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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanz vs. Jahresabschluss

Bilanz und Jahresabschluss: Der Unterschied 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Bilanz und Jahresabschluss werden häufig verwechselt – doch es gibt einen wesentlichen Unterschied. Die Bilanz ist nur ein Teil des Jahresabschlusses. Wir erklären Ihnen, was beide Begriffe bedeuten, welche Bestandteile ein Jahresabschluss nach HGB umfasst und worauf Sie als GmbH-Geschäftsführer achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Bilanz ist eine Momentaufnahme der Vermögens- und Schuldensituation zu einem Stichtag. Der Jahresabschluss ist das übergeordnete Dokument und enthält neben der Bilanz auch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie je nach Rechtsform weitere Bestandteile wie Anhang und Lagebericht gemäß § 264 HGB.

Begriffe und Abgrenzung

In Gesprächen mit der Bank, beim Steuerberater oder im Kontakt mit Behörden fallen die Begriffe Bilanz und Jahresabschluss regelmäßig. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer verwenden sie dabei synonym – als wären sie dasselbe Dokument.

Das führt zu Missverständnissen, die im schlimmsten Fall rechtliche oder steuerliche Konsequenzen haben können. Dabei ist der Unterschied zwischen Bilanz und Jahresabschluss nicht kompliziert.

Hinweis

Der Jahresabschluss ist das übergeordnete Dokument, das alle Rechenschaftsbestandteile umfasst. Die Bilanz ist nur ein Teil davon – neben der Gewinn- und Verlustrechnung und je nach Rechtsform weiteren Dokumenten.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt in den §§ 242 ff. HGB genau, welche Bestandteile ein Jahresabschluss enthalten muss. Die konkreten Anforderungen hängen von der Rechtsform und der Größenklasse des Unternehmens ab.

Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz ist eine Momentaufnahme der finanziellen Lage Ihres Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag – in der Regel dem letzten Tag des Geschäftsjahres, also dem 31. Dezember 2025.

Sie zeigt auf der einen Seite, was Ihr Unternehmen besitzt (das Vermögen), und auf der anderen Seite, woher dieses Vermögen stammt (die Finanzierung). Die Bilanz beantwortet also zwei zentrale Fragen: Was haben wir? Und woher kommt es?

„Die Bilanz ist wie ein Foto Ihrer Vermögenslage am Stichtag. Sie zeigt, was das Unternehmen an diesem Tag besitzt und schuldet – nicht mehr und nicht weniger.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Nach § 242 Abs. 1 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen.

Banken, Investoren und Geschäftspartner nutzen die Bilanz, um die finanzielle Stabilität eines Unternehmens zu beurteilen. Auch die Finanzbehörden nutzen die Bilanz als Grundlage für steuerliche Berechnungen.

Aufbau der Bilanz: Aktiva und Passiva

Die Bilanz ist immer in zwei Seiten unterteilt: Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital). Beide Seiten müssen immer gleich groß sein – das ist das Grundprinzip der doppelten Buchführung.

Die Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften ist in § 266 HGB detailliert geregelt. Sie gibt vor, welche Positionen in welcher Reihenfolge ausgewiesen werden müssen.

Aktivseite

  • Anlagevermögen (Maschinen, Immobilien, Beteiligungen)
  • Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Bankguthaben)
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite

  • Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag)
  • Rückstellungen (z.B. für Pensionen, Steuern)
  • Verbindlichkeiten (Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten)
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Ein grundlegendes Prinzip der Bilanz: Aktiva und Passiva müssen immer gleich groß sein. Wenn eine Seite größer ist als die andere, ist ein Fehler passiert. Dieses Gleichgewicht wird als Bilanzgleichung bezeichnet.

Hinweis

Die Bilanzsumme ist die Summe aller Aktiva bzw. Passiva. Sie ist eine wichtige Kennzahl zur Beurteilung der Unternehmensgröße und entscheidet mit über die Größenklasse nach § 267 HGB.

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist das übergeordnete Dokument, das alle relevanten Informationen zur wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres zusammenfasst.

Die Bilanz ist dabei nur ein Bestandteil – wenn auch ein zentraler. Je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens umfasst der Jahresabschluss unterschiedliche Elemente.

Nach § 242 Abs. 3 HGB besteht der Jahresabschluss grundsätzlich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Für Kapitalgesellschaften kommen nach § 264 HGB weitere Bestandteile hinzu.

2

Mindestbestandteile (Bilanz + GuV)

4

Bei mittelgroßen/großen GmbHs

12

Monate Offenlegungsfrist

Der Jahresabschluss dient der Rechenschaftslegung gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern, Finanzbehörden und der Öffentlichkeit. Er ist Grundlage für die Besteuerung und muss bei Kapitalgesellschaften im Unternehmensregister offengelegt werden.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach Rechtsform

Die Bestandteile des Jahresabschlusses hängen von der Rechtsform und der Größenklasse ab. Das HGB unterscheidet zwischen Einzelkaufleuten, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Jahresabschluss bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften

Nach § 242 Abs. 3 HGB besteht der Jahresabschluss aus:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Diese Mindestanforderung gilt für alle bilanzierungspflichtigen Kaufleute. Eine Offenlegungspflicht besteht in der Regel nicht.

Jahresabschluss bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

Für Kapitalgesellschaften gelten nach § 264 Abs. 1 HGB erweiterte Anforderungen. Der Jahresabschluss besteht aus:

  • Bilanz (nach § 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (nach § 275 HGB)
  • Anhang (nach § 284 HGB)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB sind davon befreit.

Rechtsform Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Einzelkaufmann
Kleine GmbH/UG
Mittelgroße GmbH
Große GmbH/AG

Der Anhang enthält Erläuterungen zu den in der Bilanz und GuV ausgewiesenen Posten sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach § 284 HGB. Er ist für das Verständnis des Jahresabschlusses unverzichtbar.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt den Umfang der Berichtspflichten und die Offenlegungsanforderungen. Sie wird nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien ermittelt.

Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer) profitieren von weiteren Erleichterungen bei der Erstellung und Offenlegung.

Die Größenklasse hat direkte Auswirkungen auf die Feststellungsfrist: Kleine Kapitalgesellschaften haben nach § 42a Abs. 2 GmbHG 11 Monate Zeit, mittelgroße und große nur 8 Monate.

Fristen und Offenlegung 2026

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nicht nur aufstellen und feststellen, sondern auch offenlegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich über das Unternehmensregister.

Achtung

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung: bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH)
  • Offenlegung im Unternehmensregister: bis 31.12.2026
  • Einreichung beim Finanzamt: nach steuerlichen Fristen

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss diese bei kleinen Kapitalgesellschaften innerhalb von 11 Monaten, bei anderen innerhalb von 8 Monaten nach dem Bilanzstichtag stattfinden.

Die Offenlegung beim Unternehmensregister kann elektronisch über entsprechende Portale erfolgen. Der Jahresabschluss wird dort öffentlich einsehbar hinterlegt.

„Die häufigsten Ordnungsgelder entstehen nicht durch fehlerhafte Jahresabschlüsse, sondern durch versäumte Offenlegungsfristen. Markieren Sie sich den 31.12.2026 frühzeitig im Kalender.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Unterschiede im Überblick

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Bilanz und Jahresabschluss lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Merkmal Bilanz Jahresabschluss
Definition Vermögens- und Schuldenübersicht Gesamtdokument der Rechnungslegung
Zeitbezug Stichtagsbezogen (31.12.2025) Gesamtes Geschäftsjahr 2025
Bestandteile Aktiva und Passiva Bilanz + GuV + ggf. Anhang + Lagebericht
Rechtsgrundlage § 242, § 266 HGB § 242 Abs. 3, § 264 HGB
Aussage Vermögenslage am Stichtag Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Verwendung Teil des Jahresabschlusses Vollständiges Rechenschaftsdokument

Während die Bilanz nur eine Momentaufnahme darstellt, gibt der Jahresabschluss ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Lage. Die GuV zeigt, wie sich das Eigenkapital im Laufe des Jahres verändert hat.

Bilanz

Zeigt die Vermögenslage am Stichtag: Was besitzt das Unternehmen, was schuldet es?

GuV

Zeigt die Ertragslage des Geschäftsjahres: Welche Erträge und Aufwendungen sind entstanden?

Anhang

Erläutert und ergänzt Bilanz und GuV: Methoden, Annahmen, zusätzliche Angaben nach § 284 HGB

Häufige Fehler und Missverständnisse

In der Praxis treten immer wieder die gleichen Fehler und Missverständnisse auf, wenn es um die Unterscheidung zwischen Bilanz und Jahresabschluss geht.

Fehler 1: Nur die Bilanz einreichen

Viele Geschäftsführer glauben, dass die Einreichung der Bilanz ausreicht. Doch Kapitalgesellschaften müssen nach § 325 HGB den vollständigen Jahresabschluss offenlegen – inklusive GuV und bei Nicht-Kleinstgesellschaften auch den Anhang.

Fehler 2: Begriffe synonym verwenden

In Gesprächen mit der Bank von der “Bilanz” zu sprechen, wenn der gesamte Jahresabschluss gemeint ist, führt zu Missverständnissen. Die Bank benötigt für eine Kreditentscheidung in der Regel den vollständigen Jahresabschluss mit GuV.

Fehler 3: Bundesanzeiger als Offenlegungsstelle nennen

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Hinterlegung von Jahresabschlüssen.

Achtung

Achten Sie darauf, alle Bestandteile des Jahresabschlusses rechtzeitig und vollständig einzureichen. Unvollständige Einreichungen werden zurückgewiesen und können zur Fristversäumnis führen.

Fehler 4: Feststellungs- und Offenlegungsfrist verwechseln

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (8 bzw. 11 Monate) ist nicht identisch mit der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate). Beide Fristen müssen eingehalten werden.

Tipps für die Praxis

Damit Sie Bilanz und Jahresabschluss korrekt erstellen, feststellen und offenlegen, haben wir die wichtigsten Praxis-Tipps zusammengestellt:

  • Klären Sie frühzeitig Ihre Größenklasse nach § 267 HGB – sie bestimmt den Umfang Ihrer Berichtspflichten
  • Stellen Sie sicher, dass alle Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, ggf. Anhang) vollständig erstellt sind
  • Lassen Sie den Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung innerhalb der Feststellungsfrist feststellen
  • Reichen Sie den vollständigen Jahresabschluss rechtzeitig beim Unternehmensregister ein
  • Dokumentieren Sie die Feststellung durch Protokoll der Gesellschafterversammlung
  • Nutzen Sie professionelle Software oder Steuerberater für die fristgerechte Erstellung

„Eine saubere Trennung der Begriffe und ein strukturierter Prozess von der Erstellung über die Feststellung bis zur Offenlegung vermeiden teure Fehler und Ordnungsgelder.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Beachten Sie, dass die Bilanz nach § 266 HGB einem festen Gliederungsschema folgen muss. Eigenständige Anpassungen sind nur in engen Grenzen zulässig.

Die GuV kann nach § 275 HGB wahlweise im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren erstellt werden. Die einmal gewählte Methode sollte beibehalten werden (Stetigkeitsgrundsatz).

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 2 HGB von Erleichterungen bei der Offenlegung profitieren: Sie können statt der vollständigen Bilanz eine verkürzte Bilanz einreichen und auf die Offenlegung der GuV verzichten.

Für die elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister wird das XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) verwendet. Die meisten Buchhaltungsprogramme unterstützen diesen Export mittlerweile standardmäßig.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Bilanz Teil des Jahresabschlusses?

Ja, die Bilanz ist ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses. Nach § 242 Abs. 3 HGB besteht der Jahresabschluss mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften kommt nach § 264 HGB zusätzlich der Anhang hinzu, bei mittelgroßen und großen auch der Lagebericht.

Welche Bestandteile hat ein Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Kleine GmbHs sind vom Lagebericht befreit.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gilt eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB. Die Frist endet am 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Was zeigt die Bilanz im Unterschied zur GuV?

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Schuldensituation zu einem Stichtag (31.12.2025). Sie ist eine Momentaufnahme und gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital). Die GuV hingegen zeigt die Ertragslage des gesamten Geschäftsjahres: Sie stellt Aufwendungen und Erträge gegenüber und ermittelt so den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag.

Wo wird der Jahresabschluss 2026 eingereicht?

Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle. Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL-Format.

Welche Frist gilt für die Feststellung des Jahresabschlusses?

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss der Jahresabschluss bei kleinen Kapitalgesellschaften innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen innerhalb von 8 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Für den Abschluss zum 31.12.2025 endet die Frist am 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung bei Kapitalgesellschaften, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater