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Lesedauer

14–22 Minuten
Abschreibungen einfach erklärt – AfA für Unternehmer | OnlineBilanz

OnlineBilanz Blog Abschreibungen & AfA einfach erklärt

Abschreibungen einfach erklärt – AfA für Unternehmer

Zuletzt aktualisiert: April 2025 · Lesezeit: ca. 16 Minuten

Abschreibungen gehören zu den mächtigsten Stellschrauben im deutschen Unternehmenssteuerrecht — und gleichzeitig zu den am häufigsten falsch angewendeten. Ob eine Maschine über 5 oder 8 Jahre abgeschrieben wird, ob die degressive Methode gewählt wird, ob eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG geltend gemacht wird: all das beeinflusst den steuerpflichtigen Gewinn erheblich und wirkt sich unmittelbar auf die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB aus. Dieser Artikel erklärt Abschreibungen von Grund auf — systematisch, mit konkreten Rechenbeispielen und dem vollen rechtlichen Rahmen.

SG
Servet Gündogan

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§ 7

EStG — zentrale Norm für Absetzung für Abnutzung (AfA)

800 €

GWG-Grenze (netto) — sofortige Vollabschreibung möglich (§ 6 Abs. 2 EStG)

40 %

Maximale Sonderabschreibung nach § 7g EStG im Anschaffungsjahr

1. Das Grundprinzip der Abschreibung

Wenn ein Unternehmen eine Maschine für 50.000 € kauft, verlässt in diesem Moment Kapital das Unternehmen. Trotzdem darf dieser Betrag in der Steuererklärung nicht sofort als Aufwand abgezogen werden — zumindest nicht vollständig. Stattdessen wird die Anschaffung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als jährlicher Aufwand verteilt. Das ist das Grundprinzip der Abschreibung.

Der Fachbegriff lautet AfA — Absetzung für Abnutzung. Geregelt ist sie im Kern durch § 7 EStG. Handelsrechtlich findet sich die entsprechende Vorschrift in § 253 HGB.

Das zentrale Prinzip hinter der Abschreibung ist das Periodisierungsprinzip: Aufwand soll in der Periode gebucht werden, in der er wirtschaftlich verursacht wird — nicht notwendigerweise in der Periode, in der das Geld fließt. Eine Maschine, die fünf Jahre lang Erträge erwirtschaftet, soll über fünf Jahre als Aufwand erscheinen.

Was wird abgeschrieben — und was nicht?

Abgeschrieben werden abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens — also Gegenstände, die im Laufe der Zeit an Wert verlieren: Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung, Computer, Softwarelizenzen. Nicht abgeschrieben werden Grund und Boden (der verliert steuerrechtlich nicht an Wert), Finanzanlagen und Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen). Ausnahmen: außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung.

2. Warum Abschreibungen den Gewinn mindern — obwohl kein Geld fließt

Das ist der Punkt, der viele Unternehmer zunächst verwirrt: Abschreibungen mindern den Gewinn — und damit die Steuerlast — obwohl beim Abschreiben selbst kein Euro das Unternehmen verlässt. Das Geld ist bereits geflossen, als die Maschine gekauft wurde.

Der Mechanismus: Im Jahr der Anschaffung wird die Maschine mit ihren Anschaffungskosten ins Anlagevermögen aufgenommen. In jedem Folgejahr wird ein Teil dieser Kosten als Abschreibungsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht — das mindert den Gewinn, ohne einen neuen Zahlungsabfluss auszulösen. Gleichzeitig sinkt der Buchwert im Anlagevermögen um denselben Betrag.

Buchungsmechanik: Maschine 50.000 €, lineare AfA über 5 Jahre
Anschaffungskosten (Aktivierung im Anlagevermögen)50.000 €
Jährliche Abschreibung (50.000 ÷ 5)10.000 €/Jahr
Buchwert nach Jahr 140.000 €
Buchwert nach Jahr 320.000 €
Buchwert nach Jahr 50 €

Der Abschreibungsaufwand von 10.000 € pro Jahr mindert den steuerpflichtigen Gewinn — und damit bei einem Körperschaftsteuersatz von ca. 15 % + SolZ + GewSt die Steuerlast um effektiv ca. 3.000 € pro Jahr. Über 5 Jahre sind das 15.000 € weniger Steuern — obwohl das Geld schon beim Kauf geflossen ist.

Abschreibungen sind kein Buchführungstrick. Sie sind das gesetzliche Pendant zur wirtschaftlichen Realität: Wer eine Maschine nutzt, verbraucht sie — und dieser Verbrauch soll steuerlich als Aufwand anerkannt werden.

3. Lineare Abschreibung (§ 7 Abs. 1 EStG)

Die lineare AfA ist die Standardmethode. Sie verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer: Jedes Jahr wird derselbe Betrag abgeschrieben. Gesetzliche Grundlage ist § 7 Abs. 1 EStG.

Formel: Lineare AfA

Jährliche AfA = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer (in Jahren)

Beispiel: Laptop für 1.800 € netto, Nutzungsdauer 3 Jahre → 600 € AfA pro Jahr (33,33 % p.a.)

Halbjahresregelung im Anschaffungsjahr

Eine wichtige Besonderheit: Wird ein Wirtschaftsgut unterjährig angeschafft, wird die Jahres-AfA monatsweise anteilig berechnet. Ein im Oktober gekauftes Wirtschaftsgut wird im Anschaffungsjahr nur mit 3/12 der Jahres-AfA abgesetzt — also einem Viertel.

Beispiel: Maschine angeschafft im Oktober 2024, Anschaffungskosten 60.000 €, ND 5 Jahre
Volle Jahres-AfA (60.000 ÷ 5)12.000 €
AfA 2024 (3 Monate: Okt, Nov, Dez = 3/12)3.000 €
AfA 2025–2028 (jeweils volle 12 Monate)12.000 €/Jahr
AfA 2029 (verbleibende 9 Monate = 9/12)9.000 €

4. Degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG)

Die degressive AfA wurde für Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Januar 2024 angeschafft wurden, wieder eingeführt — als konjunkturpolitisches Instrument zur Investitionsförderung (durch das Wachstumschancengesetz 2024). Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 EStG.

Das Prinzip: Statt eines konstanten Eurobetrags wird ein fester Prozentsatz auf den jeweiligen Restwert angewendet. Da der Restwert mit jedem Jahr sinkt, sinken auch die absoluten Abschreibungsbeträge — die Abschreibung ist in den ersten Jahren höher als bei linearer Methode.

Formel und Grenzen: Degressive AfA (ab 2024)

Jährliche AfA = Restwert × AfA-Satz

Maximaler Satz: 25 % (das 2-fache der linearen Rate, maximal 25 %)
Nur zulässig für: Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Nicht zulässig für: Gebäude, immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Lizenzen)

Rechenbeispiel: Degressive vs. lineare AfA im Vergleich

Maschine 40.000 € netto, Nutzungsdauer 5 Jahre, degressiver Satz 25 %
Jahr 1: 40.000 × 25 %10.000 €
Jahr 2: 30.000 × 25 %7.500 €
Jahr 3: 22.500 × 25 %5.625 €
Jahr 4: 16.875 × 25 %4.219 €
Jahr 5: 12.656 × 25 %3.164 €
Restbuchwert nach 5 Jahren (degressiv)9.492 €

Bei linearer AfA würden dagegen 5 × 8.000 € = 40.000 € abgeschrieben — kein Restbuchwert. Bei der degressiven Methode verbleibt ein Restbuchwert, der durch einen Wechsel zur linearen Methode aufgelöst werden kann.

Jahres-AfA im Vergleich: Linear vs. Degressiv — Maschine 40.000 €
Linear (8.000 €/J.)
Degressiv (25 %)
Jahr 1
8.000 €
10.000 €
+2.000 € mehr
Jahr 2
8.000 €
7.500 €
−500 €
Jahr 3
8.000 €
5.625 €
−2.375 €
Jahr 4
8.000 €
4.219 €
−3.781 €
Jahr 5
8.000 €
3.164 €
−4.836 €
Lineare AfA — gleichmäßige Verteilung
Degressive AfA — höher am Anfang, sinkend

5. Wechsel zwischen linearer und degressiver AfA

Bei der degressiven Abschreibung entsteht ein Restbuchwert, der nie vollständig auf null abgeschrieben wird — weil der Prozentsatz immer nur auf den verbleibenden Restwert angewendet wird. Um das zu lösen, erlaubt § 7 Abs. 3 EStG den Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung.

Der optimale Wechselzeitpunkt liegt dort, wo die lineare Restlaufzeit-AfA höher ist als die degressive Jahresrate. Das berechnet sich so:

Wann lohnt der Wechsel? — Vergleich im Jahr 3 (aus obigem Beispiel)
Restbuchwert Ende Jahr 2 (nach degr. AfA)22.500 €
Verbleibende Nutzungsdauer3 Jahre
Lineare AfA ab Jahr 3: 22.500 ÷ 37.500 €/Jahr
Degressive AfA Jahr 3: 22.500 × 25 %5.625 €/Jahr
→ Wechsel lohnt sich ab Jahr 3+1.875 €/Jahr

Achtung: Nur eine Richtung ist erlaubt

Der Wechsel ist nur von degressiv zu linear zulässig (§ 7 Abs. 3 EStG). Der umgekehrte Wechsel — von linear zu degressiv — ist steuerrechtlich nicht erlaubt. Wer einmal die lineare Methode gewählt hat, muss dabei bleiben.

6. Leistungsabschreibung

Eine weniger bekannte, aber in bestimmten Branchen wichtige Abschreibungsmethode ist die Leistungsabschreibung nach § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG. Statt nach Zeit wird hier nach tatsächlicher Nutzung abgeschrieben — also nach gefahrenen Kilometern, Betriebsstunden oder produzierten Einheiten.

Formel: Leistungsabschreibung

AfA pro Periode = (Anschaffungskosten ÷ Gesamtleistung) × tatsächliche Leistung

Beispiel: LKW, AK 120.000 €, Gesamtlaufleistung 400.000 km. Im Jahr 1: 60.000 km gefahren → AfA = (120.000 ÷ 400.000) × 60.000 = 18.000 €

Die Leistungsabschreibung ist besonders sinnvoll für Wirtschaftsgüter, deren Wertverbrauch stärker von der tatsächlichen Nutzung als vom Zeitablauf abhängt: schweres Gerät, Druckmaschinen, Fahrzeuge mit stark schwankender Nutzung. Voraussetzung: Die Gesamtleistung muss zu Beginn zuverlässig schätzbar sein, und die tatsächliche Leistung muss nachweisbar dokumentiert werden.

7. Sonderabschreibung nach § 7g EStG — ein Instrument für KMU

§ 7g EStG ist eine der wertvollsten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen — und wird dennoch häufig übersehen. Die Norm erlaubt eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr oder einem der vier folgenden Jahre — zusätzlich zur regulären AfA.

Voraussetzungen für § 7g EStG

  • Das Wirtschaftsgut muss ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens sein
  • Es muss im Jahr der Anschaffung betrieblich genutzt werden (mindestens 90 % betriebliche Nutzung)
  • Es darf in den auf die Anschaffung folgenden 4 Wirtschaftsjahren nicht veräußert oder entnommen werden
  • Das Betriebsvermögen (bei Bilanzierenden) darf im Vorjahr 235.000 € nicht übersteigen; bei EÜR-Rechnung gilt ein Gewinn von maximal 125.000 €
Beispiel: Sonderabschreibung nach § 7g EStG — Maschine 80.000 €, lineare ND 8 Jahre
Reguläre lineare AfA (80.000 ÷ 8)10.000 €/Jahr
Sonderabschreibung § 7g (40 % von 80.000 €, nur im Anschaffungsjahr)32.000 €
Gesamte AfA im Anschaffungsjahr42.000 €
Restbuchwert nach Anschaffungsjahr38.000 €
Reguläre lineare AfA in den Folgejahren (38.000 ÷ 7)5.429 €/Jahr

Strategischer Einsatz der § 7g-Sonderabschreibung

Die Sonderabschreibung muss nicht zwingend im Anschaffungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Sie kann auch auf mehrere Jahre verteilt werden — was die Möglichkeit eröffnet, die Abschreibungsbeträge gezielt in Jahre mit höherem Gewinn zu verschieben. Diese Flexibilität ist ein wesentlicher Gestaltungsspielraum, der mit dem Steuerberater geplant werden sollte.

8. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) — sofortige Vollabschreibung

Nicht jedes Wirtschaftsgut muss über seine Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gibt es eine Sonderregelung nach § 6 Abs. 2 EStG, die eine sofortige Vollabschreibung im Anschaffungsjahr erlaubt.

GWG-Grenzen im Überblick

Netto-AnschaffungskostenSteuerliche BehandlungRechtsgrundlage
Bis 250 € nettoSofortabzug — keine Aktivierung erforderlichR 6.13 EStR
250,01 € bis 800 € nettoGWG — Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr möglich§ 6 Abs. 2 EStG
800,01 € bis 1.000 € nettoSammelposten möglich — Abschreibung über 5 Jahre§ 6 Abs. 2a EStG
Über 1.000 € nettoReguläre AfA über betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer§ 7 EStG

Wichtig: Die GWG-Regelung gilt nur für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Eine Maschine, die nur als Teil einer größeren Anlage funktioniert, ist kein GWG — auch wenn ihr Einzelpreis unter 800 € liegt.

Der Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG

Alternativ zur Sofortabschreibung von Einzelgütern bis 800 € können Unternehmen einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000 € netto bilden. Alle in einem Jahr angeschafften Güter dieser Kategorie werden in einem Posten zusammengefasst und einheitlich über 5 Jahre zu je 20 % abgeschrieben — unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer und dem Ausscheidenszeitpunkt einzelner Güter.

Wichtige Wahlrechtsentscheidung

Das Wahlrecht zwischen Einzelabschreibung (§ 6 Abs. 2) und Sammelposten (§ 6 Abs. 2a) muss einheitlich und für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter der Kategorie ausgeübt werden. Eine Mischung innerhalb eines Jahres ist nicht zulässig.

9. Die AfA-Tabelle: Welche Nutzungsdauer gilt für welches Wirtschaftsgut?

Die zentrale Frage bei jeder Abschreibung lautet: Über wie viele Jahre wird abgeschrieben? Grundlage ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die das Bundesfinanzministerium in amtlichen AfA-Tabellen veröffentlicht. Es gibt eine allgemeine AfA-Tabelle für alle Wirtschaftszweige sowie branchenspezifische Tabellen.

WirtschaftsgutNutzungsdauer (Jahre)Linearer AfA-Satz
PKW (Kraftfahrzeuge)616,67 %
LKW911,11 %
Computer, Laptops333,33 %
Software (käuflich erworben)333,33 %
Büromöbel137,69 %
Telefonanlage1010 %
Maschinen (allgemein)10–156,67–10 %
Werkzeuge (allgemein)3–1010–33 %
Ladeneinrichtung8–1010–12,5 %
Wohngebäude (nach 1925 erbaut)502 %
Gewerbegebäude (nach 2023 erbaut)33,333 %

Auszug aus der allgemeinen AfA-Tabelle des BMF. Vollständige Tabellen unter bundesfinanzministerium.de. Branchenspezifische Abweichungen möglich und häufig.

Abweichende Nutzungsdauer begründen

Die AfA-Tabelle ist nicht verbindlich im Sinne einer zwingenden Rechtsregel — sie ist ein Erfahrungswert, von dem bei entsprechender Begründung abgewichen werden kann. Kann ein Unternehmen nachweisen, dass ein Wirtschaftsgut aufgrund besonderer betrieblicher Beanspruchung kürzere Nutzungsdauer hat, kann eine abweichende Nutzungsdauer angesetzt werden. Das Finanzamt prüft solche Abweichungen jedoch kritisch.

10. Handelsrechtliche vs. steuerrechtliche Abschreibung — zwei Regelwerke, zwei Bilanzen

Ein häufig missverstandener Aspekt: In Deutschland gibt es nicht eine Abschreibung, sondern zwei — eine handelsrechtliche (nach HGB) und eine steuerrechtliche (nach EStG). Beide können für dasselbe Wirtschaftsgut zu unterschiedlichen Werten führen.

MerkmalHandelsrechtlich (HGB)Steuerrechtlich (EStG)
Rechtsgrundlage§ 253 HGB§ 7 EStG
LeitprinzipVorsichtsprinzip — eher niedrigere WerteSteuerliche Vorgaben — eigene Regeln
NutzungsdauerGeschätzt nach wirtschaftlicher RealitätAmtliche AfA-Tabellen (maßgeblich)
Degressive AfAZulässig (§ 253 Abs. 3 HGB)Zulässig für bewegliche WG ab 2024 (§ 7 Abs. 2 EStG)
SonderabschreibungenNicht zulässig§ 7g EStG (für KMU)
Außerplanmäßige AbschreibungPflicht bei dauerhafter Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB)Möglich, aber strenger begrenzt
Gebäude-AfA-SatzIndividuell nach NutzungsdauerGesetzlich festgelegt (2–3 %)
DokumentHandelsbilanzSteuerbilanz / E-Bilanz

Die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz führen zu temporären Differenzen, aus denen latente Steuern entstehen, die im Jahresabschluss zu berücksichtigen sind (§ 274 HGB). Die Überleitungsrechnung von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz ist Teil der E-Bilanz und wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

11. Abschreibung von Gebäuden und Immobilien

Gebäude sind ein Sonderfall in der Abschreibungssystematik. Der Grund und Boden, auf dem sie stehen, wird nie abgeschrieben — er nutzt sich steuerrechtlich nicht ab. Das Gebäude dagegen wird über seine gesetzlich bestimmte Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Aktuelle Gebäude-AfA-Sätze (§ 7 Abs. 4 und 4a EStG)

GebäudekategorieAfA-SatzNutzungsdauer
Wohngebäude — Baugenehmigung vor 19252,5 %40 Jahre
Wohngebäude — Baugenehmigung nach 19242,0 %50 Jahre
Betriebsgebäude — Baugenehmigung vor dem 01.01.20013,0 %33 Jahre
Betriebsgebäude — Baugenehmigung 2001–20233,0 %33 Jahre
Betriebsgebäude — Baugenehmigung ab 01.01.20243,0 %33 Jahre
Neue Wohngebäude — Fertigstellung ab 01.01.20233,0 %33 Jahre

Gebäude-AfA: Wichtige Grundsätze

Aufteilung Grund und Boden / Gebäude: Der Kaufpreis einer Immobilie muss zwingend auf Grund und Boden (nicht abschreibbar) und Gebäude (abschreibbar) aufgeteilt werden. Fehlt eine vertragliche Aufteilung, hat das BMF Aufteilungsrichtlinien veröffentlicht.

Anschaffungsnebenkosten: Notar, Grunderwerbsteuer, Makler und Grundbucheintragung erhöhen die Anschaffungskosten des Gebäudes (und des Grunds) anteilig und sind damit in die Abschreibungsbasis einzubeziehen.

12. Vorzeitiges Ausscheiden eines Wirtschaftsguts

Was passiert, wenn eine Maschine vor Ablauf ihrer steuerlichen Nutzungsdauer verkauft, verschrottet oder gestohlen wird? Das vorzeitige Ausscheiden eines Wirtschaftsguts löst besondere buchhalterische Konsequenzen aus.

Restabschreibung im Ausscheidensjahr

Im Jahr des Ausscheidens wird die reguläre AfA zeitanteilig bis zum Ausscheidenszeitpunkt berechnet. Danach wird der verbleibende Buchwert mit dem erzielten Erlös (oder dem Schrottwert) verglichen:

Buchgewinn bei Verkauf

Erlös > Restbuchwert → Die Differenz ist ein steuerpflichtiger Buchgewinn, der in der GuV als außerordentlicher Ertrag erscheint und den steuerpflichtigen Gewinn erhöht.

Beispiel: Restbuchwert 8.000 €, Verkaufserlös 12.000 € → Buchgewinn 4.000 € (steuerpflichtig)

Buchverlust bei Verschrottung

Erlös < Restbuchwert (oder Totalverlust) → Die Differenz ist ein steuerlich abzugsfähiger Buchverlust, der den Gewinn mindert — sofern die Aufgabe des Wirtschaftsguts betrieblich veranlasst war.

Beispiel: Restbuchwert 15.000 €, Schrotterlös 500 € → Buchverlust 14.500 € (steuermindernd)

13. Typische Fehler bei der Abschreibung — und wie man sie vermeidet

Abschreibungsfehler gehören zu den häufigsten Korrekturbereichen bei Betriebsprüfungen. Die folgenden Fehler treten besonders oft auf:

„Der klassischste Abschreibungsfehler in der Praxis: Das Wirtschaftsgut wird aktiviert, aber die AfA-Tabelle wird nicht konsequent angewendet — weil der Unternehmer eine kürzere oder längere Nutzungsdauer für realistischer hält. Ohne schriftliche Begründung ist das riskant. Das Finanzamt folgt den BMF-Tabellen, bis eine tragfähige Abweichungsbegründung vorgelegt wird.”

— Servet Gündogan, Büroleiter & Leiter Kundensupport bei OnlineBilanz · Stuttgart

FehlerKonsequenzLösung
Falsche Nutzungsdauer ohne BegründungKorrektur durch Finanzamt, NachzahlungBMF-Tabelle verwenden, Abweichung dokumentieren
GWG-Grenze übersehenZu hohe oder zu niedrige AbschreibungAnschaffungspreis netto prüfen, Wahlrecht dokumentieren
Unterjährige Anschaffung nicht anteilig berechnetZu hohe AfA im AnschaffungsjahrAnschaffungsmonat festhalten, monatsanteilig rechnen
Grund und Boden mitabgeschriebenUnzulässige GewinnminderungKaufpreis zwingend aufteilen, Bodenwert separat
§ 7g-Sonderabschreibung ohne Prüfung der VoraussetzungenRückforderung + Zinsen bei BPBetriebsvermögensgrenze und Nutzungsvoraussetzungen prüfen
Degressive AfA für immaterielle WGNicht zulässig — muss korrigiert werdenDegressive AfA nur für bewegliche, materielle WG
Wechsel von linear zu degressivSteuerrechtlich unzulässigWechsel nur von degressiv zu linear erlaubt

14. Häufige Fragen zu Abschreibungen und AfA

Was sind Abschreibungen (AfA)?

Abschreibungen (AfA = Absetzung für Abnutzung) sind die buchhalterische Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Sie mindern jährlich den Gewinn — ohne dass in diesem Moment Geld fließt. Rechtsgrundlage: § 7 EStG, § 253 HGB.

Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung?

Linear: Jedes Jahr wird derselbe Betrag abgeschrieben (Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer). Degressiv: Ein fester Prozentsatz wird auf den jeweiligen Restwert angewendet — die Beträge sinken mit der Zeit. Die degressive AfA ist für ab 2024 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter mit max. 25 % wieder zulässig (§ 7 Abs. 2 EStG).

Was ist die AfA-Tabelle?

Eine amtliche Übersicht des BMF mit den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern für Wirtschaftsgüter — von PKW (6 Jahre) bis Gebäude (33–50 Jahre). Sie ist die Standardgrundlage für die steuerliche Abschreibungsdauer. Abweichungen sind begründungspflichtig. Die Tabellen sind kostenlos auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums abrufbar.

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?

Selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 € netto. Sie können im Anschaffungsjahr sofort vollständig abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Bis 250 € netto ist kein Aktivierungserfordernis, bis 1.000 € gibt es die Sammelpostenregelung nach § 6 Abs. 2a EStG.

Was ist der Unterschied zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Abschreibung?

Handelsrechtlich (§ 253 HGB) gilt das Vorsichtsprinzip mit mehr Flexibilität bei der Nutzungsdauer. Steuerrechtlich (§ 7 EStG) gelten AfA-Tabellen, Sonderabschreibungen (§ 7g EStG) und spezifische Wahlrechte. Abweichungen führen zu latenten Steuern nach § 274 HGB.

Was ist eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG?

Eine zusätzliche Abschreibung von bis zu 40 % der Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter kleiner und mittlerer Betriebe — im Anschaffungsjahr oder einem der vier Folgejahre. Voraussetzungen: Betriebsvermögen max. 235.000 €, betriebliche Nutzung ≥ 90 %, kein Verkauf innerhalb von 4 Jahren.

Kann man zwischen linearer und degressiver Abschreibung wechseln?

Nur von degressiv zu linear — nicht umgekehrt (§ 7 Abs. 3 EStG). Der optimale Wechselzeitpunkt ist, wenn die lineare Restlaufzeitabschreibung höher ist als die degressive Jahresrate.

Was passiert, wenn ein Wirtschaftsgut vorzeitig ausscheidet?

Im Ausscheidensjahr wird die AfA zeitanteilig berechnet. Der Restbuchwert wird mit dem Erlös verglichen. Erlös > Restbuchwert = steuerpflichtiger Buchgewinn. Erlös < Restbuchwert (oder Totalverlust) = steuerlich abzugsfähiger Buchverlust.

15. Fazit: Abschreibungen als aktives Steuerungsinstrument

Abschreibungen sind weit mehr als ein buchhalterischer Pflichtakt. Wer die verschiedenen Methoden kennt — linear, degressiv, Leistungsabschreibung, GWG-Sofortabschreibung, § 7g-Sonderabschreibung — und versteht, wann welche Methode welche Wirkung entfaltet, hat ein aktives Steuerungsinstrument in der Hand.

Der degressive AfA-Satz von 25 % kann in den ersten Jahren erheblich mehr Aufwand erzeugen als die lineare Methode — und damit Gewinne in späte Perioden verschieben. Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG kann im Anschaffungsjahr 40 % der Investitionssumme steuerlich wirksam machen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die GWG-Grenze von 800 € kann durch geschickte Auftragsgestaltung bewusst genutzt oder vermieden werden.

All das ist nur möglich, wenn die Entscheidung vor der Anschaffung getroffen wird — nicht beim Erstellen des Jahresabschlusses. Abschreibungsplanung ist investitionsbegleitende Steuerplanung. Sie beginnt nicht im Februar, wenn der Steuerberater die Unterlagen sichtet, sondern im Januar des Vorjahres, wenn die Investitionsentscheidung fällt.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf dem Rechtsstand April 2025. Rechtsgrundlagen: § 7 EStG, § 6 EStG, § 7g EStG, § 253 HGB. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.

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So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

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"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
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Dauermandat
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F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
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FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
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Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

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Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

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    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
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    KI-Steuerberater