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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogFeststellung Jahresabschluss GmbH

Feststellung Jahresabschluss GmbH 2026: Frist & Gesellschafterbeschluss

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist eine zwingend vorgeschriebene Pflicht für jede GmbH nach § 42a GmbHG. Ohne wirksamen Gesellschafterbeschluss drohen erhebliche Rechtsfolgen bis hin zur Nichtigkeit der Gewinnverwendung. Für das Geschäftsjahr 2025 gelten klare Feststellungsfristen, die je nach Unternehmensgröße zwischen 8 und 11 Monaten nach Bilanzstichtag liegen.

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Kurzantwort

Der Jahresabschluss einer GmbH muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag durch Gesellschafterbeschluss festgestellt werden. Die Feststellung erfolgt in der Regel durch einfache Mehrheit der Gesellschafter und ist Voraussetzung für die rechtswirksame Gewinnverwendung sowie die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Was bedeutet Feststellung des Jahresabschlusses?

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist nach § 42a GmbHG der formale Akt, durch den die Gesellschafter den vom Geschäftsführer aufgestellten Jahresabschluss verbindlich genehmigen. Erst durch die Feststellung wird der Jahresabschluss rechtsverbindlich und die Grundlage für alle weiteren Schritte geschaffen.

Nach § 264 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss aufzustellen. Die Feststellung hingegen obliegt gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG den Gesellschaftern in der Gesellschafterversammlung.

Hinweis

Die Feststellung ist nicht dasselbe wie die Billigung oder Genehmigung. Bei der Feststellung entscheiden die Gesellschafter nach § 42a Abs. 2 GmbHG verbindlich über den Abschluss. Die Billigung (z.B. durch einen Aufsichtsrat) ist dagegen nur eine vorbereitende Zustimmung ohne konstitutive Wirkung.

Ohne wirksame Feststellung kann keine rechtssichere Gewinnverwendung erfolgen, keine ordnungsgemäße Offenlegung beim Unternehmensregister vorgenommen werden und keine steuerliche Anerkennung des Abschlusses gewährleistet werden.

§ 42a GmbHG

Gesetzliche Grundlage

8-11 Monate

Feststellungsfrist

Gesellschafter

Zuständiges Organ

Fristen nach Größenklasse für das Geschäftsjahr 2025

Die Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses richtet sich nach § 42a Abs. 2 GmbHG und hängt von der Größenklasse der GmbH nach § 267 HGB ab. Eine detaillierte Übersicht der Fristen für die Feststellung des Jahresabschlusses zeigt die konkreten Termine für einen Bilanzstichtag 31.12.2025:

Größenklasse Feststellungsfrist Spätester Termin 2026 Rechtsgrundlage
Kleine GmbH 11 Monate 30.11.2026 § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG
Mittelgroße GmbH 8 Monate 31.08.2026 § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG
Große GmbH 8 Monate 31.08.2026 § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Einordnung in die Größenklassen erfolgt nach den Schwellenwerten des § 267 HGB. Eine GmbH gilt als klein, wenn zwei der drei folgenden Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden:

  • Bilanzsumme: 6.000.000 Euro
  • Umsatzerlöse: 12.000.000 Euro
  • Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt: 50

Mittelgroße Gesellschaften überschreiten die Kleingrenze, bleiben aber unter den Großgrenzen (20 Mio. EUR Bilanzsumme, 40 Mio. EUR Umsatz, 250 Arbeitnehmer). Große Gesellschaften überschreiten mindestens zwei dieser drei Großgrenzen.

Achtung

Die Feststellungsfrist ist eine gesetzliche Höchstfrist. Eine Verlängerung durch Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss ist nicht möglich. Verspätete Feststellungen können zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen.

Anforderungen an den Gesellschafterbeschluss

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch förmlichen Beschluss der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung. Nach § 42a Abs. 2 GmbHG ist hierfür grundsätzlich die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.

Formelle Anforderungen

  • Ordnungsgemäße Einladung aller Gesellschafter mit angemessener Frist
  • Angabe der Tagesordnung mit dem Punkt ‘Feststellung des Jahresabschlusses’
  • Beifügung oder Zugänglichmachung des Jahresabschlusses
  • Protokollierung des Beschlusses mit Datum, Ort, Teilnehmern und Abstimmungsergebnis
  • Unterschrift des Protokollführers und ggf. des Versammlungsleiters

Beschlussmehrheit

Gesetzliche Regelung

Nach § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG i.V.m. § 47 Abs. 1 GmbHG genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder volle Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt.

Satzungsregelungen

Der Gesellschaftsvertrag kann erhöhte Mehrheitserfordernisse vorsehen (z.B. 75% oder Einstimmigkeit). Solche Klauseln sind wirksam und müssen bei der Beschlussfassung beachtet werden.

Der Beschluss muss inhaltlich eindeutig sein und den festzustellenden Jahresabschluss konkret bezeichnen (Geschäftsjahr, Bilanz, GuV, Anhang). Bei prüfungspflichtigen GmbHen sollte auch der Bestätigungsvermerk vorliegen.

„In der Praxis werden Feststellungsbeschlüsse häufig zusammen mit der Gewinnverwendung gefasst. Wichtig ist, dass beide Beschlüsse formal getrennt werden, da unterschiedliche Stimmrechtsausschlüsse gelten können – etwa bei Gewinnausschüttungen an einzelne Gesellschafter.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ablauf der Feststellung in der Praxis

Die Feststellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der von der Aufstellung durch den Geschäftsführer bis zur Protokollierung des Gesellschafterbeschlusses reicht. Jeder Schritt ist rechtlich relevant und sollte dokumentiert werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Aufstellung durch Geschäftsführer: Nach § 264 Abs. 1 HGB erstellt der Geschäftsführer den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang). Bei prüfungspflichtigen GmbHen Beauftragung des Abschlussprüfers.
  2. Prüfung (bei Prüfungspflicht): Der Abschlussprüfer prüft nach §§ 316 ff. HGB und erteilt einen Bestätigungsvermerk. Prüfungspflichtig sind mittelgroße und große GmbHen nach § 267 HGB.
  3. Vorlage an Gesellschafter: Der Geschäftsführer legt den Jahresabschluss (und ggf. Prüfbericht) den Gesellschaftern vor. Die Unterlagen müssen rechtzeitig vor der Gesellschafterversammlung zugänglich sein.
  4. Einberufung Gesellschafterversammlung: Ordnungsgemäße Einladung nach § 51 GmbHG mit Tagesordnungspunkt ‘Feststellung des Jahresabschlusses’ und angemessener Frist (üblicherweise eine Woche).
  5. Beschlussfassung: In der Versammlung wird über die Feststellung abgestimmt. Erforderliche Mehrheit nach Gesetz oder Satzung. Protokollierung mit allen wesentlichen Details.
  6. Dokumentation: Das unterzeichnete Protokoll wird zu den Gesellschaftsunterlagen genommen. Der festgestellte Jahresabschluss ist für die Offenlegung vorzubereiten.

Hinweis

Bei Einpersonen-GmbHs kann der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer den Jahresabschluss im Wege des formlosen Feststellungsbeschlusses feststellen. Dennoch ist eine schriftliche Dokumentation dringend zu empfehlen, um Nachweise gegenüber Behörden und für die Offenlegung zu haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk und Prüfbericht nach § 321 HGB
  • Bei Lagebrichtspflicht: Lagebericht gemäß § 289 HGB
  • Gesellschafterliste zur Feststellung der Stimmrechte
  • Protokollvordruck oder Protokollbuch

Gewinnverwendung und Feststellung

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist streng zu trennen von der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung. Während § 42a GmbHG die Feststellung regelt, bestimmt § 29 GmbHG über die Verwendung des Jahresüberschusses.

Nach § 29 Abs. 1 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht nach Gesetz oder Satzung von der Verteilung ausgeschlossen ist.

Zeitliche Abfolge

1. Feststellung

Zunächst wird der Jahresabschluss durch Gesellschafterbeschluss nach § 42a GmbHG festgestellt. Dieser Beschluss macht den Abschluss verbindlich.

2. Gewinnverwendung

Anschließend (oder im selben Beschluss separat) wird über die Verwendung des Jahresergebnisses entschieden: Ausschüttung, Einstellung in Rücklagen, Vortrag auf neue Rechnung.

3. Auszahlung

Nach wirksamer Beschlussfassung über die Gewinnausschüttung entsteht der Auszahlungsanspruch der Gesellschafter nach § 29 GmbHG, der fällig gestellt werden kann.

Achtung

Wichtig: Eine Gewinnverwendung ohne vorherige oder gleichzeitige wirksame Feststellung ist nichtig. Ausschüttungen auf Basis eines nicht festgestellten Jahresabschlusses sind zivilrechtlich unwirksam und können zur Rückforderung nach § 31 GmbHG führen.

Gesellschafter sind bei Beschlüssen über ihre eigene Gewinnbeteiligung nach § 47 Abs. 4 GmbHG vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn dadurch die Gefahr einer sachwidrigen Einflussnahme besteht. Bei der Feststellung des Jahresabschlusses gilt dieser Ausschluss grundsätzlich nicht.

Rechtsfolgen bei verspäteter oder unterlassener Feststellung

Die Nichteinhaltung der Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG führt zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen. Auch wenn die Feststellung selbst keine unmittelbare Ordnungsgeldpflicht auslöst, sind die mittelbaren Folgen gravierend.

Unmittelbare Folgen

  • Keine wirksame Gewinnverwendung: Ohne Feststellung kann kein rechtswirksamer Gewinnverwendungsbeschluss gefasst werden. Ausschüttungen sind zivilrechtlich unwirksam.
  • Keine Offenlegung möglich: Nach § 325 HGB kann nur ein festgestellter Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Ohne Feststellung droht Verstoß gegen die Offenlegungspflicht.
  • Steuerliche Risiken: Das Finanzamt kann bei fehlender Feststellung die steuerliche Anerkennung versagen oder eigene Schätzungen vornehmen.
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer: Die Geschäftsführer müssen auf die Einhaltung der Fristen hinwirken. Bei Pflichtverletzung droht Schadensersatzhaftung nach § 43 GmbHG.

Ordnungsgeld bei Offenlegungsverstoß

Die verspätete Feststellung führt regelmäßig zur verspäteten Offenlegung. Nach § 335 HGB kann das Bundesamt für Justiz bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

500-25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

Geschäftsführer

Adressat des Ordnungsgelds

Da die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB 12 Monate beträgt und die Feststellungsfrist bei kleinen GmbHen 11 Monate, bleibt nur ein Monat Zeit für die Offenlegung nach Feststellung. Bei mittelgroßen/großen GmbHen (8 Monate Feststellungsfrist) bleiben 4 Monate.

„Die Feststellungsfrist wird in der Praxis häufig unterschätzt. Besonders kritisch wird es, wenn Gesellschafter zerstritten sind oder nicht erreichbar. Hier empfiehlt sich die frühzeitige Vorbereitung und notfalls die Durchführung einer Gesellschafterversammlung auf dem schriftlichen Wege nach § 48 Abs. 2 GmbHG.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Nachträgliche Feststellung

Eine nachträgliche Feststellung nach Fristablauf ist grundsätzlich möglich und besser als gar keine Feststellung. Allerdings bleiben die Rechtsfolgen der verspäteten Offenlegung bestehen, und es besteht bereits ein Verstoß gegen § 42a GmbHG, der intern zu Haftungsfragen führen kann.

Sonderfälle und Besonderheiten

Einpersonen-GmbH

Bei der Einpersonen-GmbH ist der alleinige Gesellschafter zur Feststellung berufen. Nach § 48 Abs. 3 GmbHG ist keine förmliche Gesellschafterversammlung erforderlich. Der Gesellschafter kann durch formlose schriftliche Erklärung den Jahresabschluss feststellen.

Hinweis

Auch bei formlosen Feststellungen sollte eine schriftliche Dokumentation erfolgen mit Datum, Bezeichnung des Geschäftsjahrs und eindeutiger Feststellungserklärung. Diese dient als Nachweis für Finanzamt, Offenlegung und im Rechtsverkehr.

Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer, stellt er als Geschäftsführer den Jahresabschluss auf und beschließt als Gesellschafter über dessen Feststellung. Diese Rollentrennung ist rechtlich zulässig, sollte aber dokumentarisch sauber getrennt werden.

Abweichender Bilanzstichtag

Bei GmbHen mit abweichendem Wirtschaftsjahr (z.B. 01.07.-30.06.) beginnt die Feststellungsfrist ab dem jeweiligen Bilanzstichtag. Die Fristen von 8 bzw. 11 Monaten gelten unverändert, nur der Startpunkt verschiebt sich.

Bilanzstichtag Kleine GmbH (11 Mon.) Mittelgroß/Groß (8 Mon.)
31.12.2025 30.11.2026 31.08.2026
30.06.2025 31.05.2026 28.02.2026
31.03.2025 28.02.2026 30.11.2025

Konzernabschluss

Für den Konzernabschluss gelten nach § 290 ff. HGB eigene Regelungen. Die Feststellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens, nicht durch Gesellschafterbeschluss. Die Feststellungsfrist beträgt nach § 290 Abs. 1 HGB in Verbindung mit den Größenklassen entsprechend 8 bzw. 11 Monate.

Änderung eines festgestellten Jahresabschlusses

Ein einmal festgestellter Jahresabschluss kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Ausnahmen gelten nur bei wesentlichen Fehlern, die zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des Feststellungsbeschlusses führen. In solchen Fällen muss ein neuer Feststellungsbeschluss gefasst werden.

Achtung

Eine nachträgliche Bilanzänderung nach Feststellung ist nur in engen Grenzen möglich. Bei Fehlern sollte geprüft werden, ob eine Bilanzberichtigung im Folgejahr nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB in Betracht kommt oder ob ausnahmsweise eine Aufhebung des Feststellungsbeschlusses erforderlich ist.

Praxistipps für die rechtzeitige Feststellung

Die fristgerechte Feststellung des Jahresabschlusses erfordert vorausschauende Planung und organisierte Abläufe. Mit den folgenden Praxistipps lassen sich Verzögerungen und rechtliche Risiken vermeiden.

  • Jahresabschluss frühzeitig aufstellen (idealerweise innerhalb von 3-4 Monaten nach Bilanzstichtag)
  • Bei Prüfungspflicht Abschlussprüfer rechtzeitig beauftragen und Prüfungstermine koordinieren
  • Festen Termin für die Feststellungs-Gesellschafterversammlung einplanen (mind. 2 Monate vor Fristablauf)
  • Jahresabschluss rechtzeitig vor der Versammlung an alle Gesellschafter versenden (mind. 1-2 Wochen Vorlauf)
  • Protokoll unmittelbar nach der Versammlung erstellen und von allen Beteiligten unterzeichnen lassen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister direkt nach Feststellung vorbereiten und einreichen

Zeitplan für Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Meilenstein Kleine GmbH Mittelgroße/Große GmbH
Aufstellung Jahresabschluss bis 31.03.2026 bis 28.02.2026
Abschlussprüfung (falls pflicht) bis 30.04.2026 bis 31.03.2026
Feststellung durch Gesellschafter bis 30.11.2026 bis 31.08.2026
Offenlegung Unternehmensregister bis 31.12.2026 bis 31.12.2026

Digitale Unterstützung

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Dokumentation und Aufbewahrung

Nach § 257 HGB sind die Jahresabschlüsse sowie die Feststellungsbeschlüsse 10 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch oder die Bilanz vorgenommen wurde.

  • Festgestellter Jahresabschluss mit allen Unterschriften
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung
  • Einladungen zur Gesellschafterversammlung mit Nachweisen der Zustellung
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk und Prüfbericht
  • Nachweis über die Offenlegung beim Unternehmensregister

„Die häufigsten Fehler in der Praxis sind verspätete Aufstellung durch den Geschäftsführer und unklare Protokollierung der Feststellungsbeschlüsse. Mit einem festen Jahresabschluss-Kalender und standardisierten Vorlagen lassen sich 90% aller Probleme vermeiden. Starten Sie direkt nach Jahresende mit der Buchhaltungsklärung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 einer kleinen GmbH festgestellt werden?

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss eine kleine GmbH den Jahresabschluss bis spätestens 30.11.2026 durch Gesellschafterbeschluss feststellen. Die Frist beträgt nach § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG 11 Monate nach dem Abschlussstichtag. Eine Verlängerung dieser gesetzlichen Frist ist nicht möglich.

Was passiert, wenn der Jahresabschluss nicht fristgerecht festgestellt wird?

Ohne fristgerechte Feststellung kann keine wirksame Gewinnverwendung erfolgen und keine ordnungsgemäße Offenlegung beim Unternehmensregister vorgenommen werden. Dies führt zum Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB, der mit einem Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB sanktioniert werden kann. Zudem entstehen steuerliche Risiken und Haftungsrisiken für den Geschäftsführer.

Welche Mehrheit ist für die Feststellung des Jahresabschlusses erforderlich?

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG in Verbindung mit § 47 Abs. 1 GmbHG genügt grundsätzlich die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch höhere Mehrheitserfordernisse (z.B. 75% oder Einstimmigkeit) vorsehen, die dann zu beachten sind. Bei einer Einpersonen-GmbH entscheidet der alleinige Gesellschafter ohne förmliche Versammlung.

Kann eine Gewinnausschüttung vor Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen?

Nein, eine Gewinnausschüttung ohne vorherige oder gleichzeitige wirksame Feststellung des Jahresabschlusses ist zivilrechtlich nichtig. Die Feststellung nach § 42a GmbHG ist zwingende Voraussetzung für einen wirksamen Gewinnverwendungsbeschluss nach § 29 GmbHG. Vorabausschüttungen ohne Feststellung können nach § 31 GmbHG zurückgefordert werden und stellen eine unzulässige Einlagenrückgewähr dar.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss GmbH, Offenlegung Unternehmensregister, Jahresabschluss-Fristen, Bilanz erstellen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater