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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Bank

Bilanz Bank 2026: Rechtsgrundlagen & Prüfung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanz einer Bank folgt besonderen Vorschriften, die über die allgemeinen Regeln des HGB hinausgehen. Kreditinstitute unterliegen speziellen Gliederungs-, Bewertungs- und Offenlegungspflichten nach der RechKredV und den Vorgaben der BaFin. Dabei spielen insbesondere die Abschreibungen in der Bilanz eine zentrale Rolle bei der korrekten Bewertung von Vermögensgegenständen. Wer sich allgemein über die Möglichkeiten informieren möchte, wie man Bilanzen eines Unternehmens einsehen kann, findet dazu entsprechende Informationen. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, die Besonderheiten bei der Bewertung und Prüfung sowie die steuerlichen Anforderungen an Bankbilanzen im Jahr 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Die Bilanz einer Bank unterliegt speziellen Vorschriften nach § 340 ff. HGB sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV). Im Gegensatz zur klassischen Handelsbilanz gelten besondere Gliederungsvorschriften, spezielle Bewertungsregeln für Finanzinstrumente und strenge Prüfungs- und Offenlegungspflichten. Banken müssen ihre Jahresabschlüsse stets prüfen lassen und beim Unternehmensregister offenlegen.

Was ist die Bilanz einer Bank?

Die Bilanz einer Bank unterscheidet sich grundlegend von der Bilanz eines Industrieunternehmens. Während produzierende Betriebe materielle Güter herstellen und vertreiben, ist die Kernaktivität einer Bank die Transformation von Fristigkeit, Losgrößen und Risiken im Finanzgeschäft. Die Bilanz einer Bank bildet diese spezifische Geschäftstätigkeit ab: Auf der Aktivseite stehen vor allem Forderungen (Kredite, Wertpapiere), auf der Passivseite Verbindlichkeiten (Kundeneinlagen, Refinanzierungen). Rechtlich unterliegen Kreditinstitute besonderen Vorschriften nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) ergänzend zu den allgemeinen Vorschriften des HGB.

Besondere Struktur der Bankbilanz

Die RechKredV schreibt ein besonderes Gliederungsschema für Kreditinstitute vor, das sich erheblich vom Regelschema nach § 266 HGB unterscheidet. Wichtige Aktivposten sind Barreserven, Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden, Wertpapiere und Anteile an verbundenen Unternehmen. Passivisch dominieren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, verbriefte Verbindlichkeiten sowie Eigenkapital und Rückstellungen. Dieses Formblatt spiegelt die spezifische Liquiditätssteuerung und das Zinsänderungsrisiko wider, die für Banken geschäftsprägend sind.

Praxis-Hinweis

Auch wenn Ihr Unternehmen keine Bank ist: Bei der Bilanzanalyse von Geschäftspartnern, die Kreditinstitute sind, sollten Sie die besonderen Bilanzstrukturen kennen. Forderungen an Kunden zeigen das Kreditrisiko, während Eigenkapitalquoten und Risikovorsorge Hinweise auf die Stabilität geben.

Aktivseite (Mittelverwendung)

  • Barreserve (Bargeld, Guthaben bei Zentralbanken)
  • Forderungen an Kreditinstitute
  • Forderungen an Kunden (Kredite)
  • Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
  • Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
  • Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Passivseite (Mittelherkunft)

  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Einlagen)
  • Verbriefte Verbindlichkeiten (z. B. Bankschuldverschreibungen)
  • Rückstellungen (insb. für Kreditrisiken)
  • Nachrangige Verbindlichkeiten
  • Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen)

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Bankbilanz?

Kreditinstitute unterliegen einem mehrschichtigen Regelungsrahmen: Das Handelsgesetzbuch (HGB) bildet die allgemeine Grundlage für die Rechnungslegung, wird aber durch die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) spezifiziert. Darüber hinaus sind bankenaufsichtliche Vorschriften aus dem Kreditwesengesetz (KWG) sowie europäische Verordnungen (CRR – Capital Requirements Regulation) zu beachten. Diese Regelungen zielen darauf ab, die besonderen Risiken des Bankgeschäfts – insbesondere Liquiditäts-, Zins- und Ausfallrisiken – abzubilden und Mindestkapitalanforderungen durchzusetzen.

Überblick über die wichtigsten Normen

Rechtsquelle Regelungsbereich Relevanz für Bilanz
§§ 238 ff. HGB Allgemeine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht Grundsätzliche Pflicht zur Aufstellung
§§ 264 ff. HGB Besondere Vorschriften für Kapitalgesellschaften Offenlegung, Prüfung, Lagebericht
RechKredV Gliederung Bilanz und GuV für Kreditinstitute Spezielles Formblatt, Bewertungsregeln
§ 26 KWG Jahresabschlussprüfung durch Abschlussprüfer Erweiterte Prüfungspflichten
CRR (EU-Verordnung) Eigenmittelanforderungen und Verschuldungsquote Mindestkapitalquoten (Tier 1, Tier 2)
§ 340 ff. HGB Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute Bewertungseinheiten, Risikovorsorge

Besonders relevant sind die §§ 340 ff. HGB, die Sonderregelungen für Kreditinstitute enthalten: § 340e HGB erlaubt die Bildung von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken, § 340f HGB regelt Bewertungseinheiten zur Abbildung von Hedging-Strategien. Die RechKredV konkretisiert Gliederung und Anhangangaben und wird regelmäßig an europäische Standards angepasst.

„Die Komplexität der Bankbilanzierung erfordert spezialisierte Fachkenntnisse. Mandanten, die Beteiligungen an Kreditinstituten halten oder deren Geschäftsmodell bankennahe Elemente aufweist, sollten sich frühzeitig mit ihrem Steuerberater abstimmen, um steuerliche und handelsrechtliche Fallstricke zu vermeiden.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie werden Aktiva und Passiva in der Bankbilanz bewertet?

Die Bewertung in der Bankbilanz folgt grundsätzlich den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB, wird aber durch bankspezifische Sonderregeln ergänzt. Auf der Aktivseite sind Forderungen an Kreditinstitute und Kunden mit dem Nennwert anzusetzen, abzüglich individueller und pauschalierter Wertberichtigungen für Ausfallrisiken (§ 340f HGB). Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten zu bewerten, bei dauerhafter Wertminderung ist außerplanmäßig abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Wertpapiere des Umlaufvermögens unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB).

Besonderheiten bei der Risikovorsorge

Banken müssen für zu erwartende Kreditausfälle Risikovorsorge treffen. Dies erfolgt durch Einzelwertberichtigungen bei konkreten Ausfallrisiken (notleidende Kredite, insolvenzgefährdete Schuldner) sowie durch Pauschalwertberichtigungen für latente Risiken im Gesamtportfolio. Nach § 340f HGB dürfen Banken zudem Vorsorgereserven nach § 340g HGB bilden, um allgemeine Bankrisiken abzudecken – eine Sonderform der Rückstellung, die steuerlich unter bestimmten Bedingungen abzugsfähig ist. Ergänzend können Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, um Sicherungsbeziehungen (z. B. Zinsswaps zur Absicherung von Festzinskrediten) bilanziell abzubilden.

  • Forderungen: Nennwert abzüglich Einzel- und Pauschalwertberichtigungen (§ 340f HGB)
  • Wertpapiere AV: Anschaffungskosten, bei dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige Abschreibung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB)
  • Wertpapiere UV: Strenges Niederstwertprinzip, d. h. niedrigerer Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag (§ 253 Abs. 4 HGB)
  • Verbindlichkeiten: Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)
  • Rückstellungen: Nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendiger Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), insbesondere für Prozess- und Kreditrisiken
  • Vorsorgereserven: Nach § 340g HGB für allgemeine Bankrisiken (steuerlich unter Bedingungen abzugsfähig)

Achtung

Bei der Bewertung von Kreditforderungen ist die Einstufung als notleidend (Non-Performing Loan) entscheidend. Die EBA (European Banking Authority) hat hierzu detaillierte Leitlinien erlassen. Unzureichende Wertberichtigungen können zu Prüfungsbeanstandungen und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen.

Welche Prüfungs- und Offenlegungspflichten bestehen für Bankbilanzen?

Kreditinstitute unterliegen erweiterten Prüfungs- und Offenlegungspflichten. Nach § 26 KWG muss der Jahresabschluss durch einen vereidigten Abschlussprüfer geprüft werden, unabhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB. Die Prüfung umfasst nicht nur die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, sondern auch die Einhaltung der bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften (insbesondere Eigenmittelausstattung, Liquiditätsanforderungen, Großkreditgrenzen). Der Prüfungsbericht nach § 26 KWG ist detaillierter als bei regulären Kapitalgesellschaften und muss der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) vorgelegt werden.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Kreditinstitute müssen gemäß § 325 HGB innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag den geprüften Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bestätigungsvermerk und – bei Konzernstrukturen – den Konzernabschluss elektronisch einreichen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Geschäftsjahres, für ein Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) läuft die Offenlegungsfrist somit bis zum 31.12.2026.

  • Jahresabschluss durch vereidigten Abschlussprüfer prüfen lassen (§ 26 KWG)
  • Prüfungsbericht an BaFin übermitteln (§ 26 Abs. 1 Satz 2 KWG)
  • Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafterversammlung innerhalb von acht Monaten nach Bilanzstichtag (§ 42a GmbHG für mittelgroße/große Institute, sofern GmbH)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)
  • Veröffentlichung des Lageberichts, Bestätigungsvermerks und ggf. Konzernabschlusses
  • Bei Verstoß: Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro)

„Die Koordination zwischen Abschlussprüfung, Feststellung und Offenlegung ist bei Kreditinstituten besonders zeitkritisch. Wir empfehlen, frühzeitig den Zeitplan mit dem Abschlussprüfer abzustimmen und die Unterlagen für die Offenlegung digital vorzubereiten, um Ordnungsgeldverfahren zu vermeiden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie unterscheidet sich die Bankbilanz von der Handelsbilanz?

Während die Handelsbilanz eines Industrie- oder Handelsunternehmens vorrangig materielle Vermögensgegenstände (Sachanlagen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und entsprechende Verbindlichkeiten abbildet, dominiert in der Bankbilanz das Finanzanlagevermögen. Die Aktivseite wird geprägt von Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Kunden, Wertpapieren und Beteiligungen. Auf der Passivseite stehen vor allem Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Einlagen) und anderen Kreditinstituten. Diese Struktur spiegelt das Geschäftsmodell wider: Banken transformieren kurzfristige Einlagen in langfristige Kredite (Fristentransformation) und übernehmen dabei Zins- und Liquiditätsrisiken.

Strukturelle Unterschiede auf einen Blick

Handelsbilanz (Industrie/Handel)

  • Sachanlagen (Maschinen, Gebäude)
  • Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigerzeugnisse)
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Eigenkapital und Rückstellungen (insb. Pensionen, Steuern)

Bankbilanz

  • Barreserve und Guthaben bei Zentralbanken
  • Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
  • Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden (Einlagen)
  • Vorsorgereserven nach § 340g HGB

Zentrale Unterschiede

  • Gliederung nach RechKredV statt § 266 HGB
  • Fristentransformation und Zinsänderungsrisiko im Fokus
  • Erweiterte Prüfung nach § 26 KWG
  • Besondere Bewertungsregeln (§§ 340 ff. HGB)
  • Aufsichtsrechtliche Eigenmittelanforderungen (CRR)

Ein weiterer zentraler Unterschied liegt in der Gewinn- und Verlustrechnung: Während Handelsunternehmen das Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren nach § 275 HGB anwenden, nutzen Banken ein spezielles Gliederungsschema nach RechKredV. Hier werden Zinserträge und Zinsaufwendungen als wichtigste Ertragsquellen ausgewiesen, ergänzt um Provisionserträge, Handelsergebnis und Bewertungsergebnis aus Wertpapieren. Das Betriebsergebnis einer Bank setzt sich somit völlig anders zusammen als das eines produzierenden Unternehmens.

Praxis-Tipp

Bei der Bilanzanalyse von Banken sollten Sie besonders auf die Netto-Zinsmarge (Differenz zwischen Zinsertrag und Zinsaufwand), die Eigenkapitalquote und die Höhe der Risikovorsorge achten. Diese Kennzahlen geben Aufschluss über Ertragskraft, Stabilität und Risikostruktur des Instituts.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für die Bankbilanz?

Steuerlich gelten für Kreditinstitute dieselben Grundprinzipien wie für andere Kapitalgesellschaften: Die Handelsbilanz bildet die Grundlage für die Steuerbilanz (Maßgeblichkeitsprinzip nach § 5 Abs. 1 EStG). Allerdings führen bankspezifische Bewertungs- und Bilanzierungsregeln zu besonderen steuerlichen Fragestellungen. So sind die nach § 340g HGB gebildeten Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken steuerlich nur unter engen Voraussetzungen abzugsfähig. Die steuerliche Anerkennung von Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen ist ebenfalls streng reglementiert und erfordert eine nachvollziehbare Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit.

Maßgeblichkeit und steuerliche Anpassungen

In der Praxis ergeben sich häufig Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz: Während handelsrechtlich großzügigere Bewertungswahlrechte bestehen (z. B. bei der Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB oder der Dotierung von Vorsorgereserven), verlangt das Steuerrecht strengere Nachweise und schränkt Wahlrechte ein. Wichtige steuerliche Anpassungen betreffen insbesondere die außerbilanzielle Hinzurechnung nicht abzugsfähiger Vorsorgereserven, die Korrektur von Wertberichtigungen, die steuerlich nicht anerkannt werden, sowie die Behandlung von Zinsabgrenzungen und Disagien. Zudem unterliegen Banken besonderen Regelungen bei der Gewerbesteuer, insbesondere bei der Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen und der Kürzung des Gewerbeertrags.

  • Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG): Handelsbilanz ist Ausgangspunkt der Steuerbilanz
  • Vorsorgereserven (§ 340g HGB): Steuerlich oft außerbilanziell hinzuzurechnen, da Rückstellungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 EStG nicht erfüllt
  • Wertberichtigungen: Steuerliche Anerkennung nur bei konkreter Einzelfallprüfung oder anerkannten Pauschalierungsmethoden
  • Gewerbesteuer: Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 GewStG (Grundstücke), Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen nach § 8 Nr. 1 GewStG
  • Zinsschranke (§ 4h EStG): Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen bei hoher Fremdkapitalquote – für Banken wegen Geschäftsmodell oft relevant
  • Verlustverrechnung: Möglichkeiten und Grenzen nach § 10d EStG, insbesondere bei Umstrukturierungen und Beteiligungsänderungen (§ 8c KStG)

„Die steuerliche Beratung von Kreditinstituten erfordert spezialisiertes Know-how. Insbesondere die Abstimmung zwischen handelsrechtlicher Risikovorsorge und steuerlicher Anerkennung ist komplex. Wir empfehlen, bereits bei der Aufstellung der Handelsbilanz steuerliche Konsequenzen zu antizipieren, um Nachforderungen zu vermeiden.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für Mandate, die Beteiligungen an Banken halten oder selbst Finanzdienstleistungen erbringen, bietet OnlineBilanz spezialisierte Steuerberater mit Erfahrung in der Bankenbesteuerung. Die digitale Plattform ermöglicht eine transparente Zusammenarbeit mit Festpreisen – ohne lange Wartezeiten und mit direktem Zugriff auf alle relevanten Unterlagen.

Welche Kennzahlen sind für die Analyse der Bankbilanz zentral?

Die Analyse einer Bankbilanz erfordert spezifische Kennzahlen, die die besonderen Risiken und Ertragsstrukturen des Bankgeschäfts abbilden. Während bei Industrieunternehmen Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Liquiditätsgrade und Umschlagshäufigkeiten im Vordergrund stehen, konzentriert sich die Bankanalyse auf Kapitaladäquanz, Liquiditätspuffer, Kreditqualität, Rentabilität und Fristentransformation. Regulatorisch vorgeschrieben sind insbesondere Kennzahlen zur Eigenmittelausstattung nach der CRR (Capital Requirements Regulation), die sicherstellen sollen, dass Banken über ausreichende Puffer zur Abfederung von Verlusten verfügen.

Wichtige Kennzahlen im Überblick

Kennzahl Berechnung / Definition Bedeutung
Eigenkapitalquote (Tier 1 Ratio) Tier 1 Kapital / Risikogewichtete Aktiva (RWA) Misst Fähigkeit, Verluste aus Eigenkapital aufzufangen; regulatorisch mind. 6 % (CRR)
Gesamtkapitalquote (Total Capital Ratio) (Tier 1 + Tier 2 Kapital) / RWA Gesamte Kapitalausstattung inkl. nachrangiger Verbindlichkeiten; mind. 8 % (CRR)
Leverage Ratio Tier 1 Kapital / Gesamtexposure (nicht risikogewichtet) Ungewichtete Verschuldungsquote; mind. 3 % seit 2021
Loan-to-Deposit Ratio Forderungen an Kunden / Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Zeigt Refinanzierungsstruktur; Werte > 100 % bedeuten externe Refinanzierung nötig
Netto-Zinsmarge (Zinserträge – Zinsaufwendungen) / durchschnittl. Bilanzsumme Profitabilität des Zinsgeschäfts, zentrale Ertragskennzahl
NPL-Quote Notleidende Kredite (Non-Performing Loans) / Gesamtkredite Qualität des Kreditportfolios; hohe Quote deutet auf Ausfallrisiken hin
Cost-Income-Ratio Verwaltungsaufwendungen / (Zins- + Provisionsüberschuss) Effizienz der Bank; niedrige Werte bedeuten bessere Kostenstruktur
Liquidity Coverage Ratio (LCR) Hochliquide Aktiva / Netto-Liquiditätsabflüsse (30 Tage) Kurzfristige Liquidität; regulatorisch mind. 100 % (CRR)

Für Geschäftsführer und Buchhalter, die mit Banken als Geschäftspartner oder Finanzierungsquellen arbeiten, ist es wichtig, diese Kennzahlen interpretieren zu können. Eine hohe NPL-Quote oder eine niedrige Eigenkapitalquote können Hinweise auf Risiken sein, die die Kreditvergabe oder die Stabilität der Geschäftsbeziehung beeinträchtigen. Umgekehrt deutet eine solide Tier 1 Ratio und eine gute Cost-Income-Ratio auf ein profitabel und stabil operierendes Institut hin.

≥ 6 %

Mindest Tier 1 Ratio (CRR)

≥ 100 %

Mindest LCR (Liquidität)

≥ 3 %

Mindest Leverage Ratio

Praxis-Hinweis

Die Offenlegungsberichte (Pillar 3) von Banken enthalten detaillierte Informationen zu Eigenkapital, Risikostruktur und Liquidität. Diese sind öffentlich zugänglich und bieten wertvolle Einblicke für die Bonitätsbeurteilung im Rahmen Ihrer eigenen Finanzplanung.

Wie beeinflusst die Digitalisierung die Erstellung und Prüfung der Bankbilanz?

Die Digitalisierung verändert die Rechnungslegung von Kreditinstituten grundlegend. Moderne Banken setzen auf durchgängige IT-Systeme, die sämtliche Geschäftsvorfälle automatisiert erfassen, bewerten und in die Bilanz überführen. Dabei spielen Datenqualität, Schnittstellen zwischen Kernbankensystem und Buchhaltung sowie automatisierte Kontrollmechanismen eine zentrale Rolle. Seit der Einführung der Pflicht zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister (DiRUG, seit 01.08.2022) müssen Jahresabschlüsse zudem im strukturierten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als PDF/A eingereicht werden, was zusätzliche Anforderungen an die IT-Infrastruktur stellt.

Vorteile und Herausforderungen der Digitalisierung

Vorteile

  • Automatisierte Verbuchung und Bewertung (z. B. Marktwerte von Wertpapieren in Echtzeit)
  • Integrierte Risikoüberwachung und Frühwarnsysteme für notleidende Kredite
  • Effiziente Erstellung von Anhang, Lagebericht und regulatorischen Meldungen (z. B. FINREP, COREP)
  • Digitale Schnittstellen zu Abschlussprüfern und Aufsichtsbehörden (BaFin)
  • Transparente Nachvollziehbarkeit und Revisionssicherheit durch digitale Audit Trails

Herausforderungen

  • Komplexität der IT-Systeme und hohe Anfangsinvestitionen
  • Datenschutz und IT-Sicherheit (z. B. bei Cloud-Lösungen)
  • Notwendigkeit kontinuierlicher Updates wegen neuer Rechnungslegungsstandards und regulatorischer Anforderungen
  • Schulungsbedarf für Mitarbeiter in Buchhaltung und Controlling
  • Abhängigkeit von Softwareanbietern und Schnittstellenkompatibilität

Für kleine und mittelgroße Banken, die nicht über die Ressourcen großer Institute verfügen, kann die Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern sinnvoll sein, die über moderne digitale Plattformen arbeiten. OnlineBilanz bietet Kreditinstituten und Finanzdienstleistern digitale Steuerberater-Leistungen zu transparenten Festpreisen. Jahresabschlüsse werden in enger Abstimmung erstellt, geprüft und fristgerecht beim Unternehmensregister offengelegt – ohne Wartezeiten und mit durchgängiger digitaler Dokumentation.

„Die Digitalisierung der Bankbilanzierung ist kein reines IT-Projekt, sondern erfordert enge Zusammenarbeit zwischen Fachabteilungen, IT und externen Beratern. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, Prozesse zu standardisieren und Schnittstellen effizient zu gestalten – für eine schnellere, sicherere und kostengünstigere Abschlusserstellung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Die Einführung neuer Software zur Bankbilanzierung muss von einer sorgfältigen Verfahrensdokumentation nach GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) begleitet werden. Fehlt diese, drohen im Rahmen von Betriebsprüfungen Schätzungen und Strafzuschläge.

Häufig gestellte Fragen

Müssen auch kleine Kreditinstitute eine Prüfung durchführen lassen?

Ja, für Kreditinstitute gilt unabhängig von ihrer Größe gemäß § 340k HGB eine generelle Prüfungspflicht. Anders als bei Handelsunternehmen können sich Banken nicht von der Abschlussprüfung befreien lassen, da die Finanzaufsicht und der Einlegerschutz dies erfordern.

Welche Rolle spielt die BaFin bei der Bankbilanz?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Sie kann zusätzliche Anforderungen an die Rechnungslegung stellen und erhält Zugang zu den geprüften Jahresabschlüssen. Die BaFin prüft insbesondere die Einhaltung der Eigenmittelvorschriften und Liquiditätsanforderungen.

Können Bankbilanzen nach IFRS erstellt werden?

Kapitalmarktorientierte Kreditinstitute sind nach § 315e HGB verpflichtet, einen Konzernabschluss nach IFRS zu erstellen. Für den Einzelabschluss gilt weiterhin das HGB in Verbindung mit der RechKredV. Große Kreditinstitute können jedoch zusätzlich freiwillig einen IFRS-Einzelabschluss zu Informationszwecken aufstellen.

Wie werden Kreditausfallrisiken in der Bankbilanz berücksichtigt?

Kreditinstitute müssen für drohende Kreditausfälle Risikovorsorge bilden. Dies erfolgt durch Einzelwertberichtigungen für konkret identifizierte Risiken sowie durch pauschale Wertberichtigungen für latente Risiken im Kreditportfolio. Seit IFRS 9 gilt im Konzernabschluss zudem ein Expected-Credit-Loss-Modell, das zukünftige Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigt.

Welche Fristen gelten für die Aufstellung der Bankbilanz?

Nach § 340a HGB in Verbindung mit § 264 HGB müssen Kreditinstitute den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres aufstellen. Große Kreditinstitute müssen ihn innerhalb von acht Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Die Prüfung muss vor der Offenlegung abgeschlossen sein.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung der Bankbilanz?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Da Kreditinstitute der Finanzaufsicht unterliegen, können zusätzlich aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die BaFin erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 340 ff. HGB – Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute, RechKredV – Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, § 325 HGB – Offenlegung, BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater