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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz selbst erstellen

Bilanz selbst erstellen 2026: So gelingt es rechtssicher

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Unternehmer dürfen ihre Bilanz selbst erstellen – ohne Steuerberater. Wer Bilanz und Jahresabschluss selbst erstellen möchte, kann dies mit digitalen Tools rechtssicher, effizient und gesetzeskonform umsetzen. Besonders die E-Bilanz selbst erstellen gelingt mit OnlineBilanz.de strukturiert und rechtssicher. Erfahren Sie, wer bilanzpflichtig ist und wie der Prozess funktioniert.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ja, Unternehmer dürfen ihre Bilanz selbst erstellen. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sind nach § 242 HGB bilanzpflichtig. Moderne Online-Tools ermöglichen die rechtssichere Erstellung ohne tiefes Fachwissen – inklusive digitaler Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Was ist eine Bilanz und warum ist sie wichtig?

Die Bilanz ist das zentrale Element des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft. Sie stellt Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem bestimmten Stichtag – in der Regel dem 31. Dezember – gegenüber.

Nach § 242 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen. Die Bilanz bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 242 Abs. 3 HGB.

Aktiva (Vermögen)

Zeigt, was das Unternehmen besitzt: Anlagevermögen (Maschinen, Gebäude, Beteiligungen) und Umlaufvermögen (Forderungen, Vorräte, Bankguthaben).

Passiva (Kapital)

Zeigt, wie das Vermögen finanziert wurde: Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag) und Fremdkapital (Verbindlichkeiten, Rückstellungen).

Die Bilanzgleichung lautet: Aktiva = Passiva. Diese Gleichung muss immer erfüllt sein, da jede Mittelverwendung eine entsprechende Mittelherkunft hat.

§ 242 HGB

Bilanzierungspflicht

§ 266 HGB

Gliederungsschema

§ 247 HGB

Inhalt der Bilanz

Die Bilanz erfüllt mehrere zentrale Funktionen: Sie dokumentiert die wirtschaftliche Lage, dient Banken und Gesellschaftern als Informationsgrundlage, bildet die Basis für die steuerliche Gewinnermittlung und ermöglicht die Kontrolle der Unternehmensentwicklung über mehrere Jahre.

Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

Die Bilanzierungspflicht ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Entscheidend sind Rechtsform und wirtschaftliche Kennzahlen des Unternehmens.

Bilanzpflicht nach Handelsrecht

Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Für Kapitalgesellschaften gelten verschärfte Anforderungen nach § 264 HGB.

Hinweis

Immer bilanzpflichtig: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA sowie OHG und KG (als Personenhandelsgesellschaften). Für Kapitalgesellschaften besteht die Pflicht unabhängig von Umsatz oder Gewinn.

Bilanzpflicht nach Steuerrecht

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Handelsregistereintrag greift die steuerliche Buchführungspflicht nach § 141 AO. Hier sind Umsatz- und Gewinngrenzen maßgeblich.

Kriterium Grenzwert 2026 Rechtsfolge
Umsatz über 800.000 € jährlich Bilanzierungspflicht
Gewinn über 80.000 € jährlich Bilanzierungspflicht
Beide Werte unterschritten EÜR möglich Keine Bilanzpflicht

Wird eine dieser Grenzen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten, entsteht die Pflicht zur Buchführung und Bilanzierung ab dem folgenden Wirtschaftsjahr.

Achtung

Achtung: Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann eine freiwillige Bilanzierung sinnvoll sein – etwa zur Kreditwürdigkeit bei Banken oder zur besseren Unternehmenssteuerung.

Darf der Unternehmer seine Bilanz selbst erstellen?

Die klare Antwort lautet: Ja. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit der Bilanzerstellung zu beauftragen. Unternehmer dürfen ihren Jahresabschluss grundsätzlich selbst erstellen.

Die Steuerberatung ist in Deutschland nach § 3 StBerG ein reglementierter Beruf. Allerdings bezieht sich diese Regelung auf die geschäftsmäßige Hilfeleistung für Dritte. Die Erstellung der eigenen Bilanz durch den Unternehmer oder dessen Angestellte ist davon ausdrücklich ausgenommen.

„Moderne Softwarelösungen haben die Bilanzierung demokratisiert. Unternehmer können heute rechtssichere Jahresabschlüsse erstellen, ohne Steuerberater sein zu müssen – vorausgesetzt, sie nutzen die richtigen Tools und befolgen die gesetzlichen Vorgaben.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Grenzen der Eigenständigkeit

Nicht jeder Jahresabschluss darf eigenständig erstellt werden. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB unterliegen der Prüfungspflicht nach § 316 HGB und benötigen einen Wirtschaftsprüfer.

Klein (§ 267 Abs. 1 HGB)

Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatz ≤ 12 Mio. €, ≤ 50 Arbeitnehmer. Keine Prüfungspflicht – Eigenständige Erstellung möglich.

Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB)

Bilanzsumme ≤ 20 Mio. €, Umsatz ≤ 40 Mio. €, ≤ 250 Arbeitnehmer. Prüfungspflicht nach § 316 HGB.

Groß (§ 267 Abs. 3 HGB)

Überschreitung von zwei der drei Kriterien. Prüfungs- und erweiterte Offenlegungspflicht.

Für kleine Kapitalgesellschaften besteht keine Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB. Diese können ihren Jahresabschluss vollständig eigenständig erstellen und beim Unternehmensregister offenlegen.

Voraussetzungen für die eigenständige Bilanzerstellung

Die Erstellung einer rechtssicheren Bilanz ohne Steuerberater setzt bestimmte organisatorische und technische Voraussetzungen voraus. Wer diese erfüllt, kann Zeit und Kosten sparen.

  • Ordnungsgemäße Buchführung nach § 239 HGB (vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet)
  • Vollständige Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Verträge)
  • Korrekte Kontierung nach SKR03 oder SKR04 (Standardkontenrahmen)
  • Kenntnis der Gliederungsvorschriften nach § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (GuV)
  • Einhaltung der Bewertungsvorschriften nach §§ 252-256 HGB (Anschaffungskosten, Abschreibungen)
  • Software oder Tool zur digitalen Jahresabschlusserstellung und elektronischen Offenlegung

Besonders wichtig ist die ordnungsgemäße Buchführung. Nach § 238 HGB muss jeder Kaufmann Bücher führen, in denen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens ersichtlich sind. Die Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen.

Technische Anforderungen

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Die Einreichung erfolgt im strukturierten Format (XBRL).

Hinweis

XBRL-Format: Die elektronische Bilanz muss in der eXtensible Business Reporting Language (XBRL) nach § 5b EStG eingereicht werden. Moderne Tools wie OnlineBilanz.de erzeugen diese Dateien automatisch.

Ohne geeignete Software ist die fristgerechte und formatgerechte Offenlegung praktisch nicht möglich. Manuelle Einreichungen im Papierformat sind nicht mehr zulässig.

Bilanz selbst erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die eigenständige Bilanzerstellung folgt einem klar strukturierten Prozess. Mit der richtigen Vorbereitung und digitalen Unterstützung lässt sich der Jahresabschluss effizient erstellen.

Schritt 1: Vorbereitung und Datensammlung

Stellen Sie alle relevanten Unterlagen zusammen: Buchhaltungsdaten aus dem Geschäftsjahr, Kontoauszüge zum Bilanzstichtag, Inventurlisten, Verträge (Darlehen, Leasing, Miete), Bescheide vom Finanzamt und Vorjahresbilanz.

Führen Sie eine Inventur nach § 240 HGB durch. Das Inventar umfasst alle Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag und bildet die Grundlage für die Bilanzansätze.

Schritt 2: Jahresabschlussbuchungen

Nehmen Sie die notwendigen Abschlussbuchungen vor: Abschreibungen auf Anlagevermögen nach § 253 Abs. 3 HGB, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 HGB, Abgrenzungen (Rechnungsabgrenzungsposten) nach § 250 HGB und Bewertung der Vorräte nach § 256 HGB.

Achtung

Wichtig: Bewertungen müssen dem Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) folgen. Vermögensgegenstände dürfen nicht überbewertet, Schulden nicht unterbewertet werden.

Schritt 3: Erstellung von Bilanz und GuV

Erstellen Sie die Bilanz nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen.

Die GuV kann im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren erstellt werden. Das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB ist in Deutschland üblicher.

Schritt 4: Feststellung durch Gesellschafter

Der erstellte Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Fristen nach § 42a GmbHG betragen 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag.

Bei einer GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße GmbH) erfolgen.

Schritt 5: Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Für das Geschäftsjahr 2025 läuft die Frist bis zum 31.12.2026.

Die Offenlegung erfolgt elektronisch. OnlineBilanz.de übernimmt die vollautomatische Einreichung im XBRL-Format direkt an das Unternehmensregister.

Digitale Bilanzierung mit OnlineBilanz.de

Moderne Online-Tools haben die Bilanzerstellung grundlegend vereinfacht. OnlineBilanz.de bietet eine durchgängig digitale Lösung von der Dateneingabe bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

Funktionsweise

Das Tool führt Sie schrittweise durch den gesamten Prozess. Sie importieren Ihre Buchhaltungsdaten (z.B. aus DATEV, lexoffice oder als CSV), ergänzen Inventurdaten und Bewertungsangaben, und das System erstellt automatisch Bilanz und GuV nach HGB-Vorgaben.

Alle Gliederungsschemata nach § 266 und § 275 HGB sind hinterlegt. Das Tool prüft automatisch die Einhaltung der Bilanzgleichung und weist auf fehlende Angaben hin.

XBRL

Automatische Formatierung

§ 325 HGB

Konforme Offenlegung

Digital

Direkt ans Unternehmensregister

Vorteile der digitalen Erstellung

Zeitersparnis

Automatisierte Prozesse, geführte Workflows und Plausibilitätsprüfungen reduzieren den manuellen Aufwand erheblich.

Kostenersparnis

Deutlich günstiger als klassische Steuerberatung – bei gleichzeitiger Rechtssicherheit durch gesetzeskonforme Vorlagen.

Rechtssicherheit

Alle HGB-Vorgaben sind im System hinterlegt. Automatische Prüfungen verhindern formale Fehler bei Gliederung und Offenlegung.

Transparenz

Volle Kontrolle über alle Zahlen und Prozesse. Jederzeit Einblick in den aktuellen Stand des Jahresabschlusses.

„Die digitale Bilanzierung ist kein Hexenwerk mehr. Mit OnlineBilanz.de erstellen auch Unternehmer ohne Bilanzbuchhalterkenntnisse rechtssichere Jahresabschlüsse – und behalten die volle Kontrolle über ihre Zahlen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für wen eignet sich die digitale Eigenständigkeit?

OnlineBilanz.de richtet sich vor allem an kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB: GmbH und UG ohne Prüfungspflicht, klare Geschäftsmodelle ohne komplexe Sonderfälle, saubere laufende Buchführung (z.B. aus DATEV, lexoffice, sevDesk) und Unternehmer, die Transparenz und Kosteneffizienz schätzen.

Bei komplexen Konzernstrukturen, internationalen Sachverhalten oder prüfungspflichtigen Gesellschaften ist weiterhin steuerliche und wirtschaftsprüfende Beratung erforderlich.

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung vermeiden

Auch bei Nutzung digitaler Tools können Fehler auftreten – meist durch unvollständige Daten oder fehlende Kenntnis der Bewertungsvorschriften. Diese Fehler sollten Sie vermeiden.

Fehler 1: Unvollständige oder fehlerhafte Buchführung

Die Bilanz kann nur so gut sein wie die zugrunde liegende Buchführung. Fehlende Belege, falsche Kontierungen oder nicht gebuchte Geschäftsvorfälle führen zu Fehlern in der Bilanz.

Hinweis

Tipp: Führen Sie vor der Bilanzerstellung eine Plausibilitätsprüfung durch. Vergleichen Sie die Salden mit Kontoauszügen, Inventurlisten und Vorjahreswerten.

Fehler 2: Falsche Bewertung von Vermögensgegenständen

Nach § 253 HGB sind Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, vermindert um Abschreibungen. Überbewertungen verstoßen gegen das Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.

Häufige Fehler: fehlende oder falsche AfA-Sätze, keine außerplanmäßigen Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB) oder fehlerhafte Bewertung von Vorräten nach dem Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB).

Fehler 3: Fehlende oder falsche Rückstellungen

Nach § 249 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Typische Rückstellungen: ausstehende Rechnungen, Urlaubsansprüche, Steuerrückstellungen oder Garantieverpflichtungen.

Achtung

Achtung: Das Unterlassen von Rückstellungen führt zur Überbewertung des Eigenkapitals und kann zu steuerlichen Nachforderungen führen.

Fehler 4: Verstoß gegen Gliederungsvorschriften

Die Bilanz muss nach dem Schema des § 266 HGB gegliedert sein. Auch wenn kleine Kapitalgesellschaften Erleichterungen nutzen dürfen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB), muss die Grundstruktur eingehalten werden.

Fehler 5: Fristversäumnis bei Offenlegung

Die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Fristen und Sanktionen: Das müssen Sie beachten

Die Einhaltung gesetzlicher Fristen ist essentiell. Verstöße können zu empfindlichen Bußgeldern führen und die Reputation des Unternehmens schädigen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss ist durch die Gesellschafterversammlung festzustellen. Die gesetzlichen Fristen unterscheiden sich nach Unternehmensgröße.

Größenklasse Frist nach § 42a GmbHG Beispiel (Bilanzstichtag 31.12.2025)
Kleine GmbH 11 Monate Feststellung bis 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate Feststellung bis 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate Feststellung bis 31.08.2026

Wird die Feststellungsfrist versäumt, kann jeder Gesellschafter die Feststellung beim zuständigen Registergericht beantragen (§ 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG).

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB haben Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister.

Hinweis

Seit DiRUG (01.08.2022): Die Offenlegung erfolgt nicht mehr beim Bundesanzeiger, sondern direkt beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB. Die elektronische Einreichung ist verpflichtend.

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Eine verspätete Offenlegung löst automatisch ein Ordnungsgeldverfahren aus.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht setzt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld fest. Nach § 335 HGB beträgt dieses mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld wird auch dann festgesetzt, wenn die Offenlegung nur wenige Tage zu spät erfolgt. Es handelt sich um eine objektive Pflichtverletzung ohne Verschuldenserfordernis.

Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die Gesellschaft und zusätzlich gegen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer). Beide haften gesamtschuldnerisch.

12 Monate

Offenlegungsfrist

500-25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

11/8 Monate

Feststellungsfrist

Fristenkontrolle mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de überwacht alle relevanten Fristen automatisch. Sie erhalten rechtzeitig Erinnerungen zur Feststellung und Offenlegung. Die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt auf Knopfdruck – fristgerecht und formatkonform.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als GmbH-Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen?

Ja, Sie dürfen als Geschäftsführer den Jahresabschluss Ihrer GmbH selbst erstellen, sofern keine Prüfungspflicht nach § 316 HGB besteht. Das ist bei kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB der Fall. Sie benötigen keinen Steuerberater, sollten aber eine ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB sicherstellen und die Gliederungsvorschriften nach §§ 266, 275 HGB beachten. Die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB muss elektronisch im XBRL-Format erfolgen.

Welche Software brauche ich für die Bilanzerstellung?

Für die rechtssichere Bilanzerstellung benötigen Sie eine Software, die HGB-konforme Gliederungsschemata nach §§ 266, 275 HGB unterstützt und den Jahresabschluss im XBRL-Format für die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister erzeugt. OnlineBilanz.de bietet eine vollständige Lösung: Import der Buchhaltungsdaten, automatische Erstellung von Bilanz und GuV, Plausibilitätsprüfungen und direkte Einreichung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Bis wann muss die Bilanz 2025 offengelegt werden?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt nach § 325 Abs. 1 HGB eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten. Der Jahresabschluss muss spätestens bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Zuvor muss die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung erfolgen: bei kleinen GmbHs bis 30.11.2026 (11 Monate nach § 42a GmbHG), bei mittelgroßen und großen GmbHs bis 31.08.2026 (8 Monate). Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB setzt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB fest. Dieses beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das Ordnungsgeld trifft sowohl die Gesellschaft als auch die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) persönlich. Es handelt sich um eine objektive Pflichtverletzung – Verschulden ist nicht erforderlich. Eine nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren nicht automatisch, das Ordnungsgeld bleibt in der Regel bestehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Impressum, Datenschutz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater