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Fabian Klement
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogSteuerberatungskosten

Steuerberatungskosten 2026: Was Sie als Unternehmer wirklich zahlen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Kosten der Steuerberatung gehören für GmbHs und Kapitalgesellschaften zu den größten wiederkehrenden Ausgaben. Dieser Artikel erklärt, wie die Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet werden, was typische Leistungen kosten und wie Sie die Ausgaben gezielt steuern können.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Steuerberatungskosten werden nach der StBVV berechnet und basieren auf dem Gegenstandswert (z.B. Jahresumsatz) sowie einem Gebührensatz zwischen 1/10 und 10/10. Eine GmbH mit 400.000 Euro Umsatz zahlt jährlich ca. 5.000-10.000 Euro für Jahresabschluss und Steuererklärungen. Individuelle Pauschalvereinbarungen sind möglich.

Wie Steuerberatungskosten berechnet werden

Die Kosten der Steuerberatung in Deutschland folgen einem gesetzlichen System, das in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt ist. Diese Verordnung schreibt vor, wie Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen.

Das System basiert auf einem sogenannten Gegenstandswert. Dieser Wert ist die wirtschaftliche Grundlage der jeweiligen Leistung – beim Jahresabschluss nach § 264 HGB zum Beispiel der Jahresumsatz des Unternehmens, bei der Steuererklärung je nach Steuerart der Umsatz oder Gewinn.

Aus diesem Gegenstandswert liest der Steuerberater einen Tabellenwert ab (Anlage zu § 24 StBVV). Auf diesen Tabellenwert wendet er dann einen Gebührensatz an, der zwischen 1/10 und 10/10 liegen darf.

In der Praxis werden meist Gebührensätze zwischen 5/10 und 8/10 angewendet. Je höher der Umsatz und je höher der Gebührensatz, desto höher die Kosten der Steuerberatung.

Hinweis

Neben der gesetzlichen Abrechnung nach StBVV sind auch individuelle schriftliche Honorarvereinbarungen zulässig. Wer ein Pauschalhonorar für klar definierte Leistungen vereinbart, erhält mehr Planungssicherheit. Die Vereinbarung muss jedoch schriftlich und vor Leistungsbeginn abgeschlossen sein.

Beispielrechnung nach StBVV

Ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 500.000 Euro benötigt einen Jahresabschluss. Der Gegenstandswert beträgt 500.000 Euro. Laut Tabelle (Anlage zu § 24 StBVV) ergibt sich eine Mittelgebühr von ca. 1.527 Euro.

Bei einem Gebührensatz von 6/10 beträgt die Gebühr: 1.527 Euro × 0,6 = 916,20 Euro (zzgl. Umsatzsteuer). Bei einem höheren Gebührensatz von 8/10 wären es bereits 1.221,60 Euro.

Typische Leistungen und ihre Preise

Die folgende Tabelle zeigt typische Steuerberatungskosten für die häufigsten Leistungen in kleinen und mittelständischen Kapitalgesellschaften. Diese Werte sind Richtwerte – die tatsächlichen Kosten hängen von Umsatz, Gebührensatz und Kanzlei ab.

Leistung Typische Kosten pro Jahr Wesentlicher Kostentreiber
Jahresabschluss (Bilanz + GuV) 800 – 5.000 EUR Jahresumsatz, Rechtsform
Körperschaftsteuererklärung 600 – 2.500 EUR Umsatz oder Gewinn
Gewerbesteuererklärung 200 – 800 EUR Gewerbeertrag
Umsatzsteuererklärung (jährlich) 200 – 600 EUR Jahresumsatz
Einkommensteuererklärung 300 – 1.500 EUR Einkünfte, Komplexität
Lohnbuchhaltung (je Mitarbeiter) 20 – 60 EUR/Monat Anzahl Mitarbeiter
Monatliche Finanzbuchhaltung 100 – 500 EUR/Monat Belegmenge
Beratungsgespräch (Stundensatz) 150 – 350 EUR/Stunde Kanzleigröße, Region

Für eine GmbH mit einem Jahresumsatz von 400.000 Euro, die alle wesentlichen Jahresleistungen beauftragt, sind Gesamtkosten der Steuerberatung von 5.000 bis 10.000 Euro pro Jahr realistisch.

Kommt die monatliche Finanzbuchhaltung hinzu, steigen die Kosten deutlich weiter. Bei 150 Belegen pro Monat und einem Gebührensatz von 6/10 können zusätzlich 1.800 bis 3.600 Euro jährlich anfallen.

5.000–10.000 €

Jährliche Steuerberatungskosten für GmbH (400.000 € Umsatz)

20–60 €

Monatliche Kosten pro Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung

1/10–10/10

Zulässiger Gebührensatz nach StBVV

Was die Kosten der Steuerberatung konkret beeinflusst

Die Höhe der Steuerberatungskosten hängt von mehreren Faktoren ab, die teils gesetzlich vorgegeben, teils individuell verhandelbar sind.

Gegenstandswert: Umsatz und Gewinn

Der wichtigste Kostenfaktor ist der Gegenstandswert. Bei einem Jahresabschluss nach § 264 HGB ist das der Jahresumsatz. Bei der Körperschaftsteuererklärung kann es der Gewinn sein. Je höher dieser Wert, desto höher die Gebühr laut Tabelle.

Ein Unternehmen mit 100.000 Euro Umsatz zahlt deutlich weniger als eines mit 1 Million Euro Umsatz – selbst bei gleichem Aufwand.

Gebührensatz: Verhandlungssache

Der Gebührensatz zwischen 1/10 und 10/10 ist der wichtigste Verhandlungsspielraum. Viele Kanzleien setzen pauschal 6/10 oder 7/10 an, ohne dies zu begründen. Eine niedrigere Vereinbarung von 4/10 oder 5/10 ist bei einfachen Fällen oft möglich.

Komplexität und Aufwand

Je komplexer die Buchhaltung, desto höher der Gebührensatz. Viele Buchungskonten, ausländische Geschäftsvorfälle, unvollständige Belege oder nachträgliche Korrekturen erhöhen den Aufwand und damit die Kosten.

Kanzleistandort und Kanzleigröße

In Großstädten wie München oder Frankfurt liegen die Stundensätze oft bei 250-350 Euro. In ländlichen Regionen sind 150-200 Euro üblich. Auch die Kanzleigröße spielt eine Rolle: Kleine Kanzleien arbeiten oft günstiger, große mit mehr Spezialisierung.

Achtung

Vorsicht bei fehlender Transparenz: Wenn Ihr Steuerberater keine klare Aufschlüsselung der Gebühren liefert oder den Gebührensatz nicht begründet, sollten Sie nachfragen. Eine schriftliche Honorarvereinbarung schafft Klarheit.

Pauschalhonorar vs. StBVV: Was ist besser?

Neben der gesetzlichen Abrechnung nach StBVV können Steuerberater und Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Das hat Vor- und Nachteile.

Vorteile Pauschalhonorar

  • Planungssicherheit: feste monatliche oder jährliche Kosten
  • Keine Überraschungen bei komplexen Fällen
  • Klar definierter Leistungsumfang
  • Oft günstiger bei einfachen, wiederkehrenden Aufgaben

Nachteile Pauschalhonorar

  • Zusatzleistungen oft teuer
  • Pauschale muss schriftlich vor Leistungsbeginn vereinbart werden
  • Bei geringem Aufwand zahlt man ggf. mehr als nach StBVV
  • Änderungen im Leistungsumfang können Nachverhandlung erfordern

In der Praxis eignet sich ein Pauschalhonorar besonders für wiederkehrende Leistungen wie die monatliche Finanzbuchhaltung oder die jährliche Steuererklärung, sofern der Umfang stabil bleibt.

„Ein Pauschalhonorar bringt Planungssicherheit – aber nur, wenn der Leistungsumfang klar definiert ist. Achten Sie darauf, dass auch Zusatzleistungen wie Rückfragen oder Korrekturen geregelt sind. Sonst kann es teuer werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

So senken Sie Ihre Steuerberatungskosten gezielt

Die Kosten der Steuerberatung lassen sich durch strategische Maßnahmen deutlich reduzieren – oft ohne Qualitätsverlust.

  • Belege vollständig und geordnet einreichen (spart Zeit und senkt den Gebührensatz)
  • Vorbuchhaltung selbst durchführen und nur Jahresabschluss extern vergeben
  • Gebührensatz verhandeln: Bei einfachen Fällen 4/10 oder 5/10 statt 6/10 vereinbaren
  • Pauschalhonorar für wiederkehrende Leistungen vereinbaren
  • Digitale Belegerfassung nutzen (z.B. DATEV Unternehmen online)
  • Einfache Steuererklärungen selbst erstellen, nur bei komplexen Fragen Berater hinzuziehen
  • Jahresabschluss mit spezialisierter Software selbst erstellen (z.B. OnlineBilanz)
  • Regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerberater, um Doppelarbeit zu vermeiden

Besonders wirkungsvoll ist die Aufteilung der Leistungen: Viele GmbHs können die Finanzbuchhaltung intern durchführen und nur den Jahresabschluss sowie die Steuererklärungen an den Steuerberater übergeben.

Noch weiter gehen Unternehmen, die den Jahresabschluss nach § 264 HGB selbst erstellen und nur die steuerliche Beratung extern vergeben. Dafür eignen sich spezialisierte Tools wie OnlineBilanz, die den gesamten Prozess von der Bilanz über die GuV bis zum Anhang nach § 284 HGB abbilden.

Jahresabschluss selbst erstellen: Wann lohnt es sich?

Der Jahresabschluss nach § 264 HGB gehört zu den teuersten Einzelleistungen der Steuerberatung. Bei einem Umsatz von 500.000 Euro können hierfür 1.500 bis 3.000 Euro anfallen.

Viele GmbHs und UGs können den Jahresabschluss jedoch selbst erstellen – sofern sie über eine ordnungsgemäße Buchhaltung und entsprechende Software verfügen. Die gesetzlichen Anforderungen nach § 266 HGB (Bilanzgliederung) und § 275 HGB (GuV-Gliederung) sind klar definiert.

Voraussetzungen für die Eigenständigkeit

  • Vollständige und korrekte Finanzbuchhaltung
  • Grundkenntnisse in Bilanzierung und HGB
  • Software, die HGB-konforme Formulare erzeugt
  • Zeit für die Erstellung und Prüfung
  • Ggf. steuerliche Beratung für Sonderfragen

Nach § 325 HGB muss der Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (bei Stichtag 31.12.2025 also bis zum 31.12.2026) beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese Frist gilt seit dem DiRUG vom 01.08.2022.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss nach § 42a GmbHG bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen nach § 267 HGB innerhalb von 8 Monaten erfolgen.

Hinweis

Mit OnlineBilanz können GmbHs und UGs den Jahresabschluss vollständig selbst erstellen – von der Bilanz nach § 266 HGB über die GuV nach § 275 HGB bis zum Anhang nach § 284 HGB. Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt direkt aus dem Tool.

Praxisbeispiele: Was zahlen Unternehmen wirklich?

Die folgenden Beispiele zeigen typische Kostenstrukturen für unterschiedliche Unternehmensgrößen und Dienstleistungsumfänge.

Kleine UG (100.000 € Umsatz)

  • Jahresabschluss: 800 EUR
  • Körperschaftsteuer: 600 EUR
  • Gewerbesteuer: 250 EUR
  • Umsatzsteuer: 200 EUR
  • Summe: ca. 1.850 EUR/Jahr

Mittelgroße GmbH (500.000 € Umsatz)

  • Jahresabschluss: 2.200 EUR
  • Körperschaftsteuer: 1.200 EUR
  • Gewerbesteuer: 500 EUR
  • Umsatzsteuer: 400 EUR
  • Fibu (monatlich): 3.000 EUR
  • Summe: ca. 7.300 EUR/Jahr

Größere GmbH (2 Mio. € Umsatz)

  • Jahresabschluss: 4.500 EUR
  • Körperschaftsteuer: 2.000 EUR
  • Gewerbesteuer: 700 EUR
  • Umsatzsteuer: 600 EUR
  • Fibu + Lohn: 8.000 EUR
  • Summe: ca. 15.800 EUR/Jahr

Diese Werte sind Richtwerte und können je nach Gebührensatz, Komplexität und Kanzlei deutlich variieren. Bei einfachen Fällen und niedrigem Gebührensatz sind Einsparungen von 30-40% möglich.

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater optimieren

Eine gute Zusammenarbeit mit dem Steuerberater senkt nicht nur die Kosten, sondern erhöht auch die Qualität der Beratung.

Klare Kommunikation und Erwartungen

Definieren Sie zu Beginn klar, welche Leistungen Sie erwarten und welche Sie selbst übernehmen. Eine schriftliche Honorarvereinbarung schafft Transparenz und vermeidet Missverständnisse.

Regelmäßige Abstimmung

Statt einmal jährlich alle Unterlagen auf einmal zu übergeben, sollten Sie quartalsweise oder monatlich abstimmen. Das reduziert Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung.

Digitale Tools nutzen

Nutzen Sie digitale Schnittstellen wie DATEV Unternehmen online oder andere Cloud-Lösungen. Das spart Zeit beim Datenaustausch und reduziert Fehler.

Eigenverantwortung bei Routineaufgaben

Übernehmen Sie Routineaufgaben wie die Belegerfassung, Kontierung oder einfache Auswertungen selbst. Konzentrieren Sie die Steuerberatung auf komplexe Fragen, steuerliche Gestaltung und Compliance.

„Die besten Mandate sind die, bei denen der Mandant gut vorbereitet ist und wir uns auf die wertschöpfenden Tätigkeiten konzentrieren können. Wer seine Buchhaltung im Griff hat, spart nicht nur Kosten, sondern erhält auch bessere Beratung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Prüfen Sie regelmäßig, ob der Leistungsumfang noch zu Ihrem Unternehmen passt. Bei wachsenden Unternehmen kann es sinnvoll sein, mehr Aufgaben intern zu übernehmen oder spezialisierte Software einzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Steuerberatungskosten berechnet?

Steuerberatungskosten werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet. Grundlage ist der Gegenstandswert (z.B. Jahresumsatz), aus dem ein Tabellenwert abgelesen wird. Auf diesen wird ein Gebührensatz zwischen 1/10 und 10/10 angewendet. In der Praxis liegen die Sätze meist zwischen 5/10 und 8/10. Alternativ sind schriftliche Pauschalvereinbarungen möglich.

Was kostet ein Jahresabschluss für eine GmbH?

Die Kosten für einen Jahresabschluss nach § 264 HGB hängen vom Jahresumsatz und dem Gebührensatz ab. Bei einem Umsatz von 400.000 Euro liegen die Kosten typischerweise zwischen 1.200 und 2.500 Euro. Bei 1 Million Euro Umsatz können es 2.500 bis 5.000 Euro sein. Der genaue Preis hängt von der Komplexität und der Kanzlei ab.

Kann ich den Jahresabschluss selbst erstellen und Kosten sparen?

Ja, viele GmbHs und UGs können den Jahresabschluss nach § 264 HGB selbst erstellen, wenn sie über eine ordnungsgemäße Buchhaltung und entsprechende Software verfügen. Tools wie OnlineBilanz erstellen Bilanz nach § 266 HGB, GuV nach § 275 HGB und Anhang nach § 284 HGB. Die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB kann direkt erfolgen. Das spart oft 50-70% der Steuerberatungskosten.

Wie kann ich Steuerberatungskosten gezielt senken?

Kosten lassen sich durch mehrere Maßnahmen senken: vollständige und geordnete Belege einreichen, Gebührensatz verhandeln (4/10 statt 6/10), Pauschalhonorar vereinbaren, Vorbuchhaltung selbst durchführen, digitale Tools nutzen und nur komplexe Aufgaben auslagern. Besonders effektiv: Jahresabschluss selbst erstellen und nur steuerliche Beratung extern vergeben.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater