Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchführung und Bilanzierung

Buchführung und Bilanzierung 2026: Gesetzliche Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Buchführung und Bilanzierung bilden das Fundament der kaufmännischen Dokumentation und des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Wer nach § 238 HGB buchführungspflichtig ist, muss seine Geschäftsvorfälle vollständig erfassen, eine Bilanz aufstellen und diese fristgerecht feststellen und offenlegen. Bei der Bilanzierung sind neben den allgemeinen Bewertungsregeln auch Spezialfälle zu beachten, etwa wenn im Gesellschaftsrecht Anteile auf andere Gesellschafter übergehen – in diesem Fall ist die Bilanzierung der Anwachsung relevant. Dabei gelten für bestimmte Branchen wie die Buchführung im Hotel- und Gaststättengewerbe zusätzliche Besonderheiten, etwa bei der Kassensicherungsverordnung. Dieser Leitfaden erklärt die gesetzlichen Grundlagen, das System der doppelten Buchführung, Bilanzierungsregeln nach HGB sowie alle relevanten Fristen und Pflichten für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Buchführung erfasst laufend alle Geschäftsvorfälle nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Die Bilanzierung verdichtet diese Aufzeichnungen zum handelsrechtlichen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 8 bzw. 11 Monaten feststellen und innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen.

Was ist Buchführung und Bilanzierung?

Buchführung und Bilanzierung bilden das Fundament der kaufmännischen Rechnungslegung. Während die Buchführung nach § 238 HGB die laufende, chronologische und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle umfasst, stellt die Bilanzierung den periodischen Abschluss dieser Aufzeichnungen dar. Sie mündet in den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), bei Kapitalgesellschaften ergänzt um einen Anhang (§ 264 HGB).

Die Buchführung dokumentiert alle vermögenswirksamen Vorgänge im laufenden Geschäftsjahr: Einkäufe, Verkäufe, Zahlungen, Forderungen, Verbindlichkeiten. Die Bilanzierung verdichtet diese Informationen zu einem Stichtagsbild (Bilanz zum 31.12.) und einer Erfolgskennzahl (GuV). Beide Systeme greifen ineinander und sind gesetzlich streng geregelt.

Abgrenzung: Laufende Buchführung vs. Jahresabschluss

<strong>Buchführung (laufend)</strong>

  • Chronologische Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • Kontenrahmen (SKR03, SKR04)
  • Belege, Journale, Hauptbuch
  • Grundlage: § 238, § 239 HGB

<strong>Bilanzierung (periodisch)</strong>

  • Abschluss zum Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025)
  • Bilanz, GuV, ggf. Anhang
  • Inventur, Bewertung, Rückstellungen
  • Grundlage: § 242, § 264 ff. HGB

Hinweis

Praxis-Tipp: Die Qualität der Bilanzierung hängt direkt von der Qualität der laufenden Buchführung ab. Fehlerhafte oder unvollständige Buchungen führen zwangsläufig zu fehlerhaften Abschlüssen — und damit zu erheblichen Haftungsrisiken für den Geschäftsführer.

Gesetzliche Grundlagen: HGB, GmbHG und GoB

Die rechtlichen Anforderungen an Buchführung und Bilanzierung ergeben sich primär aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und – für GmbH-Geschäftsführer besonders relevant – aus dem GmbH-Gesetz (GmbHG). Zentrale Vorschrift ist § 238 HGB: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen.

Zentrale Normen im Überblick

Norm Regelungsgegenstand Adressat
§ 238 HGB Buchführungspflicht, GoB-Grundsatz Alle Kaufleute
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung von Inventar und Bilanz Alle Kaufleute
§ 243 HGB Ansatz- und Bewertungsvorschriften Alle Kaufleute
§ 264 HGB Pflicht zum Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) Kapitalgesellschaften
§ 42a GmbHG Feststellungsfrist: 8 bzw. 11 Monate nach Bilanzstichtag GmbH-Gesellschafter
§ 325 HGB Offenlegungspflicht im Unternehmensregister (12 Monate) Kapitalgesellschaften
§ 257 HGB Aufbewahrungspflicht (10 Jahre Bücher, 6 Jahre Geschäftsbriefe) Alle Kaufleute

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Die GoB sind teils kodifiziert (§ 239, § 243 HGB), teils aus Rechtsprechung und kaufmännischer Praxis entwickelt. Sie umfassen unter anderem:

  • Richtigkeit und Willkürfreiheit: Geschäftsvorfälle müssen sachlich richtig und vollständig erfasst werden.
  • Klarheit und Übersichtlichkeit: Die Buchführung muss für sachverständige Dritte nachvollziehbar sein.
  • Einzelbewertung: Jeder Vermögensgegenstand ist grundsätzlich einzeln zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
  • Vorsichtsprinzip: Gewinne erst ausweisen, wenn realisiert; Verluste bereits bei Erkennen berücksichtigen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
  • Periodenabgrenzung: Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

„Die GoB sind keine starren Regeln, sondern lebendige Prinzipien. Wer sie konsequent anwendet, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch verlässliche Grundlagen für betriebswirtschaftliche Entscheidungen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Doppelte Buchführung: System und Kontenrahmen

Die in Deutschland vorgeschriebene doppelte Buchführung (auch: Doppik) beruht auf dem Prinzip, dass jeder Geschäftsvorfall mindestens zwei Konten berührt: Ein Konto im Soll, ein Konto im Haben. Dadurch bleibt die Bilanzgleichung stets im Gleichgewicht: Aktiva = Passiva.

Die Struktur der Konten folgt einem Kontenrahmen. In Deutschland sind die vom DATEV e.V. entwickelten Standardkontenrahmen SKR03 (Prozessgliederungsprinzip) und SKR04 (Abschlussgliederungsprinzip) am weitesten verbreitet. Beide bilden die Geschäftsvorfälle systematisch ab und erleichtern die Erstellung von Bilanz und GuV.

SKR03 vs. SKR04: Die wichtigsten Unterschiede

Merkmal SKR03 SKR04
Gliederungsprinzip Prozessgliederung Abschlussgliederung (§ 266 HGB)
Kontenklassen 0–2 Bilanzkonten (Aktiva, Passiva) Bilanzkonten nach HGB-Gliederung
Kontenklassen 3–8 GuV-Konten (Erträge, Aufwendungen) GuV-Konten nach HGB-Gliederung
Typischer Anwender Handwerk, Industrie, Dienstleistung Anwaltskanzleien, Steuerberater, freie Berufe
Verbreitung Sehr hoch (ca. 70 % der Unternehmen) Ca. 30 % der Unternehmen

Beide Kontenrahmen sind HGB-konform. Die Wahl ist eine organisatorische Entscheidung, sollte aber frühzeitig und konsistent getroffen werden. Ein späterer Wechsel ist aufwendig und fehleranfällig.

Buchungssatz: Die Grundlogik

Jeder Buchungssatz folgt dem Schema: Soll an Haben. Beispiel: Eine GmbH kauft Büromaterial für 500 € (netto) und zahlt bar.

  • Soll: Büromaterial (Aufwandskonto) 500 €
  • Haben: Kasse (Aktivkonto) 500 €

Die Umsatzsteuer (95 €) wird separat gebucht (Vorsteuer). Dieser einfache Vorgang berührt also mindestens drei Konten. Die korrekte Erfassung ist entscheidend für die spätere GuV und Bilanz.

Hinweis

Digitalisierung: Moderne Buchhaltungssoftware (DATEV, lexoffice, sevDesk) nutzt SKR03 oder SKR04 als Basis und bietet Buchungsvorlagen. Dennoch ist fundiertes Verständnis der Systematik unerlässlich — insbesondere bei komplexen Geschäftsvorfällen (Rückstellungen, Abgrenzungen, Bewertungsfragen).

Von der Buchführung zur Bilanz: Der Abschlussprozess

Der Jahresabschluss ist der formale Abschluss der laufenden Buchführung zu einem festen Stichtag (in der Regel 31.12.). Er umfasst bei einer GmbH gemäß § 264 HGB die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und den Anhang. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB können den Anhang unter bestimmten Bedingungen verkürzt darstellen (§ 288 HGB).

Die sieben Schritte des Jahresabschlusses

  1. Vorbereitung: Abstimmung aller Konten, Klärung offener Posten, Belegprüfung.
  2. Inventur: Körperliche Bestandsaufnahme (§ 240 HGB) oder dokumentierte Buchinventur bei hinreichender Kontrolle.
  3. Abgrenzungen: Bildung von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB) für Aufwendungen/Erträge, die mehrere Perioden betreffen.
  4. Rückstellungen: Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste, unterlassene Instandhaltung (§ 249 HGB).
  5. Bewertung: Anwendung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB): Anschaffungskosten, planmäßige Abschreibung, außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung.
  6. Erstellung Bilanz und GuV: Überführung der Salden in die HGB-Gliederung (§ 266, § 275 HGB).
  7. Anhang und Lagebericht: Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterung wesentlicher Posten, ggf. Lagebericht (nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, § 289 HGB).

Der Prozess ist komplex und erfordert tiefgreifende Fachkenntnisse. Fehler bei Abgrenzung, Bewertung oder Rückstellungsbildung können das Bilanzergebnis erheblich verfälschen und zu steuerlichen Nachforderungen oder handelsrechtlichen Sanktionen führen.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Aufwand und die Haftungsrisiken beim Jahresabschluss. Wer den Abschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert nicht nur von der Fachexpertise, sondern auch von der rechtlichen Absicherung. Auf OnlineBilanz.de bieten wir digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen — ohne Wartezeiten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bilanzierung nach HGB: Ansatz und Bewertung

Die Bilanzierung nach HGB folgt klaren Regeln für Ansatz (Darf/Muss ein Posten in der Bilanz erscheinen?) und Bewertung (Zu welchem Wert wird er angesetzt?). Diese Regeln unterscheiden sich grundlegend von internationalen Standards (IFRS) und sind geprägt vom Vorsichtsprinzip und Gläubigerschutz.

Ansatzvorschriften: Was gehört in die Bilanz?

Nach § 246 HGB sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu bilanzieren, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Für bestimmte Posten gelten Ansatzverbote oder -wahlrechte:

  • Ansatzverbot: Selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 HGB).
  • Ansatzwahlrecht: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z. B. Software, Patente) dürfen aktiviert werden (§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB).
  • Ansatzpflicht: Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände (inkl. Geschäfts- oder Firmenwert) und alle Schulden.

Bewertungsvorschriften: Vorsicht und Objektivierung

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB), vermindert um planmäßige Abschreibungen (§ 253 Abs. 3 HGB) und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB).

Bewertungsmaßstab Anwendungsbereich Rechtsgrundlage
Anschaffungskosten Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände § 253 Abs. 1 HGB
Herstellungskosten Selbst hergestellte Vermögensgegenstände § 253 Abs. 1 HGB, § 255 Abs. 2 HGB
Planmäßige Abschreibung Abnutzbares Anlagevermögen (z. B. Maschinen) § 253 Abs. 3 Satz 1–2 HGB
Außerplanmäßige Abschreibung Dauernde Wertminderung § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB
Zuschreibung Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibung (Wahlrecht bei AV, Pflicht bei UV) § 253 Abs. 5 HGB
Niederstwertprinzip Umlaufvermögen (strenges Niederstwertprinzip) § 253 Abs. 4 HGB

Achtung

Haftungsrisiko: Fehlerhafte Bewertung (z. B. unterlassene Abschreibung bei Wertminderung) führt zu einem zu hohen Eigenkapital und kann den Tatbestand der Unterbilanz (§ 64 GmbHG a.F.) oder Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) verdecken. Geschäftsführer haften persönlich für Schäden, die aus schuldhafter Pflichtverletzung entstehen.

Größenklassen und Erleichterungen nach § 267 HGB

Das HGB differenziert bei den Publizitäts- und Prüfungspflichten nach der Größe der Kapitalgesellschaft. § 267 HGB definiert drei Größenklassen: klein, mittelgroß und groß. Die Einstufung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Eine Gesellschaft gilt als klein oder mittelgroß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet.

Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 16 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 22,5 Mio. € ≤ 48 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) Überschreitung von mind. 2 Kriterien Überschreitung von mind. 2 Kriterien > 250

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

  • Bilanzgliederung: Verkürzte Bilanz mit nur wenigen Posten (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB).
  • GuV: Verkürzte GuV nach § 275 Abs. 5 HGB.
  • Anhang: Verkürzte Angaben nach § 288 HGB; bestimmte Angaben können in der Bilanz oder GuV gemacht werden.
  • Lagebericht: Entfällt vollständig (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).
  • Prüfungspflicht: Entfällt grundsätzlich (§ 316 Abs. 1 HGB), es sei denn, die Satzung oder Gesellschafterbeschluss sieht eine freiwillige Prüfung vor.
  • Offenlegung: Nur Bilanz erforderlich (GuV und Anhang können entfallen, wenn die Angaben in der Bilanz gemacht werden, § 326 Abs. 1 HGB).

Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer) genießen weitere Erleichterungen, insbesondere bei der Erstellung des Anhangs (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB).

~85 %

der GmbHs in Deutschland sind “klein” nach § 267 HGB

11 Monate

Feststellungsfrist für kleine Kapitalgesellschaften (§ 42a GmbHG)

12 Monate

Offenlegungsfrist im Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Feststellung und Offenlegung: Fristen 2026

Bevor der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden kann (§ 42a Abs. 2 GmbHG), muss dieser zunächst vom Geschäftsführer aufgestellt werden. Die Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses ist dabei ebenso einzuhalten wie die nachfolgende Frist zur Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325 HGB), die erst nach Feststellung beginnt. Beide Fristen sind zwingend — Verstöße führen zu Ordnungsgeldverfahren.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss ist in den ersten acht Monaten (für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften) bzw. elf Monaten (für kleine Kapitalgesellschaften) des folgenden Geschäftsjahres aufzustellen und durch die Gesellschafter festzustellen.

Bilanzstichtag Größenklasse Feststellungsfrist bis
31.12.2025 Klein (§ 267 Abs. 1) 30.11.2026
31.12.2025 Mittel/Groß (§ 267 Abs. 2/3) 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Der festgestellte Jahresabschluss ist spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister einzureichen (§ 325 Abs. 1 HGB). Seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist daher am 31.12.2026 — unabhängig von der Größenklasse.

Achtung

Ordnungsgeld nach § 335 HGB: Bei Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 € und kann bis zu 25.000 € betragen. Es kann mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt ist. Verantwortlich sind die Geschäftsführer persönlich.

„In der Praxis scheitert die fristgerechte Offenlegung oft nicht am Abschluss selbst, sondern an fehlender Koordination zwischen Geschäftsführung, Gesellschaftern und Steuerberater. Wir von OnlineBilanz koordinieren den gesamten Prozess digital — von der Erstellung über die Feststellung bis zur Einreichung im Unternehmensregister.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufbewahrungspflichten nach HGB und AO

Die Aufbewahrungspflicht für Buchführungsunterlagen ergibt sich aus § 257 HGB (handelsrechtlich) und § 147 AO (steuerrechtlich). Die Fristen sind weitgehend deckungsgleich, die steuerrechtlichen Vorschriften gelten jedoch auch für Unternehmen, die nicht buchführungspflichtig nach HGB sind (z. B. Freiberufler mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

Aufbewahrungsfristen im Überblick

Unterlagenart Frist Rechtsgrundlage
Bücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse 10 Jahre § 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 HGB / § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO
Buchungsbelege (Rechnungen, Belege, Verträge) 10 Jahre § 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB / § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO
Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe 6 Jahre § 257 Abs. 1 Nr. 2 HGB / § 147 Abs. 1 Nr. 2 AO
Kopien abgesandter Handels- oder Geschäftsbriefe 6 Jahre § 257 Abs. 1 Nr. 3 HGB / § 147 Abs. 1 Nr. 3 AO
Sonstige für die Besteuerung relevante Unterlagen 6 Jahre § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt oder der Beleg entstanden ist (§ 257 Abs. 5 HGB, § 147 Abs. 4 AO). Beispiel: Für eine Rechnung vom 15.03.2026 beginnt die 10-Jahres-Frist am 31.12.2026 und endet am 31.12.2036.

Digitale Aufbewahrung: Anforderungen

Die Aufbewahrung kann in Papierform oder elektronisch erfolgen. Bei digitaler Aufbewahrung gelten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff):

  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen technisch ausgeschlossen oder protokolliert werden.
  • Vollständigkeit: Alle aufbewahrungspflichtigen Unterlagen müssen verfügbar sein.
  • Lesbarkeit: Unterlagen müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar und auswertbar bleiben.
  • Ordnung und Nachvollziehbarkeit: Systematische Ablage, die sachverständigen Dritten die Prüfung ermöglicht.
  • Datenzugriff: Das Finanzamt hat das Recht auf Datenzugriff (Z1, Z2, Z3 nach § 147 Abs. 6 AO).

Hinweis

Praxis-Tipp: Nutzen Sie für die digitale Archivierung zertifizierte DMS-Systeme (Dokumentenmanagementsysteme) oder Cloud-Lösungen mit GoBD-Testat. Viele Steuerberater, darunter auch das OnlineBilanz Steuerberater-Team, bieten digitale Belegarchivierung als Teil ihrer Dienstleistung an.

Haftung des Geschäftsführers bei Verstößen

Der GmbH-Geschäftsführer trägt die persönliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung, die fristgerechte Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Verstöße können erhebliche zivil-, steuer- und strafrechtliche Folgen haben — bis hin zur persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen.

Zivilrechtliche Haftung nach § 43 GmbHG

Nach § 43 Abs. 1 GmbHG haben Geschäftsführer bei der Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Verletzungen der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten gelten als Sorgfaltspflichtverletzung. Die GmbH kann Schadensersatz verlangen, wenn der Gesellschaft ein Schaden entstanden ist (z. B. durch Ordnungsgelder, steuerliche Nachforderungen, Insolvenz durch fehlende Krisenfrüherkennung).

Auch Gesellschafter und Gläubiger können unter bestimmten Umständen Ansprüche geltend machen (§ 43 Abs. 3 GmbHG, § 64 GmbHG a.F. — heute § 15b InsO).

Steuerrechtliche Folgen

  • Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung: Ist die Buchführung nicht ordnungsgemäß, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO) — mit erheblichen Risiken für das Unternehmen.
  • Steuerhinterziehung: Vorsätzlich falsche Bilanzen können den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen (§ 370 AO, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe).
  • Haftung für Steuerschulden: Bei Verletzung der steuerlichen Pflichten kann die Finanzverwaltung den Geschäftsführer persönlich in Haftung nehmen (§ 69 AO, § 34 AO).

Ordnungsgeld und Zwangsgeld

Bei Nichtoffenlegung des Jahresabschlusses leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein (§ 335 HGB). Das Ordnungsgeld richtet sich persönlich gegen den Geschäftsführer (nicht gegen die GmbH) und kann mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt ist. In schweren Fällen drohen zusätzlich strafrechtliche Sanktionen.

Achtung

Insolvenzantragspflicht: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Geschäftsführer verpflichtet, innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Fehlerhafte oder verspätete Bilanzen können dazu führen, dass die Krise zu spät erkannt wird. Die verspätete Insolvenzanmeldung ist strafbar (§ 15a Abs. 4 InsO) und führt zu persönlicher Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife.

„Die Haftungsrisiken sind real und werden von vielen Geschäftsführern unterschätzt. Wer die Buchführung und Bilanzierung von Anfang an professionell aufstellt und durch einen Steuerberater begleiten lässt, minimiert nicht nur Risiken, sondern gewinnt auch Sicherheit und Entscheidungsgrundlagen für die Unternehmensführung.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Praxistipps: Digitalisierung und Software

Moderne Buchführung und Bilanzierung sind ohne digitale Unterstützung kaum noch vorstellbar. Softwarelösungen automatisieren Routineaufgaben, reduzieren Fehlerquellen und erleichtern die Zusammenarbeit mit Steuerberatern. Dennoch ersetzt Software nicht die fachliche Kompetenz — sie ergänzt sie.

Auswahl der passenden Buchhaltungssoftware

Die Wahl der Software sollte sich nach Unternehmensgröße, Branche, Komplexität der Geschäftsvorfälle und Anforderungen an Schnittstellen (z. B. zu DATEV, ELSTER, Banken) richten. Gängige Lösungen in Deutschland:

<strong>DATEV</strong>

  • Marktführer im Steuerberater-Umfeld
  • Umfassende Funktionen für Fibu, Lohn, Bilanzierung
  • GoBD-konform, ELSTER-Schnittstelle
  • Eher für mittelgroße bis große Unternehmen

<strong>lexoffice / sevDesk</strong>

  • Cloud-basiert, einfache Bedienung
  • Für kleine Unternehmen und Freiberufler
  • Belegerfassung per App, Bankanbindung
  • Automatisierte Belegverarbeitung (OCR)

<strong>SAP / MS Dynamics</strong>

  • ERP-Systeme für große Unternehmen
  • Integration von Fibu, Controlling, Warenwirtschaft
  • Hoher Implementierungsaufwand
  • Skalierbar, international einsetzbar

GoBD-Konformität: Worauf Sie achten müssen

  • Unveränderbarkeit der gebuchten Belege (Versionierung, Protokollierung)
  • Vollständige und maschinell auswertbare Datenablage
  • Verfahrensdokumentation: Schriftliche Beschreibung der Prozesse und Systemeinstellungen
  • Datenzugriff für Finanzverwaltung (Z1, Z2, Z3)
  • Regelmäßige Datensicherung (Backup) und Archivierung
  • Benutzer- und Rechteverwaltung (Wer darf was buchen/ändern?)

Viele Softwareanbieter stellen eine GoBD-Zertifizierung oder ein Testat zur Verfügung. Dennoch bleibt die organisatorische Umsetzung (Verfahrensdokumentation, Schulung, Kontrolle) in der Verantwortung des Unternehmens.

Schnittstellen zum Steuerberater

Eine enge digitale Verzahnung mit dem Steuerberater spart Zeit und vermeidet Fehler. Moderne Plattformen wie DATEV Unternehmen online oder lexoffice bieten Schnittstellen, über die Belege, Buchungen und Auswertungen in Echtzeit ausgetauscht werden können. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team arbeitet mit digitalen Workflows und nutzt etablierte Schnittstellen, um den Jahresabschluss effizient und transparent zu koordinieren.

Hinweis

Digitalisierung = Zeitgewinn + Rechtssicherheit: Wer Belege digital erfasst, Buchungen automatisiert und mit dem Steuerberater über Schnittstellen zusammenarbeitet, reduziert den administrativen Aufwand erheblich und erhöht gleichzeitig die Qualität der Buchführung. OnlineBilanz bietet genau diese digitale Infrastruktur — gepaart mit der fachlichen Expertise zugelassener Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen dürfen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung statt doppelter Buchführung erstellen?

Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Land- und Forstwirte dürfen nach § 4 Abs. 3 EStG eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen, sofern sie nicht freiwillig Bücher führen. Gewerbetreibende dürfen zur EÜR übergehen, wenn sie die Schwellenwerte des § 141 AO (60.000 Euro Gewinn oder 600.000 Euro Umsatz) nicht überschreiten. Kapitalgesellschaften sind stets zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.

Was passiert, wenn die Buchhaltung Fehler enthält oder unvollständig ist?

Formelle Mängel in der Buchführung können zur Verwerfung durch die Finanzverwaltung führen. Das Finanzamt darf dann den Gewinn schätzen (§ 162 AO), was regelmäßig zu höheren Steuerforderungen führt. Zusätzlich drohen Verspätungs- und Zwangsgelder sowie strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung. Geschäftsführer haften persönlich für Schäden aus mangelhafter Buchführung.

Muss auch eine kleine GmbH einen Lagebericht erstellen?

Nein. Nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB sind kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen hingegen zusätzlich zum Jahresabschluss einen Lagebericht erstellen, der die Geschäftsentwicklung, Risiken und Chancen darstellt.

Wann muss von der Istversteuerung zur Sollversteuerung gewechselt werden?

Die umsatzsteuerliche Istversteuerung (§ 20 UStG) ist nur bei Umsätzen unter 800.000 Euro (bis 2024: 600.000 Euro) zulässig und muss beantragt werden. Wird diese Grenze überschritten, muss ab dem Folgejahr zur Sollversteuerung gewechselt werden. Kapitalgesellschaften können die Istversteuerung nur nutzen, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind – was bei einer GmbH regelmäßig nicht zutrifft. Die Wahl der Versteuerungsart hat keine Auswirkung auf die handelsrechtliche Buchführungspflicht.

Kann der Jahresabschluss nachträglich geändert werden, wenn Fehler entdeckt werden?

Ein bereits festgestellter Jahresabschluss kann nur durch Gesellschafterbeschluss geändert werden. Bei wesentlichen Fehlern ist eine Neuaufstellung und erneute Feststellung erforderlich. Der berichtigte Jahresabschluss muss dann ebenfalls beim Unternehmensregister offengelegt werden. Kleinere Korrekturen können über den Jahresabschluss des Folgejahres erfolgen (Fehlerberichtigung nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Ein Steuerberater sollte vor einer Änderung unbedingt die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Folgen prüfen.

Welche Unterlagen müssen bei einer Betriebsprüfung vorgelegt werden?

Bei einer Betriebsprüfung nach § 193 AO sind sämtliche Buchführungsunterlagen, Belege, Konten, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und steuerlich relevante Verträge vorzulegen. Die Unterlagen müssen in digitaler Form bereitgestellt werden, wenn die Buchführung elektronisch erfolgt (GoBD). Zusätzlich sind Kassenbücher, Bankauszüge, Lohnabrechnungen und alle Nachweise für Betriebsausgaben und -einnahmen erforderlich. Eine lückenhafte Dokumentation kann zu Hinzuschätzungen führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater