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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogEÜR-Rechner Jahresabschluss

EÜR-Rechner 2026: Gewinnermittlung für Freiberufler & Kleinunternehmer

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die vereinfachte Alternative zur Bilanz für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende. Sie ermittelt den Gewinn nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip und spart erheblichen Aufwand gegenüber der doppelten Buchführung. Wer die EÜR nutzen darf, welche Betriebseinnahmen und -ausgaben relevant sind und wie Sie Ihren Gewinn korrekt berechnen, erfahren Sie in diesem Leitfaden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit die Feststellung des Jahresabschlusses reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die EÜR / Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine vereinfachte Methode für Freiberufler, Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro und Gewinn unter 80.000 Euro. Der Gewinn wird nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip ermittelt: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG sind hingegen zur Bilanzierung verpflichtet und müssen die Gewinnermittlung & Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellen.

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Anders als bei der doppelten Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden lediglich alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eines Wirtschaftsjahres gegenübergestellt.

Die Formel ist denkbar einfach: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den Gewinn. Dieser Gewinn bildet die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer. Die EÜR ist damit wesentlich übersichtlicher und weniger zeitaufwändig als eine vollständige Bilanzierung.

Das zentrale Prinzip der EÜR ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Eine Einnahme wird erst dann erfasst, wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto eingegangen ist. Eine Ausgabe wird erst dann berücksichtigt, wenn sie tatsächlich bezahlt wurde. Offene Forderungen oder Verbindlichkeiten spielen zum Jahresende keine Rolle.

Hinweis

Die EÜR ist keine eigene Unternehmensform, sondern eine Methode der Gewinnermittlung. Sie steht im Gegensatz zur Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 EStG in Verbindung mit §§ 238 ff. HGB, die auf dem Betriebsvermögensvergleich basiert.

„Viele Unternehmer nutzen die EÜR, weil sie den Gewinn transparent und ohne komplexes Buchungssystem ermitteln können. Dennoch müssen alle Belege systematisch gesammelt und die Anlage EÜR korrekt ausgefüllt werden – Fehler können zu steuerlichen Nachteilen führen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer darf die EÜR nutzen?

Nicht alle Unternehmen dürfen die EÜR verwenden. Der Gesetzgeber legt klare Grenzen fest, wer zur vereinfachten Gewinnermittlung berechtigt ist und wer zur doppelten Buchführung verpflichtet wird.

Freiberufler

Freiberufler nach § 18 EStG sind grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig und dürfen unabhängig von Umsatz und Gewinn immer die EÜR nutzen. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Ingenieure, Dolmetscher und Lehrer.

Einzelunternehmer und Personengesellschaften

Gewerbetreibende Einzelunternehmer und Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) dürfen die EÜR nutzen, solange sie die gesetzlichen Schwellenwerte nach § 141 Abgabenordnung (AO) nicht überschreiten.

Kriterium Schwellenwert 2026
Jahresumsatz unter 800.000 Euro
Jahresgewinn unter 80.000 Euro

Wer beide Grenzen unterschreitet, ist nicht zur Buchführung verpflichtet und kann die EÜR nutzen. Wird auch nur eine Grenze überschritten, besteht Buchführungspflicht ab dem folgenden Wirtschaftsjahr.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sind nach § 6 Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 238 HGB stets zur doppelten Buchführung verpflichtet. Sie dürfen die EÜR nicht nutzen und müssen eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.

Achtung

Wenn Sie als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft die Schwellenwerte überschreiten, müssen Sie im Folgejahr zur doppelten Buchführung wechseln. Eine nachträgliche Rückkehr zur EÜR ist nur möglich, wenn Sie drei Jahre lang unter den Grenzen bleiben.

Aufbau der EÜR: Betriebseinnahmen

Die EÜR gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Zu den Betriebseinnahmen zählen alle Zahlungseingänge, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen.

  • Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen (netto oder brutto, je nach Umsatzsteuerpflicht)
  • Erlöse aus Nebenleistungen wie Liefergebühren oder Beratungshonorare
  • Erhaltene Anzahlungen, die im Wirtschaftsjahr tatsächlich eingegangen sind
  • Betriebliche Zinsen aus Geschäftskonten oder Geldanlagen
  • Versicherungserstattungen für betriebliche Schäden
  • Private Nutzung betrieblicher Güter (z. B. Pkw-Privatnutzung nach 1-%-Regelung)
  • Sonstige betriebliche Erträge wie Verkaufserlöse aus Anlagevermögen

Wichtig ist, dass nur tatsächlich zugeflossene Beträge als Betriebseinnahmen gelten. Eine am 30. Dezember 2025 gestellte Rechnung, die erst im Januar 2026 bezahlt wird, zählt steuerlich erst zum Jahr 2026.

Hinweis

Umsatzsteuer wird in der EÜR nur dann als Betriebseinnahme erfasst, wenn Sie Ist-Versteuerer sind. Soll-Versteuerer müssen die Umsatzsteuer bereits bei Rechnungsstellung abführen, unabhängig vom Zahlungseingang.

Aufbau der EÜR: Betriebsausgaben

Zu den Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG gehören alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Auch hier gilt das Abflussprinzip: Nur tatsächlich bezahlte Ausgaben werden im jeweiligen Wirtschaftsjahr berücksichtigt.

Typische Betriebsausgaben

  • Wareneinkauf und Materialbeschaffung
  • Miete für Geschäftsräume, Lagerräume, Praxisräume
  • Gehälter und Löhne für Mitarbeiter
  • Beiträge zur Sozialversicherung
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Computer)
  • Kfz-Kosten (Sprit, Versicherung, Reparaturen)
  • Telefon- und Internetkosten

Weitere absetzbare Ausgaben

  • Büromaterial und Porto
  • Werbekosten und Marketingausgaben
  • Fortbildungskosten
  • Rechts- und Steuerberatung
  • Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht)
  • Reisekosten und Bewirtungskosten
  • Zinsen für betriebliche Kredite

Besonders wichtig sind Abschreibungen (AfA). Größere Anschaffungen wie Computer, Möbel oder Fahrzeuge dürfen nicht sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden, sondern müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto können sofort abgeschrieben werden.

Achtung

Private Ausgaben dürfen nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei gemischter Nutzung (z. B. häusliches Arbeitszimmer, Pkw) ist eine sachgerechte Aufteilung nach betrieblichem und privatem Anteil erforderlich.

Gewinnberechnung: Von den Einnahmen zum steuerpflichtigen Gewinn

Die Gewinnberechnung in der EÜR folgt einem klaren Schema. Sie beginnt mit der Gegenüberstellung aller Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und berücksichtigt anschließend weitere Korrekturen.

Grundformel

Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn

Dieser Gewinn ist die Grundlage für die Einkommensteuer. Bei Einzelunternehmern wird der Gewinn dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Bei Personengesellschaften wird der Gewinn entsprechend der Gewinnverteilung auf die Gesellschafter aufgeteilt.

Weitere Positionen

Neben Einnahmen und Ausgaben können weitere Positionen den Gewinn beeinflussen:

  • Entnahmen: Private Geldentnahmen oder die Privatnutzung betrieblicher Güter erhöhen steuerlich den Gewinn nicht, da sie bereits in den Einnahmen erfasst sind.
  • Einlagen: Privateinlagen (z. B. Eigenkapitalzuführung) mindern den Gewinn nicht, da sie keine Betriebsausgabe darstellen.
  • Sonderabschreibungen: Bei bestimmten Investitionen (z. B. § 7g EStG Investitionsabzugsbetrag) können zusätzliche Abschreibungen geltend gemacht werden.
  • Vorsteuer: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können gezahlte Vorsteuer als durchlaufenden Posten behandeln.

800.000 €

Umsatzgrenze für EÜR

80.000 €

Gewinngrenze für EÜR

800 €

GWG-Grenze (netto)

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip in der Praxis

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG ist das zentrale Merkmal der EÜR und unterscheidet sie grundlegend von der Bilanzierung. Es besagt, dass Einnahmen und Ausgaben in dem Kalenderjahr steuerlich erfasst werden, in dem sie tatsächlich zu- oder abgeflossen sind.

Zufluss von Einnahmen

Eine Einnahme gilt als zugeflossen, wenn Sie wirtschaftlich über den Geldbetrag verfügen können. Bei Überweisungen ist das der Tag der Gutschrift auf dem Konto, bei Barzahlungen der Tag der Zahlung.

Beispiel: Sie stellen am 20. Dezember 2025 eine Rechnung über 5.000 Euro. Der Kunde überweist am 28. Dezember, das Geld geht am 2. Januar 2026 auf Ihrem Konto ein. Steuerlich zählt die Einnahme zum Jahr 2026.

Abfluss von Ausgaben

Eine Ausgabe gilt als abgeflossen, wenn Sie wirtschaftlich über den Geldbetrag nicht mehr verfügen können. Das ist bei Überweisungen der Tag der Kontobelastung, bei Barzahlungen der Tag der Zahlung.

Beispiel: Sie erhalten am 15. Dezember 2025 eine Rechnung über 2.000 Euro für Büromaterial. Sie überweisen am 29. Dezember, die Abbuchung erfolgt am 3. Januar 2026. Die Ausgabe zählt steuerlich zu 2026.

Hinweis

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip ermöglicht eine gewisse Steuergestaltung zum Jahreswechsel: Wer den Gewinn senken möchte, kann Ausgaben noch im Dezember tätigen. Wer den Gewinn erhöhen möchte (z. B. zur Vermeidung von Verlusten), kann Ausgaben ins neue Jahr verschieben.

Achtung

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z. B. Miete, Versicherungsbeiträge) können nach § 11 Abs. 2 EStG auch dann noch dem alten Jahr zugerechnet werden, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach Jahreswechsel gezahlt werden.

Anlage EÜR beim Finanzamt einreichen

Die formlose EÜR reicht für das Finanzamt nicht aus. Sie müssen Ihre Gewinnermittlung in der Anlage EÜR dokumentieren und zusammen mit der Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER übermitteln.

Pflicht zur Anlage EÜR

Seit 2017 sind alle Unternehmer, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, verpflichtet, die amtliche Anlage EÜR auszufüllen und elektronisch zu übermitteln. Eine einfache Aufstellung reicht nicht mehr aus.

Die Anlage EÜR umfasst mehrere Seiten und gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Betriebseinnahmen (differenziert nach Art)
  • Betriebsausgaben (differenziert nach Art)
  • Abschreibungen und Investitionsabzugsbeträge
  • Kfz-Kosten (mit separater Aufstellung)
  • Gewinnermittlung und Überschuss

Fristen für die EÜR

Die Anlage EÜR muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Steuerjahr 2025) gilt die reguläre Abgabefrist bis zum 31. Juli 2026. Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist in der Regel bis zum 28. Februar 2027 oder später.

  • Vollständige Erfassung aller Betriebseinnahmen und -ausgaben
  • Korrekte Zuordnung zum Wirtschaftsjahr nach Zu- und Abfluss
  • Nachweis aller Belege (Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre)
  • Elektronische Übermittlung via ELSTER
  • Plausibilitätsprüfung: Abgleich mit Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Korrekte Berechnung von Abschreibungen und GWG

„Die Anlage EÜR ist kein Freitext-Dokument, sondern ein strukturiertes amtliches Formular. Wer zum ersten Mal eine EÜR erstellt, sollte sich die Zeit nehmen, die Anleitung des Finanzamts zu lesen oder einen Steuerberater hinzuziehen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

EÜR-Rechner und digitale Tools

Viele Unternehmer nutzen digitale EÜR-Rechner oder Buchhaltungssoftware, um die Gewinnermittlung zu vereinfachen. Diese Tools bieten unterschiedliche Funktionsumfänge und richten sich an verschiedene Zielgruppen.

Funktionen von EÜR-Rechnern

  • Automatische Erfassung von Einnahmen und Ausgaben
  • Kategorisierung nach Kontenrahmen (z. B. SKR 03 oder SKR 04)
  • Berechnung des Gewinns nach Zufluss-Abfluss-Prinzip
  • Automatische Erstellung der Anlage EÜR
  • Export für ELSTER und elektronische Übermittlung
  • Integration mit Bankkonto (Online-Banking-Schnittstelle)
  • Belegverwaltung und digitale Archivierung

Anbieter und Lösungen

Zu den bekanntesten Anbietern von Buchhaltungssoftware mit EÜR-Funktion gehören Lexoffice, sevDesk, WISO EÜR & Kasse und FastBill. Diese Programme sind speziell auf Freiberufler und Kleinunternehmer zugeschnitten.

Für einfache Fälle reicht oft auch eine Excel-Vorlage, die Sie selbst führen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie alle Anforderungen des Finanzamts erfüllen und die Daten für die Anlage EÜR korrekt übertragen.

Hinweis

Ein digitaler EÜR-Rechner ist kein Ersatz für die ordnungsgemäße Belegführung. Sie müssen alle Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge mindestens zehn Jahre aufbewahren – digital oder in Papierform.

Achtung

Wer mit einer Software arbeitet, sollte regelmäßig Datensicherungen erstellen. Bei einem Systemausfall oder Datenverlust kann das Finanzamt die Vorlage aller Belege und Aufzeichnungen verlangen.

Unterschied zwischen EÜR und Bilanz

EÜR und Bilanzierung sind zwei grundlegend verschiedene Methoden der Gewinnermittlung. Wer zur Bilanzierung verpflichtet ist, muss die doppelte Buchführung nach §§ 238 ff. HGB anwenden.

Merkmal EÜR Bilanz
Gewinnermittlung Zufluss-Abfluss-Prinzip Betriebsvermögensvergleich
Buchführung Einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Doppelte Buchführung (Soll/Haben)
Erfassung Nur Zahlungen Forderungen und Verbindlichkeiten
Jahresabschluss Anlage EÜR Bilanz + GuV + Anhang
Offenlegung Nein Ja, bei Kapitalgesellschaften
Aufwand Gering Hoch
Rechtsgrundlage § 4 Abs. 3 EStG § 4 Abs. 1 EStG, §§ 238 ff. HGB

Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt der Erfassung: Die EÜR erfasst nur tatsächliche Zahlungsströme, die Bilanz hingegen berücksichtigt auch offene Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen.

Bei der Bilanzierung wird das Betriebsvermögen zu Beginn und am Ende des Wirtschaftsjahres verglichen. Die Differenz ergibt den Gewinn. Dieses Verfahren ist deutlich komplexer und erfordert eine systematische Verbuchung aller Geschäftsvorfälle.

Hinweis

Kapitalgesellschaften wie die GmbH und UG müssen zusätzlich zur Bilanz auch einen Anhang nach § 284 HGB erstellen und den Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB).

Häufige Fehler bei der EÜR vermeiden

Auch wenn die EÜR einfacher ist als die Bilanzierung, passieren bei der Gewinnermittlung häufig Fehler, die zu steuerlichen Nachteilen oder Problemen bei einer Betriebsprüfung führen können.

Fehler 1: Falsche zeitliche Zuordnung

Der häufigste Fehler ist die Nichtbeachtung des Zufluss-Abfluss-Prinzips. Einnahmen und Ausgaben werden dem falschen Wirtschaftsjahr zugeordnet, weil nicht der Kontoauszug, sondern das Rechnungsdatum maßgeblich erscheint.

Fehler 2: Private Ausgaben absetzen

Private Lebenshaltungskosten, Kleidung, private Versicherungen oder private Pkw-Nutzung dürfen nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei gemischter Nutzung ist eine sachgerechte Aufteilung erforderlich.

Fehler 3: GWG falsch behandeln

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto können sofort abgeschrieben werden. Viele Unternehmer setzen jedoch auch höherwertige Anschaffungen sofort ab, was steuerlich nicht zulässig ist.

Fehler 4: Fehlende Belege

Jede Betriebsausgabe muss durch einen ordnungsgemäßen Beleg nachgewiesen werden. Fehlt der Beleg, kann das Finanzamt die Ausgabe streichen. Bei Barausgaben unter 150 Euro reicht ein Eigenbeleg, der aber alle Pflichtangaben enthalten muss.

Fehler 5: Umsatzsteuer falsch behandeln

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen zwischen Netto- und Bruttobeträgen unterscheiden. Die Umsatzsteuer ist kein Gewinn, sondern ein durchlaufender Posten. Vorsteuer und Umsatzsteuer müssen korrekt in der EÜR erfasst werden.

  • Zufluss-Abfluss-Prinzip konsequent anwenden
  • Private und betriebliche Ausgaben strikt trennen
  • GWG-Grenze von 800 Euro netto beachten
  • Alle Belege vollständig und prüfbar aufbewahren
  • Umsatzsteuer als durchlaufenden Posten behandeln
  • Abschreibungen korrekt berechnen (AfA-Tabellen nutzen)
  • Anlage EÜR vollständig und fristgerecht einreichen

„Viele Fehler in der EÜR entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Unwissenheit. Eine Investition in Fachliteratur, Software oder steuerliche Beratung zahlt sich langfristig aus und schützt vor Steuernachzahlungen und Zinsen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wer darf die EÜR nutzen und wer muss bilanzieren?

Die EÜR dürfen Freiberufler nach § 18 EStG unabhängig von Umsatz und Gewinn nutzen. Einzelunternehmer und Personengesellschaften dürfen die EÜR verwenden, wenn sie unter 800.000 Euro Jahresumsatz und unter 80.000 Euro Jahresgewinn bleiben. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 238 HGB immer zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.

Was ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip bei der EÜR?

Nach § 11 EStG werden Einnahmen erst dann steuerlich erfasst, wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto eingegangen ist. Ausgaben zählen erst, wenn sie tatsächlich bezahlt wurden. Offene Rechnungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten spielen zum Jahresende keine Rolle. Das unterscheidet die EÜR grundlegend von der Bilanzierung, die nach dem Prinzip der periodengerechten Abgrenzung arbeitet.

Muss ich die Anlage EÜR elektronisch übermitteln?

Ja, seit 2017 sind alle Unternehmer, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, verpflichtet, die amtliche Anlage EÜR auszufüllen und elektronisch über ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln. Eine einfache formlose Gewinnermittlung reicht nicht mehr aus. Die Anlage EÜR muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung fristgerecht eingereicht werden.

Kann ich mit der EÜR auch Abschreibungen geltend machen?

Ja, Abschreibungen (AfA) sind auch bei der EÜR möglich und notwendig. Anschaffungen über 800 Euro netto müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden (z. B. Computer über 3 Jahre, Pkw über 6 Jahre). Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto können sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die Abschreibungen werden in der Anlage EÜR separat erfasst.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), ELSTER – Elektronische Steuererklärung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater