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OnlineBilanzBlogBuchhaltung Gastronomie

Buchhaltung in der Gastronomie: Pflichten & Fristen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gastronomie zählt zu den buchhalterisch anspruchsvollsten Branchen. Viele Bartransaktionen, Trinkgelder und hohe Kontrolldichte des Finanzamts erfordern eine lückenlose Kassenführung. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Buchführungspflichten nach HGB und AO für Gastronomiebetriebe gelten und wie Sie Ihren Jahresabschluss rechtssicher erstellen.

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Servet Gündogan

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Gastronomiebetriebe unterliegen je nach Rechtsform unterschiedlichen Buchführungspflichten. GmbH und UG müssen immer doppelte Buchführung führen und einen Jahresabschluss nach § 242 HGB erstellen. Die Kassenführung muss den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung entsprechen. Das Finanzamt prüft Gastronomiebetriebe besonders streng.

Warum ist Buchhaltung in der Gastronomie besonders wichtig?

Die Gastronomie gehört zu den Branchen, die das Finanzamt besonders genau prüft. Der Grund liegt im hohen Anteil von Bargeschäften und der daraus resultierenden Missbrauchsgefahr.

Gastronomiebetriebe arbeiten täglich mit Bargeld, Trinkgeldern und vielen Kleintransaktionen. Das Finanzamt unterstellt hier ein erhöhtes Risiko für nicht erfasste Einnahmen. Deshalb sind Betriebsprüfungen in dieser Branche häufiger und intensiver.

Achtung

Eine lückenhafte Kassenführung kann zur Hinzuschätzung von Einnahmen führen. Das Finanzamt schätzt dabei nach § 162 AO und geht oft von deutlich höheren Umsätzen aus als tatsächlich erzielt wurden.

Neben den steuerrechtlichen Risiken bietet eine saubere Buchhaltung auch betriebswirtschaftliche Vorteile. Sie zeigt, welche Bereiche profitabel sind, wo Kosten optimiert werden können und wie sich saisonale Schwankungen auswirken.

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der Betriebsprüfungen in der Gastronomie

500-25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

10 Jahre

Aufbewahrungsfrist nach § 257 HGB

Welche Buchführungspflichten gelten in der Gastronomie?

Die Buchführungspflicht eines Gastronomiebetriebs richtet sich nach der Rechtsform und der Betriebsgröße. Dabei sind die Regelungen in § 238 HGB und § 141 AO maßgeblich.

Unternehmensform Buchführungspflicht Rechtsgrundlage
GmbH, UG, AG Immer doppelte Buchführung und Jahresabschluss mit Bilanz § 238 Abs. 1 HGB
Einzelunternehmen über Grenzwerten Doppelte Buchführung und Jahresabschluss § 241a HGB
Einzelunternehmen unter Grenzwerten EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG möglich § 241a HGB
OHG, KG Je nach Umsatz/Gewinn doppelte Buchführung § 238 HGB

Die Grenzwerte für Einzelunternehmen nach § 241a HGB betragen 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Werden diese Werte überschritten, besteht Buchführungspflicht.

Hinweis

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind unabhängig von ihrer Größe immer zur doppelten Buchführung nach § 238 HGB und zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 242 HGB verpflichtet.

Die Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Das bedeutet: vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar.

Kassenführung – Der kritischste Prüfpunkt

Die Kassenführung ist das zentrale Prüffeld bei Gastronomiebetrieben. Das Finanzamt kontrolliert hier besonders streng, ob alle Einnahmen vollständig erfasst wurden.

Anforderungen an elektronische Kassensysteme

Seit dem 01.01.2020 gelten verschärfte Anforderungen durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Elektronische Kassensysteme müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.

  • Einsatz einer zertifizierten TSE nach § 146a AO
  • Unveränderbarkeit der Kassendaten durch Manipulationsschutz
  • Elektronische Schnittstelle für Betriebsprüfungen
  • Täglicher Kassenabschluss (Z-Bon) zwingend erforderlich
  • Aufbewahrung aller Kassendaten für 10 Jahre nach § 147 AO

Offene Ladenkasse

Kleinere Gastronomiebetriebe können auch eine offene Ladenkasse führen. Allerdings müssen dann höhere Anforderungen an die Einzelaufzeichnung erfüllt werden.

Achtung

Bei der offenen Ladenkasse muss täglich ein Kassenbericht erstellt werden. Dieser muss Anfangsbestand, Einnahmen, Entnahmen, Ausgaben und Endbestand dokumentieren. Der Endbestand muss durch Zählung ermittelt werden.

Das Finanzamt verlangt, dass die Kassenführung jederzeit nachvollziehbar ist. Kassenfehlbeträge und Überschüsse müssen dokumentiert und plausibel erklärt werden können.

„In der Praxis scheitern viele Gastronomiebetriebe an der lückenlosen Dokumentation der Bareinnahmen. Fehlende Tagesabschlüsse oder nicht plausible Kassendifferenzen führen regelmäßig zu Hinzuschätzungen. Eine saubere Kassenführung ist daher die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von Steuernachzahlungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Belegwesen und Aufbewahrungspflichten

Das Belegwesen ist in der Gastronomie besonders herausfordernd, da täglich eine Vielzahl kleiner Transaktionen anfällt. Dennoch gilt der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. Eine strukturierte Abrechnung in der Gastronomie mit täglichen, monatlichen und jährlichen Routinen erleichtert die lückenlose Erfassung aller Belege erheblich.

Welche Belege müssen aufbewahrt werden?

Eingangsbelege

  • Lieferantenrechnungen für Waren und Getränke
  • Kassenbelege für Bareinkäufe
  • Tankquittungen und Fahrtkosten
  • Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen
  • Lohn- und Gehaltsnachweise

Ausgangsbelege

  • Tagesabschlüsse (Z-Bons) der Kasse
  • Ausgangsrechnungen bei Cateringaufträgen
  • Rechnungen für Veranstaltungen
  • EC-Karten-Abrechnungen
  • Kassenberichte bei offener Ladenkasse

Nach § 147 AO und § 257 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist für buchhalterisch relevante Unterlagen grundsätzlich 10 Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte.

Hinweis

Für Belege aus dem Jahr 2025 endet die Aufbewahrungsfrist am 31.12.2035. Die Aufbewahrung kann auch digital erfolgen, wenn die Unveränderbarkeit der Daten gewährleistet ist.

Trinkgelder richtig verbuchen

Trinkgelder, die direkt an das Personal gehen, sind keine Betriebseinnahmen und müssen nicht versteuert werden. Anders verhält es sich, wenn Trinkgelder über die Kasse laufen oder vom Arbeitgeber verteilt werden.

Werden Trinkgelder über die Kasse abgewickelt, müssen sie als durchlaufender Posten erfasst werden. Die Auszahlung an Mitarbeiter muss dokumentiert sein.

Typische Fehler in der Gastronomie-Buchhaltung

Aus Betriebsprüfungen und der Beratungspraxis lassen sich wiederkehrende Fehler identifizieren, die Gastronomiebetriebe besonders häufig machen.

Die häufigsten Buchführungsfehler

  • Fehlende Tagesabschlüsse: Die Kasse wird nicht täglich abgeschlossen, Z-Bons fehlen oder werden nicht aufbewahrt
  • Privatentnahmen nicht gebucht: Der Inhaber entnimmt Bargeld, ohne dies zu dokumentieren – führt zu ungeklärten Kassenfehlbeträgen
  • Wareneinkäufe bar ohne Beleg: Einkäufe auf dem Großmarkt werden bar bezahlt, Belege gehen verloren
  • Verwechslung 7% und 19% USt: Falsche Zuordnung von Speisen (7%) und Getränken (19%) führt zu Umsatzsteuerfehlern
  • Personalessen nicht erfasst: Kostenlose Mitarbeiteressen müssen als geldwerter Vorteil erfasst werden
  • Kassendifferenzen nicht aufgeklärt: Überschüsse und Fehlbeträge werden nicht plausibel dokumentiert

Achtung

Werden bei einer Betriebsprüfung formelle Mängel in der Kassenführung festgestellt, kann das Finanzamt die gesamte Buchführung verwerfen und Einnahmen nach § 162 AO hinzuschätzen. Dies führt regelmäßig zu erheblichen Steuernachforderungen.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

In der Gastronomie gelten unterschiedliche Umsatzsteuersätze. Speisen unterliegen grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz von 7% nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Getränke dem Regelsteuersatz von 19%.

Leistung Umsatzsteuersatz Rechtsgrundlage
Speisen zum Mitnehmen 7% § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG
Speisen vor Ort (mit Bedienung) 19% § 12 Abs. 1 UStG
Alle Getränke 19% § 12 Abs. 1 UStG
Catering-Dienstleistungen 19% § 12 Abs. 1 UStG

Die korrekte Zuordnung ist kassenrelevant. Moderne Kassensysteme müssen die verschiedenen Steuersätze automatisch erfassen und in den Tagesabschlüssen getrennt ausweisen.

Jahresabschluss für Gastronomiebetriebe erstellen

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) und buchführungspflichtige Personengesellschaften müssen einen Jahresabschluss nach § 242 HGB erstellen. Dieser besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Für Offene Handelsgesellschaften gelten dabei spezifische Regelungen, die in unserem Artikel zur Bilanz OHG detailliert erläutert werden.

Bilanzierung nach HGB

Die Bilanz eines Gastronomiebetriebs folgt dem Gliederungsschema nach § 266 HGB. Auf der Aktivseite werden Vermögenswerte ausgewiesen, auf der Passivseite Eigenkapital und Verbindlichkeiten.

Typische Bilanzpositionen in der Gastronomie sind Küchenausstattung, Mobiliar, Geschirr und Besteck als Sachanlagen sowie Warenvorräte und Forderungen als Umlaufvermögen.

Besonderheiten bei der Inventur

Nach § 240 HGB muss zum Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt werden. In der Gastronomie betrifft dies insbesondere Warenvorräte an Lebensmitteln und Getränken.

  • Körperliche Bestandsaufnahme aller Lebensmittel und Getränke
  • Mengenmäßige Erfassung mit Bewertung zu Anschaffungskosten
  • Berücksichtigung von Verderblichkeit und Mindesthaltbarkeit
  • Dokumentation der Zählprotokolle für Prüfungszwecke
  • Inventurlisten müssen nach § 257 HGB 10 Jahre aufbewahrt werden

Gewinn- und Verlustrechnung

Die GuV kann nach § 275 HGB im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren erstellt werden. Für Gastronomiebetriebe ist meist das Gesamtkostenverfahren praktischer.

Hinweis

Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt die betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Wichtige Kennzahlen sind die Wareneinsatzquote (idealerweise 25-35% vom Umsatz) und die Personalkosten (ca. 30-40% vom Umsatz).

Bei kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können Bilanz und GuV in verkürzter Form aufgestellt werden. Dies erleichtert die Jahresabschlusserstellung erheblich.

Wichtige Fristen für 2026

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 gesetzliche Fristen für Feststellung und Offenlegung, deren Nichteinhaltung zu Ordnungsgeldern führt. Detaillierte Informationen zu Fristen und Pflichten der Jahresabschlüsse helfen Gastronomiebetrieben, alle Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss innerhalb gesetzlicher Fristen durch die Gesellschafter festgestellt werden. Die Frist richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB.

Größenklasse Feststellungsfrist Fristende für 31.12.2025
Kleine GmbH/UG 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate 31.08.2026

Die meisten Gastronomiebetriebe fallen unter die Definition der kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Hier gelten Schwellenwerte von maximal 6 Mio. Euro Bilanzsumme, 12 Mio. Euro Umsatz und 50 Mitarbeitern.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Achtung

Die Offenlegungsfrist endet für den Jahresabschluss 2025 am 31.12.2026. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld wird vom Bundesamt für Justiz automatisiert festgesetzt.

Aufstellung

Erstellung von Bilanz und GuV nach § 242, § 264 HGB

Feststellung

Beschluss durch Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG

Offenlegung

Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

„Viele Gastronomiebetriebe unterschätzen die Offenlegungspflicht. Die automatisierte Ordnungsgeldverfolgung des Bundesamts für Justiz greift zuverlässig. Eine frühzeitige Planung und die Nutzung digitaler Tools zur Jahresabschlusserstellung helfen, Fristen einzuhalten und Sanktionen zu vermeiden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitalisierung der Gastronomie-Buchhaltung

Die Digitalisierung bietet Gastronomiebetrieben erhebliche Effizienzgewinne. Moderne Kassensysteme, digitale Belegerfassung und cloudbasierte Buchhaltungssoftware reduzieren den Aufwand und erhöhen die Rechtssicherheit.

Vorteile digitaler Buchhaltung

  • Automatische Datenübertragung: Kassensysteme übertragen Tagesabschlüsse direkt in die Buchhaltungssoftware
  • Belegerfassung per App: Eingangsrechnungen können fotografiert und automatisch verbucht werden
  • Revisionssichere Archivierung: Digitale Belege werden GoBD-konform gespeichert und sind jederzeit abrufbar
  • Echtzeit-Auswertungen: Betriebswirtschaftliche Kennzahlen sind tagesaktuell verfügbar
  • Steuerberaterschnittstelle: DATEV-Anbindung ermöglicht direkten Datenaustausch mit dem Steuerberater

GoBD-Konformität

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) bilden die Basis für eine rechtssichere Gastronomie Buchhaltung und definieren die Anforderungen an digitale Aufzeichnungssysteme.

Hinweis

Digitale Kassensysteme und Buchhaltungssoftware müssen GoBD-konform sein. Das bedeutet: Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Daten müssen gewährleistet sein.

Für Gastronomiebetriebe, die als GmbH oder UG organisiert sind, bietet OnlineBilanz eine spezialisierte Lösung zur digitalen Jahresabschlusserstellung. Das Tool führt durch alle Schritte von der Dateneingabe bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

Checkliste: Digitale Buchhaltung einführen

  • TSE-fähiges Kassensystem mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung anschaffen
  • Cloud-Buchhaltungssoftware mit DATEV-Schnittstelle auswählen
  • Digitale Belegerfassung per Smartphone-App einrichten
  • Mitarbeiter in der Nutzung der digitalen Systeme schulen
  • Verfahrensdokumentation nach GoBD erstellen und pflegen
  • Regelmäßige Datensicherung und Archivierung organisieren

Die Investition in digitale Buchhaltungssysteme rechnet sich für Gastronomiebetriebe meist innerhalb kurzer Zeit. Zeitersparnis, geringere Fehlerquote und bessere betriebswirtschaftliche Steuerung überwiegen die Anschaffungskosten deutlich.

Häufig gestellte Fragen

Welche Buchführungspflicht gilt für eine Gastronomie-GmbH?

Eine GmbH ist unabhängig von ihrer Größe immer zur doppelten Buchführung nach § 238 HGB verpflichtet. Sie muss einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV nach § 242 HGB erstellen und diesen binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate bei kleinen GmbHs (§ 42a GmbHG).

Braucht jeder Gastronomiebetrieb eine elektronische Kasse mit TSE?

Nein, kleine Betriebe können auch eine offene Ladenkasse führen. Wer jedoch eine elektronische Kasse einsetzt, muss diese seit 01.01.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO ausstatten. Die TSE verhindert nachträgliche Manipulationen der Kassendaten und ist bei Betriebsprüfungen zwingend erforderlich.

Wie lange müssen Kassenbelege in der Gastronomie aufbewahrt werden?

Kassenbelege, Z-Bons und alle buchhalterisch relevanten Unterlagen müssen nach § 147 AO und § 257 HGB für 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Für Belege aus 2025 endet die Frist am 31.12.2035. Die Aufbewahrung kann auch digital erfolgen, wenn die Unveränderbarkeit gewährleistet ist.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate nach Bilanzstichtag) droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt diese Ordnungsgelder automatisiert fest. Für den Jahresabschluss 2025 endet die Frist am 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG ausschließlich beim Unternehmensregister.

Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Speisen in der Gastronomie?

Für Speisen zum Mitnehmen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7% nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Bei Verzehr vor Ort mit Bedienungsleistung fällt der Regelsteuersatz von 19% an. Getränke unterliegen immer dem Regelsteuersatz von 19%. Die korrekte Zuordnung ist kassenrelevant und muss in den Tagesabschlüssen getrennt ausgewiesen werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater