Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

14–21 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss selbst erstellen

Jahresabschluss selbst erstellen 2026 – 7-Schritte-Checkliste

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie möchten den Jahresabschluss Ihrer UG oder kleinen GmbH selbst erstellen? Eine ausführliche Anleitung für den Jahresabschluss einer GmbH zeigt Ihnen den vollständigen Prozess – von der Vorbereitung der Buchführung bis zur fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister. Mit konkreten Checklisten, Fristen und rechtssicheren Hinweisen nach HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss einer kleinen GmbH oder UG umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Sie müssen die Buchführung abschließen, Inventur durchführen, Jahresabschluss aufstellen und durch die Gesellschafterversammlung feststellen. Anschließend erfolgt die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag.

Überblick: Was gehört zum Jahresabschluss?

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG) sind nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht aus mindestens drei Bestandteilen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang.

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB profitieren von zahlreichen Erleichterungen. Sie müssen beispielsweise keinen Lagebericht erstellen und dürfen bei der Offenlegung Erleichterungen nutzen (§ 326 HGB).

Hinweis

Die Größenklasse bestimmt sich nach drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Zwei der drei Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen unter- bzw. überschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Bilanz

Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) nach § 266 HGB. Zeigt die Vermögenslage zum Stichtag.

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Stellt Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüber.

Anhang

Erläuterungen zu Bilanz und GuV nach § 284 HGB. Bei kleinen Kapitalgesellschaften stark verkürzt möglich (§ 288 HGB).

Der Jahresabschluss muss von der Geschäftsführung aufgestellt, von den Gesellschaftern festgestellt und anschließend beim Unternehmensregister offengelegt werden. Jeder dieser Schritte ist mit konkreten Fristen verbunden.

Voraussetzungen für DIY-Jahresabschluss

Die Erstellung des Jahresabschlusses in Eigenregie ist rechtlich zulässig und für kleine, überschaubare Gesellschaften auch praktikabel. Allerdings müssen bestimmte fachliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Ordnungsgemäße doppelte Buchführung nach § 238 HGB liegt vor
  • Grundkenntnisse in Bilanzierung und HGB-Vorschriften sind vorhanden
  • Alle Geschäftsvorfälle des Jahres sind vollständig erfasst
  • Belege sind chronologisch und systematisch abgelegt
  • Keine komplexen Sachverhalte (z. B. Beteiligungen, Rückstellungen für Pensionen, latente Steuern)
  • Ausreichend Zeit und Ressourcen für die Erstellung eingeplant

Achtung

Bei komplexen Sachverhalten (z. B. Bewertung von Rückstellungen, Währungsumrechnung, Kaufpreisaufteilung) ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters dringend empfohlen. Fehler im Jahresabschluss können zu Haftungsrisiken für die Geschäftsführung führen (§ 43 GmbHG).

Für typische kleine GmbHs und UGs mit überschaubarem Geschäftsbetrieb, wenigen Mitarbeitern und standardisierten Geschäftsvorfällen ist die Eigenerstellung mit moderner Software gut machbar. Spezialisierte Tools wie OnlineBilanz führen Sie durch den Prozess und prüfen automatisch auf formale Fehler.

„Die meisten Fehler entstehen nicht beim Erstellen der Bilanz selbst, sondern bereits in der laufenden Buchführung. Wer seine Buchführung sauber führt und monatlich abstimmt, hat beim Jahresabschluss deutlich weniger Arbeit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt 1: Buchführung vorbereiten

Bevor Sie mit der eigentlichen Jahresabschlusserstellung beginnen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Buchführung vollständig und korrekt ist. Dies ist die Grundlage für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss nach § 243 HGB.

Vollständigkeit der Buchungen prüfen

  • Alle Eingangsrechnungen des Geschäftsjahres erfasst und gebucht
  • Alle Ausgangsrechnungen erstellt und verbucht
  • Alle Bankkontobewegungen kontiert und abgestimmt
  • Kassenbuch geführt und mit physischem Bestand abgeglichen
  • Lohn- und Gehaltsbuchungen vollständig (inkl. Sozialversicherung)
  • Private Einlagen und Entnahmen dokumentiert

Kontenabstimmung durchführen

Gleichen Sie alle wichtigen Konten mit externen Nachweisen ab. Das Bankkonto muss mit dem Kontoauszug übereinstimmen, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit den gebuchten Umsätzen, die Debitoren mit den offenen Forderungen.

Hinweis

Führen Sie diese Abstimmung idealerweise monatlich durch. So vermeiden Sie, dass sich Fehler über Monate hinweg fortsetzen und am Jahresende aufwendige Korrekturen nötig werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen: Verrechnungskonten (z. B. Gesellschafter-Verrechnungskonto), durchlaufende Posten, noch nicht ausgebuchte Anzahlungen sowie das Konto für private Kfz-Nutzung.

Schritt 2: Inventur durchführen

Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahrs ein Inventar aufzustellen. Das Inventar ist die mengenmäßige und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden.

Was muss inventiert werden?

Körperliche Inventur

  • Warenbestände (Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
  • Fertige und unfertige Erzeugnisse
  • Anlagevermögen (Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • Kassenbestand (Bargeld)
  • Sonstige Vermögensgegenstände

Buchinventur

  • Bankguthaben (per Kontoauszug)
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten
  • Darlehen und Kredite
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Die Inventur muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventur (GoI) durchgeführt werden. Das bedeutet: vollständige Erfassung, richtige Bewertung, eindeutige Dokumentation und Nachprüfbarkeit.

Hinweis

Kleine Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachte Verfahren nutzen: zeitnahe Inventur (innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag), verlegte Inventur (innerhalb von 3 Monaten vor dem Stichtag mit Fortschreibung) oder permanente Inventur bei geeigneten Lagerverwaltungssystemen.

Dokumentieren Sie die Inventur schriftlich: Inventurlisten mit Datum, Zähler, Artikel, Menge, Einzelpreis und Gesamtwert. Diese Listen sind Bestandteil der Buchführung und müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 257 HGB).

Schritt 3: Abgrenzungen buchen

Nach dem Periodenabgrenzungsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) müssen Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzung

Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB erfassen Ausgaben und Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Abgrenzungsart Wann erforderlich Beispiel
Aktive RAP Ausgabe vor Stichtag, Aufwand danach Im Dezember 2025 bezahlte Miete für Januar–März 2026
Passive RAP Einnahme vor Stichtag, Ertrag danach Im Dezember 2025 erhaltene Vorauszahlung für Leistung in 2026
Sonstige Forderungen Ertrag 2025, Zahlung erst 2026 Erbrachte Leistung im Dezember 2025, Rechnung erst Januar 2026
Sonstige Verbindlichkeiten Aufwand 2025, Rechnung erst 2026 Erhaltene Lieferung im Dezember 2025, Rechnung erst Januar 2026

Rückstellungen bilden

Nach § 249 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und unterlassene Instandhaltung zu bilden. Typische Fälle bei kleinen GmbHs:

  • Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten: Für die noch ausstehende Rechnung des Steuerberaters
  • Urlaubsrückstellung: Für nicht genommene Urlaubstage der Mitarbeiter zum Stichtag
  • Prozesskosten: Für laufende oder drohende Rechtsstreitigkeiten
  • Garantieverpflichtungen: Bei Produkten mit Gewährleistungspflicht
  • Archivierungs- und Aufbewahrungskosten: Für die Pflicht zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Achtung

Die Bewertung von Rückstellungen erfordert kaufmännische Vorsicht und muss dem Vorsichtsprinzip entsprechen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Bei komplexen Rückstellungen (z. B. Pensionsrückstellungen, Prozessrisiken) sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Schritt 4: Bilanz und GuV erstellen

Nach Abschluss aller Buchungen können Sie die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aus der Buchführung ableiten. Beide müssen den gesetzlichen Gliederungsvorschriften entsprechen.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz gliedert sich in Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital). Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, müssen aber die Mindestgliederung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB einhalten.

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften können die Posten mit Buchstaben und römischen Ziffern zusammenfassen. Die Untergliederung mit arabischen Ziffern muss nur im Anhang oder in einer detaillierteren internen Bilanz erfolgen.

Aktivseite (Vermögen)

  • A. Anlagevermögen (Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand, Bankguthaben)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern (optional)
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag (nur in Sonderfällen)

Passivseite (Kapital)

  • A. Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag)
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern (optional)

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV kann wahlweise nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden. Kleine Kapitalgesellschaften können eine verkürzte Gliederung nutzen.

In der Praxis nutzen die meisten kleinen GmbHs das Gesamtkostenverfahren, da es direkt aus der Buchführung ableitbar ist. Das Umsatzkostenverfahren erfordert eine zusätzliche Kostenrechnung.

„Achten Sie besonders auf die korrekte Darstellung des Jahresergebnisses: Bei Gewinn steht der Betrag auf der Aktivseite der GuV (als Saldo), in der Bilanz wird er als Jahresüberschuss im Eigenkapital ausgewiesen. Diese beiden Werte müssen identisch sein.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt 5: Anhang verfassen

Der Anhang ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB. Er enthält Erläuterungen zu Bilanz und GuV und macht bestimmte Angaben, die aus diesen Dokumenten nicht direkt ersichtlich sind.

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von erheblichen Erleichterungen nach § 288 HGB. Der Anhang kann deutlich kürzer ausfallen als bei mittelgroßen oder großen Gesellschaften.

Pflichtangaben im Anhang kleiner Kapitalgesellschaften

  • Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit Begründung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 251 HGB, § 268 Abs. 7 HGB)
  • Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB)
  • Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Name und Sitz der Muttergesellschaft bei Konzernzugehörigkeit (§ 285 Nr. 14 HGB)
  • Durchschnittliche Mitarbeiterzahl bei über 50 Mitarbeitern aufgeteilt nach Gruppen

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften sind von zahlreichen Anhangangaben befreit, die für mittelgroße und große Gesellschaften verpflichtend sind (z. B. Aufgliederung der Umsatzerlöse, Angaben zu Organbezügen, Aufstellung der Anlagenbewegungen im Anhang).

In der Praxis umfasst der Anhang einer kleinen GmbH meist 2-5 Seiten. Moderne Software wie OnlineBilanz generiert den Anhang teilweise automatisch auf Basis der eingegebenen Daten und fragt fehlende Pflichtangaben strukturiert ab.

Anlagenspiegel (optional)

Kleine Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, einen Anlagenspiegel im Anhang zu veröffentlichen. Er kann stattdessen bei der Offenlegung weggelassen werden, sofern die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens aus der Bilanz ersichtlich ist.

Schritt 6: Feststellung durch Gesellschafter

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG haben die Gesellschafter den Jahresabschluss festzustellen. Die Feststellung ist ein konstitutiver Akt: Erst mit der Feststellung wird der Jahresabschluss rechtlich verbindlich.

Die Feststellung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt nach § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG eine Frist von 11 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis spätestens 30.11.2026.

Gesellschafterbeschluss protokollieren

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Dieser muss protokolliert werden und sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Datum und Ort der Gesellschafterversammlung
  • Anwesende bzw. vertretene Gesellschafter mit Geschäftsanteilen
  • Feststellung des Jahresabschlusses zum [Stichtag]
  • Ergebnisverwendungsbeschluss (Gewinnausschüttung, Einstellung in Rücklagen, Gewinnvortrag)
  • Unterschriften aller Gesellschafter bzw. des Protokollführers

Hinweis

Bei Einpersonen-GmbHs wird der Feststellungsbeschluss vom alleinigen Gesellschafter gefasst. Auch hier ist eine schriftliche Dokumentation empfehlenswert, auch wenn § 48 Abs. 3 GmbHG auf die Protokollierungspflicht verzichtet.

Ergebnisverwendung beschließen

Gleichzeitig mit der Feststellung muss über die Verwendung des Jahresergebnisses entschieden werden. Mögliche Optionen: Ausschüttung an Gesellschafter, Einstellung in Gewinnrücklagen, Vortrag auf neue Rechnung oder Mischformen.

Achtung

Achten Sie auf die Kapitalerhaltungsvorschriften nach § 30 GmbHG: Eine Ausschüttung darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht angreifen. Bei einer UG mit Stammkapital unter 25.000 Euro gilt zusätzlich die Thesaurierungspflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG (25 % des Jahresüberschusses).

Schritt 7: Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss offenlegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de).

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 Satz 2 HGB). Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung also bis spätestens 31.12.2026 erfolgen.

Offenlegungsumfang für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 326 HGB. Sie dürfen die Bilanz in verkürzter Form offenlegen und sind von der Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit.

Dokument Kleine KapG Mittelgroße KapG
Bilanz Verkürzt (§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB) Vollständig
Gewinn- und Verlustrechnung Befreit (§ 326 Abs. 1 S. 1 HGB) Vollständig
Anhang Pflicht, verkürzt möglich Pflicht, vollständig
Lagebericht Befreit Pflicht
Ergebnisverwendungsbeschluss Empfohlen Pflicht

Technischer Ablauf der Offenlegung

Die Einreichung erfolgt in strukturierter elektronischer Form über das Unternehmensregister. Sie benötigen:

  • XBRL-Datei (strukturierter Datensatz nach E-Bilanz-Taxonomie)
  • Optional: PDF-Dokumente für Anhang und weitere Erläuterungen
  • Authentifizierung per ELSTER-Zertifikat oder De-Mail
  • Zahlung der Veröffentlichungsgebühr (derzeit ca. 38-48 Euro je nach Bundesland)

Hinweis

Moderne Jahresabschluss-Software wie OnlineBilanz erstellt die XBRL-Datei automatisch und bietet eine direkte Schnittstelle zum Unternehmensregister. Die gesamte Offenlegung kann dann in wenigen Klicks abgeschlossen werden.

Konsequenzen bei verspäteter oder fehlender Offenlegung

Bei Versäumung der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Achtung

Das Ordnungsgeld wird gegen die Gesellschaft verhängt, kann aber bei besonders schweren Verstößen auch gegen die Geschäftsführer persönlich festgesetzt werden. Zudem können verspätete oder fehlende Offenlegungen die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen und bei Insolvenz als Pflichtverstoß gewertet werden.

Fristen im Überblick

Die korrekte Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist entscheidend, um Ordnungsgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen:

Schritt Rechtsgrundlage Frist für GJ 2025 Deadline
Aufstellung Jahresabschluss durch Geschäftsführung § 264 Abs. 1 HGB Innerhalb angemessener Zeit Empfohlen: bis Q1/2026
Feststellung durch Gesellschafter (kleine KapG) § 42a Abs. 2 GmbHG 11 Monate 30.11.2026
Feststellung durch Gesellschafter (mittelgroße KapG) § 42a Abs. 2 GmbHG 8 Monate 31.08.2026
Offenlegung beim Unternehmensregister § 325 Abs. 1 HGB 12 Monate 31.12.2026
E-Bilanz ans Finanzamt § 5b EStG Mit Steuererklärung 31.07.2027 (mit Steuerberater)

Hinweis

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten ist eine absolute Frist, die nicht verlängert werden kann. Sie läuft unabhängig von der Feststellung des Jahresabschlusses. Theoretisch kann also ein noch nicht festgestellter Jahresabschluss offengelegt werden – praktisch sollte dies aber vermieden werden.

Planen Sie ausreichend Zeitpuffer ein. In der Praxis hat sich folgende Timeline bewährt: Aufstellung bis März, Feststellung bis Juni, Offenlegung bis September. So bleiben Sie deutlich vor den gesetzlichen Deadlines und vermeiden Stress.

„Die 12-Monats-Frist für die Offenlegung klingt großzügig, aber viele vergessen, dass zunächst die Gesellschafterversammlung stattfinden muss. Wer die Feststellungsfrist ausreizt (11 Monate), hat nur noch einen Monat für die Offenlegung – das wird dann oft eng.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehlerquellen vermeiden

Selbst bei sorgfältiger Arbeit schleichen sich immer wieder typische Fehler in selbst erstellte Jahresabschlüsse ein. Die folgenden Fehlerquellen sollten Sie gezielt prüfen:

Formale Fehler

  • Falsche Gliederung: Bilanz und GuV entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben nach § 266 bzw. § 275 HGB
  • Fehlende Unterschriften: Jahresabschluss muss von allen Geschäftsführern unterzeichnet werden (§ 245 HGB)
  • Unvollständiger Anhang: Pflichtangaben nach § 284, § 285, § 288 HGB fehlen
  • Fehlende Vorjahreszahlen: Bilanz und GuV müssen Vergleichszahlen enthalten (§ 265 Abs. 2 HGB)
  • Nicht ausgeglichene Bilanz: Aktiv- und Passivsumme stimmen nicht überein

Bewertungsfehler

  • Fehlende oder falsche Abschreibungen: Anlagevermögen muss planmäßig abgeschrieben werden (§ 253 Abs. 3 HGB)
  • Überbewertung von Forderungen: Zweifelhafte Forderungen müssen abgeschrieben oder einzelwertberichtigt werden
  • Falsche Vorratsbewertung: Vorräte müssen zu Anschaffungskosten bewertet werden, bei niedrigerem Marktwert zu diesem (§ 253 Abs. 4 HGB)
  • Vergessene Rückstellungen: Insbesondere für Jahresabschlusskosten, Urlaub, ausstehende Rechnungen
  • Private Pkw-Nutzung: Privatanteil bei Geschäftsfahrzeugen nicht berücksichtigt (1%-Regelung oder Fahrtenbuch)

Buchhalterische Fehler

  • Transitorische Posten vergessen: Keine Rechnungsabgrenzung für Versicherungen, Mieten, Leasingraten
  • Unabgestimmte Konten: Bankkonto, Kasse, Debitoren, Kreditoren nicht mit externen Belegen abgeglichen
  • Offene Posten nicht bereinigt: Alte offene Rechnungen nicht ausgebucht oder angemahnt
  • Privatkonten nicht ausgeglichen: Verrechnungskonto Gesellschafter nicht bereinigt
  • Umsatzsteuer nicht abgestimmt: Voranmeldungen stimmen nicht mit Buchführung überein

Achtung

Fehlerhafte Jahresabschlüsse können zu erheblichen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen führen: von Haftung der Geschäftsführung (§ 43 GmbHG) über Steuernachzahlungen bis hin zur Nichtigkeit von Gewinnausschüttungen.

Nutzen Sie systematische Checklisten und moderne Software mit automatischen Plausibilitätsprüfungen. OnlineBilanz prüft beispielsweise über 200 formale und inhaltliche Kriterien, bevor der Jahresabschluss zur Offenlegung freigegeben wird.

Tools und Software-Optionen

Für die Erstellung des Jahresabschlusses stehen verschiedene technische Lösungen zur Verfügung. Die Wahl hängt von der Größe Ihrer Gesellschaft, Ihren Vorkenntnissen und dem Budget ab.

OnlineBilanz – Spezialsoftware für Kapitalgesellschaften

OnlineBilanz ist eine webbasierte Lösung speziell für die Jahresabschlusserstellung von kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess:

  • Import der Buchführungsdaten aus DATEV, Lexware, sevDesk u. a.
  • Automatische Gliederung nach § 266 und § 275 HGB
  • Geführte Erfassung von Inventur, Abgrenzungen und Rückstellungen
  • Automatische Generierung des Anhangs mit Pflichtangaben
  • Validierung auf über 200 formale und inhaltliche Kriterien
  • Automatische XBRL-Generierung für Unternehmensregister und Finanzamt
  • Direkte elektronische Offenlegung zum Unternehmensregister
  • Rechtssichere Archivierung aller Dokumente

Hinweis

OnlineBilanz richtet sich gezielt an Geschäftsführer ohne tiefe Bilanzierungskenntnisse. Durch intelligente Abfragen und Assistenten wird auch komplexes Bilanzwissen vermittelt und direkt angewendet.

Alternative Optionen

Lösung Geeignet für Vorteile Nachteile
Excel-Vorlagen Sehr einfache Fälle Kostengünstig, flexibel Keine Validierung, hohe Fehleranfälligkeit, keine XBRL-Export
Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexware) Laufende Buchführung Integration mit Buchführung Oft kompliziert, teuer, nicht spezialisiert auf Offenlegung
Steuerberater Komplexe Sachverhalte Fachliche Sicherheit, Haftung Hohe Kosten (1.500-5.000 €), Abhängigkeit
OnlineBilanz Kleine bis mittelgroße GmbH/UG Spezialisiert, geführter Prozess, Direktanbindung Unternehmensregister Setzt ordentliche Buchführung voraus

Kombination: Steuerberater + OnlineBilanz

Viele Unternehmen nutzen einen hybriden Ansatz: Die laufende Buchhaltung und Steuererklärungen übernimmt der Steuerberater, den Jahresabschluss erstellt die Geschäftsführung mit OnlineBilanz selbst. So spart man Kosten und behält die volle Kontrolle über die Zahlen.

Der Steuerberater kann den mit OnlineBilanz erstellten Jahresabschluss vor der Offenlegung durchsehen und freigeben. Diese Prüfungsleistung ist deutlich günstiger als die komplette Erstellung.

„Die Digitalisierung hat die Jahresabschlusserstellung demokratisiert. Was früher nur Steuerberatern vorbehalten war, können heute auch Geschäftsführer mit überschaubarem Aufwand selbst erledigen – vorausgesetzt, sie nutzen die richtigen Tools.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Geschäftsführer den Jahresabschluss meiner GmbH selbst erstellen?

Ja, rechtlich ist die Eigenerstellung des Jahresabschlusses zulässig und bei kleinen, überschaubaren GmbHs auch praktikabel. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB und Grundkenntnisse der Bilanzierung. Moderne Software wie OnlineBilanz führt Sie durch den gesamten Prozess und prüft automatisch auf formale Fehler. Bei komplexen Sachverhalten (Beteiligungen, Pensionsrückstellungen, latente Steuern) sollten Sie jedoch einen Steuerberater hinzuziehen.

Welche Fristen muss ich beim Jahresabschluss 2025 beachten?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen: Feststellung durch die Gesellschafter bis 30.11.2026 (11 Monate bei kleinen Kapitalgesellschaften nach § 42a Abs. 2 GmbHG), Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 (12 Monate nach § 325 Abs. 1 HGB). Bei Versäumung droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wo muss ich den Jahresabschluss 2026 offenlegen?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Sie benötigen eine XBRL-Datei (strukturierter Datensatz) und eine Authentifizierung per ELSTER-Zertifikat oder De-Mail. Moderne Software wie OnlineBilanz erstellt die XBRL-Datei automatisch und bietet eine direkte Schnittstelle zur Einreichung.

Was muss eine kleine GmbH beim Jahresabschluss offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB profitieren von Erleichterungen nach § 326 HGB: Sie müssen nur die Bilanz in verkürzter Form und den Anhang offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung darf weggelassen werden. Auch der Anhang kann verkürzt werden (§ 288 HGB). Ein Lagebericht ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht erforderlich. Die verkürzte Bilanz fasst die Posten bis zu den Buchstaben und römischen Ziffern des § 266 HGB zusammen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 267 HGB – Größenklassen, § 275 HGB – Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, § 325 HGB – Offenlegung, § 326 HGB – Offenlegungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater