Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogUmsatz vs. Bilanzsumme

Ist Umsatz gleich Bilanzsumme? Unterschiede 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Geschäftsführer fragen sich: Ist Umsatz gleich Bilanzsumme? Die klare Antwort: Nein. Umsatz und Bilanzsumme sind zwei grundverschiedene Kennzahlen mit völlig unterschiedlichen Funktionen im Jahresabschluss. Während der Umsatz die Ertragslage abbildet, gibt die Bilanzsumme Auskunft über die Vermögenslage des Unternehmens. Eine fundierte Kenntnis über den Unterschied Bilanzsumme und Umsatz ist für die korrekte Bewertung der Unternehmenslage unerlässlich. Zudem spielen beide Größen eine wichtige Rolle für die Größenklassen nach § 267 HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Nein, Umsatz und Bilanzsumme sind nicht gleich. Der Umsatz zeigt die Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit innerhalb eines Jahres (Gewinn- und Verlustrechnung). Die Bilanzsumme hingegen ist die Summe aller Vermögenswerte bzw. aller Verbindlichkeiten und Eigenkapital zu einem Stichtag (Bilanz). Beide Kennzahlen haben unterschiedliche Funktionen und können niemals identisch sein.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatz und Bilanzsumme?

Umsatz und Bilanzsumme sind zwei zentrale Kennzahlen im Rechnungswesen, die jedoch völlig unterschiedliche Sachverhalte abbilden und nicht verwechselt werden dürfen. Der Umsatz bezeichnet die Summe aller Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres. Er findet sich in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gemäß § 275 HGB und gibt Auskunft über die operative Leistungsfähigkeit.

Die Bilanzsumme hingegen bezeichnet die Summe aller Aktiva (oder entsprechend aller Passiva) in der Bilanz zu einem bestimmten Stichtag, in der Regel dem 31.12. eines Geschäftsjahres. Sie ergibt sich aus § 266 HGB und zeigt die gesamte Kapitalverwendung (Aktivseite) bzw. Kapitalherkunft (Passivseite) des Unternehmens. Die Bilanzsumme ist somit eine Bestandsgröße, während der Umsatz eine Stromgröße darstellt.

Merksatz

Umsatz = Leistung über ein Jahr (GuV, Stromgröße). Bilanzsumme = Vermögen zu einem Stichtag (Bilanz, Bestandsgröße). Diese beiden Größen können niemals gleich sein, da sie unterschiedliche Dimensionen des Unternehmens abbilden.

Beispiel: GmbH mit 500.000 Euro Umsatz

Eine GmbH erzielt im Jahr 2025 einen Umsatz von 500.000 Euro. Die Bilanzsumme zum 31.12.2025 beträgt jedoch 1.200.000 Euro, da auf der Aktivseite Anlagevermögen (Maschinen, Gebäude), Vorräte, Forderungen und liquide Mittel stehen. Die Bilanzsumme ist also mehr als doppelt so hoch wie der Jahresumsatz – ein völlig normaler Zustand in vielen Branchen.

Wo wird der Umsatz ausgewiesen und wie wird er berechnet?

Der Umsatz wird in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB ausgewiesen. Je nach gewähltem Gliederungsschema – Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) – steht der Umsatz in der ersten oder zweiten Position der GuV.

Umsatzberechnung nach § 277 Abs. 1 HGB

Der Umsatz umfasst die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Gesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen (Skonti, Rabatte, Boni) und abzüglich der Umsatzsteuer. Nicht zum Umsatz zählen außerordentliche Erträge, Zinserträge oder Erträge aus Beteiligungen.

  • Erlöse aus Warenverkauf (netto, ohne Umsatzsteuer)
  • Erlöse aus Dienstleistungen (nach Leistungserbringung)
  • Erlöse aus Vermietung und Verpachtung (im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit)
  • Abzüglich: Rabatte, Skonti, Retouren

„Viele Geschäftsführer verwechseln den handelsrechtlichen Umsatz mit dem steuerlichen Gesamtumsatz nach § 19 UStG. Für die Größenklassen nach § 267 HGB ist jedoch ausschließlich der Umsatz nach § 277 HGB maßgeblich – ohne Umsatzsteuer und nach Erlösschmälerungen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Position Betrag (EUR) Anmerkung
Bruttoerlöse 600.000 inkl. 19 % USt
./. Umsatzsteuer −95.798 19 % vom Nettoerlös
= Nettoerlöse 504.202
./. Rabatte/Skonti −4.202
= Umsatz (GuV) 500.000 Maßgeblich für § 267 HGB

Was ist die Bilanzsumme und wie setzt sie sich zusammen?

Die Bilanzsumme ist die Summe aller Positionen auf der Aktivseite oder der Passivseite der Bilanz zum Bilanzstichtag (in der Regel 31.12.). Gemäß § 266 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihre Bilanz in eine festgelegte Gliederung bringen. Die Bilanzsumme ergibt sich aus der Addition sämtlicher Vermögenswerte (Aktiva) bzw. sämtlicher Kapitalquellen (Passiva) – beide Seiten sind stets identisch.

Aktivseite (Mittelverwendung)

  • A. Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand, Bankguthaben)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung

Passivseite (Mittelherkunft)

  • A. Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Jahresüberschuss)
  • B. Rückstellungen (Pensionen, Steuern, sonstige)
  • C. Verbindlichkeiten (Darlehen, Lieferanten, Bankkredite)
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern

Beispielrechnung Bilanzsumme

Aktivseite EUR Passivseite EUR
Anlagevermögen 700.000 Eigenkapital 400.000
Vorräte 150.000 Rückstellungen 100.000
Forderungen a. L+L 250.000 Verbindlichkeiten Banken 500.000
Bankguthaben 100.000 Verbindlichkeiten a. L+L 200.000
Bilanzsumme 1.200.000 Bilanzsumme 1.200.000

In diesem Beispiel beträgt die Bilanzsumme 1.200.000 Euro – völlig unabhängig davon, ob die GmbH im gleichen Jahr 300.000 Euro oder 3.000.000 Euro Umsatz erzielt hat.

Warum können Umsatz und Bilanzsumme niemals gleich sein?

Umsatz und Bilanzsumme messen vollkommen unterschiedliche wirtschaftliche Sachverhalte. Der Umsatz ist eine Stromgröße, die den Wertzufluss über einen Zeitraum (in der Regel zwölf Monate) abbildet. Die Bilanzsumme ist eine Bestandsgröße, die den Vermögensstand zu einem festen Stichtag zeigt.

Unterschiedliche Dimensionen im Rechnungswesen

  • Umsatz (GuV): Zeitraumbezogen, misst die Leistung innerhalb eines Geschäftsjahres
  • Bilanzsumme (Bilanz): Stichtagsbezogen, misst das gebundene Kapital zum 31.12.
  • Umsatz: Kann theoretisch beliebig hoch sein, auch bei kleiner Bilanz (z. B. Handelsunternehmen mit geringen Vorräten und schnellem Umschlag)
  • Bilanzsumme: Kann hoch sein, auch bei niedrigem Umsatz (z. B. Immobiliengesellschaften, die Gebäude halten, aber wenig operatives Geschäft betreiben)

Häufiger Denkfehler

Ein hoher Umsatz bedeutet nicht automatisch eine hohe Bilanzsumme – und umgekehrt. Unternehmen mit hohen Umsätzen und geringer Kapitalbindung (z. B. Dienstleister) haben oft niedrige Bilanzsummen. Kapitalintensive Betriebe (z. B. Maschinenbau, Immobilien) haben hohe Bilanzsummen bei vergleichsweise moderatem Umsatz.

„In der Praxis erleben wir regelmäßig, dass Geschäftsführer die Größenklasse ihrer GmbH falsch einschätzen, weil sie Umsatz und Bilanzsumme verwechseln. Für die Pflicht zur Offenlegung und für Prüfungspflichten ist aber die korrekte Zuordnung nach § 267 HGB entscheidend.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxisbeispiel: Dienstleistungs-GmbH vs. Produktions-GmbH

Kennzahl IT-Dienstleistungs-GmbH Maschinenbau-GmbH
Umsatz 2025 2.500.000 EUR 2.500.000 EUR
Bilanzsumme 31.12.2025 450.000 EUR 8.000.000 EUR
Größenklasse § 267 HGB Klein Mittelgroß
Prüfungspflicht § 316 HGB Nein Ja (bei Überschreitung 2 von 3 Merkmalen)

Beide GmbHs haben den gleichen Umsatz – aber die Maschinenbau-GmbH bindet durch Anlagevermögen (Maschinen, Gebäude) und Vorräte deutlich mehr Kapital. Die Bilanzsumme unterscheidet sich um den Faktor 18, obwohl der Umsatz identisch ist.

Welche Rolle spielen Umsatz und Bilanzsumme für die Größenklassen?

Die Einteilung von Kapitalgesellschaften in Größenklassen erfolgt nach § 267 HGB. Diese Einteilung ist entscheidend für den Umfang der Offenlegungs-, Prüfungs- und Berichtspflichten. Drei Merkmale sind maßgeblich: Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl. Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte über- bzw. unterschreitet (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatz Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6.000.000 EUR ≤ 12.000.000 EUR ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20.000.000 EUR ≤ 40.000.000 EUR ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20.000.000 EUR > 40.000.000 EUR > 250

Eine GmbH ist klein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet. Überschreitet sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei Merkmale, wechselt sie in die nächste Größenklasse. Diese Regelung sorgt für Stabilität und verhindert kurzfristige Wechsel bei einmaligen Schwankungen.

Praxishinweis: Zweijahresvergleich

Für die Größeneinstufung gilt das Zweijahresprinzip nach § 267 Abs. 4 HGB. Überschreitet Ihre GmbH erstmals 2025 zwei Schwellenwerte, bleibt sie für 2025 noch in der bisherigen Größenklasse. Erst wenn die Werte auch 2026 überschritten werden, erfolgt der Wechsel – mit allen Konsequenzen für Offenlegungs- und Prüfungspflichten.

Konsequenzen der Größenklasse

  • Kleine GmbH: Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB möglich, vereinfachte GuV, keine Prüfungspflicht nach § 316 HGB, Offenlegung Bilanz + Anhang (GuV nur auf Anforderung des Unternehmensregisters)
  • Mittelgroße GmbH: Volle Gliederungstiefe nach § 266 HGB, vollständiger Jahresabschluss, keine gesetzliche Prüfungspflicht (außer bei Überschreitung von zwei der drei Merkmale: 6 Mio. EUR Bilanzsumme, 12 Mio. EUR Umsatz, 50 Arbeitnehmer nach § 267 Abs. 1 – dann prüfungspflichtig, wenn groß)
  • Große GmbH: Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB, Lagebericht nach § 289 HGB, Offenlegung vollständiger Jahresabschluss + Lagebericht + Bestätigungsvermerk

Wer als Geschäftsführer die Größenklasse falsch einschätzt, riskiert Ordnungsgelder nach § 335 HGB (zwischen 500 und 25.000 Euro), wenn erforderliche Unterlagen nicht oder nicht vollständig beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Wie unterscheiden sich Umsatz und Bilanzsumme in verschiedenen Branchen?

Das Verhältnis von Umsatz zu Bilanzsumme variiert stark nach Branche und Geschäftsmodell. Diese Kennzahl – auch als Kapitalumschlag oder Asset Turnover bezeichnet – zeigt, wie effizient ein Unternehmen sein gebundenes Kapital zur Umsatzgenerierung einsetzt. Ein hoher Kapitalumschlag (Umsatz > Bilanzsumme) ist typisch für handels- und dienstleistungsintensive Geschäftsmodelle, ein niedriger Kapitalumschlag für kapitalintensive Branchen.

Typische Verhältnisse Umsatz zu Bilanzsumme nach Branchen

Branche Umsatz (Beispiel) Bilanzsumme (Beispiel) Verhältnis (Umsatz / Bilanzsumme)
Einzelhandel (schnelldrehend) 5.000.000 EUR 1.200.000 EUR 4,2
IT-Dienstleistungen 1.800.000 EUR 400.000 EUR 4,5
Maschinenbau 3.000.000 EUR 4.500.000 EUR 0,67
Immobilienverwaltung 500.000 EUR 8.000.000 EUR 0,06
Logistik / Spedition 6.000.000 EUR 2.000.000 EUR 3,0
Chemie / Produktion 10.000.000 EUR 15.000.000 EUR 0,67

Ein Einzelhändler mit schnelldrehendem Sortiment erzielt oft das Vier- bis Fünffache seiner Bilanzsumme als Umsatz: wenig Anlagevermögen, geringe Vorräte durch Just-in-Time-Logistik, schnelle Zahlungseingänge. Eine Immobiliengesellschaft hingegen hält hohe Sachanlagen (Gebäude), erzielt aber nur geringe laufende Mieterträge – das Verhältnis kann unter 0,1 liegen.

„Das Verhältnis von Umsatz zu Bilanzsumme ist keine Frage von ‘gut’ oder ‘schlecht’, sondern von Geschäftsmodell und Branche. Ein Dienstleister mit Verhältnis 5:1 ist nicht ‘besser’ als ein Maschinenbauer mit 0,6:1 – beide können profitabel sein. Entscheidend ist, dass Geschäftsführer die eigenen Kennzahlen kennen und für Größenklassen, Offenlegung und Finanzierung richtig einordnen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Kapitalumschlag als Steuerungskennzahl

Der Kapitalumschlag (Umsatz / Bilanzsumme) ist eine wichtige Kennzahl für das interne Controlling und für Banken bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Ein hoher Kapitalumschlag deutet auf geringe Kapitalbindung und schnelle Liquiditätszyklen hin, ein niedriger Kapitalumschlag auf langfristige Investitionen und stabile Vermögenswerte. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile – entscheidend ist die Rentabilität (Verhältnis Gewinn zu Bilanzsumme oder Umsatz).

Welche Verwechslungen zwischen Umsatz und Bilanzsumme kommen häufig vor?

In der Praxis führen Verwechslungen zwischen Umsatz und Bilanzsumme regelmäßig zu Fehleinschätzungen bei Offenlegungspflichten, Größenklassen und Finanzierungsgesprächen. Die folgenden Fehler treten besonders häufig auf und können rechtliche oder wirtschaftliche Folgen haben.

Fehler 1: Größenklasse falsch bestimmt

Geschäftsführer nehmen irrtümlich an, ihre GmbH sei ‘klein’, weil der Umsatz unter 6 Mio. Euro liegt – übersehen aber, dass die Bilanzsumme bereits 7 Mio. Euro beträgt. Damit ist die GmbH nach § 267 Abs. 2 HGB bereits mittelgroß (sofern auch im Vorjahr zwei Merkmale überschritten wurden) und unterliegt erweiterten Offenlegungspflichten.

Fehler 2: Umsatzsteuer nicht herausgerechnet

Manche Geschäftsführer verwechseln den Bruttoumsatz (inkl. Umsatzsteuer) mit dem handelsrechtlichen Umsatz nach § 277 HGB. Der maßgebliche Umsatz für § 267 HGB ist immer netto, also ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von Erlösschmälerungen. Ein Bruttoumsatz von 14,28 Mio. Euro entspricht netto (bei 19 % USt) nur rund 12 Mio. Euro – und liegt damit genau an der Schwelle für kleine Kapitalgesellschaften.

Fehler 3: Bilanzsumme mit Eigenkapital verwechselt

Einige Geschäftsführer halten die Bilanzsumme für ‘das, was der GmbH gehört’ – und verwechseln sie mit dem Eigenkapital. Tatsächlich zeigt die Bilanzsumme die gesamte Kapitalverwendung (Aktiva) bzw. Kapitalherkunft (Passiva), also Eigenkapital plus Fremdkapital. Eine Bilanzsumme von 2 Mio. Euro kann bei 300.000 Euro Eigenkapital und 1,7 Mio. Euro Verbindlichkeiten vorliegen.

  • Größenklasse anhand aller drei Merkmale (Bilanzsumme, Umsatz, Arbeitnehmer) prüfen – nicht nur Umsatz betrachten
  • Umsatz nach § 277 HGB (netto, nach Erlösschmälerungen) verwenden, nicht Bruttoumsatz
  • Zweijahresvergleich beachten: Größenwechsel tritt erst ein, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei Merkmale über-/unterschritten werden
  • Bilanzsumme = Summe Aktiva = Summe Passiva, nicht Eigenkapital
  • Bei Grenzfällen frühzeitig steuerliche Beratung einholen – Ordnungsgelder nach § 335 HGB drohen bei falscher Offenlegung

Rechtsfolgen bei falscher Offenlegung

Wer aufgrund einer Verwechslung von Umsatz und Bilanzsumme die Offenlegungspflicht nicht oder nicht vollständig erfüllt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen – und zwar sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen den Geschäftsführer persönlich.

Wer unsicher ist, ob die GmbH die richtige Größenklasse einhält und welche Unterlagen beim Unternehmensregister offenzulegen sind, sollte den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen und prüfen lassen. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten hierfür transparente Festpreise und sorgen dafür, dass Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG eingehalten werden.

Welche Offenlegungspflichten gelten für Umsatz und Bilanzsumme?

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nur noch Publikationsorgan, aber keine Einreichungsstelle mehr. Welche Unterlagen offenzulegen sind, hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab.

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen Rechtsgrundlage
Kleine GmbH Bilanz, Anhang (GuV nur auf Anforderung) § 326 Abs. 1 HGB
Mittelgroße GmbH Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht § 325 Abs. 1 HGB
Große GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk § 325 Abs. 1 HGB

In der offengelegten Bilanz ist die Bilanzsumme direkt ersichtlich, da sie die Endsumme der Aktiv- bzw. Passivseite darstellt. Der Umsatz wird in der GuV ausgewiesen – kleine Kapitalgesellschaften müssen die GuV jedoch nicht zwingend offenlegen (§ 326 Abs. 1 Satz 1 HGB), können dies aber freiwillig tun. Wird die GuV nicht offengelegt, kann das Unternehmensregister die Einreichung nachfordern.

Fristen für Feststellung und Offenlegung (Stand 2026, Bilanzstichtag 31.12.2025)

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a Abs. 1 GmbHG)

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße/große GmbH (§ 42a Abs. 2 GmbHG)

12 Monate

Offenlegungsfrist alle Größenklassen (§ 325 Abs. 1 HGB)

Für eine kleine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung durch Gesellschafterversammlung bis spätestens 30.11.2026, Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026. Für mittelgroße und große GmbHs verkürzt sich die Feststellungsfrist auf acht Monate (bis 31.08.2026), die Offenlegungsfrist bleibt bei zwölf Monaten.

Digitaler Offenlegungsprozess

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Steuerberater können die Einreichung direkt über ihre Kanzleisoftware vornehmen. Bei OnlineBilanz ist die fristgerechte Offenlegung Teil des Servicepakets – unsere Steuerberater kümmern sich um Feststellung, Unterzeichnung und elektronische Übermittlung.

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Versäumt eine GmbH die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die Gesellschaft und gegen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) persönlich. Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – eine nachträgliche Einreichung ist zwingend erforderlich.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Offenlegungsfristen. Wir erleben regelmäßig, dass GmbHs erst nach Erhalt eines Ordnungsgeldbescheids aktiv werden. Dabei lässt sich das Risiko leicht vermeiden: Jahresabschluss rechtzeitig erstellen lassen, durch die Gesellschafterversammlung feststellen und elektronisch beim Unternehmensregister einreichen – am besten durch einen Steuerberater, der den gesamten Prozess kennt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste: Umsatz und Bilanzsumme richtig handhaben

Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter ist es entscheidend, Umsatz und Bilanzsumme korrekt zu erfassen, auszuweisen und für die Größenklasseneinstufung heranzuziehen. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Punkte zusammen und hilft, typische Fehler zu vermeiden.

1. Grundlagen korrekt verstehen

  • Umsatz = Stromgröße (GuV, Zeitraum), Bilanzsumme = Bestandsgröße (Bilanz, Stichtag)
  • Umsatz nach § 277 HGB: netto, nach Abzug von USt und Erlösschmälerungen
  • Bilanzsumme nach § 266 HGB: Summe Aktiva = Summe Passiva
  • Beide Größen können niemals gleich sein – sie messen unterschiedliche Dimensionen

2. Größenklasse nach § 267 HGB korrekt bestimmen

  • Alle drei Merkmale prüfen: Bilanzsumme, Umsatz, Arbeitnehmerzahl (im Jahresdurchschnitt)
  • Zweijahresvergleich beachten: Größenwechsel tritt erst ein, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei Merkmale über-/unterschritten werden
  • Bei Grenzfällen dokumentieren: Berechnungsgrundlagen und Stichtagswerte aufbewahren
  • Größenklasse bestimmt Offenlegungs-, Prüfungs- und Berichtspflichten – Fehler können teuer werden (Ordnungsgeld nach § 335 HGB)

3. Fristen einhalten (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Größenklasse Feststellung bis Offenlegung bis
Klein 30.11.2026 31.12.2026
Mittelgroß 31.08.2026 31.12.2026
Groß 31.08.2026 31.12.2026

4. Offenlegung korrekt durchführen

  • Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister (seit DiRUG 01.08.2022), nicht beim Bundesanzeiger
  • Kleine GmbH: Bilanz + Anhang (GuV nur auf Anforderung), mittelgroße/große GmbH: vollständiger Jahresabschluss
  • Elektronische Einreichung im XBRL- oder PDF-Format über www.unternehmensregister.de
  • Bei Fristversäumnis droht Ordnungsgeld 500–25.000 Euro nach § 335 HGB

5. Steuerberater einbinden

Die korrekte Abgrenzung von Umsatz und Bilanzsumme, die Größenklasseneinstufung und die fristgerechte Offenlegung erfordern fundiertes Fachwissen im Handels- und Gesellschaftsrecht. Geschäftsführer, die rechtliche und finanzielle Risiken vermeiden wollen, sollten den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen und prüfen lassen. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparent kalkulierte Festpreise, direkte digitale Koordination und die Sicherheit, dass alle gesetzlichen Pflichten erfüllt werden – von der Erstellung über die Feststellung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

„Ein solide erstellter Jahresabschluss ist die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen – ob Finanzierung, Gesellschafterversammlung oder Offenlegung. Wer Umsatz und Bilanzsumme verwechselt, riskiert nicht nur Ordnungsgelder, sondern auch falsche strategische Entscheidungen. Deshalb lohnt es sich, von Anfang an auf steuerliche Expertise zu setzen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann die Bilanzsumme kleiner sein als der Umsatz?

Ja, das ist in vielen Branchen üblich. Besonders bei Handelsunternehmen oder Dienstleistern mit geringem Anlagevermögen und schnellem Zahlungseingang kann der Jahresumsatz die Bilanzsumme deutlich übersteigen. Die Bilanzsumme zeigt nur die Vermögenswerte am Stichtag, während der Umsatz die gesamten Erlöse des Jahres abbildet.

Welche Kennzahl ist wichtiger: Umsatz oder Bilanzsumme?

Beide Kennzahlen haben unterschiedliche Aussagekraft und sind nicht vergleichbar. Der Umsatz zeigt die Ertragskraft und Marktaktivität, die Bilanzsumme die Kapitalausstattung und Vermögensstruktur. Für die Beurteilung der Unternehmenslage benötigt man beide Größen sowie weitere Kennzahlen wie Eigenkapitalquote und Jahresergebnis.

Muss ich beide Werte im Jahresabschluss offenlegen?

Das hängt von der Größenklasse ab. Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz ohne GuV offenlegen und müssen den Umsatz nur im Anhang angeben. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen sowohl Bilanz als auch GuV mit Umsatzangabe beim Unternehmensregister einreichen.

Wie wirken sich Abschreibungen auf Umsatz und Bilanzsumme aus?

Abschreibungen mindern die Bilanzsumme (Verringerung des Anlagevermögens auf der Aktivseite), haben aber keinen direkten Einfluss auf den Umsatz. Sie wirken sich jedoch in der GuV als Aufwand aus und mindern damit das Jahresergebnis. Der Umsatz selbst bleibt von Abschreibungen unberührt, da er nur die Erlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen umfasst.

Was passiert bei fehlerhafter Angabe von Umsatz oder Bilanzsumme?

Fehlerhafte Angaben können zur Nichtigkeit der Offenlegung führen und ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB auslösen (500–25.000 Euro). Zudem kann die Größenklasseneinstufung falsch sein, was zu fehlerhaften Erleichterungen führt. Bei Prüfungspflicht kann dies auch Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk haben. Eine Korrektur sollte umgehend durch den Steuerberater erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB (Größenklassen), § 275 HGB (Gewinn- und Verlustrechnung), § 325 HGB (Offenlegung), § 335 HGB (Ordnungsgeldverfahren). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater