Steuerberater Erstgespräch Kosten 2026: Gebühren & Tipps
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Das erste Gespräch mit einem Steuerberater kann kostenfrei oder kostenpflichtig sein – abhängig vom Umfang der Beratung und der Kanzlei. Viele Steuerberater bieten ein unverbindliches Kennenlernen an, berechnen aber Gebühren nach § 33 StBVV, sobald konkrete steuerliche Beratung erfolgt. Wir erklären, welche Kosten entstehen, wie Sie sich vorbereiten und worauf GmbH-Geschäftsführer achten sollten. Detaillierte Informationen zu aktuellen Steuerberater Preisen 2026 sowie Spartipps finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber.
Kurzantwort
Ein Erstgespräch beim Steuerberater ist häufig kostenfrei, wenn es dem unverbindlichen Kennenlernen dient. Sobald jedoch konkrete steuerliche Beratung erfolgt, können Gebühren nach § 33 StBVV von 60 bis 240 Euro anfallen. Viele moderne Steuerberater-Plattformen bieten transparente Festpreise statt variabler Abrechnung. Eine gute Vorbereitung mit vollständigen Unterlagen spart Zeit und Kosten.
Inhaltsverzeichnis
- Was kostet ein Erstgespräch beim Steuerberater?
- Rechtsgrundlage: Wie berechnen Steuerberater ihre Gebühren?
- Kostenfreies vs. kostenpflichtiges Erstgespräch
- Welche Themen können im Erstgespräch geklärt werden?
- Wie bereite ich mich optimal auf das Erstgespräch vor?
- Festpreis vs. StBVV-Abrechnung: Welches Modell ist sinnvoll?
- Typische Kostenfallen beim Steuerberater vermeiden
- Klassischer Steuerberater vs. digitale Plattform
- Checkliste: Was muss im Erstgespräch geklärt werden?
Was kostet ein Erstgespräch beim Steuerberater?
Die Kosten für ein Erstgespräch beim Steuerberater variieren je nach Kanzlei, Region und Umfang der Beratung erheblich. Grundsätzlich gilt: Ein Erstgespräch kann sowohl kostenlos als auch kostenpflichtig sein – eine gesetzlich einheitliche Regelung existiert nicht. Viele Steuerberater bieten ein kurzes, unverbindliches Kennenlerngespräch (15–30 Minuten) kostenfrei an, um die Mandantenanforderungen zu verstehen und ihre Leistungen vorzustellen.
Sobald jedoch eine konkrete steuerliche Beratung erfolgt – etwa zur Rechtsformwahl, zur Gestaltung einer GmbH-Struktur oder zu buchhalterischen Fragen –, ist der Steuerberater nach § 33 StBVV berechtigt, für seine Tätigkeit eine Vergütung zu verlangen. Diese richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Gebührenrahmen für unterschiedliche Tätigkeiten definiert.
Praxis-Hinweis
Klären Sie vor dem ersten Termin telefonisch oder per E-Mail, ob das Erstgespräch kostenfrei ist oder ob eine Beratungsgebühr anfällt. Seriöse Kanzleien kommunizieren dies transparent. Bei OnlineBilanz entfällt das klassische Erstgespräch: Sie erhalten direkt ein verbindliches Festpreis-Angebot für Ihren Jahresabschluss – transparent, digital, ohne Überraschungen.
Typische Preisspannen 2026
- Kostenfreies Kennenlernen: 15–30 Minuten, allgemeine Vorstellung, keine konkrete Rechtsberatung
- Kostenpflichtige Erstberatung: 150–350 Euro netto für 60–90 Minuten mit konkreter steuerlicher Analyse
- Komplexe Erstberatung (z. B. Umstrukturierung, Betriebsprüfungsvorbereitung): bis 500 Euro netto oder mehr
- Digitale Steuerberater-Plattformen: Festpreis-Modelle, z. B. OnlineBilanz mit 499,95 Euro inkl. MwSt. für den GmbH-Jahresabschluss
Rechtsgrundlage: Wie berechnen Steuerberater ihre Gebühren?
Die Vergütung des Steuerberaters ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Anders als bei Anwälten gibt es hier keinen absoluten Zwang zur Gebührenordnung – Steuerberater dürfen mit ihren Mandanten auch frei vereinbaren, sofern dies schriftlich geschieht (§ 4 StBVV). In der Praxis orientieren sich jedoch die meisten Kanzleien an den Gebührentabellen der StBVV, insbesondere bei klassischen Tätigkeiten wie Buchführung, Jahresabschluss oder Steuererklärungen.
Wichtige Paragraphen für Geschäftsführer
| Paragraph | Tätigkeit | Gebührenrahmen |
|---|---|---|
| § 35 StBVV | Buchführung (monatlich) | 2/10 bis 12/10 der Tabelle, je nach Gegenstandswert |
| § 35a StBVV | Lohnbuchhaltung | 2/10 bis 12/10, abhängig von Anzahl Arbeitnehmer |
| § 36 StBVV | Jahresabschluss (GmbH, UG) | 10/10 bis 40/10 der Tabelle, abhängig vom Aufwand |
| § 24 StBVV | Zeitgebühr (z. B. Erstberatung) | 60–140 Euro pro Stunde (Stand 2026) |
Für ein Erstgespräch mit konkreter Beratungsleistung wird in der Regel die Zeitgebühr nach § 24 StBVV angesetzt. Diese liegt zwischen 60 und 140 Euro netto pro Stunde, je nach Schwierigkeit und Qualifikation des Beraters. Bei einem 90-minütigen Gespräch können so schnell 150–250 Euro netto anfallen.
„Viele Mandanten sind überrascht, dass selbst ein erstes Gespräch kostenpflichtig sein kann. Wir empfehlen daher, vorab zu klären, ob es sich um ein unverbindliches Kennenlernen oder eine kostenpflichtige Beratung handelt. Unsere Steuerberater arbeiten ausschließlich mit transparenten Festpreisen – keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Kostenfreies vs. kostenpflichtiges Erstgespräch: Was ist der Unterschied?
Ein häufiges Missverständnis: Viele Geschäftsführer erwarten, dass das erste Treffen mit einem Steuerberater grundsätzlich kostenfrei ist. Tatsächlich hängt dies vom Umfang und Charakter des Gesprächs ab. Entscheidend ist, ob bereits eine steuerliche Beratungsleistung erbracht wird oder ob es sich um ein reines Kennenlerngespräch handelt.
Kostenfreies Kennenlerngespräch
- Dauer: 15–30 Minuten
- Inhalt: Vorstellung der Kanzlei, allgemeine Leistungsübersicht, erste Einschätzung des Mandats
- Keine konkrete Rechtsberatung, keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen
- Ziel: Vertrauensaufbau, Prüfung der “Chemie” zwischen Mandant und Berater
Kostenpflichtiges Beratungsgespräch
- Dauer: ab 60 Minuten
- Inhalt: Analyse der steuerlichen Situation, konkrete Empfehlungen (z. B. zur Rechtsform, Gewinnausschüttung, Gestaltung von Verträgen)
- Ausarbeitung von Handlungsoptionen, ggf. erste schriftliche Notizen oder Checklisten
- Abrechnung nach § 24 StBVV (Zeitgebühr) oder pauschal vereinbart
Achtung
Wenn Sie im Erstgespräch konkrete Fragen zu Ihrem Jahresabschluss, zur Steueroptimierung oder zu laufenden Betriebsprüfungen stellen, erbringt der Steuerberater eine Beratungsleistung. Diese ist vergütungspflichtig – auch wenn sie nicht explizit als “Beratung” angekündigt wurde. Klären Sie vorher, ob das Gespräch kostenfrei ist.
Wer direkt mit einer klaren Leistungsanfrage startet – etwa “Ich benötige einen Jahresabschluss für meine GmbH” –, kann auf Plattformen wie OnlineBilanz.de sofort ein verbindliches Festpreis-Angebot erhalten, ohne mehrstufige Gespräche oder intransparente Gebührenabrechnung.
Welche Themen können im Erstgespräch geklärt werden?
Das Erstgespräch dient in erster Linie dazu, den Beratungsbedarf zu ermitteln und die Zusammenarbeit zu skizzieren. Je nach Kanzlei und Vorbereitungsgrad des Mandanten können folgende Themen besprochen werden:
Organisatorische Fragen
- Umfang der gewünschten Leistungen (Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss, Steuererklärungen)
- Ablauf der digitalen oder analogen Zusammenarbeit (z. B. DATEV Unternehmen online)
- Preismodell: Abrechnung nach StBVV oder Festpreise
- Verfügbarkeit, Ansprechpartner, Kommunikationswege
Fachliche Themen (kostenpflichtig)
- Bewertung der aktuellen Buchhaltung und Mängel
- Rechtsformwahl oder Umwandlung (z. B. von UG in GmbH)
- Steueroptimierung, Gestaltungsempfehlungen
- Fristeneinhaltung (z. B. Offenlegung nach § 325 HGB, Feststellung nach § 42a GmbHG)
Für Geschäftsführer von GmbH und UG sind besonders die Feststellungs- und Offenlegungsfristen relevant: Der Jahresabschluss muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) bzw. 11 Monaten (Kleinstkapitalgesellschaften) nach Bilanzstichtag festgestellt und nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500–25.000 Euro).
„Im Erstgespräch erkennen wir oft, dass Geschäftsführer zwar wissen, dass sie einen Jahresabschluss benötigen, aber unsicher sind, welche Fristen gelten und welche Unterlagen erforderlich sind. Unsere Koordination durch Servet Gündogan und das Steuerberater-Team sorgt dafür, dass alle Fristen eingehalten werden – vom ersten Upload bis zur Offenlegung.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wie bereite ich mich optimal auf das Erstgespräch vor?
Eine gute Vorbereitung spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten – vor allem, wenn das Erstgespräch nach Zeitgebühr abgerechnet wird. Geschäftsführer sollten folgende Unterlagen und Informationen bereithalten:
-
Handelsregisterauszug (aktuell, nicht älter als 3 Monate)
-
Gesellschaftsvertrag / Satzung der GmbH oder UG
-
Letzte Steuerbescheide (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
-
Aktueller Kontoauszug: BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) oder Gewinn-und-Verlust-Rechnung
-
Vorjahres-Jahresabschluss (falls vorhanden)
-
Offene Fragen oder Problembereiche (z. B. Mahnungen vom Finanzamt, fehlende Buchhaltung, Offenlegungsversäumnisse)
-
Liste der gewünschten Leistungen (Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss, Beratung)
Wenn Sie diese Unterlagen digital vorliegen haben, können Sie direkt mit einer Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz starten: Hochladen, automatische Prüfung, Festpreis-Angebot – ohne langwieriges Erstgespräch. Das spart Zeit und gibt Ihnen sofortige Preissicherheit.
Typische Fragen, die Sie stellen sollten
- Wie wird abgerechnet: nach StBVV-Tabelle oder Festpreis?
- Welche Leistungen sind im Grundpreis enthalten, welche kosten extra?
- Wie ist die digitale Zusammenarbeit organisiert (DATEV, Cloud, Schnittstellen)?
- Wer ist mein fester Ansprechpartner?
- Wie werden Fristen überwacht (z. B. Feststellung, Offenlegung, Steuererklärungen)?
- Gibt es Erfahrung mit meiner Branche oder Unternehmensgröße?
Tipp
Notieren Sie sich Ihre Fragen vorab schriftlich. Das strukturiert das Gespräch und verhindert, dass wichtige Punkte vergessen werden – besonders bei kostenpflichtigen Beratungsgesprächen, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden.
Festpreis vs. StBVV-Abrechnung: Welches Modell ist für GmbH-Geschäftsführer sinnvoll?
Steuerberater haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, ihre Leistungen abzurechnen: nach der StBVV-Tabelle (§§ 33 ff. StBVV) oder durch schriftliche Honorarvereinbarung (§ 4 StBVV). Beide Modelle haben Vor- und Nachteile – insbesondere für GmbH-Geschäftsführer, die Planungssicherheit benötigen.
Abrechnung nach StBVV
- Vorteil: Gesetzlich verankert, transparent nachvollziehbar (Tabellen öffentlich einsehbar)
- Nachteil: Gebührenrahmen (z. B. 10/10 bis 40/10) lässt Spielraum – oft erst nachträglich bekannt, wie hoch die Gebühr ausfällt
- Risiko: Bei komplexen Jahresabschlüssen kann der Steuerberater die höchste Gebührenstufe ansetzen – ohne dass dies vorher klar kommuniziert wurde
Festpreis-Modell (Honorarvereinbarung)
- Vorteil: Volle Kostentransparenz, keine Überraschungen bei der Rechnung
- Vorteil: Planungssicherheit für Budgetierung und Liquidität
- Nachteil: Erfordert präzise Leistungsbeschreibung – Zusatzleistungen können Nachberechnungen auslösen
- Eignung: Ideal für wiederkehrende Leistungen wie Jahresabschluss, Buchhaltung, Lohnabrechnung
499,95 €
Festpreis GmbH-Jahresabschluss (inkl. MwSt.) bei OnlineBilanz
10–40/10
Gebührenrahmen § 36 StBVV (variabel)
60–140 €/h
Zeitgebühr § 24 StBVV (Beratung)
Für GmbH-Geschäftsführer, die jährlich einen Jahresabschluss benötigen und keine Überraschungen bei der Abrechnung wünschen, ist ein Festpreis-Modell deutlich vorteilhafter. OnlineBilanz bietet genau das: 499,95 Euro inkl. MwSt. für den Jahresabschluss einer GmbH, erstellt und geprüft durch zugelassene Steuerberater, digital koordiniert durch Servet Gündogan und das Team in Stuttgart.
„Mandanten schätzen die Planbarkeit. Statt nachträglich eine Rechnung mit variablem Gebührenrahmen zu erhalten, wissen sie von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet. Das schafft Vertrauen und ermöglicht eine professionelle Budgetplanung – gerade für kleinere GmbHs und UGs mit begrenztem Verwaltungsbudget.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Typische Kostenfallen beim Steuerberater und wie Sie diese vermeiden
Viele Geschäftsführer erleben bei der ersten Zusammenarbeit mit einem Steuerberater unangenehme Überraschungen – nicht weil der Steuerberater unseriös arbeitet, sondern weil Missverständnisse bei der Leistungsabgrenzung und Abrechnung entstehen. Folgende Kostenfallen treten besonders häufig auf:
1. Unklare Leistungsabgrenzung
Ein klassisches Beispiel: Der Geschäftsführer beauftragt “den Jahresabschluss”. Der Steuerberater erstellt Bilanz und GuV, rechnet jedoch die Offenlegung beim Unternehmensregister separat ab – weil diese nicht automatisch im Grundhonorar enthalten ist. Ergebnis: zusätzliche 150–300 Euro Kosten, die nicht eingeplant waren.
2. Nachträgliche Korrekturen und Rückfragen
Wenn die Buchhaltung unvollständig oder fehlerhaft ist, muss der Steuerberater nacharbeiten. Jede zusätzliche Stunde wird nach § 24 StBVV abgerechnet (60–140 Euro/h). Bei 5 Stunden Mehraufwand können so schnell 500–700 Euro netto zusätzlich anfallen.
3. Beratung ohne vorherige Preisabsprache
“Ich habe nur kurz eine Frage gestellt” – viele Mandanten unterschätzen, dass auch telefonische oder E-Mail-Beratung vergütungspflichtig ist, sobald sie über allgemeine Auskünfte hinausgeht. Ein 30-minütiges Telefonat kann mit 50–80 Euro netto zu Buche schlagen.
Vorsicht
Lassen Sie sich vor Beginn jeder Zusatzleistung (z. B. Sonderauswertungen, Beratungsgespräche, Korrekturen) ein schriftliches Angebot geben oder klären Sie, ob die Leistung im Grundhonorar enthalten ist. Das vermeidet Streit und schafft Transparenz.
4. Versteckte Nebenkosten
- Portokosten, Fahrtkosten (bei klassischen Kanzleien mit persönlichem Besuch)
- DATEV-Gebühren, Software-Lizenzen (werden oft weitergegeben)
- Auslagen für amtliche Gebühren (z. B. Handelsregisterauszüge, Offenlegungsgebühren beim Unternehmensregister)
Bei digitalen Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz sind solche Nebenkosten in der Regel im Festpreis enthalten – inklusive Offenlegung, digitaler Kommunikation und Nutzung der Plattform. Sie zahlen einmal 499,95 Euro inkl. MwSt. und erhalten den vollständigen Jahresabschluss, rechtsverbindlich geprüft und unterzeichnet durch zugelassene Steuerberater.
Wann lohnt sich ein klassischer Steuerberater, wann eine digitale Plattform?
Die Wahl zwischen einer klassischen Steuerberaterkanzlei und einer digitalen Steuerberater-Plattform hängt von mehreren Faktoren ab: Komplexität des Mandats, Wunsch nach persönlichem Kontakt, Budget und Digitalisierungsgrad Ihres Unternehmens.
Klassische Kanzlei
- Komplexe Konzernstrukturen, internationale Verflechtungen
- Laufende Betriebsprüfungen, Rechtsstreitigkeiten
- Persönliche, langfristige Mandatsbeziehung mit regelmäßigem Vor-Ort-Kontakt
- Individuelle Gestaltungsberatung (z. B. Nachfolgeplanung, Umstrukturierungen)
Digitale Plattform (z. B. OnlineBilanz)
- Standard-GmbH, UG mit klarer Struktur
- Jahresabschluss, Buchhaltung, Steuererklärungen ohne Sonderfälle
- Transparente Festpreise, Planungssicherheit
- Digitale Kommunikation, schnelle Abwicklung, keine Wartezeiten
Hybrid-Modell
- Digitale Plattform für wiederkehrende Standardleistungen (Jahresabschluss, Buchhaltung)
- Klassische Kanzlei für Sonderberatung (z. B. Umwandlungen, Betriebsprüfungen)
- Kostenkontrolle: Festpreis für Routine, Zeithonorar nur bei Bedarf
Für die große Mehrheit der GmbH- und UG-Geschäftsführer – insbesondere kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB – ist eine digitale Steuerberater-Plattform die wirtschaftlichere und transparentere Lösung. Sie erhalten dieselbe rechtliche Sicherheit (Unterschrift durch zugelassene Steuerberater), aber mit klaren Festpreisen, digitaler Effizienz und ohne Wartezeiten.
„Viele unserer Mandanten hatten zuvor schlechte Erfahrungen mit intransparenten Abrechnungen oder monatelangen Wartezeiten auf den Jahresabschluss. Bei OnlineBilanz koordiniert Servet Gündogan die gesamte Abwicklung – von der Dokumentenprüfung bis zur Offenlegung. Unsere Steuerberater erstellen den Abschluss fachlich korrekt, rechtsverbindlich und pünktlich. Das ist Steuerberater-Qualität, digital organisiert.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Checkliste: Was muss im Erstgespräch unbedingt geklärt werden?
Um Missverständnisse und spätere Kostenfallen zu vermeiden, sollten Sie im Erstgespräch – ob persönlich, telefonisch oder digital – folgende Punkte verbindlich klären:
-
Leistungsumfang: Welche Leistungen sind genau enthalten? (z. B. Jahresabschluss inkl. Anhang, E-Bilanz, Offenlegung?)
-
Preismodell: Abrechnung nach StBVV oder Festpreis? Falls StBVV: Welcher Gebührensatz wird angesetzt?
-
Zusatzkosten: Welche Nebenkosten können anfallen? (Porto, DATEV, Fahrtkosten, Auslagen)
-
Fristen: Wird die Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) und Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) eingehalten? Gibt es ein Fristenmanagement?
-
Ansprechpartner: Wer ist mein fester Ansprechpartner? Wie erfolgt die Kommunikation?
-
Haftung: Wer unterzeichnet den Jahresabschluss? (Wichtig: Nur zugelassene Steuerberater dürfen unterschreiben.)
-
Digitale Tools: Welche Software wird genutzt? Gibt es Schnittstellen zu meiner Buchhaltungssoftware?
-
Erstgespräch selbst: Ist dieses Gespräch kostenfrei oder wird es abgerechnet? Falls ja: Wie?
Praxis-Tipp
Lassen Sie sich die Antworten zu Leistungsumfang, Preis und Fristen schriftlich bestätigen – per E-Mail oder im Mandatsvertrag. Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet spätere Diskussionen über “Was war vereinbart?”. Bei OnlineBilanz erhalten Sie automatisch ein schriftliches Festpreis-Angebot, bevor Sie beauftragen.
Geschäftsführer, die keine Zeit für langwierige Erstgespräche haben oder bereits wissen, dass sie einen Jahresabschluss benötigen, können direkt auf OnlineBilanz.de starten: Dokumente hochladen, automatische Prüfung, verbindliches Festpreis-Angebot (499,95 Euro inkl. MwSt. für GmbH), Beauftragung, Abschluss durch zugelassene Steuerberater, Offenlegung beim Unternehmensregister – alles digital, transparent und fristgerecht.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich das Erstgespräch beim Steuerberater von der Steuer absetzen?
Ja, die Kosten für ein Erstgespräch können grundsätzlich als Betriebsausgaben (bei Gewerbetreibenden und GmbHs) oder als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben (bei Angestellten) steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit Leistungsbeschreibung und Nachweis der Zahlung.
Darf ein Steuerberater ein Erstgespräch ablehnen?
Ja, Steuerberater unterliegen keinem Kontrahierungszwang. Sie können Mandate ablehnen, etwa bei Interessenkonflikten, fehlender Kapazität oder wenn der Mandant nicht zur Kanzlei-Ausrichtung passt. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
Was passiert, wenn ich nach dem Erstgespräch keinen Auftrag erteile?
Wenn das Erstgespräch als kostenfreies Kennenlernen vereinbart war, entstehen keine weiteren Verpflichtungen. War es kostenpflichtig, erhalten Sie eine Rechnung nach § 33 StBVV. Ein Mandatsvertrag kommt erst durch ausdrückliche Beauftragung zustande – Sie sind nicht verpflichtet, den Steuerberater zu beauftragen.
Wie lange dauert ein typisches Erstgespräch beim Steuerberater?
Ein unverbindliches Kennenlerngespräch dauert meist 15 bis 30 Minuten. Wird bereits konkrete steuerliche Beratung gewünscht, kann das Erstgespräch 45 bis 90 Minuten in Anspruch nehmen. Die Dauer sollte vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um Kosten transparent zu halten.
Kann das Erstgespräch auch online per Video stattfinden?
Ja, viele Steuerberater und digitale Plattformen bieten Erstgespräche per Videokonferenz an. Rechtlich ist dies zulässig, solange die Datenschutz-Anforderungen (z. B. DSGVO-konforme Tools) eingehalten werden. Gerade für GmbH-Geschäftsführer mit wenig Zeit ist ein Online-Erstgespräch oft die praktischere Lösung.
Was unterscheidet ein Erstgespräch von einer ersten Beratung?
Ein Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung, ob eine Zusammenarbeit passt – oft kostenfrei. Eine erste Beratung umfasst hingegen bereits konkrete steuerliche oder rechtliche Auskunft und wird nach StBVV abgerechnet. Die Abgrenzung sollte vorab schriftlich oder mündlich klargestellt werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Handelsgesetzbuch (HGB). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


