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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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9–14 Minuten
Gewerbesteuererklärung der GmbH: Pflichten, Berechnung und Fristen | OnlineBilanz

OnlineBilanz Blog Gewerbesteuererklärung

Gewerbesteuererklärung der GmbH: Pflichten, Berechnung und Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2025 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gewerbesteuer ist die dritte Ertragsteuer der GmbH — neben Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. Sie wird von der Gemeinde erhoben, folgt eigenen Berechnungsregeln und hat ein entscheidendes Merkmal, das viele überrascht: Durch gesetzliche Hinzurechnungen kann die steuerliche Basis erheblich über dem bilanziellen Gewinn liegen. Wer die Gewerbesteuer versteht, kann sie planbar machen.

SG
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3,5 %

Einheitliche Steuermesszahl für GmbHs (§ 11 Abs. 2 GewStG)

400 %

Typischer Hebesatz in Großstädten — variiert stark je Gemeinde

200.000 €

Freibetrag für Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG

1. Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Realsteuer — das bedeutet: Sie knüpft an das Objekt „Gewerbebetrieb” an, nicht an die Person des Unternehmers. Sie wird auf Basis des Gewerbeertrags berechnet, vom Finanzamt festgesetzt und von der Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen seine Betriebsstätte hat.

Während Körperschaft- und Einkommensteuer bundeseinheitliche Steuern sind, ist die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer — mit einem entscheidenden variablen Element: dem Hebesatz, den jede Gemeinde selbst festlegt. Das führt dazu, dass dieselbe GmbH in München erheblich mehr Gewerbesteuer zahlt als in einer kleinen brandenburgischen Gemeinde.

Gewerbesteuer ist Gemeindefinanzierung

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden — sie fließt vollständig in den kommunalen Haushalt. Das erklärt, warum Gemeinden im Wettbewerb um Unternehmen ihre Hebesätze strategisch einsetzen: Niedrige Hebesätze ziehen Unternehmen an; hohe Hebesätze maximieren Steuereinnahmen pro Unternehmen. Für die GmbH ist der Standort damit eine direkt messbare Steuervariable.

2. Wer ist gewerbesteuerpflichtig?

Nach § 2 GewStG ist jeder Gewerbebetrieb gewerbesteuerpflichtig. Für Kapitalgesellschaften gilt eine besondere Regel:

RechtsformGewerbesteuerpflichtFreibetrag
GmbH, UG, AGKraft Rechtsform — immer gewerblich (§ 2 Abs. 2 GewStG)Kein Freibetrag
EinzelunternehmenJa, bei gewerblicher Tätigkeit24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG)
Personengesellschaften (OHG, KG)Ja, bei gewerblicher Tätigkeit24.500 €
Freie Berufe (Arzt, Anwalt, StB)Grundsätzlich nicht gewerblichEntfällt — keine GewSt
Land- und ForstwirtschaftGrundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtigEntfällt

Für die GmbH gilt: Kein Freibetrag, keine Ausnahme — auch wenn die GmbH ausschließlich freiberufliche Tätigkeiten ausübt, bleibt sie wegen ihrer Rechtsform gewerblich und damit gewerbesteuerpflichtig. Das ist einer der wichtigsten Gründe, warum Einzelanwälte, Ärzte und Steuerberater häufig keine GmbH gründen: Die Rechtsform zieht Gewerbesteuerpflicht nach sich.

3. Berechnung: Gewerbeertrag, Steuermessbetrag und Hebesatz

Die Gewerbesteuerberechnung erfolgt in drei Schritten:

Gewerbesteuer-Berechnung — Schritt für Schritt Beispiel GmbH
Schritt 1: Gewerbeertrag ermitteln
Steuerlicher Gewinn (aus KSt-Erklärung)100.000 €
+ Hinzurechnungen § 8 GewStG (Zinsen 25 %)+8.500 €
− Kürzungen § 9 GewStG (Grundstücke 1,2 %)–3.600 €
Gewerbeertrag (gerundet auf volle 100 €)104.900 €
Schritt 2: Steuermessbetrag berechnen
Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %)3.672 €
Schritt 3: Gewerbesteuer mit Hebesatz
Hebesatz der Gemeinde (z. B. Stuttgart: 420 %)
Gewerbesteuer = 3.672 € × 4,2015.422 €

Vereinfachtes Beispiel. Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet. Hinzurechnungen gelten erst nach Abzug des 200.000-€-Freibetrags.

Die Steuermesszahl von 3,5 % ist für alle Kapitalgesellschaften einheitlich und bundesgesetzlich festgelegt. Das variable Element ist der Hebesatz der Gemeinde — er multipliziert den Steuermessbetrag und bestimmt die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung.

4. Hinzurechnungen nach § 8 GewStG: der unterschätzte Effekt

Eine der wichtigsten Besonderheiten der Gewerbesteuer: Der Gewerbeertrag wird nicht einfach aus dem steuerlichen Gewinn abgeleitet. Er wird durch Hinzurechnungen nach § 8 GewStG erhöht — und diese können erheblich sein, insbesondere bei fremdfinanzierten oder mietintensiven Unternehmen.

Der Grundgedanke: Die Gewerbesteuer soll den Ertrag des Gewerbebetriebs als solchen erfassen — nicht den Ertrag nach Finanzierungskosten. Zinsen, Mieten und Pachten, die den Gewinn gemindert haben, werden deshalb anteilig wieder hinzugerechnet.

HinzurechnungspostenAnteil§ GewStG
Entgelte für Schulden (Zinsen auf Darlehen)25 %§ 8 Nr. 1a
Renten und dauernde Lasten25 %§ 8 Nr. 1b
Gewinnanteile stiller Gesellschafter25 %§ 8 Nr. 1c
Miet-/Pachtzahlungen für bewegliche WG20 %§ 8 Nr. 1d
Miet-/Pachtzahlungen für unbewegliche WG50 %§ 8 Nr. 1e
Lizenzgebühren (Rechteüberlassungen)25 %§ 8 Nr. 1f

Freibetrag 200.000 €: Hinzurechnungen treffen erst größere Unternehmen hart

Alle Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG werden zusammengefasst und dann mit einem Freibetrag von 200.000 € verrechnet. Erst der darüber liegende Betrag wird prozentual hinzugerechnet. Für kleine GmbHs mit überschaubaren Finanzierungskosten und Mietaufwendungen unter 200.000 € gesamt hat das wenig Wirkung. Für kapitalintensive oder stark gemietete Unternehmen kann es den Gewerbeertrag erheblich über den steuerlichen Gewinn heben.

5. Kürzungen nach § 9 GewStG

Neben den Hinzurechnungen gibt es auch Kürzungen, die den Gewerbeertrag mindern. Die wichtigsten:

Grundstückskürzung (§ 9 Nr. 1 GewStG)

1,2 % des Einheitswerts der zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücke. Soll verhindern, dass Grundstückserträge doppelt besteuert werden (Grundsteuer + Gewerbesteuer). Bei eigengenutzten Betriebsgrundstücken regelmäßig relevant.

Dividendenkürzung (§ 9 Nr. 2a GewStG)

Gewinnanteile aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften (mindestens 15 % Beteiligung) werden gekürzt — ähnlich wie § 8b KStG für die Körperschaftsteuer. Verhindert Kaskadenbesteuerung von Dividenden in Konzernstrukturen.

6. Hebesätze: was verschiedene Gemeinden verlangen

Der Hebesatz ist die variable Komponente der Gewerbesteuer und das wichtigste standortpolitische Instrument der Gemeinden. Er muss mindestens 200 % betragen (§ 16 Abs. 4 GewStG) — nach oben gibt es keine gesetzliche Grenze.

Gewerbesteuer-Hebesätze — ausgewählte Städte 2024/2025
München
490 %
490 %
Frankfurt a. M.
460 %
460 %
Hamburg
470 %
470 %
Stuttgart
420 %
420 %
Berlin
410 %
410 %
Düsseldorf
440 %
440 %
Kleingemeinde Brandenburg
200 %
200 %

Angaben näherungsweise — Hebesätze können jährlich geändert werden. Aktuelle Werte bei der jeweiligen Gemeinde oder dem Finanzamt prüfen.

Bei einem Steuermessbetrag von 3.672 € (aus dem Beispiel oben) bedeutet der Hebesatz-Unterschied zwischen 200 % und 490 %: GewSt von 7.344 € vs. 17.993 € — eine Differenz von über 10.000 € jährlich bei gleicher GmbH, gleichem Gewinn, anderem Standort.

7. Formulare und Einreichung

Die Gewerbesteuererklärung wird elektronisch via ELSTER eingereicht — eine Papiereinreichung ist seit Jahren nicht mehr zulässig (§ 14a GewStG). Die Erklärung besteht aus:

FormularInhalt
GewSt 1 A (Hauptformular)Stammdaten, Gewerbeertrag, Steuermessbetrag — das Kernformular
Anlage 3aHinzurechnungen und Kürzungen — detaillierte Aufstellung nach § 8 und § 9 GewStG
Anlage EF (bei Personengesellschaften)Zerlegung des Steuermessbetrags bei mehreren Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden

Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten

Hat eine GmbH Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbetrag nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne auf die Gemeinden aufgeteilt (Zerlegung, §§ 28–34 GewStG). Jede Gemeinde wendet dann ihren eigenen Hebesatz auf ihren Anteil an. Das erhöht die Komplexität der Gewerbesteuererklärung erheblich.

8. Fristen und Vorauszahlungen

Die Abgabefristen für die Gewerbesteuererklärung sind identisch mit denen der Körperschaftsteuererklärung:

Abgabefristen

Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres
Mit Steuerberater: letzter Februartag des übernächsten Jahres
(§ 149 Abs. 2 AO i.V.m. § 14a GewStG)

Vorauszahlungen

Fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 21 GewStG) — andere Termine als die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Basis: letzte Gewerbesteuer-Festsetzung.

Achtung: andere Vorauszahlungstermine als bei der Körperschaftsteuer

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen (15. Februar/Mai/August/November) weichen von den Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen (10. März/Juni/September/Dezember) ab. Beide müssen separat überwacht werden. Verwechslungen oder verpasste Termine führen zu Säumniszuschlägen auf den jeweiligen Steuertyp.

9. Gewerbesteuer als Betriebsausgabe — der Sonderfall seit 2008

Vor 2008 war die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig — sie minderte also die eigene Bemessungsgrundlage. Das führte zu einer komplizierten zirkulären Berechnung. Seit 2008 ist das nicht mehr so:

Nach § 4 Abs. 5b EStG ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie wird zwar weiterhin handelsrechtlich als Aufwand verbucht und mindert den handelsrechtlichen Gewinn — für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens (Körperschaftsteuer) und des Gewerbeertrags (Gewerbesteuer) selbst wird sie aber wieder hinzugerechnet.

„Dass die Gewerbesteuer nicht mehr abzugsfähig ist, klingt wie ein Detail — aber es hat erhebliche Auswirkungen. Bei einer GmbH mit 14 % Gewerbesteuerbelastung und 15,825 % Körperschaftsteuer ergibt sich eine kombinierte Steuerquote von ca. 30 %, ohne dass die Gewerbesteuer die KSt-Basis mindert. Das ist eine der häufigen Quellen für Überraschungen bei der Jahresabschluss-Besprechung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter & Leiter Kundensupport bei OnlineBilanz · Stuttgart

10. Häufige Fragen zur Gewerbesteuererklärung

Wer ist gewerbesteuerpflichtig?

Alle Gewerbebetriebe (§ 2 GewStG). GmbHs sind kraft ihrer Rechtsform immer gewerblich — ohne Ausnahme, ohne Freibetrag. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €. Freie Berufe sind grundsätzlich nicht gewerblich.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Steuerlicher Gewinn + Hinzurechnungen § 8 − Kürzungen § 9 = Gewerbeertrag. Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl) = Steuermessbetrag. Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer.

Was sind Hinzurechnungen und was bewirken sie?

Hinzurechnungen nach § 8 GewStG erhöhen den Gewerbeertrag über den steuerlichen Gewinn hinaus: 25 % der Zinsen, 20 % der Mieten für bewegliche WG, 50 % für unbewegliche WG, 25 % der Lizenzgebühren. Freibetrag 200.000 € vor Anwendung der Prozentsätze.

Ist Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig?

Nein — seit 2008 nach § 4 Abs. 5b EStG nicht mehr. Sie wird handelsrechtlich als Aufwand verbucht, für KSt und GewSt aber wieder hinzugerechnet.

Bis wann muss die Gewerbesteuererklärung abgegeben werden?

Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater: letzter Februartag des übernächsten Jahres. Bei OnlineBilanz gilt die verlängerte Steuerberaterfrist automatisch.

Wann sind Gewerbesteuer-Vorauszahlungen fällig?

Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 21 GewStG) — andere Termine als die KSt-Vorauszahlungen (10. März/Juni/Sep/Dez). Beide Termine müssen separat überwacht werden.

11. Fazit: Gewerbesteuer ist planbar — wenn man die Mechanik kennt

Die Gewerbesteuer ist keine unbeeinflussbare Schicksalssteuer. Hebesatz-Unterschiede bei der Standortwahl, Hinzurechnungseffekte bei der Finanzierungsstruktur, Kürzungsmöglichkeiten bei Immobilienbesitz — all das lässt sich vorausplanen und in die unternehmerische Entscheidung einbeziehen. Wer die Mechanik kennt, vermeidet Überraschungen und nutzt die gesetzlichen Spielräume.

Gewerbesteuer ist der Preis für die Gemeinde — aber welcher Preis, hängt vom Standort, der Finanzierungsstruktur und dem Jahresergebnis ab. Alle drei sind steuerbar.

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    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater