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OnlineBilanzBlogIFRS Bestandteile

Bestandteile Jahresabschluss IFRS 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss nach IFRS unterscheidet sich grundlegend vom Jahresabschluss nach HGB. Während die handelsrechtlichen Vorschriften Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Zentrum sehen – wobei für Kleinstkapitalgesellschaften noch weitere Erleichterungen gelten – verlangt IFRS fünf Pflichtbestandteile. Ein Vergleich der Bilanzierungsstandards HGB, IFRS und GAAP verdeutlicht diese strukturellen Unterschiede. Dieser Artikel erklärt, welche Bestandteile nach den International Financial Reporting Standards zwingend erforderlich sind und was Geschäftsführende bei der Anwendung beachten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss nach IFRS besteht aus fünf Pflichtbestandteilen: Statement of Financial Position (Bilanz), Statement of Profit or Loss and Other Comprehensive Income (Gesamtergebnisrechnung), Statement of Changes in Equity (Eigenkapitalveränderungsrechnung), Statement of Cash Flows (Kapitalflussrechnung) und Notes (Anhang). Diese Bestandteile sind nach IAS 1 zwingend vorgeschrieben und unterscheiden sich strukturell von den Bestandteilen des Jahresabschlusses nach HGB, die andere Anforderungen und Gliederungen vorsehen.

Was ist IFRS und warum ist es relevant?

IFRS steht für International Financial Reporting Standards. Diese internationalen Rechnungslegungsstandards werden vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben und in über 140 Ländern weltweit angewendet.

Das Ziel der IFRS ist es, eine einheitliche und vergleichbare Darstellung von Jahresabschlüssen über Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen. Damit sollen Investoren, Kreditgeber und andere Stakeholder die Finanzlage von Unternehmen international vergleichen können.

Für deutsche Unternehmen gilt parallel das Handelsgesetzbuch (HGB). Während HGB primär auf den Gläubigerschutz und die Ausschüttungsbemessung ausgerichtet ist, steht bei IFRS die Information der Kapitalgeber im Vordergrund.

Hinweis

Die IFRS-Rechnungslegung wird durch einzelne Standards geregelt. Der zentrale Standard für die Darstellung des Jahresabschlusses ist IAS 1 (Presentation of Financial Statements), der die Struktur und Mindestinhalte verbindlich vorschreibt.

Anwendungsbereich in Deutschland 2026

In Deutschland ist die Anwendung von IFRS differenziert geregelt. Nach § 315e HGB sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS zu erstellen.

Als kapitalmarktorientiert gelten Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt im Sinne des § 2 Abs. 11 WpHG gehandelt werden. Dazu zählen beispielsweise alle im Prime Standard oder General Standard der Börse Frankfurt notierten Gesellschaften.

Unternehmenstyp Konzernabschluss Einzelabschluss
Kapitalmarktorientierte Unternehmen IFRS verpflichtend HGB verpflichtend
Nicht kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften IFRS freiwillig möglich HGB verpflichtend
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) In der Regel HGB HGB verpflichtend
Personengesellschaften Nicht erforderlich HGB verpflichtend

Für den Einzelabschluss bleibt in Deutschland auch bei kapitalmarktorientierten Unternehmen das HGB maßgeblich. Eine IFRS-Bilanzierung des Einzelabschlusses ist nach deutschem Recht nicht zulässig.

Achtung

Auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen können freiwillig nach IFRS bilanzieren, wenn sie beispielsweise internationale Investoren ansprechen oder eine Börsennotierung vorbereiten möchten. Die Umstellung erfordert jedoch erhebliche fachliche und organisatorische Ressourcen.

Die fünf Pflichtbestandteile nach IAS 1

Nach IAS 1.10 besteht ein vollständiger IFRS-Jahresabschluss aus fünf Pflichtbestandteilen. Diese sind zwingend erforderlich und dürfen nicht weggelassen werden.

  1. Statement of Financial Position (Bilanz)
  2. Statement of Profit or Loss and Other Comprehensive Income (Gesamtergebnisrechnung)
  3. Statement of Changes in Equity (Eigenkapitalveränderungsrechnung)
  4. Statement of Cash Flows (Kapitalflussrechnung)
  5. Notes (Anhang mit Angabepflichten)

Diese Struktur unterscheidet sich deutlich vom HGB-Abschluss, der nach § 264 Abs. 1 HGB lediglich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang vorschreibt. Der Lagebericht ist nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB ebenfalls verpflichtend, zählt aber nicht zu den Abschlussbestandteilen im engeren Sinne.

5

Pflichtbestandteile nach IAS 1

140+

Länder wenden IFRS an

3

Bestandteile nach § 264 HGB

„Die fünf IFRS-Bestandteile bilden ein integriertes System zur Finanzberichterstattung. Jeder Bestandteil liefert spezifische Informationen, die sich gegenseitig ergänzen und zusammen ein vollständiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Statement of Financial Position (Bilanz)

Das Statement of Financial Position entspricht der deutschen Bilanz nach § 266 HGB. Es stellt die Vermögenswerte (Assets) und Schulden (Liabilities) sowie das Eigenkapital (Equity) zu einem bestimmten Stichtag dar.

Nach IAS 1.60 muss die Bilanz mindestens folgende Posten ausweisen: Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, Vorräte, Forderungen, flüssige Mittel, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Eigenkapital.

Aktiva (Assets)

  • Langfristige Vermögenswerte (Non-current Assets)
  • Kurzfristige Vermögenswerte (Current Assets)
  • Gliederung nach Liquidierbarkeit

Passiva (Liabilities & Equity)

  • Eigenkapital (Equity)
  • Langfristige Schulden (Non-current Liabilities)
  • Kurzfristige Schulden (Current Liabilities)

Im Gegensatz zum HGB gibt IAS 1 keine strikte Gliederung vor. Unternehmen können die Bilanz nach Fristigkeit (current/non-current) oder nach Liquidität ordnen. Die Einteilung muss jedoch konsistent sein und die relevantesten Informationen zuverlässig darstellen.

Hinweis

Die IFRS-Bilanz verwendet die Begriffe Assets, Liabilities und Equity. Diese entsprechen den deutschen Begriffen Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital. Die englische Terminologie ist international standardisiert.

Statement of Comprehensive Income (Gesamtergebnisrechnung)

Das Statement of Profit or Loss and Other Comprehensive Income ist die IFRS-Entsprechung zur Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Es zeigt jedoch mehr als nur das Periodenergebnis.

Nach IAS 1.81A kann die Gesamtergebnisrechnung in zwei Varianten dargestellt werden: als einheitliche Aufstellung (single statement) oder als zwei getrennte Aufstellungen (two statements). Beide Varianten sind nach IFRS zulässig.

Aufbau der Gesamtergebnisrechnung

  1. Profit or Loss (Periodenergebnis): Umsatzerlöse, Aufwendungen, Finanzergebnis, Steuern
  2. Other Comprehensive Income (OCI): Ergebnisbestandteile, die nicht erfolgswirksam erfasst werden
  3. Total Comprehensive Income: Gesamtergebnis aus (1) + (2)

Das Other Comprehensive Income umfasst Posten wie Neubewertungsrücklagen, Währungsumrechnungsdifferenzen oder Gewinne und Verluste aus der Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.

Achtung

Das OCI ist ein wesentlicher Unterschied zum HGB. Während nach deutschem Handelsrecht alle Erträge und Aufwendungen grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV erfasst werden, unterscheidet IFRS zwischen erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen.

Die Gliederung der GuV kann nach IAS 1.99 entweder nach dem Gesamtkostenverfahren (nature of expense method) oder nach dem Umsatzkostenverfahren (function of expense method) erfolgen.

Statement of Changes in Equity (Eigenkapitalveränderungsrechnung)

Das Statement of Changes in Equity weist alle Veränderungen des Eigenkapitals während einer Periode aus. Nach § 264 HGB ist eine solche Aufstellung nicht zwingend erforderlich.

Nach IAS 1.106 muss die Eigenkapitalveränderungsrechnung folgende Informationen enthalten: das Gesamtergebnis der Periode, die Auswirkungen retrospektiver Anwendungen oder Anpassungen nach IAS 8 sowie Transaktionen mit Eigentümern in ihrer Eigenschaft als Eigentümer.

Typische Eigenkapitalveränderungen

  • Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen
  • Gewinnausschüttungen an Gesellschafter
  • Periodenergebnis (Profit or Loss)
  • Other Comprehensive Income (OCI)
  • Aktienbasierte Vergütungen
  • Änderungen aufgrund von Bilanzierungsmethoden

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung wird als Matrix dargestellt. Dabei bilden die Eigenkapitalkomponenten die Spalten und die Veränderungsursachen die Zeilen. So lässt sich jede Veränderung nachvollziehen.

Hinweis

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist besonders für Investoren wichtig, da sie zeigt, wie sich das Eigenkapital durch operative Tätigkeit, Bewertungsänderungen und Transaktionen mit Eigentümern entwickelt hat.

Statement of Cash Flows (Kapitalflussrechnung)

Das Statement of Cash Flows stellt die Zahlungsströme der Periode dar. Es ist nach IAS 7 ein Pflichtbestandteil des IFRS-Abschlusses. Nach HGB ist eine Kapitalflussrechnung nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen im Konzernabschluss nach § 297 Abs. 1 HGB verpflichtend.

Die Kapitalflussrechnung zeigt, woher das Unternehmen liquide Mittel erhalten hat und wofür diese verwendet wurden. Sie ergänzt die erfolgsorientierte Darstellung der GuV durch eine zahlungsorientierte Perspektive.

Operating Activities

  • Einzahlungen von Kunden
  • Auszahlungen an Lieferanten
  • Personalkosten
  • Steuerzahlungen

Investing Activities

  • Kauf von Anlagevermögen
  • Verkauf von Vermögenswerten
  • Erwerb von Beteiligungen
  • Darlehensgewährung

Financing Activities

  • Kapitalerhöhungen
  • Darlehensaufnahme
  • Dividendenzahlungen
  • Tilgungen

Nach IAS 7.18 kann der Cashflow aus operativer Tätigkeit entweder nach der direkten Methode (Darstellung der Bruttozahlungsströme) oder nach der indirekten Methode (Überleitung vom Periodenergebnis) ermittelt werden.

„Die Kapitalflussrechnung ist für die Beurteilung der Liquiditätslage unverzichtbar. Sie zeigt, ob ein Unternehmen aus eigener Kraft genügend Zahlungsmittel erwirtschaftet oder ob es auf externe Finanzierung angewiesen ist.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Notes (Anhang)

Die Notes sind der Anhang zum IFRS-Abschluss. Sie enthalten umfassende Erläuterungen zu den Zahlen in den vier anderen Abschlussbestandteilen und sind nach IAS 1.112 zwingend erforderlich.

Der Anhang erfüllt nach IFRS eine wichtige Informationsfunktion. Er soll die Abschlussadressaten in die Lage versetzen, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens umfassend zu beurteilen.

Mindestangaben im Anhang nach IAS 1.112

  1. Erklärung zur Einhaltung der IFRS (statement of compliance)
  2. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  3. Zusätzliche Informationen zu Bilanzposten in der Reihenfolge der Darstellung
  4. Sonstige Angaben (Eventualverbindlichkeiten, Verpflichtungen, Segmentberichterstattung)

Darüber hinaus verlangen viele einzelne IFRS-Standards spezifische Angaben im Anhang. Beispielsweise verlangt IFRS 7 umfangreiche Angaben zu Finanzinstrumenten und Risikomanagement.

Hinweis

Der IFRS-Anhang ist in der Regel deutlich umfangreicher als der HGB-Anhang nach § 284 HGB. Internationale Investoren erwarten detaillierte Angaben zu Bewertungsmethoden, Ermessensspielräumen und Risiken.

Typische Angabepflichten im Anhang

  • Darstellung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Erläuterungen zu Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
  • Aufgliederung wesentlicher Bilanzposten (z.B. Sachanlagen nach Anlagenklassen)
  • Angaben zu Finanzinstrumenten und Risikosteuerung
  • Segmentberichterstattung nach IFRS 8
  • Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24)
  • Ergebnis je Aktie (IAS 33)

Wesentliche Unterschiede zwischen IFRS und HGB

Die Unterschiede zwischen IFRS und HGB betreffen nicht nur die Anzahl der Abschlussbestandteile, sondern auch grundlegende Bilanzierungsprinzipien. IFRS ist stärker prinzipienorientiert, während das HGB detaillierte Einzelvorschriften enthält.

Merkmal IFRS HGB
Anzahl Pflichtbestandteile 5 Bestandteile (IAS 1) 3 Bestandteile (§ 264 HGB)
Kapitalflussrechnung Immer verpflichtend Nur für kapitalmarktorientierte Konzerne
Eigenkapitalveränderungsrechnung Immer verpflichtend Nicht vorgeschrieben
Gesamtergebnisrechnung Mit OCI-Komponente Nur klassische GuV
Zielsetzung Information der Investoren Gläubigerschutz, Ausschüttungsbemessung
Bewertungsgrundsatz Fair Value teilweise verpflichtend Anschaffungskosten (§ 253 HGB)
Gliederung Grundsätze, keine feste Gliederung Strenge Gliederungsschemata (§ 266, § 275 HGB)

Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt in der Bewertung. Während das HGB nach § 253 HGB grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip und das Vorsichtsprinzip betont, erlaubt oder verlangt IFRS in vielen Bereichen eine Bewertung zum Fair Value.

Achtung

Die Umstellung von HGB auf IFRS ist komplex und erfordert eine umfassende Analyse aller Bilanzpositionen. Unterschiede in Ansatz und Bewertung können zu erheblichen Abweichungen im Eigenkapital und Jahresergebnis führen.

Praxishinweise für Unternehmen

Auch wenn kleine und mittelgroße Unternehmen in Deutschland in der Regel nicht nach IFRS bilanzieren müssen, gibt es Situationen, in denen IFRS-Kenntnisse wichtig werden.

  • Internationale Investoren verlangen häufig IFRS-konforme Abschlüsse zur besseren Vergleichbarkeit
  • Bei geplanter Börsennotierung ist eine frühzeitige Umstellung auf IFRS sinnvoll
  • Konzernmütter mit ausländischen Tochtergesellschaften sollten IFRS-Reporting-Pakete einfordern
  • Banken und Kapitalgeber bewerten die Bonität teilweise anhand IFRS-basierter Kennzahlen
  • Bei grenzüberschreitenden Transaktionen (M&A) sind IFRS-Abschlüsse Standard

Freiwillige Anwendung von IFRS

Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen können ihren Konzernabschluss nach § 315e Abs. 3 HGB freiwillig nach IFRS aufstellen. Der Einzelabschluss muss jedoch weiterhin nach HGB erstellt werden, da er für die Ausschüttungsbemessung und Besteuerung maßgeblich ist.

Die freiwillige Anwendung von IFRS sollte gut überlegt sein. Sie erfordert qualifiziertes Personal, angepasste IT-Systeme und laufende Schulungen zu neuen Standards und Änderungen.

„Die Umstellung auf IFRS ist keine rein technische Maßnahme. Sie betrifft das gesamte Reporting, die interne Steuerung und die Kommunikation mit Stakeholdern. Eine sorgfältige Planung und ein strukturiertes Projektmanagement sind unverzichtbar.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung von IFRS-Abschlüssen

Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, müssen ihren Konzernabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 1. August 2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 muss die Offenlegung also spätestens bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen.

Achtung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Ordnungsgeldverfahren wird vom Bundesamt für Justiz durchgeführt.

Häufig gestellte Fragen

Welche fünf Bestandteile muss ein IFRS-Jahresabschluss enthalten?

Ein vollständiger IFRS-Jahresabschluss besteht nach IAS 1.10 aus fünf Pflichtbestandteilen: Statement of Financial Position (Bilanz), Statement of Profit or Loss and Other Comprehensive Income (Gesamtergebnisrechnung), Statement of Changes in Equity (Eigenkapitalveränderungsrechnung), Statement of Cash Flows (Kapitalflussrechnung) und Notes (Anhang). Alle fünf Bestandteile sind zwingend erforderlich.

Müssen auch kleine GmbHs nach IFRS bilanzieren?

Nein, kleine und mittlere GmbHs sind in Deutschland nicht verpflichtet, nach IFRS zu bilanzieren. Die IFRS-Pflicht gilt nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen im Konzernabschluss nach § 315e HGB. Für den Einzelabschluss gilt auch bei diesen Unternehmen das HGB. Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen können freiwillig nach IFRS bilanzieren, wenn dies etwa für internationale Investoren erforderlich ist.

Was ist der Unterschied zwischen IFRS und HGB beim Jahresabschluss?

Der wesentliche Unterschied liegt in der Anzahl und Art der Bestandteile. Nach HGB besteht der Jahresabschluss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (§ 264 HGB). IFRS verlangt zusätzlich eine Kapitalflussrechnung und eine Eigenkapitalveränderungsrechnung. Zudem enthält die IFRS-Gesamtergebnisrechnung das Other Comprehensive Income (OCI), das im HGB nicht existiert. Die Zielsetzung unterscheidet sich ebenfalls: HGB dient dem Gläubigerschutz, IFRS der Investoreninformation.

Wo müssen IFRS-Abschlüsse offengelegt werden?

IFRS-Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen müssen beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem DiRUG vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Impressum, Datenschutz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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