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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanzanalyse Grundlagen

Bilanzanalyse 2026: Grundlagen & Kennzahlen für GmbH-Geschäftsführer

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanzanalyse gehört zu den wichtigsten Steuerungsinstrumenten für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften. Voraussetzung für eine aussagekräftige Analyse ist eine korrekt erstellte Bilanz – insbesondere bei Liquidation oder Umstrukturierung ist es wichtig, eine Schlussbilanz aufstellen zu können und die steuerlichen Folgen der GmbH-Auflösung zu kennen. Wer seine Bilanz und GuV systematisch auswertet, erkennt Liquiditätsrisiken frühzeitig, optimiert die Kapitalstruktur und trifft fundierte Investitionsentscheidungen. Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Grundlagen nach § 266 HGB und zeigt, welche Kennzahlen wirklich relevant sind.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Bilanzanalyse ist die systematische Auswertung von Bilanz und GuV nach § 266 HGB, um Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer GmbH zu beurteilen. Die Jahresabschlussanalyse GmbH 2026 nutzt hierzu Bilanzanalyse Kennzahlen zu Liquidität, Rentabilität und Finanzierung, die fundierte Entscheidungen zur Unternehmenssteuerung ermöglichen.

Was ist Bilanzanalyse und warum ist sie für GmbH-Geschäftsführer unverzichtbar?

Bilanzanalyse bezeichnet die systematische Auswertung der Bilanz nach § 266 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB, um die wirtschaftliche Lage einer Kapitalgesellschaft zu beurteilen. Ziel ist nicht die bloße Darstellung von Zahlen, sondern die Beantwortung konkreter Fragen zur Unternehmenssteuerung.

Viele Geschäftsführer prüfen nach Erstellung des Jahresabschlusses lediglich das Jahresergebnis und archivieren die Unterlagen. Diese Vorgehensweise verschenkt wertvolle Steuerungsinformationen, die in den Zahlen stecken. Eine fundierte Bilanzanalyse liefert Antworten auf zentrale Fragen der Unternehmensführung.

Hinweis

Die Bilanzanalyse ist kein reines Controlling-Instrument, sondern Teil der gesetzlichen Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers. Nach § 43 GmbHG müssen Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden – dazu gehört die Kenntnis der finanziellen Lage.

Zentrale Fragen der Bilanzanalyse

  • Wie stabil ist die Finanzierungsstruktur meiner GmbH?
  • Verfügt das Unternehmen über ausreichende Liquidität für die nächsten 12 Monate?
  • Wie rentabel arbeitet mein Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr?
  • Welche Risiken ergeben sich aus der aktuellen Vermögensstruktur?
  • Ist das Working Capital ausreichend für das operative Geschäft?
  • Wie entwickelt sich die Eigenkapitalquote?

„Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie viel Steuerungsinformation in einer richtig gelesenen Bilanz steckt. Wer die wichtigsten Kennzahlen kennt, kann Liquiditätsprobleme oft Monate im Voraus erkennen und gegensteuern.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

§ 266

HGB: Bilanzgliederung

§ 275

HGB: GuV-Schema

§ 264

HGB: Pflicht zur Aufstellung

Aufbau von Bilanz und GuV nach HGB: Die rechtlichen Grundlagen

Die Gliederung der Bilanz ist in § 266 HGB verbindlich geregelt. Sie folgt dem Prinzip der steigenden Liquidität auf der Aktivseite und der steigenden Fristigkeit auf der Passivseite. Diese Systematik ermöglicht eine standardisierte Analyse über Unternehmen und Jahre hinweg.

Aktivseite: Mittelverwendung

Die Aktivseite zeigt, wie das Kapital im Unternehmen investiert ist. Sie gliedert sich in Anlage- und Umlaufvermögen. Diese Unterscheidung ist zentral für die Beurteilung der Liquidität und Flexibilität des Unternehmens.

Anlagevermögen (§ 247 Abs. 2 HGB)

  • Immaterielle Vermögensgegenstände (Software, Lizenzen)
  • Sachanlagen (Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge)
  • Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des AV)

Umlaufvermögen (§ 247 Abs. 2 HGB)

  • Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren)
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Passivseite: Mittelherkunft

Die Passivseite zeigt, woher das Kapital stammt. Die Gliederung nach § 266 Abs. 3 HGB unterscheidet Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Diese Struktur ist entscheidend für die Beurteilung der Finanzierungsstabilität.

Eigenkapital

  • Gezeichnetes Kapital (Stammkapital bei GmbH)
  • Kapitalrücklage
  • Gewinnrücklagen
  • Gewinnvortrag/Verlustvortrag
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Rückstellungen

  • Pensionsrückstellungen
  • Steuerrückstellungen
  • Sonstige Rückstellungen
  • Bewertung nach § 253 Abs. 1 HGB

Verbindlichkeiten

  • Anleihen
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • Verbindlichkeiten aus L+L
  • Restlaufzeit nach § 268 Abs. 5 HGB

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV kann nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden. Beide Verfahren führen zum gleichen Jahresergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung der Aufwendungen.

Hinweis

Das Gesamtkostenverfahren gliedert Aufwendungen nach Kostenarten (Material, Personal, Abschreibungen). Das Umsatzkostenverfahren ordnet sie den verkauften Produkten zu (Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten). In Deutschland ist das Gesamtkostenverfahren deutlich verbreiteter.

Liquiditätskennzahlen: Zahlungsfähigkeit beurteilen

Liquiditätskennzahlen messen die Fähigkeit eines Unternehmens, fällige Verbindlichkeiten termingerecht zu begleichen. Sie gehören zu den wichtigsten Frühwarnindikatoren, da Liquiditätsprobleme schnell existenzbedrohend werden können. Nach § 64 GmbHG droht bei Zahlungsunfähigkeit die Insolvenzantragspflicht.

Die drei Liquiditätsgrade im Detail

Kennzahl Formel Richtwert Aussage
Liquidität 1. Grades (Barliquidität) Liquide Mittel / kurzfristige Verbindlichkeiten × 100 ≥ 20% Sofortige Zahlungsfähigkeit ohne Verkäufe
Liquidität 2. Grades (Einzugsliquidität) (Liquide Mittel + Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten × 100 ≥ 100% Zahlungsfähigkeit nach Forderungseinzug
Liquidität 3. Grades (Umsatzliquidität) Umlaufvermögen / kurzfristige Verbindlichkeiten × 100 ≥ 120% Zahlungsfähigkeit nach Umschichtung des UV

Achtung

Eine Liquidität 2. Grades unter 100% signalisiert akuten Handlungsbedarf. Das Unternehmen kann seine kurzfristigen Verbindlichkeiten selbst nach vollständigem Forderungseinzug nicht decken. In diesem Fall sind sofortige Maßnahmen zur Liquiditätssicherung erforderlich.

Working Capital als Liquiditätsindikator

Das Working Capital (Nettoumlaufvermögen) zeigt, wie viel Umlaufvermögen nach Abzug kurzfristiger Verbindlichkeiten für das operative Geschäft verfügbar bleibt. Es wird berechnet als Umlaufvermögen minus kurzfristige Verbindlichkeiten.

Ein positives Working Capital bedeutet, dass das Unternehmen über einen Liquiditätspuffer verfügt. Ein negatives Working Capital deutet auf Finanzierungsprobleme hin – das langfristige Kapital reicht nicht aus, um das Anlagevermögen vollständig zu finanzieren.

≥ 100%

Liquidität 2. Grades Mindestwert

§ 64

GmbHG: Insolvenzantragspflicht

3 Wochen

Frist bei Zahlungsunfähigkeit

„Das Working Capital ist oft aussagekräftiger als die einzelnen Liquiditätsgrade. Es zeigt auf einen Blick, ob die Finanzierungsstruktur grundsätzlich passt oder ob strukturelle Probleme vorliegen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Rentabilitätskennzahlen: Profitabilität messen

Rentabilitätskennzahlen messen die Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Sie zeigen, wie effizient ein Unternehmen arbeitet und ob sich der Kapitaleinsatz lohnt. Diese Kennzahlen sind zentral für Investitionsentscheidungen und die Beurteilung der langfristigen Ertragskraft.

Eigenkapitalrentabilität (Return on Equity)

Die Eigenkapitalrentabilität zeigt, wie sich das von den Gesellschaftern eingesetzte Kapital verzinst. Sie wird berechnet als Jahresüberschuss dividiert durch Eigenkapital multipliziert mit 100. Diese Kennzahl ist besonders für Gesellschafter relevant, da sie die Rendite ihrer Investition widerspiegelt.

Eine Eigenkapitalrentabilität sollte mindestens über dem risikofreien Zinssatz liegen, damit sich die Investition lohnt. In der Praxis werden je nach Branche 10-15% als gute Eigenkapitalrendite angesehen. Werte unter 5% deuten auf Rentabilitätsprobleme hin.

Gesamtkapitalrentabilität (Return on Assets)

Die Gesamtkapitalrentabilität misst die Verzinsung des gesamten eingesetzten Kapitals – unabhängig von der Finanzierungsstruktur. Die Formel lautet: (Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen) / Gesamtkapital × 100. Diese Kennzahl ermöglicht Vergleiche zwischen unterschiedlich finanzierten Unternehmen.

Umsatzrentabilität

Die Umsatzrentabilität (ROS – Return on Sales) zeigt, wie viel Gewinn je Euro Umsatz erwirtschaftet wird. Berechnung: Jahresüberschuss / Umsatzerlöse × 100. Diese Kennzahl ist besonders für Branchen- und Wettbewerbsvergleiche relevant.

Kennzahl Formel Branchentypische Werte
Eigenkapitalrentabilität Jahresüberschuss / Eigenkapital × 100 10-20% (Industrie), 15-25% (Handel)
Gesamtkapitalrentabilität (Jahresüberschuss + FK-Zinsen) / Gesamtkapital × 100 8-15%
Umsatzrentabilität Jahresüberschuss / Umsatzerlöse × 100 3-8% (Industrie), 1-3% (Handel)

Hinweis

Rentabilitätskennzahlen sollten immer im Mehrjahresvergleich und im Branchenkontext betrachtet werden. Ein einzelner Wert hat wenig Aussagekraft – entscheidend ist die Entwicklung über die Zeit und der Vergleich mit Wettbewerbern.

Finanzierungskennzahlen: Kapitalstruktur analysieren

Finanzierungskennzahlen beurteilen die Zusammensetzung des Kapitals und die Stabilität der Finanzierungsstruktur. Eine ausgewogene Kapitalstruktur ist Voraussetzung für langfristige Kreditwürdigkeit und finanzielle Unabhängigkeit.

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote zeigt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Formel: Eigenkapital / Bilanzsumme × 100. Sie ist die wichtigste Kennzahl zur Beurteilung der finanziellen Stabilität und wird von Banken bei der Kreditvergabe zentral geprüft.

Eine Eigenkapitalquote unter 20% gilt als kritisch, Werte über 30% als solide. Bei kleinen GmbHs sind die Quoten oft niedriger, da das Stammkapital nur mindestens 25.000 Euro betragen muss. Wichtig ist die Entwicklung: Eine sinkende Eigenkapitalquote deutet auf Substanzverluste hin.

Achtung

Eine Eigenkapitalquote unter 10% führt bei den meisten Banken zu deutlich schlechteren Kreditkonditionen oder sogar zur Kreditverweigerung. Zudem steigt das Risiko der Überschuldung nach § 19 InsO erheblich.

Verschuldungsgrad

Der Verschuldungsgrad setzt Fremdkapital ins Verhältnis zum Eigenkapital. Formel: Fremdkapital / Eigenkapital × 100. Ein Verschuldungsgrad von 200% bedeutet, dass das Fremdkapital doppelt so hoch ist wie das Eigenkapital.

Anlagendeckungsgrade

Der Anlagendeckungsgrad I prüft die goldene Bilanzregel: Langfristiges Vermögen sollte durch langfristiges Kapital finanziert sein. Formel: Eigenkapital / Anlagevermögen × 100. Ein Wert über 100% ist ideal und zeigt, dass das Anlagevermögen vollständig durch Eigenkapital gedeckt ist.

Der Anlagendeckungsgrad II bezieht langfristiges Fremdkapital ein: (Eigenkapital + langfristige Verbindlichkeiten) / Anlagevermögen × 100. Dieser Wert sollte mindestens 100% betragen. Liegt er darunter, wird Anlagevermögen durch kurzfristige Kredite finanziert – ein erhebliches Risiko.

  • Eigenkapitalquote mindestens 20%, besser über 30%
  • Verschuldungsgrad unter 200% halten
  • Anlagendeckungsgrad II mindestens 100%
  • Entwicklung über mehrere Jahre beobachten
  • Bei sinkender Eigenkapitalquote Gegenmaßnahmen einleiten

≥ 30%

Eigenkapitalquote Zielwert

≥ 100%

Anlagendeckungsgrad II Minimum

§ 19

InsO: Überschuldung

Analysemethoden: Horizontale, vertikale und Zeitreihenanalyse

Neben der Berechnung einzelner Kennzahlen gibt es systematische Analysemethoden, die tiefere Einblicke in die Bilanzstruktur ermöglichen. Diese Methoden sind in der professionellen Bilanzanalyse Standard und sollten auch von Geschäftsführern verstanden werden.

Horizontale Bilanzstrukturanalyse

Die horizontale Analyse vergleicht Positionen der Aktivseite mit Positionen der Passivseite. Zentrale Regel ist die Fristenkongruenz: Langfristiges Vermögen sollte durch langfristiges Kapital finanziert werden. Die Analyse prüft, ob diese goldene Finanzierungsregel eingehalten wird.

Konkret wird geprüft: Ist das Anlagevermögen durch Eigenkapital und langfristige Verbindlichkeiten gedeckt? Ist ausreichend Working Capital für das operative Geschäft vorhanden? Werden langfristige Investitionen durch langfristige Finanzierung abgesichert?

Vertikale Bilanzstrukturanalyse

Die vertikale Analyse berechnet die prozentuale Zusammensetzung von Aktiv- und Passivseite. Jede Position wird ins Verhältnis zur Bilanzsumme gesetzt. Dies ermöglicht die Beurteilung der Vermögens- und Kapitalstruktur unabhängig von der absoluten Unternehmensgröße.

Typische Fragen: Wie hoch ist der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme? Welchen Anteil haben liquide Mittel? Wie ist das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital? Diese Strukturanalyse zeigt die strategische Ausrichtung des Unternehmens.

Zeitreihenanalyse (Trendanalyse)

Die Zeitreihenanalyse vergleicht Bilanzpositionen und Kennzahlen über mehrere Jahre. Ein Basisjahr wird mit 100% angesetzt, die Folgejahre werden indexiert. Diese Methode zeigt Entwicklungen und Trends besonders deutlich.

Für GmbHs ist nach § 42a GmbHG der Zeitraum der letzten drei Jahre besonders relevant, da die Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) erfolgen muss. Eine systematische Zeitreihenanalyse sollte mindestens diese drei Jahre umfassen.

Vorteile der Zeitreihenanalyse

  • Trends werden deutlich sichtbar
  • Strukturveränderungen erkennbar
  • Frühwarnung bei negativen Entwicklungen
  • Plausibilitätsprüfung von Einzeljahren möglich

Zu analysierende Entwicklungen

  • Eigenkapitalentwicklung
  • Liquiditätsentwicklung
  • Umsatz- und Ergebnisentwicklung
  • Entwicklung der Verbindlichkeiten

„Eine einzelne Bilanz hat begrenzte Aussagekraft. Erst der Vergleich über mehrere Jahre zeigt, ob ein Unternehmen sich positiv entwickelt oder in eine Krise gerät. Die Zeitreihenanalyse ist das wichtigste Frühwarninstrument.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Risiken frühzeitig erkennen: Warnsignale in der Bilanz

Eine systematische Bilanzanalyse dient vor allem der Früherkennung von Risiken. Bestimmte Bilanzpositionen und Kennzahlentwicklungen sind klassische Warnsignale, die Geschäftsführer kennen und ernst nehmen müssen. Die Insolvenzordnung verpflichtet nach § 15a InsO zur Krisenfrüherkennung.

Kritische Warnsignale in der Bilanz

Achtung

Folgende Entwicklungen erfordern sofortiges Handeln: Eigenkapital sinkt unter 50% des Stammkapitals (§ 49 Abs. 3 GmbHG: Verlustanzeigepflicht), Liquidität 2. Grades unter 80%, Working Capital wird negativ, Verbindlichkeiten aus L+L steigen deutlich bei gleichzeitig sinkenden Forderungen.

Bilanzpolitische Risiken erkennen

Nicht alle Bilanzrisiken sind auf den ersten Blick erkennbar. Bilanzpolitische Gestaltungen können die tatsächliche Lage verschleiern. Kritisch sind: stark gestiegene sonstige Rückstellungen, deutlicher Anstieg aktiver Rechnungsabgrenzungsposten, ungewöhnlich niedrige Abschreibungen im Anlagevermögen oder stark gestiegene Forderungen bei stagnierendem Umsatz.

Die Bewertung nach § 253 HGB bietet Spielräume, die legal genutzt werden dürfen. Geschäftsführer sollten jedoch verstehen, ob und wie diese Spielräume genutzt wurden, um die tatsächliche wirtschaftliche Lage beurteilen zu können.

GuV-Warnsignale beachten

Auch die Gewinn- und Verlustrechnung liefert wichtige Frühwarnindikatoren. Kritisch sind: sinkende Umsatzerlöse über mehrere Jahre, schrumpfende Rohertragsquote, überproportional steigende Personalkosten, stark schwankende sonstige betriebliche Erträge (oft Einmaleffekte) oder kontinuierlich sinkende EBITDA-Marge.

  • Eigenkapitalquote quartalsweise überwachen
  • Liquiditätsplanung für mindestens 12 Monate erstellen
  • Forderungen und Verbindlichkeiten monatlich kontrollieren
  • Bei Verlusten sofort Maßnahmenplan entwickeln
  • Jahresabschluss innerhalb der Fristen nach § 42a GmbHG feststellen
  • Bei kritischen Entwicklungen Steuerberater oder Sanierungsberater einschalten

§ 49 Abs. 3

GmbHG: Verlustanzeige

§ 15a

InsO: Krisenfrüherkennung

50%

Stammkapital Verlustgrenze

Digitale Bilanzanalyse: Wie OnlineBilanz.de unterstützt

Die manuelle Berechnung von Kennzahlen und die Durchführung von Strukturanalysen ist zeitaufwändig und fehleranfällig. Moderne digitale Lösungen automatisieren diese Prozesse und ermöglichen es Geschäftsführern, sich auf die Interpretation der Ergebnisse zu konzentrieren.

OnlineBilanz.de bietet Kapitalgesellschaften eine vollständige digitale Lösung für Jahresabschlusserstellung und Bilanzanalyse. Die Software erfüllt alle Anforderungen nach § 264 HGB, § 266 HGB und § 275 HGB und erstellt automatisch eine rechtssichere Bilanz sowie GuV nach HGB-Gliederungsschema.

Automatische Kennzahlenberechnung

Nach Eingabe der Bilanz- und GuV-Daten berechnet OnlineBilanz.de automatisch alle relevanten Kennzahlen: Liquiditätsgrade, Rentabilitätskennzahlen, Finanzierungskennzahlen und Anlagendeckungsgrade. Die Ergebnisse werden grafisch aufbereitet und mit Vorjahreswerten verglichen.

Rechtssichere Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister. OnlineBilanz.de ermöglicht die direkte elektronische Übermittlung der Unterlagen innerhalb der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB.

Hinweis

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Vorteile der digitalen Bilanzanalyse

Zeitersparnis

  • Automatische Berechnung aller Kennzahlen
  • Vorjahresvergleich per Knopfdruck
  • Direkte Offenlegung ohne Medienbruch

Rechtssicherheit

  • HGB-konforme Gliederung nach § 266, § 275 HGB
  • Prüfung auf Vollständigkeit
  • Fristenüberwachung für Feststellung und Offenlegung

Transparenz

  • Grafische Aufbereitung der Kennzahlen
  • Warnhinweise bei kritischen Entwicklungen
  • Export für Banken und Investoren

„Die Digitalisierung der Bilanzanalyse macht diese Steuerungsinformation auch für kleinere GmbHs verfügbar, die sich keine eigene Controlling-Abteilung leisten können. Geschäftsführer erhalten auf Knopfdruck alle relevanten Kennzahlen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz.de eignet sich besonders für kleine und mittelgroße GmbHs sowie UGs, die ihren Jahresabschluss effizient, rechtssicher und kostengünstig erstellen möchten. Die Software führt durch den gesamten Prozess von der Dateneingabe über die Kennzahlenanalyse bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bilanzanalyse und Bilanzierung?

Bilanzierung ist die Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB und der GuV nach § 275 HGB. Bilanzanalyse ist die anschließende Auswertung dieser Unterlagen durch Berechnung von Kennzahlen und Strukturanalysen, um die wirtschaftliche Lage zu beurteilen. Während die Bilanzierung eine gesetzliche Pflicht nach § 264 HGB ist, dient die Bilanzanalyse der freiwilligen Unternehmenssteuerung.

Welche Kennzahlen sind für eine GmbH am wichtigsten?

Für die laufende Steuerung sind Liquidität 2. Grades (mindestens 100%), Eigenkapitalquote (mindestens 20%, besser über 30%), Working Capital (sollte positiv sein) und die Umsatzrentabilität die wichtigsten Kennzahlen. Sie zeigen Zahlungsfähigkeit, finanzielle Stabilität und Profitabilität. Geschäftsführer sollten diese Kennzahlen mindestens quartalsweise überwachen.

Wie oft muss eine Bilanzanalyse durchgeführt werden?

Eine vollständige Bilanzanalyse sollte mindestens jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Feststellung muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) erfolgen. Zentrale Liquiditätskennzahlen sollten jedoch monatlich oder quartalsweise überwacht werden, um Risiken frühzeitig zu erkennen.

Was droht bei negativer Bilanzanalyse und Untätigkeit?

Ergibt die Bilanzanalyse, dass das Eigenkapital unter 50% des Stammkapitals liegt, besteht nach § 49 Abs. 3 GmbHG Verlustanzeigepflicht gegenüber den Gesellschaftern. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 19 InsO) besteht nach § 15a InsO Insolvenzantragspflicht binnen drei Wochen. Untätigkeit kann zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB: Gliederung der Bilanz, § 275 HGB: Gliederung der GuV, § 325 HGB: Offenlegungspflicht, § 42a GmbHG: Feststellungsfristen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater