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Sachanlagen218.400 €
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Vorräte84.300 €
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Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Datum

Lesedauer

9–13 Minuten

OnlineBilanzBlogRückstellung auflösen buchen

Auflösung Rückstellung Jahresabschluss buchen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Auflösung von Rückstellungen im Jahresabschluss wirft regelmäßig Fragen auf: Wann muss aufgelöst werden, wie erfolgt die Buchung und welche Auswirkungen entstehen? Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Grundlagen nach HGB, zeigt die korrekten Buchungssätze und gibt praxisnahe Beispiele für die Auflösung von Rückstellungen zum Bilanzstichtag 31.12.2025. Dabei werden die Besonderheiten der beiden gängigen Kontenrahmen behandelt: Für die Auflösung Rückstellung im SKR03 sowie für die Auflösung Rückstellung im SKR 04 werden die kontenrahmenbezogenen Besonderheiten detailliert dargestellt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Rückstellungen müssen aufgelöst werden, wenn der Grund entfällt, die Verpflichtung eintritt oder der Sachverhalt sicher feststeht. Die Buchung erfolgt im Haben des Rückstellungskontos gegen Aufwandskonto oder Ertragskonto. Die Auflösung beeinflusst Gewinn, Steuerlast und Bilanzsumme unmittelbar.

Rechtliche Grundlagen: Was sind Rückstellungen nach HGB?

Rückstellungen sind nach § 249 HGB Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind. Sie dienen der periodengerechten Gewinnermittlung und der vorsichtigen Bewertung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.

Die Bildung von Rückstellungen ist für Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 3 HGB auf der Passivseite der Bilanz verpflichtend. Sie unterscheiden sich von Verbindlichkeiten dadurch, dass Zeitpunkt oder Höhe der Inanspruchnahme noch nicht feststehen.

Hinweis

Rückstellungen sind kein freiwilliges Instrument zur Gewinnglättung, sondern eine handelsrechtliche Pflicht. Das Unterlassen notwendiger Rückstellungen führt zu einem fehlerhaften Jahresabschluss und kann Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500-25.000 Euro) nach sich ziehen.

Arten von Rückstellungen nach § 249 HGB

  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. Prozesskosten, Gewährleistungen)
  • Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung (§ 249 Abs. 1 S. 3 HGB)
  • Rückstellungen für Abraumbeseitigung
  • Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten

Steuerrechtlich gelten strengere Regeln nach § 5 Abs. 4a EStG. Viele handelsrechtlich zulässige Rückstellungen sind steuerlich nicht anerkennungsfähig, was zu latenten Steuern führen kann.

Wann müssen Rückstellungen aufgelöst werden?

Eine Rückstellung muss aufgelöst werden, sobald die Unsicherheit über Eintritt, Zeitpunkt oder Höhe der Verpflichtung entfällt. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB.

Auflösungsgründe im Überblick

  • Der Grund für die Rückstellung ist weggefallen (z.B. Prozess gewonnen)
  • Die Verpflichtung tritt ein und wird durch Zahlung erfüllt
  • Der tatsächliche Aufwand steht fest und weicht vom Rückstellungsbetrag ab
  • Die erwartete Inanspruchnahme tritt nicht ein
  • Der Bilanzstichtag überschreitet die zulässige Beibehaltungsdauer

Entscheidend ist der Grundsatz der Stichtagsbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB: Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 muss beurteilt werden, ob die ursprünglichen Gründe für die Rückstellung noch bestehen.

„In der Praxis werden Rückstellungen häufig zu spät aufgelöst, weil Unternehmer vergessen, die ursprünglichen Rückstellungsgründe systematisch zu überprüfen. Eine strukturierte Rückstellungsliste mit Auflösungskriterien verhindert dies.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Werden Rückstellungen zu Unrecht beibehalten, liegt ein Bilanzierungsfehler vor. Dies führt zu einer zu niedrigen Gewinnausschüttung und kann bei Prüfungen zu Nachkorrekturen führen.

Buchungstechnik: Wie wird die Auflösung gebucht?

Die Auflösung einer Rückstellung erfolgt technisch immer durch eine Buchung im Haben des Rückstellungskontos. Die Gegenbuchung hängt davon ab, ob die Verpflichtung eintritt oder wegfällt.

Fall 1: Auflösung wegen Wegfall des Grundes

Wenn die Verpflichtung nicht eintritt (z.B. Prozess gewonnen, Gewährleistungsfall nicht eingetreten), wird die Rückstellung ertragswirksam aufgelöst. Die Buchung erfolgt gegen ein Ertragskonto.

Buchungssatz Soll Haben
Auflösung ohne Inanspruchnahme Rückstellung XY Sonstige betriebliche Erträge

Diese Buchung erhöht den Gewinn des Geschäftsjahres, in dem die Auflösung erfolgt. Sie ist erfolgswirksam und damit steuerpflichtig.

Fall 2: Auflösung bei Eintritt der Verpflichtung

Tritt die Verpflichtung ein und entspricht die Zahlung genau der Rückstellung, erfolgt eine erfolgsneutrale Auflösung.

Buchungssatz Soll Haben
Auflösung bei exakter Inanspruchnahme Rückstellung XY Bank / Verbindlichkeit

Fall 3: Auflösung bei Abweichung

Weicht der tatsächliche Aufwand vom Rückstellungsbetrag ab, muss differenziert gebucht werden. Der zu viel gebildete Betrag wird ertragswirksam aufgelöst, ein zu geringer Betrag führt zu zusätzlichem Aufwand.

Situation Buchung Soll Buchung Haben
Rückstellung 5.000 €, Aufwand 4.000 € Rückstellung 5.000 € Aufwandskonto 4.000 € / Sonstige Erträge 1.000 €
Rückstellung 5.000 €, Aufwand 6.000 € Rückstellung 5.000 € + Aufwandskonto 1.000 € Bank 6.000 €

Praxisbeispiele: Auflösung typischer Rückstellungen

Beispiel 1: Rückstellung für Jahresabschlusskosten

Zum 31.12.2024 wurde eine Rückstellung für Jahresabschlusskosten in Höhe von 3.500 Euro gebildet. Im März 2025 wird die Rechnung des Steuerberaters über 3.200 Euro bezahlt.

Datum Buchungssatz Soll (€) Haben (€)
31.12.2024 Aufwand Jahresabschluss an Rückstellung 3.500 3.500
15.03.2025 Rückstellung 3.500 an Bank 3.200 / Sonstige Erträge 300 3.500 3.500

Die Differenz von 300 Euro erhöht den Gewinn 2025 und muss im Jahresabschluss 2025 als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen werden.

Beispiel 2: Gewährleistungsrückstellung

Für verkaufte Produkte wurde eine Gewährleistungsrückstellung von 10.000 Euro gebildet. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind tatsächlich nur Kosten von 7.500 Euro entstanden.

Buchungsvorgang Soll Haben
Inanspruchnahme während Laufzeit Rückstellung Gewährleistung 7.500 € Bank / Material 7.500 €
Auflösung Restbetrag nach Fristablauf Rückstellung Gewährleistung 2.500 € Sonstige betriebliche Erträge 2.500 €

Beispiel 3: Prozessrückstellung

Eine Rückstellung für Prozesskosten in Höhe von 15.000 Euro wurde gebildet. Der Prozess wird gewonnen, es entstehen keine Kosten.

Buchungssatz Soll (€) Haben (€)
Rückstellung Prozesskosten an Sonstige betriebliche Erträge 15.000 15.000

Diese ertragswirksame Auflösung erhöht den Gewinn 2026 erheblich und muss bei der Steuerplanung berücksichtigt werden.

Zeitpunkt der Auflösung im Jahresabschluss 2026

Der Bilanzstichtag 31.12.2025 ist maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Rückstellung aufgelöst werden muss. Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB gilt das Vorsichtsprinzip: Bei zweifelhaften Sachverhalten ist vorsichtig zu bewerten.

Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen

Ereignisse zwischen Bilanzstichtag (31.12.2025) und Aufstellung des Jahresabschlusses müssen nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB unterschieden werden: Wertaufhellende Tatsachen, die am Bilanzstichtag bereits angelegt waren, müssen berücksichtigt werden. Wertbegründende Tatsachen, die erst nach dem Stichtag entstehen, dürfen nicht berücksichtigt werden.

Wertaufhellend (zu berücksichtigen)

  • Gerichtsurteil im Januar 2026 zu Klage von 2025
  • Eingang Rechnung im Februar 2026 für Leistung 2025
  • Konkurs eines Kunden im März 2026, Zahlungsunfähigkeit bestand bereits 31.12.2025

Wertbegründend (nicht zu berücksichtigen)

  • Neuer Rechtsstreit entsteht im Januar 2026
  • Schadensereignis tritt im Februar 2026 ein
  • Neue gesetzliche Verpflichtung entsteht 2026

Für die Feststellung des Jahresabschlusses gelten nach § 42a GmbHG Fristen von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH). Die Offenlegung muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister erfolgen.

Achtung

Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Bei verspäteter Offenlegung drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro.

Auswirkungen der Auflösung auf Bilanz und GuV

Die Auflösung von Rückstellungen hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bilanz nach § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Die Art der Auflösung bestimmt die Darstellung.

Bilanzielle Auswirkungen

Passiva ↓

Rückstellungen verringern sich

Bilanzsumme ↓

Bei erfolgsneutraler Auflösung

Eigenkapital ↑

Bei ertragswirksamer Auflösung

In der Bilanz nach § 266 Abs. 3 HGB werden Rückstellungen unter Position B (Rückstellungen) ausgewiesen. Eine Auflösung verringert diese Position und damit die Bilanzsumme.

Auswirkungen auf die GuV

Je nach Art der Auflösung erfolgt der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB unterschiedlich:

Auflösungsart GuV-Position (Gesamtkostenverfahren) Auswirkung auf Gewinn
Erfolgsneutral (Verpflichtung tritt ein) Keine GuV-Buchung Neutral
Ertragswirksam (Grund entfällt) Nr. 5: Sonstige betriebliche Erträge Gewinnerhöhung
Teilauflösung mit Mehraufwand Nr. 7/8: Aufwandsposition + Nr. 5 Ertrag Saldiert

Bei kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB sind nach § 276 HGB verkürzte Ausweispflichten zulässig. Sonstige betriebliche Erträge können mit anderen Positionen zusammengefasst werden.

Hinweis

Die ertragswirksame Auflösung von Rückstellungen erhöht den handelsrechtlichen Gewinn und damit die Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater ist empfehlenswert.

Häufige Fehler bei der Auflösung von Rückstellungen

In der Praxis treten bei der Auflösung von Rückstellungen regelmäßig Fehler auf, die zu fehlerhaften Jahresabschlüssen führen können. Die wichtigsten Fehlerquellen im Überblick:

Fehler 1: Unterlassene Auflösung

Rückstellungen werden beibehalten, obwohl der Grund entfallen ist. Dies führt zu einer zu niedrigen Gewinnausschüttung und verfälscht die Vermögenslage nach § 264 Abs. 2 HGB.

Fehler 2: Falsche Kontierung

Die Auflösung wird nicht gegen das richtige Ertragskonto gebucht, sondern direkt gegen Aufwand. Dies führt zu einer falschen Darstellung in der GuV nach § 275 HGB.

Fehler 3: Periodenabgrenzung ignoriert

Wertaufhellende Tatsachen zwischen Bilanzstichtag und Bilanzaufstellung werden nicht berücksichtigt, obwohl § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB dies verlangt.

Fehler 4: Pauschalauflösungen

Rückstellungen werden ohne einzelfallbezogene Prüfung pauschal aufgelöst oder beibehalten. Jede Rückstellung muss einzeln auf Auflösungsnotwendigkeit geprüft werden.

„Der häufigste Fehler ist die fehlende Dokumentation der Rückstellungsgründe. Ohne nachvollziehbare Dokumentation kann bei einer Betriebsprüfung nicht belegt werden, warum eine Rückstellung gebildet oder aufgelöst wurde.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste: Fehler vermeiden

  • Rückstellungsliste mit Bildungsgrund und -datum führen
  • Zum Bilanzstichtag jeden Rückstellungsposten einzeln prüfen
  • Wertaufhellende Tatsachen bis zur Bilanzaufstellung dokumentieren
  • Buchungen mit korrekter Kontierung und Beleg durchführen
  • Abstimmung mit Steuerberater vor Jahresabschlussaufstellung

Digitale Unterstützung: Jahresabschluss mit OnlineBilanz.de

Die korrekte Auflösung von Rückstellungen im Jahresabschluss erfordert buchhalterisches Fachwissen und Kenntnis der aktuellen Rechtslage nach HGB. OnlineBilanz.de kombiniert digitale Effizienz mit steuerlicher Expertise.

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Hinweis

OnlineBilanz.de unterstützt GmbH, UG und AG bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach §§ 264, 266, 275 HGB. Größenklassen nach § 267 HGB werden automatisch ermittelt, Offenlegungspflichten nach § 325 HGB werden eingehalten.

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Häufig gestellte Fragen

Wann muss eine Rückstellung im Jahresabschluss aufgelöst werden?

Eine Rückstellung muss aufgelöst werden, wenn der Grund für ihre Bildung entfällt, die Verpflichtung eintritt und feststeht, oder wenn sich herausstellt, dass die erwartete Inanspruchnahme nicht eintritt. Maßgeblich ist die Beurteilung zum Bilanzstichtag 31.12.2025 unter Berücksichtigung wertaufhellender Tatsachen bis zur Bilanzaufstellung nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.

Wie buche ich die Auflösung einer Rückstellung korrekt?

Die Auflösung erfolgt immer im Haben des Rückstellungskontos. Tritt die Verpflichtung nicht ein, buchen Sie gegen sonstige betriebliche Erträge (ertragswirksam). Bei Eintritt der Verpflichtung buchen Sie gegen das Aufwandskonto oder Bank (erfolgsneutral). Weicht der tatsächliche Aufwand ab, muss die Differenz ertragswirksam aufgelöst oder zusätzlich aufwandswirksam gebucht werden.

Welche Auswirkungen hat die Auflösung von Rückstellungen auf den Gewinn?

Eine ertragswirksame Auflösung (Grund entfällt) erhöht den Gewinn und damit die Steuerlast im Jahr der Auflösung. Die Auflösung wird in der GuV nach § 275 HGB unter sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Eine erfolgsneutrale Auflösung (Verpflichtung tritt ein) beeinflusst den Gewinn nicht, reduziert aber Bilanzsumme und Rückstellungsposten nach § 266 HGB.

Was passiert, wenn ich Rückstellungen zu Unrecht nicht auflöse?

Werden Rückstellungen zu Unrecht beibehalten, liegt ein Bilanzierungsfehler vor. Dies führt zu einem zu niedrig ausgewiesenen Gewinn, verfälschten Kennzahlen und kann bei Betriebsprüfungen zu Nachkorrekturen führen. Bei vorsätzlichem Verstoß gegen § 264 Abs. 2 HGB drohen zudem Ordnungsgelder nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro.

Muss ich Rückstellungen für Jahresabschlusskosten immer bilden?

Ja, für Kapitalgesellschaften ist die Bildung von Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB verpflichtend. Die Kosten betreffen wirtschaftlich das abgelaufene Geschäftsjahr und müssen daher periodengerecht abgegrenzt werden. Die Auflösung erfolgt, sobald die Rechnung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers vorliegt.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 249 HGB – Rückstellungen, § 252 HGB – Allgemeine Bewertungsgrundsätze, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung GuV, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater