Jahresabschluss aufstellen. Für jeden Jahrgang, den Sie noch brauchen.
Ob der aktuelle Jahrgang 2025 noch in Arbeit ist oder ein alter Jahrgang seit Jahren offen liegt — wir stellen Ihren Jahresabschluss HGB-konform auf, übermitteln die E-Bilanz ans Finanzamt (§ 5b EStG) und veröffentlichen im Bundesanzeiger (§ 325 HGB). Ein Festpreis. Eine Frist. Erledigt.
Wählen Sie Ihren Jahrgang.
Kein Schätzen. Paragraph für Paragraph.
Jeder Jahresabschluss, den wir aufstellen, folgt den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften — dokumentiert, nachvollziehbar, finanzamtssicher. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen auf einen Blick:
Aufstellungspflicht
Jeder Kaufmann (§ 242) und jede Kapitalgesellschaft (§ 264) ist verpflichtet, einen Jahresabschluss aus Bilanz, GuV und Anhang aufzustellen.
E-Bilanz-Pflicht
Bilanz und GuV müssen elektronisch per XBRL ans Finanzamt übermittelt werden. Wir übernehmen das komplett via DATEV.
Offenlegung
Kapitalgesellschaften müssen innerhalb von 12 Monaten im Bundesanzeiger offenlegen. Größenklasse bestimmt den Umfang.
Ordnungsgeld bei Verspätung
Das Bundesamt für Justiz verhängt automatisch Ordnungsgeld ab 2.500 €, wenn nicht rechtzeitig offengelegt wird. Mehrfach möglich.
Festpreis-Angebot. Heute noch.
Sie wissen nicht genau, welcher Jahrgang bei Ihnen offen ist? Wir prüfen kostenfrei, welche Abschlüsse fehlen, welche Fristen greifen und erstellen ein Festpreis-Angebot für alle offenen Jahrgänge gemeinsam.

