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Datum

Lesedauer

14–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz einer GmbH

Bilanz einer GmbH 2026: Pflicht, Fristen & Aufbau

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jede GmbH ist gesetzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss mit Bilanz zu erstellen, festzustellen und beim Unternehmensregister offenzulegen. Die Bilanz bildet das Kernstück der handelsrechtlichen Rechnungslegung und unterliegt präzisen Vorschriften nach HGB sowie strengen Fristen nach GmbHG. Bereits bei der Gründung ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, die das Startkapital und die Vermögenslage dokumentiert. Anders als bei Personengesellschaften, für die unter bestimmten Umständen eine GbR Bilanz Pflicht gelten kann, besteht für die GmbH als Kapitalgesellschaft eine uneingeschränkte Bilanzierungspflicht. Dieser Leitfaden erklärt Aufbau, Bewertung, Größenklassen und alle relevanten Pflichten für Geschäftsführer im Jahr 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Die Bilanz einer GmbH ist nach § 242 HGB verpflichtend und zeigt Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag. Sie muss nach § 264 HGB gegliedert, bewertet und beim Unternehmensregister offengelegt werden. Fristen: Feststellung binnen 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG, Offenlegung binnen 12 Monaten nach § 325 HGB.

Was ist die Bilanz einer GmbH und warum ist sie Pflicht?

Die Bilanz einer GmbH ist das zentrale Instrument der Rechnungslegung und stellt die Vermögens- und Schuldenlage des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag dar. Sie bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den Jahresabschluss nach § 242 HGB. Für GmbHs besteht aufgrund ihrer Rechtsform eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung, unabhängig von Größe oder Umsatz.

Die Bilanzierungspflicht ergibt sich aus § 242 Abs. 1 HGB für alle Kaufleute sowie zusätzlich aus § 13 GmbHG speziell für die GmbH. Der Jahresabschluss muss innerhalb bestimmter Fristen aufgestellt, vom Geschäftsführer festgestellt und offengelegt werden. Die Bilanz zeigt dabei auf der Aktivseite das Vermögen (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) und auf der Passivseite die Finanzierung durch Eigenkapital und Fremdkapital.

Bestandteile des Jahresabschlusses einer GmbH

  • Bilanz – Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – Darstellung der Erträge und Aufwendungen nach § 275 HGB
  • Anhang – Erläuterungen und Ergänzungen zur Bilanz und GuV (ab mittelgroßen GmbHs verpflichtend nach § 264 Abs. 1 HGB)
  • Lagebericht – Pflicht für mittelgroße und große GmbHs nach § 264 Abs. 1 HGB zur Darstellung der wirtschaftlichen Lage

Praxis-Hinweis

Kleinste GmbHs (§ 267a HGB) profitieren von umfangreichen Erleichterungen: Sie müssen keinen Anhang und keinen Lagebericht erstellen und können eine verkürzte Bilanz aufstellen. Die Einordnung in Größenklassen erfolgt nach den Schwellenwerten des § 267 HGB in der jeweils gültigen Fassung.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Bilanzierung einer GmbH?

Die Bilanzierung einer GmbH basiert auf einem eng verzahnten System handelsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften. Das Handelsgesetzbuch (HGB) bildet das Fundament für die formellen und inhaltlichen Anforderungen, während das GmbH-Gesetz (GmbHG) spezifische Regelungen für die Kapitalgesellschaft vorsieht.

Zentrale Rechtsgrundlagen im HGB

Vorschrift Regelungsinhalt
§ 242 HGB Grundsätzliche Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und Inventar
§ 243 HGB Aufstellungsgrundsätze: Klarheit, Übersichtlichkeit, GoB
§ 246–256a HGB Inhalt und Gliederung der Bilanz, Ansatzvorschriften
§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung bei Kapitalgesellschaften
§ 266 HGB Gliederungsschema der Bilanz für Kapitalgesellschaften
§ 267 HGB Größenklassen (klein, mittel, groß)
§ 325 HGB Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister

Ergänzende Regelungen im GmbHG

  • § 13 GmbHG – Verpflichtung zur Buchführung und Erstellung eines Inventars
  • § 41 GmbHG – Aufstellungspflicht und Vorlage des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung
  • § 42a GmbHG – Feststellungsfristen: 11 Monate für kleine GmbHs, 8 Monate für mittelgroße und große GmbHs nach Bilanzstichtag
  • § 42 Abs. 2 GmbHG – Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über den Jahresabschluss

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität des Zusammenspiels von HGB und GmbHG. Besonders bei den Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG kommt es häufig zu Versäumnissen, die im schlimmsten Fall Ordnungsgelder nach § 335 HGB auslösen können. Eine frühzeitige Planung mit fachlicher Unterstützung ist daher unverzichtbar.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle. Diese Umstellung betrifft alle GmbHs, unabhängig von ihrer Größenklasse.

Wie ist die Bilanz einer GmbH aufgebaut und gegliedert?

Die Gliederung der GmbH-Bilanz folgt einem strengen gesetzlichen Schema nach § 266 HGB. Diese einheitliche Struktur sorgt für Vergleichbarkeit und Transparenz. Die Bilanz gliedert sich in zwei Seiten: Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung (Vermögen), die Passivseite die Mittelherkunft (Eigenkapital und Schulden).

Aktivseite: Vermögenswerte der GmbH

A. Anlagevermögen

  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Software, Lizenzen, Geschäfts- oder Firmenwert)
  • II. Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • III. Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)

B. Umlaufvermögen

  • I. Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige/fertige Erzeugnisse, Waren)
  • II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
  • IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Zusätzlich werden auf der Aktivseite C. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB) und gegebenenfalls D. Aktive latente Steuern (§ 274 HGB) ausgewiesen. Kleinste GmbHs nach § 267a HGB dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen und bestimmte Posten zusammenfassen.

Passivseite: Eigenkapital und Schulden

A. Eigenkapital

  • I. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital, mindestens 25.000 € nach § 5 Abs. 1 GmbHG)
  • II. Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB, z. B. Agio)
  • III. Gewinnrücklagen (gesetzliche, satzungsmäßige, andere)
  • IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
  • V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

  • Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  • Steuerrückstellungen
  • Sonstige Rückstellungen (z. B. für Gewährleistungen, unterlassene Instandhaltung)

Darüber hinaus sind auf der Passivseite C. Verbindlichkeiten (gegliedert nach Restlaufzeiten und Arten wie Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Lieferanten, Gesellschaftern etc.) sowie D. Rechnungsabgrenzungsposten und E. Passive latente Steuern auszuweisen.

Häufiger Fehler

Die falsche Zuordnung von Vermögensgegenständen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen führt regelmäßig zu Bilanzierungsfehlern. Entscheidend ist die Zweckbestimmung: Anlagevermögen dient dem Geschäftsbetrieb dauerhaft, Umlaufvermögen ist zum Verbrauch oder Verkauf bestimmt (§ 247 Abs. 2 HGB).

Nach welchen Vorschriften werden Vermögen und Schulden bewertet?

Die Bewertung der Bilanzposten unterliegt strengen handelsrechtlichen Vorgaben. Die §§ 252–256a HGB regeln die allgemeinen und speziellen Bewertungsgrundsätze. Ziel ist eine vorsichtige, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens- und Ertragslage.

Allgemeine Bewertungsgrundsätze nach § 252 HGB

  • Grundsatz der Bilanzidentität – Wertansätze der Schlussbilanz müssen mit der Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen
  • Unternehmensfortführung (Going Concern) – Bewertung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
  • Einzelbewertung – Jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld ist grundsätzlich einzeln zu bewerten
  • Vorsichtsprinzip – Vorhersehbare Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen, unrealisierte Gewinne nicht
  • Periodenabgrenzung – Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von Zahlungszeitpunkten dem Geschäftsjahr zuzuordnen
  • Bewertungsstetigkeit – Bewertungsmethoden sind beizubehalten, sofern keine sachlichen Gründe eine Änderung erfordern

Spezielle Bewertungsvorschriften

Bilanzposten Zugangsbewertung Folgebewertung
Anlagevermögen Anschaffungs-/Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB) Planmäßige Abschreibung nach Nutzungsdauer, außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung (§ 253 Abs. 3 HGB)
Umlaufvermögen Anschaffungs-/Herstellungskosten Niederstwertprinzip: Abschreibung auf niedrigeren Börsen-/Marktwert (§ 253 Abs. 4 HGB)
Verbindlichkeiten Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag
Rückstellungen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen Abzinsung bei Restlaufzeit über 1 Jahr mit 5,5 % (§ 253 Abs. 2 HGB)

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten besteht nach § 255 Abs. 2 und 3 HGB ein Wahlrecht bezüglich der Einbeziehung bestimmter Gemeinkosten. Diese Bewertungsspielräume sollten in Abstimmung mit dem Steuerberater genutzt werden, um eine steueroptimale und handelsrechtlich zulässige Darstellung zu erreichen.

„Die korrekte Bewertung ist oft komplexer als die reine Bilanzgliederung. Besonders bei Rückstellungen, Abschreibungen und der Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter entstehen in der Praxis häufig Unsicherheiten. Wer digitale Steuerberater-Leistungen nutzt, profitiert von der Fachexpertise bei allen Bewertungsfragen – ohne lange Wartezeiten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Fristen gelten für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung?

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist für jede GmbH verbindlich. Versäumnisse können zu Ordnungsgeldern bis zu 25.000 Euro nach § 335 HGB führen. Die Fristen unterscheiden sich je nach Größenklasse der GmbH und betreffen drei zentrale Phasen: Aufstellung, Feststellung und Offenlegung.

Aufstellungsfrist durch die Geschäftsführung

Nach § 264 Abs. 1 HGB muss der Jahresabschluss von den Geschäftsführern aufgestellt werden. Eine konkrete gesetzliche Frist für die Aufstellung existiert nicht, sie ergibt sich jedoch faktisch aus der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG, da der Jahresabschluss vor der Feststellung aufgestellt sein muss.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG (Stand 2026)

11 Monate

Kleine GmbHs nach § 267 Abs. 1 HGB

8 Monate

Mittelgroße und große GmbHs nach § 267 Abs. 2, 3 HGB

Die Fristen beginnen mit dem Ende des Geschäftsjahres. Bei einem Bilanzstichtag am 31.12.2025 muss eine kleine GmbH den Jahresabschluss bis spätestens 30.11.2026 feststellen lassen, eine mittelgroße oder große GmbH bereits bis 31.08.2026. Die Feststellung erfolgt in der Regel durch Beschluss der Gesellschafterversammlung nach § 42 Abs. 2 GmbHG oder – sofern satzungsmäßig vorgesehen – durch die Gesellschafter selbst.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Der festgestellte Jahresabschluss muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist somit am 31.12.2026. Seit dem DiRUG (1. August 2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Größenabhängige Erleichterungen

Kleinste GmbHs nach § 267a HGB und kleine GmbHs nach § 267 Abs. 1 HGB können von Offenlegungserleichterungen profitieren: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz einreichen und müssen die GuV nicht offenlegen. Mittelgroße und große GmbHs unterliegen der vollen Offenlegungspflicht einschließlich Anhang und Lagebericht.

Meilenstein Kleine GmbH (Beispiel Stichtag 31.12.2025) Mittelgroße/große GmbH (Beispiel Stichtag 31.12.2025)
Aufstellung Faktisch bis ca. Oktober 2026 Faktisch bis ca. Juli 2026
Feststellung (§ 42a GmbHG) Bis 30.11.2026 (11 Monate) Bis 31.08.2026 (8 Monate)
Offenlegung (§ 325 HGB) Bis 31.12.2026 (12 Monate) Bis 31.12.2026 (12 Monate)

Ordnungsgeldverfahren

Das Bundesamt für Justiz prüft die fristgerechte Offenlegung und leitet bei Versäumnissen ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 und 25.000 Euro liegen und trifft sowohl die GmbH als auch persönlich die Geschäftsführer. Wiederholte Verstöße führen zu weiteren Ordnungsgeldern.

Wie erfolgt die Offenlegung der GmbH-Bilanz beim Unternehmensregister?

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist für jede GmbH zwingend vorgeschrieben. Sie erfolgt seit dem 1. August 2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der früher zuständige Bundesanzeiger ist nicht mehr die Einreichungsstelle. Die Offenlegung dient der Transparenz und dem Gläubigerschutz. Mehr zur Bedeutung des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag.

Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?

Kleinste GmbH (§ 267a HGB)

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 S. 4 HGB
  • Keine GuV-Pflicht
  • Kein Anhang erforderlich
  • Kein Lagebericht

Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB)

  • Verkürzte Bilanz (§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB)
  • GuV muss nicht offengelegt werden
  • Anhang (mit Erleichterungen)
  • Kein Lagebericht

Mittelgroße/große GmbH (§ 267 Abs. 2, 3 HGB)

  • Vollständige Bilanz nach § 266 HGB
  • GuV nach § 275 HGB
  • Vollständiger Anhang
  • Lagebericht nach § 289 HGB

Technische Anforderungen und Einreichungsweg

Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch im standardisierten Format (in der Regel XBRL oder als strukturiertes PDF). Dafür ist eine Registrierung im Unternehmensregister sowie eine Authentifizierung erforderlich. Der Jahresabschluss muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Die Offenlegungsgebühr beträgt derzeit je nach Umfang zwischen 23 und 68 Euro (Stand 2026).

  • Registrierung im Unternehmensregister mit Angabe der Unternehmensdaten
  • Erstellung oder Konvertierung des Jahresabschlusses in ein elektronisches Format (XBRL, strukturiertes PDF)
  • Qualifizierte elektronische Signatur durch vertretungsberechtigte Person (Geschäftsführer)
  • Upload der Unterlagen und Bezahlung der Offenlegungsgebühr
  • Bestätigung der erfolgreichen Veröffentlichung durch das Unternehmensregister

„Die technischen Anforderungen der elektronischen Offenlegung überfordern viele Geschäftsführer. Besonders die XBRL-Taxonomie und die qualifizierte Signatur sind fehleranfällig. Plattformen wie OnlineBilanz übernehmen die vollständige Abwicklung – von der Erstellung über die Formatierung bis zur fristgerechten Einreichung beim Unternehmensregister.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Hinterlegung beim Handelsregister

Zusätzlich zur Offenlegung beim Unternehmensregister ist bei größenabhängiger Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Handelsregister einzureichen (§ 325 Abs. 1a HGB). Diese Pflicht betrifft mittelgroße und große GmbHs, die nach § 316 HGB prüfungspflichtig sind.

Welche Größenklassen gibt es und wie wirken sie sich aus?

Die Einteilung einer GmbH in Größenklassen nach § 267 HGB hat erhebliche Auswirkungen auf Umfang und Pflichten der Rechnungslegung. Die Zuordnung erfolgt anhand von drei Schwellenwerten: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Eine GmbH gehört einer Größenklasse an, wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschreitet.

Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinst-GmbH (§ 267a HGB) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10 Zwei von drei Merkmalen
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Zwei von drei Merkmalen
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Zwei von drei Merkmalen
Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Mindestens zwei Werte überschritten

Die Größenklasse bestimmt nicht nur den Umfang der Offenlegung, sondern auch die Feststellungsfrist, die Prüfungspflicht und zahlreiche Erleichterungen bei Ansatz, Bewertung und Ausweis.

Auswirkungen der Größenklassen im Überblick

Pflicht/Erleichterung Kleinst Klein Mittel Groß
Anhang erforderlich Nein Ja (verkürzt) Ja (vollständig) Ja (vollständig)
Lagebericht erforderlich Nein Nein Ja Ja
Prüfungspflicht (§ 316 HGB) Nein Nein Ja Ja
Offenlegung GuV Nein Nein Ja Ja
Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) 11 Monate 11 Monate 8 Monate 8 Monate
Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate

Vorsicht bei Grenzüberschreitung

Die Größenklasse ändert sich erst, wenn die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Ein einmaliges Überschreiten führt noch nicht zum Wechsel der Größenklasse. Umgekehrt können Unternehmen nicht unmittelbar von Erleichterungen profitieren, wenn sie erstmals die Schwellenwerte unterschreiten.

Für GmbHs, die den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen, ist die korrekte Einordnung in die Größenklasse entscheidend, um weder unnötige Kosten noch Pflichtverletzungen zu riskieren. Plattformen wie OnlineBilanz bieten hier transparente Festpreise je nach Größenklasse und übernehmen die rechtssichere Umsetzung aller Anforderungen.

Welche praktischen Tipps helfen bei der Bilanzerstellung?

Die Erstellung einer rechtssicheren und steueroptimalen Bilanz erfordert Fachwissen, sorgfältige Planung und die Einhaltung zahlreicher Formalien. Geschäftsführer stehen in der persönlichen Verantwortung – Fehler oder Versäumnisse können zu Haftungsrisiken und Ordnungsgeldern führen. Die folgenden Praxis-Tipps helfen, häufige Stolpersteine zu vermeiden.

Frühzeitige Planung und Vorbereitung

  • Beginnen Sie spätestens im Januar nach dem Bilanzstichtag mit der Vorbereitung – nicht erst kurz vor Fristablauf
  • Stellen Sie alle Belege, Kontoauszüge und Verträge vollständig und geordnet zusammen
  • Klären Sie offene Fragen zu Bewertungen, Rückstellungen oder außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen frühzeitig mit dem Steuerberater
  • Prüfen Sie, ob sich die Größenklasse durch Über- oder Unterschreiten der Schwellenwerte geändert hat
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses ein

Vermeidung typischer Fehlerquellen

  • Falsche Zuordnung Anlage-/Umlaufvermögen – Orientieren Sie sich an der Zweckbestimmung, nicht am Wert
  • Unvollständige Rückstellungen – Denken Sie an Urlaubsrückstellungen, ausstehende Rechnungen, Prozessrisiken, Steuernachzahlungen
  • Nicht abgestimmte Konten – Führen Sie vor Bilanzierung eine vollständige Abstimmung aller Konten durch
  • Fehlende Periodenabgrenzung – Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten müssen korrekt gebucht werden
  • Versäumte Abschreibungen – Prüfen Sie alle Wirtschaftsgüter auf planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungsnotwendigkeit

„Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir: Die meisten Verzögerungen entstehen nicht durch komplexe Bewertungsfragen, sondern durch fehlende oder unvollständige Unterlagen. Geschäftsführer, die eine saubere laufende Buchhaltung führen oder führen lassen, sparen enorm viel Zeit und Stress bei der Jahresabschlusserstellung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Steuerberater-Leistungen nutzen

Wer den Jahresabschluss nicht selbst erstellen möchte oder kann, sollte auf spezialisierte Steuerberater-Leistungen setzen. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die Fachexpertise zugelassener Steuerberater mit digitalen Prozessen: transparente Festpreise, keine Wartezeiten, rechtssichere Erstellung und automatische Offenlegung beim Unternehmensregister. Der gesamte Ablauf – von der Datenübergabe bis zur fertigen, unterzeichneten Bilanz – erfolgt digital koordiniert.

Checkliste vor Einreichung

Prüfen Sie vor Offenlegung: Sind Bilanz und GuV vollständig? Stimmen die Summen? Ist der Anhang plausibel? Wurde der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung festgestellt? Liegt die Unterschrift des Geschäftsführers vor? Ist das Format für die elektronische Einreichung korrekt? Wurde die Offenlegungsgebühr bereitgestellt?

Dokumentation und Archivierung

Bewahren Sie alle Unterlagen zum Jahresabschluss (Belege, Inventurlisten, Bewertungsunterlagen, Protokolle der Gesellschafterversammlung, Bestätigungsvermerke) gemäß § 257 HGB für zehn Jahre geordnet auf. Eine lückenlose Dokumentation schützt bei Betriebsprüfungen und erleichtert die Arbeit in den Folgejahren erheblich.

Häufig gestellte Fragen

Muss eine GmbH die Bilanz auch dann offenlegen, wenn sie kleinstkapitalgesellschaft ist?

Ja, auch Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB sind nach § 325 HGB zur Offenlegung verpflichtet. Sie dürfen jedoch eine verkürzte Bilanz einreichen und sind von der Pflicht zur Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit, sofern bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden.

Wer haftet, wenn die GmbH-Bilanz fehlerhaft ist oder Fristen versäumt werden?

Der Geschäftsführer haftet persönlich nach § 43 GmbHG für die ordnungsgemäße Aufstellung, Feststellung und Offenlegung. Bei Fristversäumnissen droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen kann auch eine strafrechtliche Haftung in Betracht kommen.

Kann die GmbH-Bilanz nachträglich geändert werden, wenn Fehler entdeckt werden?

Eine bereits festgestellte Bilanz kann grundsätzlich nicht einfach geändert werden. Werden wesentliche Fehler entdeckt, ist ein Nachtragsbeschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich. Fehler in der offengelegten Bilanz müssen durch eine berichtigte Offenlegung korrigiert werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Welche Rolle spielt der Steuerberater bei der Erstellung der GmbH-Bilanz?

Der Steuerberater erstellt die Bilanz fachlich, prüft alle handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und unterzeichnet den Jahresabschluss. Er stellt sicher, dass alle Bewertungsvorschriften, Gliederungen und Fristen eingehalten werden. Die rechtliche Verantwortung für Feststellung und Offenlegung verbleibt jedoch beim Geschäftsführer.

Was ist der Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz bei einer GmbH?

Die Handelsbilanz richtet sich nach HGB und dient der Information von Gesellschaftern, Gläubigern und Öffentlichkeit. Die Steuerbilanz folgt den Vorschriften des EStG und dient der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Beide Bilanzen können aufgrund unterschiedlicher Bewertungs- und Ansatzvorschriften voneinander abweichen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
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Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater