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Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogEntgeltabrechnung & Jahresabschluss

Entgeltabrechnung & Jahresabschluss 2026: Zusammenhang erklärt

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Entgeltabrechnung und Jahresabschluss sind eng verzahnt: Personalkosten aus der monatlichen Lohnbuchhaltung fließen direkt in Bilanz und GuV ein. Fehler in der Entgeltabrechnung wirken sich unmittelbar auf den Jahresabschluss des Unternehmens aus und können die Einhaltung der Bewertungsgrundsätze nach HGB beeinträchtigen. Dieser Artikel zeigt, wie beide Bereiche zusammenhängen und welche Daten übernommen werden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Entgeltabrechnung liefert Personalkosten, Sozialabgaben und Rückstellungen für den Jahresabschluss. Gehälter und Lohnnebenkosten erscheinen als Aufwand in der GuV nach § 275 HGB, Rückstellungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz nach § 266 HGB. Fehlerhafte Lohnabrechnungen verfälschen direkt das Jahresergebnis.

Was ist Entgeltabrechnung und welche Bestandteile sind relevant?

Die Entgeltabrechnung umfasst die monatliche Berechnung und Dokumentation der Mitarbeitervergütung. Sie erfolgt nach § 108 GewO und dient der transparenten Darstellung aller Lohnbestandteile gegenüber Arbeitnehmern.

Für den Jahresabschluss sind nicht nur die Nettoauszahlungen relevant, sondern alle lohnbezogenen Kosten und Verpflichtungen. Diese fließen als Personalaufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB ein.

Bruttolohn

Grundgehalt, Zulagen, Überstunden, vermögenswirksame Leistungen

Arbeitgeberanteile

Sozialversicherung (RV, KV, PV, AV), Umlagen U1/U2, Insolvenzgeldumlage

Abzüge & Nettogehalt

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Arbeitnehmeranteile

Die Entgeltabrechnung beeinflusst direkt die Liquidität des Unternehmens, da neben dem Nettogehalt auch Arbeitgeberanteile und Lohnsteuer abgeführt werden müssen. Diese Zahlungsströme müssen mit der Finanzbuchhaltung abgestimmt werden.

Der Jahresabschluss nach HGB: Struktur und Anforderungen

Der Jahresabschluss bildet die finanzielle Gesamtsituation eines Unternehmens zu einem Stichtag ab. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten die Vorschriften der §§ 242–256 HGB sowie der §§ 264–289f HGB.

Der Jahresabschluss besteht mindestens aus Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Je nach Unternehmensgröße nach § 267 HGB kommen Anhang und Lagebericht hinzu.

Bilanz (§ 266 HGB)

  • Aktivseite: Anlagevermögen, Umlaufvermögen
  • Passivseite: Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten
  • Stichtagsbezogene Darstellung der Vermögenslage

GuV (§ 275 HGB)

  • Umsatzerlöse und sonstige Erträge
  • Materialaufwand und Personalaufwand
  • Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag

Hinweis

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt somit die Frist bis 31.12.2026.

Wie Entgeltabrechnung und Jahresabschluss zusammenhängen

Alle Personalkosten aus der Entgeltabrechnung fließen unmittelbar in den Jahresabschluss ein. Die monatlichen Lohnabrechnungen werden über das Lohnkonto in die Finanzbuchhaltung übertragen und aggregiert ausgewiesen.

Der Zusammenhang betrifft zwei zentrale Bereiche: Zum einen die erfolgswirksame Erfassung in der GuV als Personalaufwand, zum anderen die bilanzielle Erfassung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

60-70%

Personalaufwand bei Dienstleistern

30-40%

Personalaufwand im Handel

100%

Relevanz für GuV

„In der Praxis sehe ich immer wieder, dass Unternehmen die Lohnbuchhaltung isoliert betrachten. Dabei sind gerade die Schnittstellen zum Jahresabschluss entscheidend: Fehlende Rückstellungen oder falsch gebuchte Sozialabgaben führen zu erheblichen Anpassungen beim Abschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonders kritisch sind Geschäftsvorfälle zum Jahresende: Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, nicht genommener Urlaub oder Überstunden müssen periodengerecht abgegrenzt werden. Diese Positionen erfordern Rückstellungen nach § 249 HGB.

Datentransfer von der Lohnbuchhaltung in den Jahresabschluss

Die Übertragung der Entgeltabrechnungsdaten erfolgt in der Regel über Schnittstellen zwischen Lohnsoftware und Finanzbuchhaltung. Dabei werden die Bruttogehälter, Sozialabgaben und Lohnsteuer auf entsprechende Konten gebucht.

Bereich Entgeltabrechnung Kontenklasse Ausweis Jahresabschluss Rechtsgrundlage
Löhne und Gehälter SKR 04: 6000-6099 Personalaufwand GuV § 275 Abs. 2 Nr. 6a HGB
Sozialabgaben Arbeitgeber SKR 04: 6100-6199 Personalaufwand GuV § 275 Abs. 2 Nr. 6b HGB
Verbindlichkeiten Lohnsteuer SKR 04: 1740 Sonstige Verbindlichkeiten § 266 Abs. 3 C Nr. 9 HGB
Verbindlichkeiten Sozialvers. SKR 04: 1750-1790 Sonstige Verbindlichkeiten § 266 Abs. 3 C Nr. 9 HGB
Rückstellungen Urlaub SKR 04: 0960 Sonstige Rückstellungen § 266 Abs. 3 B Nr. 3 HGB

Die Buchungslogik folgt dem Bruttoprinzip: Das Bruttogehalt wird als Aufwand gebucht, die Abzüge (Lohnsteuer, Arbeitnehmeranteile SV) als Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Krankenkassen.

  • Entgeltabrechnung durchführen und prüfen
  • Lohndaten in Fibu exportieren (DATEV-Schnittstelle)
  • Buchung Bruttolöhne auf Personalaufwandskonten
  • Buchung Arbeitgeberanteile auf separate Konten
  • Abstimmung Verbindlichkeiten mit Zahlungsbelegen
  • Kontrolle Summen- und Saldenliste

Auswirkungen auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung

Nach § 275 Abs. 2 HGB werden Personalkosten im Gesamtkostenverfahren untergliedert in Löhne und Gehälter (Nr. 6a) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung (Nr. 6b). Diese Positionen zählen zu den größten Aufwandsblöcken.

Die Höhe des Personalaufwands beeinflusst direkt den Jahresüberschuss. Höhere Lohnkosten reduzieren den Gewinn und damit die Steuerlast, aber auch die Ausschüttungsmöglichkeiten und Eigenkapitalbildung.

Löhne und Gehälter (§ 275 Nr. 6a)

  • Bruttogehälter aller Mitarbeiter
  • Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld)
  • Tantiemen und Bonuszahlungen
  • Vermögenswirksame Leistungen

Soziale Abgaben (§ 275 Nr. 6b)

  • Arbeitgeberanteile Sozialversicherung
  • Berufsgenossenschaftsbeiträge
  • Umlagen U1, U2, Insolvenzgeldumlage
  • Aufwendungen für Altersversorgung

Erfassung in der Bilanz

In der Bilanz erscheinen lohnbezogene Positionen auf der Passivseite. Offene Lohn- und Gehaltszahlungen sowie noch abzuführende Steuern und Sozialabgaben werden als Verbindlichkeiten nach § 266 Abs. 3 C HGB ausgewiesen.

Rückstellungen für Personalkosten (§ 249 HGB) betreffen ungewisse Verbindlichkeiten wie Urlaubsrückstellungen, Überstundenrückstellungen oder Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile, die wirtschaftlich dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzuordnen sind.

Achtung

Fehlende oder falsch berechnete Personalrückstellungen gehören zu den häufigsten Prüfungsfeststellungen. Das Finanzamt korrigiert solche Fehler mit steuerlicher Wirkung, was zu Nachzahlungen und Zinsen nach § 233a AO führen kann.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus der Entgeltabrechnung

Die periodengerechte Abgrenzung von Personalkosten ist ein zentrales Prinzip des Jahresabschlusses nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. Alle Aufwendungen, die wirtschaftlich dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzuordnen sind, müssen berücksichtigt werden.

Dabei ist zwischen sicheren Verbindlichkeiten (Betrag und Zeitpunkt feststehen) und ungewissen Verpflichtungen (Rückstellungen nach § 249 HGB) zu unterscheiden.

Position Art Bewertungsgrundlage Ausweis
Offene Dezembergehälter Verbindlichkeit Exakter Abrechnungsbetrag § 266 III C
Abzuführende Lohnsteuer Verbindlichkeit Laut Lohnsteuer-Anmeldung § 266 III C
Sozialversicherungsbeiträge Verbindlichkeit Laut Beitragsnachweis § 266 III C
Urlaubsansprüche Rückstellung Urlaubstage × Tagessatz § 266 III B
Überstundenguthaben Rückstellung Stunden × Stundensatz § 266 III B
Variable Vergütung Rückstellung Schätzung nach Zielerreichung § 266 III B

Berechnung Urlaubsrückstellung

Die Urlaubsrückstellung ist für alle nicht genommenen Urlaubstage zum Bilanzstichtag zu bilden. Die Bewertung erfolgt mit den Bruttolohnkosten zuzüglich Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung.

Hinweis

Berechnungsbeispiel: Ein Mitarbeiter hat 8 offene Urlaubstage (Jahresgehalt 48.000 € brutto, 220 Arbeitstage). Tagessatz brutto: 218 €. Mit Arbeitgeberanteil (ca. 20%): 262 € pro Tag. Rückstellung: 8 Tage × 262 € = 2.096 €.

Steuerliche Besonderheiten

Steuerlich sind Rückstellungen nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 249 EStG zu beurteilen. Während Urlaubsrückstellungen und Überstundenverpflichtungen anerkannt werden, gibt es bei Jubiläumsrückstellungen oder Tantiemen besondere Voraussetzungen.

Häufige Fehler im Zusammenspiel und ihre Konsequenzen

In der Praxis entstehen viele Fehler durch unzureichende Abstimmung zwischen Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung. Besonders kritisch sind Fehler zum Jahresabschluss, da sie das Jahresergebnis verfälschen.

Unvollständige Daten

Nicht alle Lohnabrechnungen sind in der Fibu gebucht, Sonderzahlungen fehlen, Jahresendprämien werden vergessen

Falsche Periodenabgrenzung

Dezembergehalt erst im Januar gebucht, Weihnachtsgeld nicht periodengerecht erfasst

Fehlende Rückstellungen

Urlaubs- und Überstundenansprüche nicht bewertet, variable Vergütung nicht berücksichtigt

Weitere typische Fehlerquellen sind falsche Kontierungen (z.B. Gehälter auf Sachkonten), nicht abgestimmte Verbindlichkeiten oder Differenzen zwischen Lohnsoftware und Finanzbuchhaltung.

Achtung

Fehlerhafte Personalkosten im Jahresabschluss können zur Anfechtung nach § 256 AktG führen und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB gefährden. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

  • Vollständigkeit: Alle Lohnabrechnungen bis Dezember gebucht?
  • Abstimmung: Summen aus Lohnbuchhaltung = Summen in Fibu?
  • Verbindlichkeiten: Offene Zahlungen an Finanzamt/Krankenkassen erfasst?
  • Rückstellungen: Urlaub, Überstunden, Boni zum Stichtag berechnet?
  • Periodengerechtigkeit: Sonderzahlungen dem richtigen Jahr zugeordnet?
  • Belege: Lohnabrechnungen und Beitragsnachweise vollständig?
  • Kontenabstimmung: Saldenbestätigung mit Krankenkassen durchgeführt?

Prozessoptimierung: Effiziente Verzahnung beider Bereiche

Eine effiziente Verzahnung von Entgeltabrechnung und Jahresabschluss erfordert klare Prozesse, eindeutige Verantwortlichkeiten und technische Schnittstellen. Je besser die laufende Abstimmung, desto reibungsloser der Jahresabschluss.

Technische Integration

Moderne Lohnsoftware bietet Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung (z.B. DATEV-Schnittstelle). Die Lohndaten werden automatisch als Buchungsstapel übertragen. Manuelle Eingaben entfallen, Übertragungsfehler werden minimiert.

Vorteile automatisierter Schnittstellen

  • Zeitersparnis durch automatische Datenübertragung
  • Höhere Datenqualität und Konsistenz
  • Aktuelle Kontenstände jederzeit verfügbar
  • Reduzierung manueller Fehlerquellen

Organisatorische Maßnahmen

  • Monatliche Abstimmung Lohn-Fibu
  • Klare Fristen für Lohnabrechnung
  • Checklisten für Jahresabschluss
  • Dokumentation besonderer Vorfälle

Planung zum Jahresende

Die kritische Phase ist November bis Januar. Hier müssen Sonderzahlungen, Urlaubsplanung und Bonusvereinbarungen erfasst und bewertet werden. Eine Jahresendcheckliste hilft, alle personalrelevanten Abschlusspositionen systematisch zu erfassen.

„Ich empfehle Mandanten, bereits im November eine Übersicht über alle offenen Urlaubs- und Überstundenansprüche zu erstellen. So können wir die Rückstellungen rechtzeitig kalkulieren und böse Überraschungen beim Jahresabschluss vermeiden. Die Zeit zwischen den Jahren nutzen wir für die finale Abstimmung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Externe Unterstützung nutzen

Viele Unternehmen lagern die Lohnbuchhaltung an Steuerberater oder spezialisierte Dienstleister aus. Wichtig ist dann eine enge Abstimmung: Der Steuerberater benötigt rechtzeitig alle Informationen zu Sonderzahlungen, Personalveränderungen und variablen Vergütungen.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sollten Lohnbuchhaltung und Bilanzerstellung idealerweise aus einer Hand erfolgen oder eng koordiniert werden. So werden Schnittstellen-Probleme vermieden und die Konsistenz sichergestellt.

Hinweis

OnlineBilanz unterstützt die automatische Übernahme von Personaldaten aus gängigen Lohnsystemen und erstellt auf Basis vollständiger Buchungsdaten rechtssichere Jahresabschlüsse nach HGB. Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt direkt aus der Anwendung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Daten aus der Entgeltabrechnung fließen in den Jahresabschluss ein?

Alle Personalkosten werden übernommen: Bruttogehälter erscheinen als Löhne und Gehälter in der GuV nach § 275 Abs. 2 Nr. 6a HGB, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als soziale Abgaben nach Nr. 6b. In der Bilanz werden offene Verbindlichkeiten (Lohnsteuer, Sozialversicherung) nach § 266 Abs. 3 C HGB und Rückstellungen (Urlaub, Überstunden) nach § 266 Abs. 3 B HGB ausgewiesen.

Wie wirken sich Fehler in der Lohnbuchhaltung auf den Jahresabschluss aus?

Fehlerhafte Lohnabrechnungen verfälschen das Jahresergebnis unmittelbar. Nicht erfasste Gehälter reduzieren den Personalaufwand und erhöhen den Gewinn künstlich. Fehlende Rückstellungen für Urlaub oder Boni verstoßen gegen das Periodisierungsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. Das kann zu steuerlichen Nachforderungen und bei verspäteter Korrektur zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen.

Wann müssen Rückstellungen für Personalkosten gebildet werden?

Rückstellungen nach § 249 HGB sind für alle ungewissen Verbindlichkeiten zu bilden, die wirtschaftlich dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Das betrifft insbesondere nicht genommene Urlaubstage, Überstundenguthaben, variable Vergütungsbestandteile (Boni, Tantiemen) und Jubiläumszuwendungen. Die Bewertung erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag inkl. Arbeitgeberanteilen.

Wie kann ich die Prozesse zwischen Lohnbuchhaltung und Jahresabschluss optimieren?

Nutzen Sie automatische Schnittstellen zwischen Lohn- und Finanzbuchhaltung (z.B. DATEV). Führen Sie monatliche Abstimmungen durch und erstellen Sie im November eine Übersicht über alle offenen Urlaubs- und Überstundenansprüche. Definieren Sie klare Fristen für Lohnabrechnungen und verwenden Sie Checklisten für den Jahresabschluss. Bei externer Lohnbuchhaltung ist eine enge Kommunikation mit dem Steuerberater entscheidend.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 275 HGB (Gewinn- und Verlustrechnung), § 266 HGB (Gliederung der Bilanz), § 249 HGB (Rückstellungen), § 325 HGB (Offenlegung). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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