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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss 2026

Jahresabschluss 2026: Bestandteile, Fristen & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist die zentrale Pflicht jeder Kapitalgesellschaft und bildet die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ab. Er besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – bei bestimmten Größenklassen ergänzt um Lagebericht. Dieses Dokument regelt die handelsrechtlichen Vorgaben nach §§ 242 ff. HGB und muss fristgerecht erstellt, festgestellt und offengelegt werden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss umfasst bei Kapitalgesellschaften mindestens Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Er muss innerhalb von 8 bis 11 Monaten nach Bilanzstichtag festgestellt und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden, sonst drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro.

Bedeutung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechenwerk jeder Kapitalgesellschaft und dient der periodengerechten Erfolgsermittlung sowie der Darstellung der Vermögens- und Finanzlage. Er bildet die Grundlage für steuerliche Veranlagung, Gesellschafterbeschlüsse und externe Informationspflichten.

Nach § 242 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unterliegen darüber hinaus erweiterten Pflichten nach §§ 264 ff. HGB.

§ 242 HGB

Aufstellungspflicht

§ 264 HGB

Erweiterung für Kapitalgesellschaften

§ 325 HGB

Offenlegungspflicht

Der Jahresabschluss erfüllt mehrere Funktionen: Dokumentation der wirtschaftlichen Entwicklung, Grundlage für Gewinnausschüttungen, Bemessungsgrundlage für Steuern und Informationsinstrument für Gläubiger, Gesellschafter und die Öffentlichkeit.

Hinweis

Wichtig: Der Jahresabschluss muss die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) beachten und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln (§ 264 Abs. 2 HGB).

Rechtsgrundlagen

Die Pflicht zur Erstellung des Jahresabschlusses ergibt sich aus verschiedenen Rechtsquellen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Zentrale Norm ist das Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch gesellschaftsrechtliche Vorschriften.

Handelsrechtliche Grundlagen

Das HGB regelt in seinem Dritten Buch die Handelsbücher. Während §§ 238–241 HGB für alle Kaufleute gelten, enthalten §§ 242–256a HGB spezielle Vorschriften für den Jahresabschluss. Für Kapitalgesellschaften gelten die ergänzenden §§ 264–289f HGB.

Norm Regelungsbereich
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung von Bilanz
§ 243 HGB Aufstellungsgrundsatz
§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung (Kapitalgesellschaften)
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz
§ 275 HGB Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 284 HGB Erläuterung im Anhang

Gesellschaftsrechtliche Ergänzungen

Das GmbH-Gesetz enthält in § 42a GmbHG wichtige Fristen zur Feststellung des Jahresabschlusses. Diese Norm wurde durch das MoMiG 2008 eingefügt und setzt zeitliche Grenzen für die Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung.

Für Aktiengesellschaften gelten teilweise strengere Vorschriften nach §§ 170 ff. AktG, insbesondere hinsichtlich Prüfungspflichten und Veröffentlichung.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und Größenklasse des Unternehmens ab. Für Kapitalgesellschaften gilt gemäß § 264 Abs. 1 HGB ein Mindestumfang aus drei Komponenten.

Bilanz (§ 266 HGB)

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Abschlussstichtag. Sie zeigt die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens in strukturierter Form.

Aktiva

  • A. Anlagevermögen (I. Immaterielle Vermögensgegenstände, II. Sachanlagen, III. Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (I. Vorräte, II. Forderungen, III. Wertpapiere, IV. Kassenbestand)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung

Passiva

  • A. Eigenkapital (I. Gezeichnetes Kapital, II. Kapitalrücklage, III. Gewinnrücklagen, IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag, V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag)
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern

Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)

Die GuV stellt die Erträge und Aufwendungen der Berichtsperiode gegenüber und ermittelt den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. Sie kann nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden.

Hinweis

Wahlrecht: Unternehmen können zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren wählen. Die gewählte Darstellungsform sollte aus Gründen der Vergleichbarkeit beibehalten werden (Stetigkeitsgrundsatz nach § 265 Abs. 1 HGB).

Anhang (§ 284 HGB)

Der Anhang ergänzt Bilanz und GuV um erläuternde Angaben. Er ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses und dient der Aufklärung und Erläuterung der Zahlenwerke.

Pflichtangaben umfassen unter anderem: angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen von Methoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und GuV, Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Lagebericht (§ 289 HGB)

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind von der Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen.

Der Lagebericht soll den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so darstellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Er umfasst auch eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt den Umfang der Publizitätspflichten, Prüfungspflichten und Offenlegungserleichterungen. Die Einordnung erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Merkmalen.

Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmerzahl) über- oder unterschreitet.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse hat erhebliche Auswirkungen auf die Pflichten: Kleine Kapitalgesellschaften können verkürzte Bilanz und GuV aufstellen, sind von der Lageberichtspflicht befreit und genießen Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB.

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften: Seit dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) 2012 gibt es zusätzlich Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB): Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer.

Achtung

Schwellenüberschreitung: Die Größenklasse ändert sich erst, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- oder unterschritten werden. Ein einmaliges Überschreiten hat keine Konsequenzen.

Fristen zur Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung (bei GmbH) bzw. durch Billigung des Aufsichtsrats (bei AG). § 42a GmbHG setzt hierfür gesetzliche Höchstfristen.

Für Jahresabschlüsse, die auf den 31.12.2025 aufgestellt werden, gelten im Jahr 2026 folgende Feststellungsfristen:

Größenklasse Frist nach § 42a GmbHG Stichtag für 31.12.2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 30. November 2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 31. August 2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31. August 2026

Die Frist beginnt mit dem Schluss des Geschäftsjahres. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Frist also ab dem 1. Januar 2026. Die Feststellung muss durch Gesellschafterbeschluss dokumentiert werden.

„Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG ist eine gesetzliche Höchstfrist. In der Satzung kann eine kürzere Frist vereinbart werden. Wird die Frist überschritten, können Geschäftsführer haftbar gemacht werden, wenn der Gesellschaft hierdurch ein Schaden entsteht.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bei Aktiengesellschaften gelten nach § 170 AktG abweichende Regelungen: Der Vorstand hat den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen.

Fristen zur Offenlegung

Nach § 325 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Diese Pflicht dient dem Gläubigerschutz und der Transparenz im Rechtsverkehr.

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1a HGB einheitlich 12 Monate nach dem Abschlussstichtag. Für einen Jahresabschluss zum 31.12.2025 endet die Frist am 31. Dezember 2026.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

31.12.2026

Fristende für Bilanzstichtag 31.12.2025

Unternehmensregister

Offenlegungsstelle seit DiRUG

Die Offenlegung erfolgt seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), das am 1. August 2022 in Kraft trat, ausschließlich beim Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen.

Achtung

Achtung: Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Offenlegungsstelle.

Offenzulegen sind je nach Größenklasse unterschiedliche Unterlagen. Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB verkürzte Fassungen einreichen und von der Offenlegung der GuV absehen.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Klein Verkürzt möglich Nicht erforderlich Verkürzt Nicht erforderlich
Mittelgroß Vollständig Vollständig Vollständig Vollständig
Groß Vollständig Vollständig Vollständig Vollständig

Erstellung des Jahresabschlusses in der Praxis

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt in mehreren Schritten und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Der Prozess beginnt mit der laufenden Buchführung und endet mit der Feststellung durch die Gesellschafter.

Schritt 1: Vorbereitung und Abstimmung

Vor der eigentlichen Abschlusserstellung müssen alle Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Jahres vollständig erfasst sein. Konten werden abgestimmt, Belege geprüft und offene Posten geklärt.

  • Vollständigkeitsprüfung der Buchführung
  • Abstimmung von Kassen- und Bankkonten
  • Klärung offener Posten bei Debitoren und Kreditoren
  • Prüfung der Anlagenbuchhaltung
  • Erfassung aller Belege bis zum Bilanzstichtag

Schritt 2: Inventur und Bestandsaufnahme

Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen. Die körperliche Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für die Bewertung.

Schritt 3: Abschlussbuchungen

Abschlussbuchungen dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung. Hierzu gehören Abgrenzungen, Rückstellungen, Abschreibungen und Bewertungen.

Typische Abschlussbuchungen

  • Zeitliche Abgrenzungen (§ 250 HGB)
  • Rückstellungsbildung (§ 249 HGB)
  • Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 HGB)
  • Wertberichtigungen auf Forderungen

Bewertungsvorschriften

  • Anschaffungskosten/Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB)
  • Niederstwertprinzip bei Vermögen (§ 253 Abs. 3, 4 HGB)
  • Höchstwertprinzip bei Verbindlichkeiten
  • Stetigkeitsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Schritt 4: Aufstellung von Bilanz und GuV

Nach Abschluss aller Buchungen werden Bilanz und GuV nach den gesetzlichen Gliederungsschemata (§§ 266, 275 HGB) erstellt. Die Zahlenwerke müssen die GoB beachten und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln.

Schritt 5: Erstellung des Anhangs

Der Anhang ergänzt und erläutert die Zahlenwerke. Der Umfang richtet sich nach der Größenklasse. Kleine Kapitalgesellschaften können einen verkürzten Anhang nach § 288 HGB erstellen.

Schritt 6: Prüfung (falls erforderlich)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Der Abschlussprüfer prüft den Jahresabschluss auf Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften und erteilt einen Bestätigungsvermerk.

Hinweis

Prüfungspflicht: Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich von der Prüfungspflicht befreit (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB). Ausnahmen gelten bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte oder aufgrund satzungsmäßiger Regelungen.

Digitale Erstellung des Jahresabschlusses

Die digitale Erstellung des Jahresabschlusses hat sich in den letzten Jahren zum Standard entwickelt. Moderne Software-Lösungen unterstützen den gesamten Prozess von der Buchführung bis zur elektronischen Offenlegung.

Vorteile der digitalen Jahresabschlusserstellung

Effizienz

  • Automatische Übernahme von Buchungsdaten
  • Automatisierte Abschlussbuchungen
  • Schnelle Anpassungen und Korrekturen
  • Zeitersparnis durch Vorlagen

Rechtssicherheit

  • Aktuelle Gliederungsschemata nach HGB
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen
  • Einhaltung formaler Anforderungen
  • Revisionssichere Dokumentation

Komfort

  • Direkter Export zur Offenlegung
  • Integration mit Steuersoftware
  • Zentrale Datenhaltung
  • Ortsunabhängiger Zugriff

XBRL-Format für elektronische Offenlegung

Seit 2022 müssen Jahresabschlüsse im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) beim Unternehmensregister eingereicht werden. Dies ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Datenformat, das europaweit standardisiert ist.

Professionelle Jahresabschluss-Software wie OnlineBilanz erstellt automatisch die erforderlichen XBRL-Dateien nach der aktuellen Taxonomie. Die manuelle Erstellung ist komplex und fehleranfällig.

Hinweis

XBRL-Pflicht: Die XBRL-Einreichungspflicht gilt seit Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen. PDF-Einreichungen sind nicht mehr zulässig.

Funktionsumfang digitaler Lösungen

Moderne Software für die Jahresabschlusserstellung bietet einen durchgängigen digitalen Workflow von der Dateneingabe bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

  • Import von Buchhaltungsdaten (DATEV, CSV, Excel)
  • Automatische Kontenzuordnung nach HGB-Gliederung
  • Assistenten für Abschlussbuchungen
  • Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang
  • Größenklassengerechte Darstellung
  • XBRL-Export für Unternehmensregister
  • Prüfberichte und Plausibilitätschecks
  • Archivierung und GoBD-konforme Speicherung

„Die digitale Jahresabschlusserstellung spart nicht nur Zeit, sondern minimiert auch Fehlerquellen. Besonders die automatische XBRL-Generierung und die direkte Schnittstelle zum Unternehmensregister erleichtern die fristgerechte Offenlegung erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sanktionen bei Verstoß gegen Offenlegungspflichten

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflichten nach § 325 HGB kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung und leitet bei Verstößen Ordnungsgeldverfahren ein.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht kann gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Geschäftsführer, Vorstand) ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Die Höhe beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Höchstordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Das Ordnungsgeldverfahren wird vom Bundesamt für Justiz durchgeführt. Zunächst erfolgt eine Androhung, anschließend bei fortgesetzter Pflichtverletzung die Festsetzung. Gegen die Festsetzung ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht möglich.

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die handelnden Personen (Geschäftsführer, Vorstand), nicht gegen die Gesellschaft. Es handelt sich um eine persönliche Haftung, die nicht von der Gesellschaft übernommen werden kann.

Weitere Konsequenzen

Neben dem Ordnungsgeld können weitere negative Folgen eintreten, die über die rein monetäre Sanktion hinausgehen.

  • Eintragung im Unternehmensregister als säumige Gesellschaft
  • Reputationsschaden und Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern
  • Probleme bei Kreditverhandlungen mit Banken
  • Mögliche Schadensersatzansprüche der Gesellschafter gegen Geschäftsführer
  • Verschärfte Prüfung durch Finanzbehörden

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

Phase Maßnahme Reaktionsfrist
1. Prüfung BfJ stellt Offenlegungsversäumnis fest
2. Androhung Schriftliche Androhung des Ordnungsgeldes 6 Wochen zur Nachholung
3. Festsetzung Festsetzungsbescheid bei fortgesetztem Verstoß Sofortige Zahlung fällig
4. Rechtsmittel Beschwerde zum OLG möglich 2 Wochen ab Zustellung

Hinweis

Nachholung möglich: Auch nach Festsetzung des Ordnungsgeldes sollte die Offenlegung umgehend nachgeholt werden. Dies mindert zwar das bereits festgesetzte Ordnungsgeld nicht, verhindert aber weitere Sanktionen bei zukünftigen Prüfungen.

Checkliste: Jahresabschluss 2026

Die folgende Checkliste unterstützt Sie bei der systematischen Abwicklung aller Pflichten rund um den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025.

Vorbereitung (Januar bis März 2026)

  • Buchführung vollständig und abgestimmt
  • Alle Belege bis 31.12.2025 erfasst
  • Bank- und Kassenbestände abgestimmt
  • Offene Posten geklärt
  • Inventur durchgeführt und dokumentiert
  • Anlagenbuchhaltung aktualisiert

Erstellung (bis August/November 2026)

  • Abschlussbuchungen durchgeführt (Abgrenzungen, Rückstellungen, Abschreibungen)
  • Bilanz nach § 266 HGB erstellt
  • GuV nach § 275 HGB erstellt
  • Anhang nach § 284 HGB erstellt
  • Lagebericht erstellt (falls erforderlich)
  • Größenklasse nach § 267 HGB geprüft
  • Prüfung beauftragt (falls prüfungspflichtig)

Feststellung

  • Gesellschafterversammlung einberufen
  • Jahresabschluss vorgelegt
  • Beschluss zur Feststellung gefasst
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung erstellt
  • Frist nach § 42a GmbHG eingehalten (klein: 30.11.2026, mittel/groß: 31.08.2026)

Offenlegung (bis 31. Dezember 2026)

  • XBRL-Datei erstellt (mit aktueller Taxonomie)
  • Offenlegungsumfang nach Größenklasse geprüft
  • Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister
  • Eingangsbestätigung gespeichert
  • Veröffentlichung im Unternehmensregister kontrolliert
  • Ordnungsgemäße Archivierung (10 Jahre nach § 257 HGB)

Achtung

Fristenübersicht 2026: Kleine GmbH: Feststellung bis 30.11.2026 | Mittelgroße/große GmbH: Feststellung bis 31.08.2026 | Alle Größenklassen: Offenlegung bis 31.12.2026

Hinweis

Empfehlung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Jahresabschlusserstellung. Nutzen Sie digitale Tools für Effizienz und Rechtssicherheit. Die Offenlegung sollte nicht erst kurz vor Fristende erfolgen, um technische Probleme oder Rückfragen noch klären zu können.

Häufig gestellte Fragen

Welche Bestandteile hat ein Jahresabschluss bei einer GmbH?

Bei einer GmbH besteht der Jahresabschluss gemäß § 264 Abs. 1 HGB mindestens aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Lageberichtspflicht befreit.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 festgestellt werden?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt nach § 42a GmbHG: Kleine Kapitalgesellschaften haben bis zum 30. November 2026 Zeit (11 Monate), mittelgroße und große Kapitalgesellschaften bis zum 31. August 2026 (8 Monate). Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister im XBRL-Format. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, für den Jahresabschluss 2025 also bis zum 31. Dezember 2026.

Welche Strafe droht bei verspäteter Offenlegung?

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht kann das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro gegen die Geschäftsführer festsetzen. Das Ordnungsgeld richtet sich persönlich gegen die handelnden Organmitglieder, nicht gegen die Gesellschaft.

Sind kleine GmbHs von der Jahresabschlussprüfung befreit?

Ja, kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind grundsätzlich von der Prüfungspflicht befreit (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB). Prüfungspflichtig sind nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Die Satzung kann jedoch eine freiwillige Prüfung vorsehen.

Was ist das XBRL-Format und warum ist es Pflicht?

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Datenformat für Finanzberichte. Seit DiRUG (01.08.2022) müssen Jahresabschlüsse in diesem Format beim Unternehmensregister eingereicht werden. Dies ermöglicht automatisierte Auswertungen und europaweit einheitliche Standards. PDF-Einreichungen sind nicht mehr zulässig.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht für Kapitalgesellschaften, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater