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Datum

Lesedauer

10–16 Minuten

OnlineBilanzBlogGewerbe Jahresabschluss

Gewerbe Jahresabschluss 2026: Praxisleitfaden für Unternehmer

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Gewerbe Jahresabschluss dokumentiert die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres. Er zeigt Vermögen, Schulden und Erfolg nach §§ 242 ff. HGB und bildet die Grundlage für steuerliche Pflichten und strategische Entscheidungen. Die zunehmende Digitalisierung macht den elektronischen Jahresabschluss für viele Unternehmen zur effizienten Alternative bei der Erstellung und Übermittlung. Dieser Leitfaden erklärt Bestandteile, Pflichten und Fristen für 2026.

SG
Servet Gündogan

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Gewerbe Jahresabschluss ist eine strukturierte Darstellung der wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres. Er umfasst mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242 HGB. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich Anhang und ggf. Lagebericht erstellen und den Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen.

Was ist ein Gewerbe Jahresabschluss?

Der Gewerbe Jahresabschluss ist eine strukturierte Zusammenfassung aller finanziellen Aktivitäten eines Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres. Er zeigt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag – in der Regel dem 31.12.2025 für das Geschäftsjahr 2025.

Rechtlich ist der Jahresabschluss in den §§ 242 ff. HGB geregelt. Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Der Jahresabschluss dokumentiert das Vermögen, die Schulden und das Eigenkapital sowie den wirtschaftlichen Erfolg (Gewinn oder Verlust) des Geschäftsjahres.

Hinweis

Der Jahresabschluss ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet Unternehmern wichtige Einblicke in Rentabilität, Liquidität und finanzielle Stabilität. Er bildet die Grundlage für steuerliche Berechnungen und strategische Entscheidungen.

Abgrenzung zu anderen Gewinnermittlungsarten

Nicht alle Gewerbetreibenden erstellen einen Jahresabschluss. Kleingewerbetreibende und Freiberufler ermitteln ihren Gewinn häufig durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Buchführungspflichtige Kaufleute nach § 238 HGB müssen dagegen einen vollständigen Jahresabschluss erstellen.

Die Buchführungspflicht entsteht bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte: Umsatzerlöse über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren (§ 241a HGB). Kapitalgesellschaften sind unabhängig von diesen Grenzen immer buchführungspflichtig.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens ab. Grundsätzlich sind alle Kaufleute nach § 238 HGB zur Buchführung und damit zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.

Kapitalgesellschaften

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) besteht unabhängig von Umsatz und Gewinn immer die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach §§ 264 ff. HGB. Dies umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen.

Personengesellschaften und Einzelunternehmen

Personengesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute sind buchführungspflichtig, wenn sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten. Sie müssen einen Jahresabschluss erstellen, aber in der Regel nicht offenlegen. Kleingewerbetreibende unterhalb der Schwellenwerte können die EÜR nutzen.

Rechtsform Jahresabschluss-Pflicht Offenlegungspflicht
GmbH, UG, AG Ja, immer nach §§ 264 ff. HGB Ja, beim Unternehmensregister
OHG, KG Bei Überschreiten § 241a HGB Nein, außer Kapital-KG
Einzelkaufmann Bei Überschreiten § 241a HGB Nein
Kleingewerbe Nein, EÜR ausreichend Nein

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Inhalt und Umfang des Jahresabschlusses richtet sich nach der Rechtsform und Größenklasse des Unternehmens. Für Kapitalgesellschaften gelten die strengsten Anforderungen nach § 264 HGB.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden sowie das Eigenkapital (Passiva) des Unternehmens zum Bilanzstichtag gegenüber. Sie zeigt die finanzielle Struktur und Stabilität. Die Gliederung erfolgt nach dem Kontoform-Schema des § 266 HGB.

Aktivseite

  • Anlagevermögen (§ 266 Abs. 2 A HGB)
  • Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B HGB)
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite

  • Eigenkapital (§ 266 Abs. 3 A HGB)
  • Rückstellungen (§ 266 Abs. 3 B HGB)
  • Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C HGB)

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV zeigt den Erfolg des Unternehmens während des Geschäftsjahres. Sie stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber und ermittelt den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Kapitalgesellschaften können zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren wählen.

Das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gliedert Aufwendungen nach Aufwandsarten (z.B. Materialaufwand, Personalaufwand). Das Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) ordnet Aufwendungen den Umsatzerlösen zu und ist besonders für international tätige Unternehmen relevant.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt die Angaben in Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten sowie weitere Informationen nach § 284 HGB. Für kleine Kapitalgesellschaften gelten Erleichterungen nach § 288 HGB.

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen. Dieser beschreibt Geschäftsverlauf, Lage und voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens. Er enthält auch Angaben zu Risiken, Forschung und Entwicklung sowie zur Unternehmenssteuerung.

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB
  • Ggf. Ergebnisverwendungsbeschluss

Gewinnermittlung im Jahresabschluss

Der Gewinn im Jahresabschluss wird durch den Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Dabei wird das Eigenkapital am Ende des Geschäftsjahres mit dem Eigenkapital am Anfang des Geschäftsjahres verglichen. Die Differenz – bereinigt um Entnahmen und Einlagen – ergibt den Gewinn oder Verlust.

Die Gewinnermittlung erfolgt dabei auf zwei Ebenen: Die GuV zeigt den laufenden Periodenerfolg durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen. Die Bilanz zeigt die Vermögensentwicklung durch den Eigenkapitalvergleich. Beide Methoden müssen zum selben Ergebnis führen.

Abgrenzung zur steuerlichen Gewinnermittlung

Der handelsrechtliche Jahresabschluss nach HGB dient primär der Information von Gesellschaftern, Gläubigern und der Öffentlichkeit. Der steuerliche Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Besteuerung und folgt den Vorschriften der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes.

Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschriften (z.B. bei Rückstellungen oder Abschreibungen) kann der handelsrechtliche Gewinn vom steuerlichen Gewinn abweichen. Das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG) besagt, dass die handelsrechtliche Bilanz Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung ist.

Hinweis

In der Praxis erstellen viele Unternehmen eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz. Die Unterschiede werden in einer Überleitungsrechnung dokumentiert. Dies ermöglicht sowohl eine handelsrechtlich korrekte Darstellung als auch eine steueroptimale Gewinnermittlung.

Gewinnverwendung bei Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften entscheiden die Gesellschafter über die Verwendung des Jahresergebnisses. Nach § 268 Abs. 1 HGB kann der Jahresüberschuss in Gewinnrücklagen eingestellt, vorgetragen oder ausgeschüttet werden. Diese Entscheidung wird im Ergebnisverwendungsbeschluss dokumentiert.

Größenklassen und Erleichterungen

Das HGB unterscheidet in § 267 HGB zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Berichtspflichten und der Offenlegung. Die Einordnung erfolgt nach drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Entsprechendes gilt für die Einordnung als mittelgroße oder große Gesellschaft.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von umfangreichen Erleichterungen. Nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB dürfen sie eine verkürzte Bilanz aufstellen. Der Anhang kann nach § 288 HGB verkürzt werden. Ein Lagebericht ist nicht erforderlich (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Bei der Offenlegung müssen kleine Kapitalgesellschaften nur Bilanz und Anhang einreichen – die GuV kann entfallen (§ 326 Abs. 1 HGB). Zudem dürfen sie Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer) von weiteren Vereinfachungen Gebrauch machen.

„Viele kleine GmbHs nutzen die Erleichterungen nicht optimal. Durch verkürzte Darstellung in Bilanz und Anhang lässt sich der Erstellungsaufwand erheblich reduzieren – ohne die rechtlichen Anforderungen zu verletzen. Eine sorgfältige Prüfung der Größenklasse lohnt sich daher immer.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen für Erstellung und Offenlegung

Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung. Die Nichteinhaltung kann zu Ordnungsgeldern führen.

Aufstellungsfrist

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB müssen gesetzliche Vertreter den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres aufstellen. Für den Jahresabschluss 2025 bedeutet dies: Aufstellung bis spätestens 31. März 2026. Diese Frist kann bei besonderen Umständen verlängert werden.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Die Gesellschafterversammlung muss den Jahresabschluss nach § 42a GmbHG innerhalb bestimmter Fristen feststellen. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine Frist von 11 Monaten, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate nach Schluss des Geschäftsjahres.

31.03.2026

Aufstellung Jahresabschluss 2025

31.08.2026

Feststellung (mittel/groß)

30.11.2026

Feststellung (klein)

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für den Jahresabschluss 2025 endet die Frist am 31. Dezember 2026.

Achtung

Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Um die Frist sicher einzuhalten, empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung. Viele Unternehmen beginnen bereits im ersten Quartal 2026 mit der Erstellung des Jahresabschlusses, um ausreichend Zeit für Prüfung und Feststellung zu haben.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB elektronisch beim Unternehmensregister offenlegen. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – eine direkte Einreichung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse. Kleine Kapitalgesellschaften müssen nach § 326 Abs. 1 HGB nur Bilanz und Anhang einreichen – die GuV kann entfallen. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen den vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht offenlegen.

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Bilanz (verkürzt möglich)
  • Anhang (verkürzt möglich)
  • GuV freiwillig

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  • Bilanz (vollständig)
  • GuV (vollständig)
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht

Große Kapitalgesellschaft

  • Bilanz (vollständig)
  • GuV (vollständig)
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht
  • Ggf. Prüfungsbericht

Technischer Ablauf der Offenlegung

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters. Die Dokumente müssen im strukturierten Format (XBRL) oder als PDF eingereicht werden. Nach Einreichung werden die Unterlagen geprüft und anschließend im Unternehmensregister veröffentlicht.

Für die elektronische Übermittlung wird eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein De-Mail-Zugang benötigt. Alternativ können Unternehmen auch spezialisierte Dienstleister wie OnlineBilanz.de mit der Offenlegung beauftragen.

Hinweis

OnlineBilanz.de erstellt nicht nur Ihren rechtssicheren Jahresabschluss nach HGB, sondern übernimmt auch die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister. So erfüllen Sie alle gesetzlichen Pflichten fristgerecht und vermeiden Ordnungsgelder.

Strategische Bedeutung für Unternehmer

Der Jahresabschluss ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er bietet Unternehmern wertvolle Einblicke in die wirtschaftliche Entwicklung und bildet die Grundlage für strategische Entscheidungen. Eine sorgfältige Analyse der Jahresabschlussdaten ermöglicht fundierte Planung und Steuerung.

Rentabilitätsanalyse

Die GuV zeigt, wie profitabel das Unternehmen arbeitet. Wichtige Kennzahlen sind die Umsatzrendite, die EBIT-Marge und die Eigenkapitalrendite. Sie geben Aufschluss darüber, wie effizient das Unternehmen seine Ressourcen einsetzt und welche Bereiche Optimierungspotenzial bieten.

Liquiditäts- und Finanzierungsanalyse

Die Bilanz informiert über die Finanzierungsstruktur und Zahlungsfähigkeit. Die Eigenkapitalquote zeigt die finanzielle Stabilität. Der Verschuldungsgrad gibt Auskunft über die Abhängigkeit von Fremdkapital. Der Working Capital-Indikator zeigt, ob ausreichend kurzfristige Liquidität vorhanden ist.

Vergleich mit Vorjahren und Branchenbenchmarks

Besonders aufschlussreich ist der Vergleich mehrerer Geschäftsjahre. Entwicklungen bei Umsatz, Kosten und Gewinn werden sichtbar. Der Vergleich mit Branchenkennzahlen zeigt, wie das eigene Unternehmen im Wettbewerbsumfeld positioniert ist.

„Ein professionell erstellter Jahresabschluss ist die Basis für alle wichtigen Unternehmensentscheidungen. Unternehmer sollten die Zahlen nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern aktiv für Planung, Controlling und Bankgespräche nutzen. Die Investition in einen sauberen Jahresabschluss zahlt sich mehrfach aus.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bedeutung für Kreditgespräche und Investoren

Banken und Investoren verlangen regelmäßig aktuelle Jahresabschlüsse. Ein professionell erstellter Abschluss erhöht die Bonität und erleichtert die Finanzierung. Transparente und nachvollziehbare Zahlen schaffen Vertrauen und verbessern die Verhandlungsposition.

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses unterlaufen Unternehmern und Steuerberatern immer wieder typische Fehler. Diese können zu rechtlichen Problemen, Ordnungsgeldern oder falschen Steuerberechnungen führen. Mit etwas Sorgfalt lassen sich die meisten Fehler vermeiden.

Fehlerhafte oder unvollständige Bilanzierung

Häufig werden Vermögensgegenstände oder Schulden vergessen oder falsch bewertet. Typische Fehler sind nicht erfasste Verbindlichkeiten, fehlende Rückstellungen oder falsche Abschreibungen. Eine vollständige Inventur und sorgfältige Abstimmung aller Konten ist daher unerlässlich.

Verstoß gegen GoB und HGB-Vorschriften

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und die HGB-Vorschriften geben klare Regeln vor. Verstöße gegen das Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1 HGB), das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) oder das Realisationsprinzip können zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen.

Fristversäumnisse

Die Nichteinhaltung der Feststellungs- oder Offenlegungsfristen ist einer der häufigsten Fehler. Das Bundesamt für Justiz leitet bei verspäteter Offenlegung automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Gebühren liegen zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

  • Vollständige Inventur aller Vermögensgegenstände und Schulden durchführen
  • Rückstellungen nach § 249 HGB vollständig und korrekt bilden
  • Abschreibungen nach § 253 HGB ordnungsgemäß berechnen
  • Größenklasse nach § 267 HGB korrekt ermitteln
  • Anhangangaben nach § 284 bzw. § 288 HGB vollständig erfassen
  • Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG einhalten
  • Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 durchführen

Achtung

Fehlerhafte Jahresabschlüsse können neben Ordnungsgeldern auch steuerliche Nachteile und zivilrechtliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer nach sich ziehen. Eine professionelle Erstellung und Prüfung durch erfahrene Experten ist daher dringend zu empfehlen.

Professionelle Unterstützung nutzen

Die Erstellung eines rechtssicheren Jahresabschlusses erfordert fundierte Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht. OnlineBilanz.de bietet Kapitalgesellschaften eine professionelle Komplettlösung: Von der Erstellung nach HGB über die Prüfung bis zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister.

So sparen Unternehmer Zeit, vermeiden kostspielige Fehler und erfüllen alle gesetzlichen Pflichten fristgerecht. Die Investition in professionelle Unterstützung zahlt sich durch Rechtssicherheit, steuerliche Optimierung und bessere Entscheidungsgrundlagen mehrfach aus.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und Bilanz?

Die Bilanz ist nur ein Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie zeigt Vermögen und Schulden zum Stichtag nach § 266 HGB. Der vollständige Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft umfasst zusätzlich die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB), den Anhang (§ 284 HGB) und bei mittelgroßen und großen Gesellschaften den Lagebericht (§ 289 HGB).

Wann muss der Jahresabschluss 2025 spätestens offengelegt werden?

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 Abs. 1 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für den Jahresabschluss 2025 (Stichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31. Dezember 2026. Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen?

Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften einen Lagebericht erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB (Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatz ≤ 12 Mio. €, ≤ 50 Arbeitnehmer) sind von der Lageberichtspflicht befreit.

Wo wird der Jahresabschluss offengelegt?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Eine direkte Einreichung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich. Die Übermittlung erfolgt elektronisch im XBRL-Format oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater