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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogLiquidation Jahresabschluss

Liquidation GmbH Jahresabschluss 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wenn eine GmbH aufgelöst wird, treten besondere Rechnungslegungspflichten in Kraft. Liquidatoren müssen neben der Eröffnungsbilanz auch laufende Jahresabschlüsse, Zwischenbilanzen und eine Schlussbilanz erstellen – mit abweichenden Bewertungsgrundsätzen und strengen Fristen. Dabei gelten die GmbH Jahresabschluss Fristen auch während der Liquidationsphase, wobei zusätzliche Besonderheiten zu beachten sind. Falls die Liquidation über einen Jahreswechsel läuft oder Anpassungen im Abrechnungszeitraum erforderlich werden, kann auch eine Änderung des Wirtschaftsjahrs relevant werden. Dieser Leitfaden erklärt alle Pflichten, Fristen und steuerlichen Besonderheiten für den Jahresabschluss in der Liquidation im Jahr 2026.

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Kurzantwort

Eine GmbH in Liquidation muss weiterhin Jahresabschlüsse erstellen – beginnend mit einer Eröffnungsbilanz bei Liquidationsbeginn, gefolgt von jährlichen Liquidationsbilanzen während der laufenden Abwicklung und abschließend einer Schlussbilanz nach Beendigung der Liquidation. Die Bewertung erfolgt nach Zerschlagungswerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB entfällt). Feststellungs- und Offenlegungsfristen gelten auch im Liquidationsstadium unverändert.

Wann muss eine GmbH in Liquidation einen Jahresabschluss erstellen?

Auch während der Liquidation einer GmbH bleibt die Pflicht zur Erstellung des Jahresabschlusses bestehen. Nach § 264 Abs. 1 HGB i.V.m. § 71 GmbHG sind Liquidatoren verpflichtet, für jedes Geschäftsjahr die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen – und zwar so lange, bis die Gesellschaft vollständig abgewickelt und im Handelsregister gelöscht ist.

Die Liquidationsphase beginnt mit dem Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung der GmbH (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) oder durch gerichtliche Entscheidung. Ab diesem Zeitpunkt endet die Geschäftsführung, und die Liquidatoren übernehmen die Abwicklung. Dabei entstehen spezifische Rechnungslegungspflichten, die sich von der regulären Buchführung unterscheiden.

Unterscheidung zwischen regulärem Jahresabschluss und Liquidationsbilanzen

Während der Liquidation sind grundsätzlich drei Arten von Abschlüssen zu unterscheiden:

  • Eröffnungsbilanz der Liquidation (§ 71 Abs. 1 GmbHG): Wird zu Beginn der Liquidation erstellt und zeigt die Vermögenslage zum Zeitpunkt der Auflösung.
  • Jahresabschlüsse während der Liquidation (§ 71 Abs. 2 GmbHG): Für jedes volle Geschäftsjahr innerhalb der Liquidationsphase.
  • Schlussbilanz und Schlussrechnung (§ 74 GmbHG): Nach vollständiger Abwicklung und vor endgültiger Verteilung des Vermögens.

Hinweis

Die Liquidationsphase dauert in der Praxis häufig länger als ein Jahr. Deshalb müssen Liquidatoren für jedes Geschäftsjahr einen vollständigen Jahresabschluss nach HGB erstellen – zusätzlich zu Eröffnungs- und Schlussbilanz.

Welche Besonderheiten gelten für die Liquidationsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz der Liquidation (Liquidationseröffnungsbilanz) ist nach § 71 Abs. 1 GmbHG zum Zeitpunkt der Auflösung zu erstellen. Sie dient als Ausgangspunkt für die Abwicklung und muss den Gesellschaftern vorgelegt werden. Anders als der Going-Concern-Grundsatz im regulären Jahresabschluss gilt hier das Zerschlagungsprinzip.

Bewertungsmaßstab: Zerschlagungswerte statt Fortführungswerte

Da die GmbH nicht fortgeführt wird, sind Vermögensgegenstände und Schulden nach den voraussichtlichen Liquidationswerten zu bewerten. Das bedeutet konkret:

Vermögensgegenstände

  • Maschinen: voraussichtlicher Verkaufspreis
  • Vorräte: realistischer Liquidationserlös
  • Forderungen: unter Berücksichtigung erhöhter Ausfallrisiken

Schulden und Rückstellungen

  • Verbindlichkeiten: vollständig erfassen
  • Rückstellungen für Liquidationskosten
  • Steuerrückstellungen für Schlussbesteuerung

Achtung

Eine fehlerhafte oder zu optimistische Bewertung in der Liquidationseröffnungsbilanz kann zur persönlichen Haftung der Liquidatoren führen, wenn Gläubiger nicht vollständig befriedigt werden können (§ 71 Abs. 3 GmbHG analog).

Wie erstellt man den Jahresabschluss während der laufenden Liquidation?

Während der Liquidationsphase sind die Liquidatoren gemäß § 71 Abs. 2 GmbHG verpflichtet, für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser folgt grundsätzlich den regulären Vorschriften des HGB (§§ 242 ff., 264 ff. HGB), weist aber einige liquidationsspezifische Besonderheiten auf.

Aufbau und Bestandteile

Der Jahresabschluss während der Liquidation umfasst – wie im regulären Geschäftsbetrieb – Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Je nach Größenklasse der GmbH (§ 267 HGB) kommen weitere Bestandteile hinzu:

Bestandteil Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Große GmbH
Bilanz Pflicht Pflicht Pflicht
Gewinn- und Verlustrechnung Pflicht Pflicht Pflicht
Anhang Pflicht Pflicht Pflicht
Lagebericht Pflicht Pflicht
Kapitalflussrechnung Empfohlen

Bewertung und Ausweis im laufenden Liquidationsjahr

Im Anhang ist auf die Liquidation hinzuweisen (§ 285 Nr. 33 HGB). Die Bewertung erfolgt weiterhin nach Liquidationswerten, nicht nach Fortführungswerten. Erträge und Aufwendungen aus der Verwertung von Vermögensgegenständen sind in der GuV gesondert auszuweisen, um die Abwicklungsfortschritte transparent zu machen.

„In der Praxis übersehen viele Liquidatoren, dass auch während der Liquidation die volle Buchführungs- und Bilanzierungspflicht besteht. Eine saubere Dokumentation aller Verwertungsvorgänge schützt vor Haftungsrisiken und erleichtert die spätere Schlussrechnung erheblich.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was bedeutet das Sperrjahr und welche Pflichten gelten in dieser Zeit?

Nach § 73 Abs. 1 GmbHG darf das Vermögen der GmbH erst ein Jahr nach der letzten Bekanntmachung des Gläubigeraufrufs an die Gesellschafter verteilt werden – das sogenannte Sperrjahr. Diese Regelung schützt Gläubiger, die ihre Forderungen möglicherweise verspätet anmelden.

Zweck und Ablauf des Sperrjahrs

Die Liquidatoren müssen gemäß § 65 Abs. 2 GmbHG i.V.m. § 73 GmbHG die Gläubiger der Gesellschaft durch eine öffentliche Bekanntmachung im Unternehmensregister auffordern, ihre Ansprüche anzumelden. Ab dieser Bekanntmachung beginnt das einjährige Sperrjahr zu laufen.

  • Gläubigeraufruf im Unternehmensregister veröffentlichen (§ 65 Abs. 2 GmbHG)
  • Alle bekannten Gläubiger zusätzlich direkt informieren
  • Eingehende Forderungen prüfen und begleichen bzw. zurückweisen
  • Sperrjahr von einem Jahr ab Veröffentlichung abwarten
  • Erst nach Ablauf des Sperrjahrs: Verteilung des Restvermögens an Gesellschafter

Während des Sperrjahrs bleibt die GmbH buchführungspflichtig. Falls das Sperrjahr über den 31.12. hinausgeht, muss für dieses Jahr ein vollständiger Jahresabschluss erstellt werden – auch wenn keine aktiven Geschäftsvorgänge mehr stattfinden.

Achtung

Wird das Vermögen vor Ablauf des Sperrjahrs an die Gesellschafter verteilt, haften die Liquidatoren persönlich für Verbindlichkeiten, die nachträglich bekannt werden (§ 73 Abs. 3 GmbHG). Diese Haftung ist verschuldensunabhängig.

1 Jahr

Sperrfrist nach Gläubigeraufruf

§ 73 GmbHG

Gesetzliche Grundlage

100%

Haftung der Liquidatoren bei Verstoß

Wie sind Schlussbilanz und Schlussrechnung zu erstellen?

Nach Abschluss der Liquidation – und nach Ablauf des Sperrjahrs – erstellen die Liquidatoren gemäß § 74 GmbHG eine Schlussbilanz und eine Schlussrechnung. Diese Dokumente bilden den formalen Abschluss der Liquidation und sind Grundlage für die Löschung der GmbH im Handelsregister.

Inhalt und Aufbau der Schlussbilanz

Die Schlussbilanz zeigt die endgültige Vermögenslage der GmbH nach Verwertung aller Aktiva und Begleichung aller Passiva. Im Idealfall verbleibt ein Vermögensüberschuss, der an die Gesellschafter verteilt wird. Die Schlussbilanz ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu erstellen und muss von den Liquidatoren unterzeichnet werden.

Aktivseite

  • Bankguthaben / Kasse
  • Eventuell verbliebene Forderungen
  • Keine langfristigen Vermögensgegenstände mehr

Passivseite

  • Keine Verbindlichkeiten mehr
  • Stammkapital (ursprünglich)
  • Liquidationsergebnis (Gewinn/Verlust)

Schlussrechnung: Nachweis der ordnungsgemäßen Abwicklung

Die Schlussrechnung ist eine ergänzende Aufstellung, die den gesamten Liquidationsverlauf dokumentiert. Sie weist nach, welche Vermögensgegenstände verwertet, welche Verbindlichkeiten beglichen und welche Kosten für die Liquidation angefallen sind. Die Schlussrechnung dient der Entlastung der Liquidatoren durch die Gesellschafterversammlung.

Hinweis

Schlussbilanz und Schlussrechnung müssen den Gesellschaftern zur Genehmigung vorgelegt werden (§ 74 Abs. 1 GmbHG). Erst nach dieser Genehmigung und nach Verteilung des Restvermögens kann die Löschung der GmbH im Handelsregister beantragt werden (§ 74 Abs. 2 GmbHG).

Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung des Liquidations-Jahresabschlusses?

Auch während der Liquidation gelten die regulären Fristen für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Nichtbeachtung kann zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen – und zwar sowohl gegen die GmbH als auch persönlich gegen die Liquidatoren.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss während der Liquidation ist innerhalb folgender Fristen nach Ende des Geschäftsjahres von den Gesellschaftern festzustellen:

Größenklasse Feststellungsfrist Rechtsgrundlage
Kleine GmbH 11 Monate § 42a Abs. 2 GmbHG
Mittelgroße GmbH 8 Monate § 42a Abs. 1 GmbHG
Große GmbH 8 Monate § 42a Abs. 1 GmbHG

Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Kleine GmbH muss bis spätestens 30.11.2026 festgestellt haben, mittelgroße und große GmbH bis 31.08.2026.

Offenlegungsfrist: 12 Monate nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag im Unternehmensregister offengelegt werden – nicht mehr beim Bundesanzeiger, der seit dem DiRUG (01.08.2022) keine Offenlegungsstelle mehr ist. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Offenlegungsfrist bis 31.12.2026.

Achtung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Liquidatoren haften persönlich für die Einhaltung der Offenlegungspflicht.

„Viele Liquidatoren unterschätzen die Offenlegungspflicht während der Liquidation. Auch wenn die GmbH keine aktiven Geschäfte mehr betreibt, bleibt die volle Publizitätspflicht bestehen. Wer hier nachlässig ist, riskiert persönliche Haftung und Ordnungsgelder.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche häufigen Fehler sollten Liquidatoren beim Jahresabschluss vermeiden?

Die Erstellung von Jahresabschlüssen während der Liquidation birgt spezifische Fehlerquellen. In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Versäumnisse, die zu Haftungsrisiken, Verzögerungen oder Ordnungsgeldern führen können.

Typische Fehlerquellen im Überblick

Fehler Konsequenz Vermeidung
Bewertung nach Fortführungswerten statt Liquidationswerten Überhöhtes Eigenkapital, Gläubigergefährdung, Liquidatorenhaftung Konsequent Zerschlagungsprinzip anwenden, realistische Veräußerungserlöse ansetzen
Fehlende Rückstellungen für Liquidationskosten Nachträgliche Unterdeckung, Haftung nach § 71 GmbHG Alle absehbaren Kosten (Steuerberater, Registergebühren, Rechtsberatung) rückstellen
Unterlassene Offenlegung im Unternehmensregister Ordnungsgeld 500–25.000 € nach § 335 HGB Fristen konsequent überwachen, rechtzeitig elektronisch einreichen
Verteilung vor Ablauf des Sperrjahrs Persönliche unbeschränkte Haftung der Liquidatoren (§ 73 Abs. 3 GmbHG) Gläubigeraufruf dokumentieren, Sperrjahr ab Veröffentlichung berechnen
Fehlende Feststellung durch Gesellschafter Jahresabschluss rechtlich unwirksam, Offenlegung unzulässig Gesellschafterbeschluss protokollieren, ordnungsgemäß dokumentieren

Besondere Risiken bei kleinen GmbH

Gerade bei kleinen GmbH mit beschränkten Ressourcen wird die Liquidation häufig ohne fachliche Begleitung durchgeführt. Dabei werden steuerliche Aspekte (z. B. Aufdeckung stiller Reserven, Liquidationsbesteuerung) oder handelsrechtliche Bewertungsfragen übersehen. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater – etwa über digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de – kann hier Haftungsrisiken minimieren und den Abwicklungsprozess beschleunigen.

Hinweis

Die Liquidation einer GmbH erfordert dieselbe Sorgfalt wie der laufende Geschäftsbetrieb – häufig sogar mehr, da rechtliche und steuerliche Sonderfragen zu klären sind. Eine professionelle Begleitung durch zugelassene Steuerberater zahlt sich fast immer aus.

Welche steuerlichen Besonderheiten sind bei der Liquidation zu beachten?

Neben den handelsrechtlichen Pflichten ergeben sich aus der Liquidation einer GmbH erhebliche steuerliche Konsequenzen – sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch bei den Gesellschaftern. Diese müssen bereits bei der Erstellung der Liquidationsbilanzen berücksichtigt werden.

Besteuerung auf Ebene der GmbH

Die GmbH bleibt während der gesamten Liquidationsphase körperschaftsteuerpflichtig (§ 11 KStG) und gewerbesteuerpflichtig (§ 2 GewStG). Gewinne aus der Verwertung von Vermögensgegenständen – insbesondere die Aufdeckung stiller Reserven – unterliegen der Körperschaftsteuer (15 %) und Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde).

  • Aufdeckung stiller Reserven: Differenz zwischen Buchwert und Liquidationserlös ist steuerpflichtiger Gewinn.
  • Liquidationsverluste: Können grundsätzlich mit Gewinnen verrechnet werden, Verlustvorträge verfallen jedoch bei Löschung der GmbH.
  • Laufende Steuerpflichten: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, ggf. Umsatzsteuer bis zur endgültigen Einstellung der Tätigkeit.

Besteuerung der Gesellschafter: Liquidationsgewinn nach § 17 EStG

Erhalten die Gesellschafter nach Abschluss der Liquidation einen Überschuss, der ihre ursprünglichen Anschaffungskosten der Beteiligung übersteigt, entsteht ein steuerpflichtiger Liquidationsgewinn nach § 17 EStG. Dieser unterliegt – sofern die Beteiligung mindestens 1 % beträgt – dem Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig) bzw. bei Veräußerung innerhalb von fünf Jahren nach Anschaffung dem vollen Steuersatz.

Liquidationsüberschuss

Verteiltes Vermögen abzüglich ursprünglichem Stammkapital und Anschaffungskosten der Beteiligung.

Teileinkünfteverfahren

60 % des Liquidationsgewinns sind steuerpflichtig, 40 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG).

Verluste aus Liquidation

Können unter bestimmten Voraussetzungen als Verluste aus § 17 EStG geltend gemacht werden.

Achtung

Die steuerliche Liquidationsrechnung erfordert präzise Ermittlung der Anschaffungskosten, Berücksichtigung von Einlagen und Entnahmen sowie korrekte Zuordnung der Liquidationserlöse. Fehler führen zu Nachforderungen des Finanzamts – teilweise Jahre nach Abschluss der Liquidation.

„Die steuerliche Begleitung der Liquidation ist mindestens ebenso wichtig wie die handelsrechtliche. Insbesondere die Aufdeckung stiller Reserven und die Behandlung von Liquidationsgewinnen bei den Gesellschaftern erfordern vorausschauende Planung. Wir erstellen deshalb bei OnlineBilanz nicht nur die Liquidationsbilanzen, sondern beraten auch zu den steuerlichen Folgen – so vermeiden Mandanten böse Überraschungen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH in Liquidation von der Offenlegungspflicht befreit werden?

Nein, auch eine GmbH in Liquidation bleibt offenlegungspflichtig nach § 325 HGB. Die Größenklasse und damit der Umfang der Offenlegung können sich jedoch ändern, wenn die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen unterschritten werden. Kleinstkapitalgesellschaften können weiterhin von Erleichterungen nach § 326 HGB profitieren.

Wer haftet für Pflichtverletzungen beim Liquidations-Jahresabschluss?

Die Liquidatoren haften persönlich für Pflichtverletzungen bei der Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses gemäß § 71 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 43 GmbHG. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung können sie den Gesellschaftern und Gläubigern zum Schadensersatz verpflichtet sein. Zusätzlich drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Muss eine Liquidations-GmbH einen Lagebericht erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 264 Abs. 1 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Lageberichtspflicht befreit. Mittelgroße und große GmbHs müssen auch in der Liquidation einen Lagebericht erstellen, der auf die besonderen Verhältnisse der Abwicklung eingeht, etwa auf den Stand der Verwertung und offene Risiken.

Wie wirkt sich die Liquidation auf die Prüfungspflicht aus?

Die Prüfungspflicht nach § 316 HGB bleibt auch während der Liquidation bestehen, sofern die Schwellenwerte für mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften überschritten werden. Die Eröffnungsbilanz zur Liquidation muss grundsätzlich nicht geprüft werden, wohl aber die jährlichen Liquidationsbilanzen und die Schlussbilanz, wenn die GmbH prüfungspflichtig ist. Der Abschlussprüfer achtet dabei besonders auf die Angemessenheit der Zerschlagungswerte.

Was passiert, wenn die Liquidation länger als ein Jahr dauert?

Bei mehrjähriger Liquidation muss für jedes abgelaufene Geschäftsjahr ein regulärer Jahresabschluss (Liquidationsbilanz) erstellt, von den Gesellschaftern festgestellt und offengelegt werden. Die Bewertung erfolgt durchgehend nach Liquidationsgrundsätzen. Erst nach Abschluss aller Abwicklungstätigkeiten wird die Schlussbilanz erstellt. Das Sperrjahr beginnt erst nach Einreichung der Schlussrechnung beim Handelsregister.

Können Liquidatoren die Jahresabschluss-Erstellung delegieren?

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erstellung und Feststellung des Jahresabschlusses liegt rechtlich bei den Liquidatoren gemäß § 71 GmbHG. Sie können jedoch die praktische Durchführung an einen Steuerberater oder eine Steuerberatungsgesellschaft delegieren. Die fachliche Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch einen zugelassenen Steuerberater – wie auf OnlineBilanz.de – entlastet die Liquidatoren faktisch, die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bei ihnen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 252 HGB – Allgemeine Bewertungsgrundsätze, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 71 GmbHG – Liquidatoren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater