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A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

9–13 Minuten

OnlineBilanzBlogFristen Jahresabschluss 2026

Jahresabschluss 2025: Fristen & Termine für GmbH, UG & AG 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss 2025 muss fristgerecht erstellt, festgestellt und offengelegt werden. Die Feststellungsfrist endet am 30.11.2026 für kleine Kapitalgesellschaften, die Offenlegungsfrist am 31.12.2026 beim Unternehmensregister. Verspätungen können Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach sich ziehen.

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Servet Gündogan

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Für den Jahresabschluss 2025 gelten unterschiedliche Fristen: Kleine Kapitalgesellschaften müssen ihn bis zum 30.11.2026 feststellen (§ 42a GmbHG), mittelgroße und große bis zum 31.08.2026. Eine Übersicht darüber, wann der Jahresabschluss fertig sein muss, hilft bei der Einhaltung dieser Termine. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis spätestens 31.12.2026 erfolgen (§ 325 HGB). Bei Versäumnissen drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Warum Fristen beim Jahresabschluss 2025 entscheidend sind

Der Jahresabschluss ist kein reines Steuerdokument, sondern ein zentrales Steuerungsinstrument für jedes Unternehmen. Er bildet die Grundlage für betriebswirtschaftliche Entscheidungen, Bankgespräche, Investorenbeziehungen und die strategische Planung des Folgejahres.

Trotz seiner Bedeutung geraten viele Unternehmen regelmäßig unter Zeitdruck: Inventuren müssen durchgeführt, Belege sortiert, Abstimmungen vorgenommen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass verschiedene Fristen parallel gelten – für Erstellung, Feststellung, Offenlegung und steuerliche Abgabe. Versäumt ein Unternehmen diese Termine, kann eine fehlende Feststellung des Jahresabschlusses erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Dieser Artikel erklärt präzise, welche Fristen für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) im Jahr 2026 gelten, welche Unterschiede nach Rechtsform und Unternehmensgröße bestehen und welche Konsequenzen bei Versäumnissen drohen. Für GmbH-Gesellschafter ist dabei der Feststellungsbeschluss zum Jahresabschluss ein zentraler formaler Schritt, um die Aufstellung wirksam abzuschließen.

30.11.2026

Feststellung kleine GmbH

31.12.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister

bis 25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität der Fristenregelung. Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG ist nur der erste Schritt – die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister nach § 325 HGB kommt zusätzlich. Versäumnisse werden konsequent mit Ordnungsgeldern sanktioniert.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gesetzliche Grundlagen: Drei unterschiedliche Fristenarten

Beim Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften sind drei verschiedene Fristenarten zu beachten, die häufig verwechselt werden. Sie bauen aufeinander auf und müssen nacheinander erfüllt werden.

1. Erstellungsfrist

Die Erstellungsfrist bezeichnet die Zeit, innerhalb derer Geschäftsführung oder Vorstand den Jahresabschluss aufstellen muss. Nach § 264 Abs. 1 HGB muss der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufgestellt werden.

Für den Jahresabschluss 2025 bedeutet dies: Erstellung bis spätestens 31.03.2026.

2. Feststellungsfrist

Nach der Erstellung muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden. Die Fristen für den Jahresabschluss regelt § 42a GmbHG und sind abhängig von der Unternehmensgröße nach § 267 HGB. Diese Frist ist gesetzlich verpflichtend und nicht verlängerbar.

3. Offenlegungsfrist

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Hinweis

Wichtig: Die Offenlegung erfolgt seit August 2022 nicht mehr über den Bundesanzeiger, sondern direkt beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de).

Fristenart Rechtsgrundlage Frist für JA 2025 Verantwortlich
Erstellung § 264 Abs. 1 HGB 31.03.2026 Geschäftsführung / Vorstand
Feststellung § 42a GmbHG 30.11.2026 (klein) / 31.08.2026 (mittel, groß) Gesellschafterversammlung
Offenlegung § 325 HGB 31.12.2026 Geschäftsführung

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG für 2026

Die Feststellungsfrist ist abhängig von der Unternehmensgröße nach § 267 HGB. Sie unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl.

Kleine Kapitalgesellschaften

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG haben kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate Zeit nach dem Abschlussstichtag. Für den Jahresabschluss 2025 (Stichtag 31.12.2025) ergibt sich die Feststellungsfrist bis zum 30.11.2026.

Als klein gilt eine Kapitalgesellschaft, wenn mindestens zwei der drei folgenden Merkmale zutreffen:

  • Bilanzsumme bis 6.000.000 Euro
  • Umsatzerlöse bis 12.000.000 Euro
  • Bis 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften beträgt die Feststellungsfrist nach § 42a Abs. 1 GmbHG nur 8 Monate. Für den Jahresabschluss 2025 gilt die Frist bis zum 31.08.2026.

Mittelgroß ist eine Kapitalgesellschaft, die die Schwellenwerte für kleine Gesellschaften überschreitet, aber mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht überschreitet:

  • Bilanzsumme bis 20.000.000 Euro
  • Umsatzerlöse bis 40.000.000 Euro
  • Bis 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Achtung

Achtung: Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG ist nicht verlängerbar und endet unabhängig von steuerlichen Fristverlängerungen. Eine Versäumnis kann zu Haftungsrisiken für die Geschäftsführung führen.

Unternehmensgröße Frist Stichtag für JA 2025 Rechtsgrundlage
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 30.11.2026 § 42a Abs. 2 GmbHG
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026 § 42a Abs. 1 GmbHG
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026 § 42a Abs. 1 GmbHG

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren festgestellten Jahresabschluss offenzulegen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den Jahresabschluss 2025 gilt die Offenlegungsfrist bis zum 31.12.2026.

Die Offenlegung erfolgt seit dem 01.08.2022 (Inkrafttreten des DiRUG) ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.

Was muss offengelegt werden?

Der Umfang der Offenlegungspflicht richtet sich nach § 325 HGB und der Unternehmensgröße:

Kleine Kapitalgesellschaften

Offenlegung der Bilanz in verkürzter Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB. Anhang und Gewinn- und Verlustrechnung müssen nicht veröffentlicht werden, sofern Angaben zur Haftungsverhältnisse im Anhang gemacht werden.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Vollständige Offenlegung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie Lagebericht. Bei Prüfungspflicht zusätzlich der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers.

Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister

Die Offenlegung muss elektronisch erfolgen. Die Einreichung kann über verschiedene Wege erfolgen:

  • Direkt über das Unternehmensregister-Portal mit ELSTER-Zertifikat
  • Über den Steuerberater mit dessen Zertifikat
  • Über spezialisierte Software wie OnlineBilanz.de, die die Einreichung automatisiert übernimmt

Hinweis

Praxis-Tipp: Die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister erfordert ein ELSTER-Zertifikat und technisches Know-how. Viele Geschäftsführer übertragen diese Aufgabe an ihren Steuerberater oder nutzen digitale Tools, die den Prozess automatisieren.

Steuerliche Abgabefristen für Steuererklärungen 2025

Neben den handelsrechtlichen Fristen für Feststellung und Offenlegung bestehen eigenständige steuerliche Abgabefristen. Diese richten sich nach der Abgabenordnung (AO) und können durch Steuerberater verlängert werden.

Grundfrist ohne Steuerberater

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, gilt nach § 149 Abs. 2 AO eine Abgabefrist von 7 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres. Für das Jahr 2025 bedeutet dies: Abgabe bis zum 31.07.2026.

Verlängerte Frist mit Steuerberater

Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder eine andere zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person erstellt, verlängert sich die Frist automatisch. Für Steuererklärungen 2025 gilt die verlängerte Frist bis zum 30.04.2027 (§ 149 Abs. 3 AO).

Weitere Fristverlängerungen sind auf Antrag möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Steuererklärung Ohne Steuerberater Mit Steuerberater Rechtsgrundlage
Körperschaftsteuer 31.07.2026 30.04.2027 § 149 Abs. 2, 3 AO
Gewerbesteuer 31.07.2026 30.04.2027 § 149 Abs. 2, 3 AO
Umsatzsteuer 31.07.2026 30.04.2027 § 149 Abs. 2, 3 AO

Achtung

Wichtig: Die steuerlichen Fristen sind unabhängig von den handelsrechtlichen Feststellungs- und Offenlegungsfristen. Eine steuerliche Fristverlängerung verschiebt nicht die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister.

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Werden die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten, drohen verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Die Sanktionen unterscheiden sich je nach Art der Fristversäumnis.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung beim Unternehmensregister wird das Bundesamt für Justiz von Amts wegen tätig. Nach § 335 HGB kann gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Geschäftsführer, Vorstand) ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.

Die Höhe des Ordnungsgeldes beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Bemessung richtet sich nach Dauer und Schwere der Pflichtverletzung.

Verspätungszuschläge beim Finanzamt

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärungen kann das Finanzamt nach § 152 AO Verspätungszuschläge festsetzen. Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.

Haftungsrisiken für die Geschäftsführung

Die Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses kann als Pflichtverletzung im Sinne des § 43 GmbHG gewertet werden. Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden, wenn der Gesellschaft durch die Pflichtverletzung ein Schaden entsteht.

Ordnungsgeld

500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB bei verspäteter Offenlegung beim Unternehmensregister

Verspätungszuschlag

0,25 % der Steuer pro Monat, mind. 25 Euro monatlich nach § 152 AO

Geschäftsführerhaftung

Persönliche Haftung nach § 43 GmbHG bei Pflichtverletzung und Schaden

„Die Praxis zeigt: Das Bundesamt für Justiz verfolgt Offenlegungsverstöße konsequent. Viele Geschäftsführer unterschätzen dieses Risiko. Ein Ordnungsgeld von mehreren tausend Euro ist keine Seltenheit, selbst bei erstmaliger Verspätung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praktische Umsetzung: Zeitplan für den Jahresabschluss 2025

Ein strukturierter Zeitplan hilft, alle Fristen einzuhalten und unnötigen Stress zu vermeiden. Die folgenden Schritte haben sich in der Praxis bewährt.

Januar bis März 2026: Vorbereitung und Erstellung

  • Inventur zum 31.12.2025 durchführen und dokumentieren
  • Alle Belege für 2025 sammeln und vollständig erfassen
  • Offene Posten abstimmen (Debitoren, Kreditoren, Bank)
  • Rückstellungen und Abgrenzungen bilden
  • Anlagenbuchhaltung abschließen (Abschreibungen, Zu- und Abgänge)
  • Jahresabschluss aufstellen (Bilanz, GuV, Anhang)

Die Erstellungsfrist endet am 31.03.2026. Eine rechtzeitige Fertigstellung schafft Puffer für die nachfolgenden Schritte.

April bis August/November 2026: Prüfung und Feststellung

  • Jahresabschluss an Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer übergeben
  • Prüfung und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen
  • Gesellschafterversammlung einberufen mit angemessener Ladungsfrist
  • Jahresabschluss förmlich feststellen lassen (Protokoll)
  • Gewinnverwendungsbeschluss fassen

Die Feststellungsfrist endet am 31.08.2026 (mittelgroß/groß) bzw. 30.11.2026 (klein).

Bis Dezember 2026: Offenlegung

  • Offenlegungsunterlagen entsprechend Unternehmensgröße vorbereiten
  • Elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister
  • Eingangsbestätigung prüfen und archivieren
  • Steuererklärungen parallel oder nach Offenlegung erstellen

Die Offenlegungsfrist endet am 31.12.2026.

Hinweis

Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung. Eine kontinuierliche Buchhaltung während des Jahres spart erheblich Zeit beim Jahresabschluss. Digitale Tools wie OnlineBilanz.de automatisieren viele Schritte und reduzieren den manuellen Aufwand.

Digitale Unterstützung mit OnlineBilanz.de

Die fristgerechte Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses erfordert Fachwissen, Zeit und technische Infrastruktur. Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de unterstützen Kapitalgesellschaften dabei, alle gesetzlichen Anforderungen sicher und effizient zu erfüllen.

Automatisierte Jahresabschlusserstellung

OnlineBilanz.de erstellt den vollständigen Jahresabschluss gemäß HGB-Vorschriften: Bilanz nach § 266 HGB, Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB sowie Anhang nach § 284 HGB. Die Software berücksichtigt automatisch die Größenklasse nach § 267 HGB und erstellt die Unterlagen in der jeweils erforderlichen Form.

Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister

Die Plattform übernimmt die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister direkt aus der Software heraus. Der gesamte Prozess wird automatisiert: Formatierung der Unterlagen, elektronische Signatur und Übermittlung. Die Eingangsbestätigung wird dokumentiert und archiviert.

Fristenüberwachung und Erinnerungen

Das System überwacht alle relevanten Fristen (Erstellung, Feststellung, Offenlegung, steuerliche Abgabe) und sendet automatische Erinnerungen. Geschäftsführer behalten so stets den Überblick und vermeiden Fristversäumnisse.

Integration mit dem Steuerberater

OnlineBilanz.de ermöglicht die nahtlose Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Der Jahresabschluss kann direkt zur Prüfung freigegeben, kommentiert und finalisiert werden. Export-Schnittstellen (DATEV, ELSTER) sind integriert.

Zeitersparnis

Automatisierte Erstellung reduziert den Aufwand um bis zu 70 Prozent gegenüber manueller Bearbeitung. Standardisierte Workflows beschleunigen alle Prozessschritte.

Rechtssicherheit

Alle Formulare und Vorschriften sind stets aktuell. Die Software berücksichtigt automatisch Änderungen in HGB, AO und weiteren Gesetzen.

OnlineBilanz.de richtet sich an GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG, die ihren Jahresabschluss effizient, rechtssicher und fristgerecht erstellen und offenlegen möchten. Die Lösung ist browserbasiert, erfordert keine Installation und kann von jedem Ort aus genutzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 beim Unternehmensregister offengelegt werden?

Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2025 endet am 31.12.2026. Nach § 325 HGB haben Kapitalgesellschaften 12 Monate nach dem Bilanzstichtag Zeit für die Offenlegung. Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Welche Frist gilt für die Feststellung des Jahresabschlusses 2025?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss 2025 bis zum 30.11.2026 feststellen (11 Monate nach § 42a Abs. 2 GmbHG). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben nur 8 Monate Zeit, die Frist endet am 31.08.2026 (§ 42a Abs. 1 GmbHG). Diese Fristen sind nicht verlängerbar.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung beim Unternehmensregister droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann gegen die Geschäftsführung ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Schwere der Pflichtverletzung.

Unterscheiden sich die steuerlichen Fristen von den handelsrechtlichen Fristen?

Ja, die Fristen sind unabhängig voneinander. Die handelsrechtliche Offenlegungsfrist endet am 31.12.2026 und ist nicht verlängerbar. Die steuerliche Abgabefrist für Steuererklärungen 2025 endet bei Steuerberater-Mandaten am 30.04.2027 (§ 149 Abs. 3 AO) und kann auf Antrag weiter verlängert werden. Beide Fristen müssen separat eingehalten werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater