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Datum

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15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogDoppelte Buchführung erklärt

Doppelte Buchführung einfach erklärt 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die doppelte Buchführung erfasst jeden Geschäftsvorfall zweimal – auf zwei Konten – und bildet damit die Grundlage für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Wer buchführungspflichtig ist, muss nach § 238 HGB sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) alle Geschäftsvorfälle lückenlos, nachvollziehbar und zeitnah dokumentieren. Dieser Leitfaden erklärt kompakt das Grundprinzip von Soll und Haben, die Erstellung korrekter Buchungssätze sowie den Weg von der laufenden Buchung zum fertigen Jahresabschluss. Dabei spielt die Wahl des passenden Kontenrahmens für die GmbH eine zentrale Rolle für die systematische Kontierung aller Geschäftsvorfälle.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Die doppelte Buchführung erfasst jeden Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten – im Soll des einen und im Haben des anderen Kontos. Dadurch entsteht eine systematische Verbindung zwischen Bilanz (Bestandskonten) und Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgskonten). Buchführungspflichtig sind nach § 238 HGB alle Kaufleute, insbesondere Kapitalgesellschaften wie die GmbH, sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab bestimmten Umsatz- und Gewinnschwellen.

Was ist die doppelte Buchführung und wer muss sie anwenden?

Die doppelte Buchführung (auch Doppik genannt) ist ein kaufmännisches Buchführungssystem, bei dem jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten erfasst wird – einmal im Soll und einmal im Haben. Dieses Prinzip sorgt dafür, dass Vermögen und Kapital stets im Gleichgewicht bleiben und ermöglicht eine lückenlose Dokumentation aller betrieblichen Transaktionen.

Nach § 238 HGB sind alle Kaufleute zur Buchführung verpflichtet, die nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Konkret betrifft das insbesondere Kapitalgesellschaften wie die GmbH (§ 6 HGB), unabhängig von ihrer Größe. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen greift die Buchführungspflicht nach § 141 AO, sobald in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren ein Umsatz von mehr als 800.000 Euro oder ein Gewinn von über 80.000 Euro erzielt wird (Stand 2026).

Praxis-Hinweis

Die doppelte Buchführung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern liefert GmbH-Geschäftsführern auch einen wesentlich besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sie bildet die Grundlage für den Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Abgrenzung zur einfachen Buchführung (EÜR)

Im Gegensatz zur doppelten Buchführung erfasst die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG) nur die Zahlungsströme – Einnahmen und Ausgaben werden nach dem Zu- und Abflussprinzip gebucht. Es entsteht keine Bilanz, sondern lediglich eine Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, darf die EÜR nicht mehr anwenden.

Wie funktioniert das Grundprinzip: Soll und Haben?

Das Herzstück der doppelten Buchführung ist das Soll-Haben-Prinzip. Jedes Konto hat zwei Seiten: die linke Seite heißt Soll, die rechte Seite Haben. Diese Bezeichnungen haben nichts mit “sollen” oder “haben” im umgangssprachlichen Sinn zu tun – es handelt sich um historisch gewachsene Fachbegriffe.

Je nach Kontoart bedeutet eine Buchung im Soll oder Haben etwas Unterschiedliches:

Kontoart Buchung im Soll bedeutet Buchung im Haben bedeutet
Aktivkonto (Vermögen) Zugang / Erhöhung Abgang / Verringerung
Passivkonto (Kapital, Schulden) Abgang / Verringerung Zugang / Erhöhung
Aufwandskonto (GuV) Aufwand / Erhöhung Korrektur / Stornierung
Ertragskonto (GuV) Korrektur / Stornierung Ertrag / Erhöhung

Die zentrale Regel lautet: Jede Buchung erfolgt auf mindestens zwei Konten mit gleicher Summe – einmal im Soll, einmal im Haben. Dadurch bleibt die Bilanzgleichung (Aktiva = Passiva) stets im Gleichgewicht.

„Viele Geschäftsführer sind anfangs irritiert von den Begriffen Soll und Haben. Einfach gemerkt: Auf Aktivkonten mehrt das Soll das Vermögen, auf Passivkonten mehrt das Haben die Schulden oder das Eigenkapital. Einmal verstanden, wird die Logik klar.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie erstelle ich korrekte Buchungssätze?

Ein Buchungssatz ist die formalisierte Anweisung, wie ein Geschäftsvorfall auf den Konten erfasst wird. Er folgt dem Schema: Soll-Konto an Haben-Konto, Betrag. Das Wort “an” verbindet dabei das Soll- mit dem Haben-Konto.

Beispiel: Wareneinkauf auf Ziel

Ein GmbH kauft Waren im Wert von 10.000 Euro netto (zzgl. 1.900 Euro Umsatzsteuer) auf Rechnung. Der Buchungssatz lautet:

Buchungssatz

Wareneinkauf 10.000 € Soll: Wareneingang (SKR 03: Konto 3400) 10.000 € Soll: Vorsteuer (SKR 03: Konto 1576) 1.900 € Haben: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (SKR 03: Konto 1600) 11.900 €

Hier handelt es sich um einen zusammengesetzten Buchungssatz, da drei Konten beteiligt sind. Die Summe im Soll (10.000 + 1.900 = 11.900) entspricht der Summe im Haben (11.900). Das Gleichgewicht ist gewahrt.

Beispiel: Banküberweisung eines Kunden

Ein Kunde überweist 5.950 Euro (brutto) für eine erbrachte Leistung. Der Nettobetrag beträgt 5.000 Euro, die Umsatzsteuer 950 Euro.

Buchungssatz

Zahlungseingang Bank 5.950 € Soll: Bank (SKR 03: Konto 1200) 5.950 € Haben: Umsatzerlöse (SKR 03: Konto 8400) 5.000 € Haben: Umsatzsteuer (SKR 03: Konto 1776) 950 €

Auch hier ist die Soll-Seite (5.950) gleich der Haben-Seite (5.000 + 950). Die Bank (Aktivkonto) erhöht sich im Soll, die Erlöse (Ertragskonto) erhöhen sich im Haben.

  • Geschäftsvorfall analysieren: Welche Konten sind betroffen?
  • Kontoart bestimmen: Aktiv, Passiv, Aufwand oder Ertrag?
  • Soll- und Haben-Seite zuordnen nach den Buchungsregeln
  • Buchungssatz formulieren: Soll-Konto an Haben-Konto, Betrag
  • Kontrolle: Soll-Summe = Haben-Summe

Welche Kontenrahmen sind in der Praxis relevant?

Ein Kontenrahmen ist ein systematisches Verzeichnis aller Konten, die für die Buchführung zur Verfügung stehen. Er strukturiert Konten nach Kontenklassen und erleichtert die einheitliche Erfassung von Geschäftsvorfällen. In Deutschland werden vor allem die Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 des DATEV e.V. verwendet.

SKR 03: Gliederung nach Prozessen

Der SKR 03 ist der am weitesten verbreitete Kontenrahmen. Er gliedert die Konten nach betrieblichen Abläufen (Prozessgliederung):

  • Kontenklasse 0: Anlagevermögen
  • Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Forderungen, Bankkonten
  • Kontenklasse 2: Eigenkapital
  • Kontenklasse 3: Fremdkapital (Verbindlichkeiten, Rückstellungen)
  • Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge
  • Kontenklasse 5–7: Betriebliche Aufwendungen (Material, Personal, sonstige Kosten)
  • Kontenklasse 8: Weitere Erträge und Aufwendungen
  • Kontenklasse 9: Kosten- und Leistungsrechnung (optional)

SKR 04: Gliederung nach Abschlussübersicht

Der SKR 04 orientiert sich an der Bilanz- und GuV-Gliederung des § 266 und § 275 HGB. Die Kontenklassen folgen der Struktur des Jahresabschlusses:

  • Kontenklasse 0–1: Bilanzkonten (Aktiva und Passiva)
  • Kontenklasse 2–4: GuV-Konten (Aufwendungen und Erträge)
  • Kontenklasse 5–8: Weitere GuV-Konten
  • Kontenklasse 9: Kosten- und Leistungsrechnung (optional)

Beide Kontenrahmen führen zum gleichen Jahresabschluss – die Wahl ist eine Frage der Präferenz. SKR 03 ist in der Praxis deutlich häufiger anzutreffen, vor allem in kleinen und mittleren GmbHs. Wer mit DATEV-Software arbeitet, nutzt standardmäßig SKR 03 oder SKR 04.

Wichtig

Ein Wechsel des Kontenrahmens während eines laufenden Geschäftsjahres ist technisch möglich, aber aufwendig und sollte vermieden werden. Die Entscheidung für SKR 03 oder SKR 04 sollte frühzeitig und dauerhaft getroffen werden.

Über die DATEV-Standardkontenrahmen hinaus gibt es branchenspezifische Kontenrahmen (z. B. für Baugewerbe, Handel, Handwerk), die aber in der Praxis seltener verwendet werden. Für GmbHs, die ihren Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen, wird der Kontenrahmen in der Regel bereits bei Mandatsbeginn festgelegt. Wer den Jahresabschluss digital koordinieren möchte, findet auf OnlineBilanz.de Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und klarer Abstimmung zu Kontenrahmen und Buchführungssystem.

Wie entsteht aus der Buchführung die Bilanz und GuV?

Die doppelte Buchführung mündet am Ende des Geschäftsjahres in den Jahresabschluss, der nach § 242 HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) besteht. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH kommt nach § 264 Abs. 1 HGB noch der Anhang hinzu.

Die Bilanz: Vermögen und Kapital im Gleichgewicht

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital). Sie zeigt, was das Unternehmen besitzt (Aktivseite) und wie dieses Vermögen finanziert ist (Passivseite). Nach § 266 HGB ist die Gliederung für Kapitalgesellschaften verbindlich vorgeschrieben.

Aktivseite (Mittelverwendung)

  • A. Anlagevermögen (I. Immaterielle Vermögensgegenstände, II. Sachanlagen, III. Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (I. Vorräte, II. Forderungen, III. Wertpapiere, IV. Kassenbestand und Bankguthaben)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern (§ 274 HGB)
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB)

Passivseite (Mittelherkunft)

  • A. Eigenkapital (I. Gezeichnetes Kapital, II. Kapitalrücklage, III. Gewinnrücklagen, IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag, V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag)
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern (§ 274 HGB)

Die Bilanzsumme (Summe der Aktiva) entspricht stets der Summe der Passiva. Dieses Gleichgewicht ergibt sich automatisch aus der doppelten Buchführung.

Die Gewinn- und Verlustrechnung: Erfolg des Geschäftsjahres

Die GuV ist eine zeitraumbezogene Rechnung, die alle Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüberstellt. Sie zeigt, ob das Unternehmen einen Gewinn (Jahresüberschuss) oder Verlust (Jahresfehlbetrag) erwirtschaftet hat. Nach § 275 HGB gibt es zwei zulässige Gliederungsformen:

  • Gesamtkostenverfahren (GKV): Gliederung nach Aufwandsarten (Materialaufwand, Personalaufwand etc.). In der Praxis häufiger anzutreffen.
  • Umsatzkostenverfahren (UKV): Gliederung nach Funktionsbereichen (Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten). Vor allem in größeren Unternehmen oder internationalen Konzernen.

Das Ergebnis der GuV (Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag) fließt in die Bilanz ein – auf der Passivseite unter dem Eigenkapital. So sind Bilanz und GuV fest miteinander verknüpft.

„Die doppelte Buchführung liefert nicht nur die gesetzlich geforderte Bilanz und GuV, sondern auch die Grundlage für Liquiditätsplanung, Kennzahlenanalyse und strategische Steuerung. Ein sauber geführter Jahresabschluss ist die Basis für jede betriebswirtschaftliche Entscheidung.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was unterscheidet Bestandskonten von Erfolgskonten?

In der doppelten Buchführung wird grundsätzlich zwischen Bestandskonten und Erfolgskonten unterschieden. Beide Kontenarten dienen unterschiedlichen Zwecken und werden unterschiedlich abgeschlossen.

Bestandskonten: Vermögen und Kapital

Bestandskonten bilden die Bilanz ab. Sie zeigen den Bestand an Vermögen (Aktivkonten) oder Kapital und Schulden (Passivkonten) zu einem bestimmten Stichtag. Bestandskonten haben einen Anfangsbestand (aus der Eröffnungsbilanz) und einen Endbestand (wird in die Schlussbilanz übernommen).

Typische Bestandskonten sind:

  • Aktivkonten: Gebäude, Maschinen, Fuhrpark, Forderungen, Bank, Kasse
  • Passivkonten: Gezeichnetes Kapital, Gewinnrücklagen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen

Der Abschluss eines Bestandskontos erfolgt über das Schlussbilanzkonto (SBK). Der Saldo wird in die Bilanz übernommen und bildet im neuen Geschäftsjahr den Anfangsbestand.

Erfolgskonten: Aufwendungen und Erträge

Erfolgskonten bilden die Gewinn- und Verlustrechnung ab. Sie erfassen die Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres. Erfolgskonten haben keinen Anfangsbestand – sie starten jedes Jahr bei null und werden am Jahresende über das Gewinn- und Verlustkonto (GuV-Konto) abgeschlossen.

Typische Erfolgskonten sind:

  • Aufwandskonten: Wareneinkauf, Löhne und Gehälter, Miete, Versicherungen, Abschreibungen
  • Ertragskonten: Umsatzerlöse, Zinsertrag, sonstige betriebliche Erträge

Der Saldo aller Erfolgskonten ergibt den Jahresüberschuss (bei Ertragsüberschuss) oder Jahresfehlbetrag (bei Aufwandsüberschuss). Dieser wird über das GuV-Konto ermittelt und anschließend in die Bilanz (Eigenkapital) übertragen.

Merkmal Bestandskonten Erfolgskonten
Zweck Bilanz (Vermögen und Kapital) GuV (Aufwand und Ertrag)
Anfangsbestand Ja (aus Eröffnungsbilanz) Nein (jedes Jahr Neustart)
Abschluss über Schlussbilanzkonto (SBK) Gewinn- und Verlustkonto (GuV)
Beispiele Aktiv/Aufwand Bank, Forderungen, Anlagen Miete, Gehälter, Abschreibungen
Beispiele Passiv/Ertrag Eigenkapital, Verbindlichkeiten Umsatzerlöse, Zinserträge

Welche Pflichten bestehen bei Abschluss und Offenlegung?

Die doppelte Buchführung bildet die Grundlage für den Jahresabschluss. Für GmbHs gelten nach §§ 264 ff. HGB besondere Pflichten hinsichtlich Aufstellung, Feststellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses.

Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss einer GmbH zu bestehen aus:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Anschließend muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafter festgestellt werden (§ 42a Abs. 2 GmbHG).

Die Feststellungsfrist beträgt:

  • 11 Monate nach Bilanzstichtag für kleine GmbHs (§ 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG)
  • 8 Monate nach Bilanzstichtag für mittelgroße und große GmbHs (§ 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG)

Für das Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

Offenlegung im Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den festgestellten Jahresabschluss (zusammen mit Lagebericht, Bestätigungsvermerk etc., soweit vorhanden) beim Unternehmensregister elektronisch einreichen. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1a Satz 1 HGB). Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026.

Ordnungsgeldverfahren

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest – auch ohne Verschulden. Eine rechtzeitige Offenlegung ist daher zwingend einzuhalten.

Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 Abs. 1 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer) prüfen zu lassen. Kleine GmbHs sind von der Prüfungspflicht befreit, können aber freiwillig eine Prüfung beauftragen.

Wer als GmbH-Geschäftsführer die Aufstellung und Offenlegung rechtssicher und fristgerecht durchführen möchte, sollte frühzeitig einen Steuerberater einbinden. Auf OnlineBilanz.de erhalten Sie Ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Welche häufigen Fehler sollten in der doppelten Buchführung vermieden werden?

Die doppelte Buchführung ist ein strenges System – Fehler fallen früher oder später auf, spätestens bei der Erstellung des Jahresabschlusses oder bei einer Betriebsprüfung. Die folgenden Fehlerquellen tauchen in der Praxis besonders häufig auf:

1. Falsche Kontierung (Buchung auf das falsche Konto)

Ein klassischer Fehler ist die Verwechslung von Konten, etwa die Buchung von Aufwendungen auf Ertragskonten oder die Verwechslung von Vorsteuer und Umsatzsteuer. Solche Fehler führen zu einer falschen GuV und können steuerliche Folgen haben. Abhilfe: Kontenplan griffbereit halten, regelmäßige Kontrollbuchungen durch den Buchhalter oder Steuerberater.

2. Fehlende oder unvollständige Belege

Nach § 238 Abs. 1 HGB muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten in angemessener Zeit einen Überblick verschafft. Dazu gehört der Belegnachweis. Fehlen Belege oder sind sie unvollständig (z. B. fehlende Rechnungsnummer, fehlender Ausweis der Umsatzsteuer), kann das Finanzamt Betriebsausgaben streichen. Abhilfe: Digitales Belegmanagement, lückenlose Archivierung (GoBD-konform), regelmäßige Belegprüfung.

3. Privatentnahmen und Privateinlagen nicht gebucht

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (nicht bei GmbH!) ist die saubere Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen essenziell. Werden Privatentnahmen oder -einlagen nicht gebucht, stimmt die Bilanz nicht. Bei der GmbH gilt: Geschäftsführer und Gesellschafter dürfen nicht einfach Geld entnehmen – hier liegen Darlehen oder verdeckte Gewinnausschüttungen vor, die steuerlich und gesellschaftsrechtlich zu würdigen sind.

4. Abschreibungen vergessen oder falsch berechnet

Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Software) muss nach § 253 Abs. 3 HGB abgeschrieben werden. Fehlen planmäßige Abschreibungen, ist die Bilanz falsch – das Vermögen wird überbewertet. Abhilfe: Anlagenbuchhaltung führen, AfA-Tabellen der Finanzverwaltung nutzen, Abschreibungen automatisieren (z. B. über DATEV).

5. Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht abgestimmt

Die Summen aus den Konten Umsatzsteuer und Vorsteuer müssen mit den abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen übereinstimmen. Abweichungen führen zu Problemen bei der Jahresabschlusserstellung und bei Betriebsprüfungen. Abhilfe: Monatlicher Abgleich, Nutzung der DATEV-Schnittstellen, Abstimmung mit dem Steuerberater.

  • Kontierungen regelmäßig prüfen und mit dem Kontenplan abgleichen
  • Alle Belege vollständig und GoBD-konform archivieren
  • Privatentnahmen (falls relevant) korrekt buchen
  • Abschreibungen monatlich oder quartalsweise erfassen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit der Buchführung abstimmen
  • Offene Posten (Forderungen/Verbindlichkeiten) regelmäßig abgleichen
  • Jahresabschluss frühzeitig vorbereiten und mit dem Steuerberater abstimmen

„Viele Fehler entstehen nicht aus Unwissenheit, sondern aus Zeitmangel und fehlender Routine. Wer die Buchführung systematisch organisiert und den Steuerberater frühzeitig einbindet, vermeidet teure Korrekturen und Ordnungsgelder.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Rolle spielt die Digitalisierung in der doppelten Buchführung?

Die doppelte Buchführung war lange ein papierintensiver, manueller Prozess – Belege sammeln, Ordner anlegen, Buchungsstapel zum Steuerberater bringen. Seit einigen Jahren hat die Digitalisierung die Buchführung grundlegend verändert. Moderne Software, Cloud-Lösungen und automatisierte Schnittstellen machen die Buchführung schneller, sicherer und transparenter.

GoBD: Rechtliche Anforderungen an digitale Buchführung

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) regeln, wie digitale Buchführung auszusehen hat. Sie sind seit 2015 verbindlich und wurden 2020 aktualisiert.

Zentrale Anforderungen der GoBD:

  • Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss lückenlos nachvollziehbar sein (Belegprinzip).
  • Unveränderbarkeit: Buchungen dürfen nachträglich nicht mehr geändert werden – nur Stornierung und Neubuchung.
  • Zeitgerechte Erfassung: Belege müssen zeitnah erfasst werden, keine Nacherfassung Monate später.
  • Aufbewahrung: Digitale Belege müssen 10 Jahre lang revisionssicher archiviert werden.
  • Vollständigkeit: Alle steuerrelevanten Daten müssen lückenlos erfasst sein.
  • Datenzugriff: Das Finanzamt hat bei Betriebsprüfungen Zugriff auf die digitalen Daten (Z1, Z2, Z3).

Wer gegen die GoBD verstößt, riskiert, dass das Finanzamt die Buchführung verwirft und Gewinne schätzt – mit erheblichen Steuernachzahlungen.

Buchführungssoftware: DATEV, Lexoffice, sevDesk & Co.

In Deutschland dominiert DATEV die professionelle Buchführung, insbesondere in der Zusammenarbeit mit Steuerberatern. DATEV ist GoBD-konform, bietet umfassende Schnittstellen (Banken, Lohn, Umsatzsteuer) und ist Industriestandard. Für kleinere GmbHs und Selbstständige gibt es Alternativen wie Lexoffice, sevDesk oder FastBill, die einfacher zu bedienen sind, aber oft weniger Tiefe bieten.

Die wichtigsten Funktionen moderner Buchführungssoftware:

  • Automatischer Bankabgleich (HBCI/FinTS oder PSD2)
  • Belegerfassung per Foto oder Scan (OCR-Erkennung)
  • Automatische Kontierungsvorschläge (KI-gestützt)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt an ELSTER
  • Schnittstelle zum Steuerberater (DATEV Unternehmen online)
  • GoBD-konforme Archivierung

Vorteile der digitalen Buchführung

70%

Zeitersparnis durch automatisierte Belegerfassung

90%

weniger Papierbelege durch digitale Archivierung

100%

Transparenz für Geschäftsführer und Steuerberater

Die Digitalisierung betrifft nicht nur die Software, sondern auch die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Statt Belegordner persönlich vorbeizubringen, erfolgt die Übergabe digital – sicher, schnell und ortsunabhängig. Wer als GmbH-Geschäftsführer seinen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und direkter Anbindung an DATEV.

„Die Digitalisierung der Buchführung ist kein Zukunftsthema mehr – sie ist Standard. Mandanten, die ihre Belege digital erfassen und über DATEV Unternehmen online bereitstellen, sparen Zeit, reduzieren Fehler und haben jederzeit Zugriff auf ihre Zahlen. Das erleichtert die Zusammenarbeit enorm.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Kleinunternehmer freiwillig die doppelte Buchführung anwenden?

Ja, auch wer zur einfachen Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) berechtigt ist, darf freiwillig die doppelte Buchführung führen. Dies kann sinnvoll sein, um eine bessere Übersicht über Vermögen und Schulden zu erhalten oder sich auf künftiges Wachstum vorzubereiten. Einmal gewählt, sollte das System jedoch konsequent beibehalten werden.

Wie lange muss ich Buchungsbelege und Bücher aufbewahren?

Nach § 257 HGB und § 147 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Bücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege zehn Jahre. Für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe gilt eine Frist von sechs Jahren. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist.

Was passiert, wenn ich die Buchführungspflicht nicht erfülle?

Verstöße gegen die Buchführungspflicht können steuerliche und handelsrechtliche Konsequenzen haben: Schätzungen durch das Finanzamt, Bußgelder nach § 283b StGB bei besonders schweren Fällen sowie zivilrechtliche Haftung der Geschäftsführer bei Kapitalgesellschaften. Zudem droht bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung des Jahresabschlusses ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro.

Darf ich meine Buchführung selbst erledigen oder brauche ich einen Steuerberater?

Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Buchführung selbst führen, sofern Sie die fachlichen Anforderungen erfüllen und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) einhalten. Viele Unternehmen beauftragen dennoch einen Steuerberater oder nutzen digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de, um rechtssichere Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses durch zugelassene Steuerberater sicherzustellen – mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Welche Rechtsfolgen hat eine fehlerhafte Bilanz?

Eine fehlerhafte Bilanz kann zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses führen, Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer oder Vorstand auslösen und steuerliche Nachteile nach sich ziehen. Bei Kapitalgesellschaften kann ein fehlerhafter Jahresabschluss zudem die Gewinnausschüttung gefährden (§ 172 HGB) und im Insolvenzfall zur persönlichen Haftung der Organe führen (§ 64 GmbHG).

Was ist der Unterschied zwischen Kontenrahmen und Kontenplan?

Der Kontenrahmen (z. B. SKR03, SKR04) ist ein branchenweit standardisiertes Verzeichnis aller möglichen Konten, gegliedert nach Kontenklassen. Der Kontenplan ist die individuelle Auswahl und Anpassung dieses Rahmens für das eigene Unternehmen – er enthält nur die tatsächlich benötigten Konten und kann bei Bedarf um eigene Unterkonten ergänzt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung Jahresabschluss, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

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"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
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DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Übersicht
Jahresabschluss
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F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
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FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
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Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

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Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

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    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
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    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

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    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

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    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater