärungen zu transparenten Festpreisen – ohne Wartezeiten und mit vollständiger rechtlicher Absicherung.

§ 18 EStG

Rechtsgrundlage für Freiberufler

§ 4 Abs. 3 EStG

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

0 %

Gewerbesteuer für Freiberufler

Welche Freiberufler brauchen einen Steuerberater?

Grundsätzlich kann jeder Freiberufler selbst entscheiden, ob er seine steuerlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich regelt oder einen Steuerberater beauftragt. In der Praxis zeigt sich jedoch: Je höher der Umsatz, je komplexer die Geschäftstätigkeit und je größer die steuerlichen Gestaltungsspielräume, desto sinnvoller ist die Beauftragung eines Steuerberaters. Insbesondere Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Unternehmensberater und IT-Freiberufler profitieren von der fachlichen Expertise eines Steuerberaters, der die branchenspezifischen Besonderheiten kennt.

Typische Situationen, in denen ein Steuerberater unverzichtbar wird

  • Umsatz über 22.000 Euro (Kleinunternehmergrenze nach § 19 UStG): Ab diesem Schwellenwert wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung Pflicht – ein Steuerberater sorgt für korrekte und fristgerechte Abgabe.
  • Anstellung von Mitarbeitern: Lohnbuchhaltung, Sozialversicherungsmeldungen und Lohnsteueranmeldungen erfordern präzise Abwicklung.
  • Investitionen und Abschreibungen: Bei größeren Anschaffungen (z. B. Praxisausstattung, Fahrzeuge, IT-Infrastruktur) optimiert der Steuerberater die Abschreibungsmethode nach § 7 EStG.
  • Betriebsprüfungen: Im Falle einer Außenprüfung durch das Finanzamt vertritt der Steuerberater den Mandanten und sorgt für rechtssichere Dokumentation.
  • Internationalisierung: Wer grenzüberschreitend tätig ist, muss Regelungen des DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) und der Umsatzsteuer-Systematik (§ 3a UStG) beachten.

„Viele Freiberufler unterschätzen die Komplexität moderner Steuergesetzgebung. Schon bei der Frage, ob eine Tätigkeit nach § 18 EStG freiberuflich oder nach § 15 EStG gewerblich ist, können Fehler teuer werden. Unser Steuerberater-Team prüft solche Abgrenzungsfragen von Anfang an – damit keine bösen Überraschungen entstehen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Leistungen eines Steuerberaters für Freiberufler im Überblick

Ein Steuerberater für Freiberufler übernimmt weit mehr als die jährliche Steuererklärung. Die Beratungsleistungen reichen von der laufenden Buchhaltung über die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis hin zur steuerlichen Optimierung und Vertretung gegenüber den Finanzbehörden. Welche Leistungen konkret in Anspruch genommen werden, hängt vom individuellen Bedarf und der Größe der freiberuflichen Tätigkeit ab.

Kernleistungen im Detail

Leistung Beschreibung Rechtsgrundlage
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Erstellung der Gewinnermittlung nach vereinnahmten und verausgabten Beträgen § 4 Abs. 3 EStG
Umsatzsteuer-Voranmeldung Monatliche oder quartalsweise Abgabe der Voranmeldung § 18 UStG
Jahresabschluss (bei Bilanzierungspflicht) Erstellung von Bilanz und GuV, falls freiwillig oder gesetzlich verpflichtet § 242 HGB
Einkommensteuererklärung Ermittlung der Steuerlast, Abgabe der Erklärung § 25 EStG
Gewerbesteuer-Prüfung Feststellung, ob die Tätigkeit gewerbesteuerfrei ist § 18 EStG, § 2 GewStG
Lohnbuchhaltung Abrechnung von Gehältern, Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt § 41a EStG
Steueroptimierung Gestaltungsberatung zu Abschreibungen, Rückstellungen, Betriebsausgaben § 4 Abs. 4, 5 EStG
Vertretung bei Betriebsprüfungen Begleitung und Vertretung bei Außenprüfungen durch das Finanzamt § 193 AO

Wer auf digitale Steuerberater-Leistungen setzt, profitiert von transparenten Festpreisen und klaren Prozessen. Auf OnlineBilanz.de koordiniert Servet Gündogan als Büroleiter den gesamten Ablauf zwischen Mandant und Steuerberater-Team – ohne Wartezeiten, mit vollständiger rechtlicher Absicherung durch zugelassene Steuerberater.

Kosten: Was kostet ein Steuerberater für Freiberufler 2026?

Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren sind dabei grundsätzlich vom Gegenstandswert abhängig – bei Freiberuflern ist dies in der Regel der Jahresumsatz oder Gewinn. Die StBVV sieht Gebührenrahmen vor, innerhalb derer der Steuerberater je nach Schwierigkeitsgrad, Haftungsrisiko und Zeitaufwand die konkrete Gebühr festlegt. Für Freiberufler mit überschaubaren Geschäftsvorfällen sind die Kosten meist niedriger als für bilanzierungspflichtige Unternehmen.

Typische Gebühren im Überblick (Stand 2026)

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Je nach Gegenstandswert (Gewinn): 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A StBVV. Bei einem Gewinn von 50.000 Euro liegt die Mittelgebühr (3/10) bei ca. 250–350 Euro.

Einkommensteuererklärung

1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A StBVV, abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Für einen Freiberufler mit 60.000 Euro Einkünften: ca. 300–500 Euro (Mittelgebühr).

Viele moderne Steuerberater-Plattformen – wie OnlineBilanz.de – bieten transparente Festpreise statt variabler Gebührenrahmen. Das schafft Planungssicherheit und vermeidet Überraschungen bei der Abrechnung. Mandanten erhalten ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Steuererklärung zu einem festen, vorab kommunizierten Preis.

Achtung

Wer versucht, durch Verzicht auf einen Steuerberater Kosten zu sparen, übersieht oft, dass Fehler bei der Steuererklärung oder versäumte Gestaltungsmöglichkeiten schnell mehrere Tausend Euro kosten können. Eine professionelle Steuerberatung amortisiert sich in der Regel bereits im ersten Jahr.

Digitale Steuerberater-Plattformen für Freiberufler: Vorteile und Prozesse

Die Digitalisierung hat auch die Steuerberatung erfasst. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit effizienten, digitalen Prozessen. Freiberufler profitieren von transparenten Festpreisen, kurzen Bearbeitungszeiten und einer durchgängig digitalen Kommunikation – ohne auf die rechtliche Sicherheit und Haftung eines zugelassenen Steuerberaters verzichten zu müssen.

So funktioniert die digitale Steuerberatung

  1. Anfrage und Angebot: Der Freiberufler gibt online seine Eckdaten ein (Umsatz, Anzahl Belege, gewünschte Leistungen). Er erhält sofort ein transparentes Festpreis-Angebot.
  2. Dokumenten-Upload: Belege, Rechnungen und relevante Unterlagen werden digital hochgeladen – über eine sichere, DSGVO-konforme Plattform.
  3. Bearbeitung durch zugelassene Steuerberater: Das Steuerberater-Team erstellt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, prüft alle steuerlichen Sachverhalte und unterzeichnet die Unterlagen rechtsverbindlich.
  4. Koordination durch Büroleiter: Servet Gündogan als Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart koordiniert den gesamten Prozess, beantwortet Rückfragen und sorgt für reibungslose Abläufe.
  5. Abschluss und Einreichung: Die fertige Steuererklärung wird dem Mandanten digital zur Verfügung gestellt und – auf Wunsch – direkt beim Finanzamt eingereicht.

„Viele Freiberufler schätzen die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitaler Effizienz. Als Büroleiter koordiniere ich den Kontakt zwischen Mandant und unserem Steuerberater-Team – das spart Zeit, schafft Transparenz und sorgt dafür, dass alle Fragen schnell geklärt werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Transparente Festpreise – keine versteckten Gebühren
  • Zugelassene Steuerberater mit voller Haftung
  • Digitale Prozesse – keine Papierberge, keine Wartezeiten
  • DSGVO-konforme Datenübermittlung
  • Persönliche Koordination durch erfahrenen Büroleiter

Abgrenzung Freiberufler oder Gewerbe: Warum der Steuerberater hier entscheidend ist

Eine der häufigsten und folgenreichsten Fehlerquellen bei Selbstständigen ist die falsche Einordnung der Tätigkeit. § 18 EStG definiert die Katalogberufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Journalisten) und ähnliche Berufe als freiberuflich. Wer darunter fällt, ist von der Gewerbesteuer befreit und darf die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen. Wer jedoch gewerblich tätig ist (§ 15 EStG), muss Gewerbesteuer zahlen, ein Gewerbe anmelden und ggf. bilanzieren.

Die Abgrenzung ist in der Praxis oft schwierig: Ein selbstständiger IT-Berater kann freiberuflich sein (beratende Ingenieurstätigkeit), ein Software-Entwickler mit identischem Tätigkeitsfeld kann jedoch als Gewerbetreibender eingestuft werden, wenn die Tätigkeit zu sehr in Richtung Handel oder standardisierte Dienstleistung tendiert. Auch Mischformen – etwa bei Ärzten mit angeschlossenem Sanitätshaus – erfordern präzise steuerliche Beurteilung.

Konsequenzen einer falschen Einordnung

Fehler Folgen
Freiberufler fälschlicherweise als Gewerbetreibender eingestuft Unnötige Gewerbesteuer, Gewerbe-Anmeldung, ggf. IHK-Beitrag
Gewerbetreibender fälschlicherweise als Freiberufler eingestuft Nachzahlung Gewerbesteuer, Zinsen nach § 233a AO, ggf. Ordnungsgelder

Wichtig

Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, sollte diese vom Steuerberater prüfen lassen – vor der ersten Steuererklärung. Nachträgliche Korrekturen sind möglich, führen aber häufig zu Nachzahlungen und Zinsen. Ein Steuerberater erkennt Abgrenzungsprobleme frühzeitig und stellt die korrekte Einstufung sicher.

Das OnlineBilanz Steuerberater-Team prüft bei jeder Neuaufnahme, ob die Tätigkeit nach § 18 EStG freiberuflich ist oder ob eine gewerbliche Anmeldung erforderlich wird. So vermeiden Mandanten kostspielige Fehler bereits in der Gründungsphase.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung: Was gilt für Freiberufler?

Freiberufler haben grundsätzlich das Recht, ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu ermitteln. Diese vereinfachte Gewinnermittlung erfasst lediglich die tatsächlich zugeflossenen Einnahmen und abgeflossenen Ausgaben im Kalenderjahr – ohne Rückstellungen, ohne Abgrenzungen, ohne doppelte Buchführung. Das spart Aufwand und Kosten.

Allerdings erlischt dieses Wahlrecht, sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden oder eine freiwillige Buchführung begonnen wurde. Nach § 141 AO sind auch Freiberufler zur Buchführung verpflichtet, wenn der Umsatz 800.000 Euro oder der Gewinn 80.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt (Stand 2026). Wer freiwillig bilanziert oder im Handelsregister eingetragen ist, muss ebenfalls eine Bilanz erstellen.

Vergleich: EÜR vs. Bilanzierung für Freiberufler

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

  • Zulässig bei Umsatz ≤ 800.000 € und Gewinn ≤ 80.000 €
  • Einfache Gewinnermittlung nach Zufluss-/Abflussprinzip
  • Keine Inventur, keine Rückstellungen
  • Geringerer Aufwand, niedrigere Steuerberater-Kosten

Freiwillige Bilanzierung

  • Bei höheren Umsätzen oder Gewinnen Pflicht (§ 141 AO)
  • Bilanz und GuV nach § 242 HGB
  • Periodengerechte Abgrenzung, Rückstellungen nach § 249 HGB
  • Höherer Aufwand, aber detailliertere Steuerungsmöglichkeiten

Handelsregister-Eintragung

  • Freiberufler sind i. d. R. nicht eintragungspflichtig
  • Bei freiwilliger Eintragung: Bilanzierungspflicht nach § 238 HGB
  • Offenlegungspflicht nach § 325 HGB
  • Nur in Ausnahmefällen sinnvoll (z. B. Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung)

„Viele Freiberufler überschreiten im Laufe der Jahre die Schwellenwerte des § 141 AO und werden buchführungspflichtig, ohne es zu bemerken. Unser Steuerberater-Team prüft dies jährlich und informiert rechtzeitig, wenn ein Wechsel zur Bilanzierung erforderlich wird.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Praxis-Hinweis

Die Umstellung von EÜR auf Bilanzierung erfordert eine Eröffnungsbilanz und die Berücksichtigung von Übergangsposten. Ein Steuerberater begleitet diesen Prozess rechtssicher und sorgt dafür, dass keine steuerlichen Nachteile entstehen.

Checkliste: Den richtigen Steuerberater für Freiberufler finden

Die Wahl des Steuerberaters ist eine langfristige Entscheidung. Ein guter Steuerberater für Freiberufler kennt die Besonderheiten der jeweiligen Branche, bietet transparente Honorargestaltung und kommuniziert verständlich. Folgende Kriterien helfen bei der Auswahl:

  • Spezialisierung auf Freiberufler: Hat der Steuerberater Erfahrung mit Freiberuflern nach § 18 EStG? Kennt er branchenspezifische Besonderheiten (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, IT-Freiberufler)?
  • Transparente Honorargestaltung: Werden Festpreise oder klare Gebührenrahmen nach StBVV angeboten? Gibt es versteckte Kosten?
  • Digitale Prozesse: Ermöglicht der Steuerberater digitalen Belegaustausch, Online-Kommunikation und schnelle Bearbeitung?
  • Erreichbarkeit und Kommunikation: Ist der Steuerberater oder ein fester Ansprechpartner (z. B. Büroleiter) gut erreichbar? Werden Fragen zeitnah beantwortet?
  • Proaktive Beratung: Weist der Steuerberater aktiv auf Gestaltungsmöglichkeiten, Fristen und steuerliche Änderungen hin?
  • Haftung und Berufshaftpflicht: Ist der Steuerberater zugelassen und ausreichend versichert?
  • Referenzen und Bewertungen: Gibt es positive Bewertungen von anderen Freiberuflern? Wird der Steuerberater weiterempfohlen?

Wer diese Kriterien anlegt, findet einen Steuerberater, der nicht nur die Steuererklärung erstellt, sondern aktiv zur steuerlichen Optimierung und rechtlichen Sicherheit beiträgt. Plattformen wie OnlineBilanz.de erfüllen alle genannten Anforderungen: zugelassene Steuerberater, transparente Festpreise, digitale Prozesse und persönliche Koordination durch Servet Gündogan als Büroleiter.

Typische Warnsignale bei der Steuerberater-Wahl

  • Intransparente oder überhöhte Gebühren ohne Erklärung
  • Lange Wartezeiten auf Rückfragen oder Termine
  • Keine Spezialisierung auf Freiberufler – reine Fokussierung auf GmbHs oder Konzerne
  • Fehlende digitale Infrastruktur – nur Papierbelege und Fax-Kommunikation
  • Unklare Haftungsverhältnisse – z. B. bei reinen Buchhaltungs-Apps ohne Steuerberater-Zulassung

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Freiberufler auf einen Steuerberater verzichten?

Rein rechtlich ja – Sie dürfen Ihre Steuererklärungen selbst erstellen. In der Praxis ist das jedoch riskant: Fehler bei der Abgrenzung zum Gewerbe, nicht genutzte Gestaltungsspielräume oder formelle Mängel in der EÜR können teure Nachzahlungen oder Betriebsprüfungen zur Folge haben. Ein Steuerberater sichert nicht nur die Rechtskonformität, sondern optimiert Ihre Steuerlast nachhaltig.

Ab welchem Umsatz lohnt sich ein Steuerberater für Freiberufler?

Pauschale Grenzen gibt es nicht. Bereits bei geringen Umsätzen können komplexe Sachverhalte – etwa mehrere Einkunftsarten, Investitionen, Altersvorsorge oder internationale Projekte – einen Steuerberater sinnvoll machen. Spätestens ab einem Jahresumsatz von 30.000–50.000 Euro übersteigen die möglichen Steuervorteile und die Zeitersparnis meist deutlich die Steuerberaterkosten.

Was passiert, wenn das Finanzamt meine freiberufliche Tätigkeit als Gewerbe einstuft?

Eine Umqualifizierung zum Gewerbe hat erhebliche Folgen: Sie werden gewerbesteuerpflichtig (§ 2 GewStG), müssen rückwirkend Gewerbesteuererklärungen abgeben und ggf. Nachzahlungen leisten. Zudem besteht IHK-Beitragspflicht. Ein Steuerberater prüft im Vorfeld, ob Ihre Tätigkeit den Katalogberufen nach § 18 EStG entspricht, und dokumentiert alle Abgrenzungsmerkmale rechtssicher.

Kann ich als Freiberufler verschiedene Steuerberater für unterschiedliche Aufgaben nutzen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Beispielsweise kann ein Steuerberater die laufende Buchhaltung und Steuererklärungen übernehmen, während ein anderer auf internationale Steuergestaltung spezialisiert ist. Achten Sie jedoch auf klare Abgrenzungen der Mandate und eine reibungslose Kommunikation – Doppelarbeit oder Lücken in der Betreuung kosten Zeit und Geld.

Wie oft sollte ich als Freiberufler Kontakt zu meinem Steuerberater haben?

Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Mindestens einmal jährlich zur Steuererklärung ist Pflicht. Bei laufenden betriebswirtschaftlichen Fragen, Investitionsentscheidungen, Umstrukturierungen oder komplexen Projekten empfiehlt sich eine regelmäßige Abstimmung – etwa quartalsweise. Viele Steuerberater bieten heute digitale Kommunikationskanäle, die schnelle Rückfragen ohne Terminaufwand ermöglichen.

Sind Steuerberaterkosten für Freiberufler steuerlich absetzbar?

Ja, vollumfänglich. Die Kosten für die laufende Beratung, Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen sind als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG abzugsfähig. Das senkt Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast. Auch Kosten für besondere Beratungsleistungen – etwa bei Betriebsprüfungen oder Umstrukturierungen – mindern den zu versteuernden Gewinn.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 18 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit, § 4 AO – Gewerbebetrieb, StBVV – Steuerberatervergütungsverordnung, § 238 HGB – Buchführungspflicht. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz