Finanzbuchhaltung · Buchhaltung · Steuerberater-Leistung
Finanzbuchhaltung vs. Buchhaltung: Was macht der Steuerberater genau?
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten
Kurzantwort
Der Begriff Buchhaltung ist der Oberbegriff und umfasst vier Bereiche: (1) Finanzbuchhaltung (FiBu) — Verbuchung aller Geschäftsvorfälle mit Außenwirkung, (2) Anlagenbuchhaltung — Abschreibungen und Anlagevermögen, (3) Lohnbuchhaltung — Gehaltsabrechnungen, (4) Kostenrechnung — interne Kalkulation. Die Finanzbuchhaltung ist damit ein Unterbereich der Buchhaltung, aber der zentrale. Der Steuerberater macht nach § 33 StBVV typischerweise FiBu und Anlagen, Lohn und Kostenrechnung werden oft separat abgerechnet oder outgesourct. Kosten für die laufende FiBu beim Steuerberater: 150–500 € pro Monat je nach Belegvolumen. Auch die jährliche Erstellung der Steuererklärung wird üblicherweise zusätzlich honoriert.
„Macht mein Steuerberater auch die Finanzbuchhaltung?” — Diese Frage hören wir oft, und sie ist berechtigt. Die Begriffe Buchhaltung und Finanzbuchhaltung werden in der Praxis synonym verwendet, sind aber technisch nicht dasselbe. Wer eine GmbH oder UG führt, sollte wissen, was der Steuerberater konkret leistet — und was nicht. Dieser Artikel klärt die terminologische Verwirrung, zeigt die vier Buchhaltungskreise und erklärt, wie der Steuerberater seine Leistungen abrechnet.
Inhaltsverzeichnis
- Buchhaltung oder Finanzbuchhaltung? Die Begriffe im Überblick
- Die vier Kreise der Buchhaltung
- Finanzbuchhaltung im Detail
- Anlagenbuchhaltung: Abschreibungen & Anlagespiegel
- Lohnbuchhaltung: Separat oder inklusive?
- Kostenrechnung: Internes Steuerungsinstrument
- Was der Steuerberater typisch leistet
- Wie der Steuerberater abrechnet (§ 33 StBVV)
- Alternativen: Teil-Auslagerung und Festpreis
- Häufige Fragen
- Fazit
4 Kreise
Die Buchhaltung teilt sich in vier Teilbereiche auf
150–500 €
Monatliche FiBu-Kosten beim Steuerberater (StBVV § 33)
499,95 €
OnlineBilanz-Festpreis für den Jahresabschluss komplett
1. Buchhaltung oder Finanzbuchhaltung? Die Begriffe im Überblick
Der wichtigste Punkt zuerst: Die Begriffe sind nicht identisch, werden aber häufig so verwendet. Die Buchhaltung ist der umfassende Oberbegriff, die Finanzbuchhaltung ist ein wichtiger Unterbereich davon.
Begriffshierarchie
Die Hierarchie
Buchhaltung (Oberbegriff)
├─ Finanzbuchhaltung (FiBu) — Geschäftsvorfälle mit Außenwirkung
├─ Anlagenbuchhaltung — Anlagevermögen, Abschreibungen
├─ Lohnbuchhaltung — Gehaltsabrechnungen
└─ Kostenrechnung — Interne Kalkulation (optional)
Warum die Verwechslung?
In der Praxis verwenden viele Steuerberater und Unternehmer „Buchhaltung” und „Finanzbuchhaltung” synonym. Das hat einen einfachen Grund: Die Finanzbuchhaltung ist der quantitativ größte und wichtigste Buchhaltungskreis. Wer von „derBuchhaltung” spricht, meint meistens die Finanzbuchhaltung.
Technisch korrekt ist die Unterscheidung aber relevant: Wenn Ihr Steuerberater sagt „Ich mache Ihre Buchhaltung”, lohnt eine konkrete Nachfrage — welche Kreise sind enthalten? Für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sie die Buchhaltung dem Steuerberater übertragen möchten, ist diese Klärung essentiell.
„Wenn ein Mandant zu uns sagt „Mein alter Steuerberater hat alles gemacht, sogar die Lohnabrechnung” — dann weiß ich: Der Mandant hat nicht differenziert zwischen Buchhaltung und Lohnbuchhaltung. Das sind zwei separate Leistungen. Beim neuen Steuerberater muss beides getrennt vereinbart werden, sonst gibt es böse Überraschungen.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz
2. Die vier Kreise der Buchhaltung
Für ein besseres Verständnis: Die Buchhaltung einer GmbH oder UG teilt sich in vier Kreise auf, die jeweils eigene Aufgaben und eigene Rechtsgrundlagen haben.
| Kreis | Aufgabe | Pflicht? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Finanzbuchhaltung (FiBu) | Verbuchung aller Geschäftsvorfälle | Ja | § 238 HGB |
| Anlagenbuchhaltung | Anlagevermögen, AfA, Anlagespiegel | Ja | §§ 246, 253 HGB |
| Lohnbuchhaltung | Gehaltsabrechnung, LSt, SV | Bei Arbeitnehmern | § 41a EStG, § 28a SGB IV |
| Kostenrechnung | Interne Kostenträgerkalkulation | Optional | — (nicht gesetzlich vorgeschrieben) |
3. Finanzbuchhaltung im Detail
Die Finanzbuchhaltung (FiBu) ist das Herzstück der kaufmännischen Buchhaltung. Sie erfasst alle Geschäftsvorfälle, die eine Außenwirkung haben — also alle Ein- und Ausgaben, Forderungen, Verbindlichkeiten.
Was gehört zur Finanzbuchhaltung?
- Eingangsrechnungen — Erfassen aller Lieferantenrechnungen mit Vorsteuer
- Ausgangsrechnungen — Kundenrechnungen mit Umsatzsteuer
- Bankbewegungen — Abgleich aller Kontoumsätze (Bank-Übereinstimmung)
- Kassenführung — Bei Bareinnahmen: Kassenbuch nach § 146 AO
- USt-Voranmeldung — Monatliche oder quartalsweise Meldung nach § 18 UStG
- Offene-Posten-Liste — Forderungen und Verbindlichkeiten überwachen
- Mahnwesen — Zahlungserinnerungen an säumige Kunden
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) — Monatliche Gewinn- und Verlustrechnung
Typische Aufwandsstruktur pro Monat
Kleine GmbH
20–50 Belege pro Monat. 3–8 Stunden Arbeitsaufwand. 150–300 € bei Steuerberater.
Mittlere GmbH
50–200 Belege pro Monat. 8–20 Stunden. 300–600 € monatlich.
Größere GmbH
Mehr als 200 Belege. 20+ Stunden. 600–1.500 € monatlich, oft eigene Buchhaltung nötig.
4. Anlagenbuchhaltung: Abschreibungen und Anlagespiegel
Die Anlagenbuchhaltung ist der zweitwichtigste Buchhaltungskreis. Sie erfasst alle Gegenstände des Anlagevermögens — also langfristig genutzte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung, Software.
Kernaufgaben
Anlageninventar
Vollständige Liste aller Anlagegüter mit Anschaffungsdatum, Kosten, Nutzungsdauer, AfA-Methode.
AfA-Berechnung
Lineare oder degressive Abschreibung nach § 7 EStG. Planmäßige AfA buchen.
Anlagespiegel
Zum Jahresende: Stand Anfang, Zugänge, Abgänge, AfA, Stand Ende. Pflicht nach § 268 HGB.
GWG-Behandlung
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Sofortabschreibung bis 800 €, Sammelposten bis 1.000 €.
Anlagenbuchhaltung ist meist beim Steuerberater
Während viele Unternehmer die FiBu selbst machen, übergeben sie die Anlagenbuchhaltung oft dem Steuerberater. Grund: Die AfA-Logik ist komplex, AfA-Tabellen müssen korrekt angewandt werden, und der Anlagespiegel ist Bestandteil des Jahresabschlusses. Wer nach einer Lösung sucht, die sowohl einfache Buchhaltung als auch professionelle Jahresabschlüsse bietet, findet einen detaillierten Vergleich im Artikel OnlineBilanz vs Papierkram. Bei OnlineBilanz ist die Anlagenbuchhaltung im Jahresabschluss-Festpreis enthalten — sofern die Daten in der FiBu korrekt erfasst sind.
5. Lohnbuchhaltung: Separat oder inklusive?
Die Lohnbuchhaltung ist ein eigenständiger Buchhaltungskreis und wird beim Steuerberater fast immer separat abgerechnet. Sie ist rechtlich und technisch anders als die FiBu.
Was umfasst die Lohnbuchhaltung?
- Monatliche Gehaltsabrechnung — Brutto-Netto-Berechnung, Lohnzettel erstellen
- Lohnsteueranmeldung — Monatliche LSt-Meldung ans Finanzamt (§ 41a EStG)
- Sozialversicherungsmeldungen — An Krankenkassen, Rentenversicherung, BG
- Jahresaufstellungen — Lohnsteuerbescheinigungen, Jahresmeldung SV
- Reisekosten — Erstattung von Verpflegung, Fahrtkosten, Übernachtung
- Sonderabrechnungen — Boni, 13. Gehalt, Abfindungen mit korrekter Versteuerung
Typische Kostenstruktur Lohnbuchhaltung
| Konstellation | Kosten pro Monat | Abrechnungsbasis |
|---|---|---|
| Einzelner GF ohne Mitarbeiter | 20–40 € | Pauschale für 1 Person |
| GmbH mit 2–10 Mitarbeitern | 10–20 € pro AN | § 34 StBVV |
| GmbH mit Branchentarif (z.B. Bau) | 15–25 € pro AN | Branchen-Aufschlag |
| Internes Lohnbüro | Personalkosten | Ab ca. 30+ AN sinnvoll |
Achtung: Nicht jeder Steuerberater macht Lohn
Viele kleinere Steuerberater-Kanzleien haben keine Lohnabteilung und verweisen an externe Lohnbüros. Bei Vertragsabschluss sollten Sie explizit fragen, ob die Lohnbuchhaltung inklusive ist — oder ob Sie einen zweiten Dienstleister brauchen. Bei OnlineBilanz bieten wir keine laufende Lohnabrechnung an (nur Jahresabschluss für GmbH) und empfehlen für Lohn externe Spezialisten.
6. Kostenrechnung: Internes Steuerungsinstrument
Die Kostenrechnung (auch: Controlling) ist der einzige Buchhaltungskreis, der nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie dient der internen Unternehmenssteuerung: Kalkulation von Verkaufspreisen, Deckungsbeitragsanalyse, Rentabilitätsrechnung.
Drei klassische Arten
Kostenartenrechnung
Welche Kosten entstehen? (Material, Personal, Miete, Energie). Rein erfassend, ohne Zuordnung.
Kostenstellenrechnung
Wo entstehen Kosten? (Produktion, Vertrieb, Verwaltung). Innere Zuordnung.
Kostenträgerrechnung
Wofür entstehen Kosten? (Produkt A, Projekt B). Ergebnis: Kalkulationsgrundlage.
Kostenrechnung beim Steuerberater: Selten
Die Kostenrechnung ist ein internes Steuerungsinstrument — und für das Finanzamt uninteressant. Steuerberater bieten sie selten als Standardleistung an; bei größeren Unternehmen oft als Beratungsleistung (§ 11 StBVV Zeithonorar 30–75 € pro 15 Minuten). Kleinere GmbHs kommen ohne Kostenrechnung aus oder machen eine einfache Variante in Excel.
7. Was der Steuerberater typisch leistet
Der Leistungsumfang des Steuerberaters ist in der Praxis flexibel. Drei typische Pakete:
Paket „Standard”
FiBu + Anlagenbuchhaltung + Jahresabschluss + Steuererklärungen. Lohn separat. Typisch für kleine GmbHs.
Paket „All-inclusive”
Alle vier Kreise (inkl. Lohn) + Beratung. Komplexer, teurer, für größere GmbHs.
Paket „Nur Jahresabschluss”
FiBu selbst, nur JA + Steuererklärungen beim StB. Günstigste Variante, z.B. bei OnlineBilanz.
Paket „Klein-FiBu”
Nur die quartalsweise FiBu, kein JA. Selten, für spezielle Konstellationen.
Klarheit im Vertrag schaffen
Bei Vertragsabschluss mit einem Steuerberater sollten Sie folgende Punkte schriftlich klären:
- Leistungsumfang — Welche der 4 Kreise sind enthalten, welche nicht?
- Abrechnungsmodus — Festpreis, Monatspauschale oder StBVV-Gegenstandswert?
- Zusatzleistungen — Wann fällt Zeithonorar an (Beratung, Sonderaufgaben)?
- Prüfungen & Einsprüche — Enthalten oder separat abgerechnet?
- Kündigungsregelung — Kann man während des Jahres wechseln?
8. Wie der Steuerberater die Finanzbuchhaltung abrechnet (§ 33 StBVV)
Für die laufende Finanzbuchhaltung verwendet der Steuerberater typischerweise § 33 StBVV als Rechtsgrundlage. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand oder als Monatspauschale.
Typische Abrechnungsmodelle
| Modell | Berechnung | Typisch für |
|---|---|---|
| Belegpauschale | 0,50–2,00 € pro Beleg | Einfache Buchhaltung, klare Strukturen |
| Stundenpauschale | 60–150 € pro Stunde | Komplexe Buchhaltung, Ein-/Mehrarbeit |
| Monatspauschale | 150–800 € fix | Kalkulierbarkeit gewünscht |
| StBVV-Gegenstandswert (§ 33 StBVV) | 2/10 bis 12/10 der Tabelle C | StBVV-konforme Kanzlei |
StBVV § 33: Der „klassische” Weg
Nach § 33 StBVV berechnet der Steuerberater die laufende Buchhaltung nach dem Umsatz als Gegenstandswert. Der Rahmen: 2/10 bis 12/10 der Tabelle C. Mittelgebühr meistens 7/10. Das kann bei mittleren Umsätzen schnell teuer werden. Viele moderne Kanzleien nutzen statt dessen Festpreise oder Monatspauschalen — deutlich transparenter.
9. Alternativen: Teil-Auslagerung und Festpreis-Modelle
Das klassische Modell „Alles beim Steuerberater” ist oft nicht mehr zeitgemäß. Moderne Unternehmen nutzen diese Alternativen:
Drei beliebte Modelle
Modell „Selbst-FiBu + Fest-JA”
FiBu selbst mit lexoffice/sevdesk/DATEV, Jahresabschluss zum Festpreis. Ersparnis: 2.000–4.000 €/Jahr.
Modell „Spezialist-Lohn + Fest-JA”
Lohn bei Bau-/Gastronomie-Spezialisten, JA bei Festpreis-Anbieter. Für Branchen-Besonderheiten.
Modell „Hybrid-Partner”
Laufende FiBu bei eigenem Steuerberater, JA bei externem Festpreis-Anbieter.
Modell „Komplett-Outsourcing”
Klassisch: Alles bei einer Kanzlei. Bequem, aber meist am teuersten.
Was bei OnlineBilanz enthalten ist
OnlineBilanz konzentriert sich auf den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, Holdings) zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. Das umfasst:
- Jahresabschluss — Bilanz, GuV, Anhang, Anlagespiegel (Anlagenbuchhaltung inklusive)
- E-Bilanz-Übermittlung an ELSTER
- Alle Steuererklärungen — KSt, GewSt, USt-Jahreserklärung
- Bundesanzeiger-Offenlegung nach § 325 HGB
- 12 Monate Finanzamtsvertretung — Bei Prüfungen und Anfragen
- 1 Jahr kostenlose Steuerberatung bei Fragen zum Jahresabschluss
Die laufende FiBu machen Sie selbst (mit lexoffice, sevdesk, DATEV) oder bei einem beliebigen lokalen Steuerberater. OnlineBilanz integriert die DATEV-Exporte dann nahtlos in den Jahresabschluss.
Weiterführende Quellen
10. Häufige Fragen
Ist Buchhaltung dasselbe wie Finanzbuchhaltung?
Nein, aber die Begriffe werden oft synonym verwendet. Buchhaltung ist der Oberbegriff und umfasst vier Kreise: Finanzbuchhaltung (FiBu), Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Kostenrechnung. Wenn Unternehmer oder Steuerberater „Buchhaltung” sagen, meinen sie meistens die FiBu. Technisch präziser ist aber die Unterscheidung.
Macht der Steuerberater alle vier Kreise?
Typischerweise Finanzbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung. Die Lohnbuchhaltung wird oft separat abgerechnet oder extern ausgelagert. Die Kostenrechnung bieten viele Kanzleien gar nicht als Standardleistung an — sie ist ein internes Controlling-Instrument.
Muss die Kostenrechnung sein?
Nein. Nur die FiBu, Anlagen und Lohn sind gesetzlich geregelt. Die Kostenrechnung ist optional und dient der internen Steuerung. Für kleine GmbHs reicht oft eine einfache Excel-basierte Auswertung. Ab mittleren GmbHs mit mehreren Produkten oder Projekten wird sie unternehmerisch sinnvoll.
Kann ich die Finanzbuchhaltung ohne Steuerberater führen?
Ja. Der Geschäftsführer einer GmbH oder UG darf die laufende FiBu selbst führen (§ 4 Nr. 6 StBerG). Voraussetzung: GoBD-konforme Software, Grundkenntnisse der doppelten Buchführung. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Steuererklärungen sind dagegen dem Steuerberater vorbehalten (§ 3 StBerG). Mehr dazu im Artikel zu Buchhaltung UG selber machen.
Was kostet die Finanzbuchhaltung beim Steuerberater pro Monat?
Bei kleiner GmbH (20–50 Belege/Monat) typisch 150–300 €, bei mittlerer GmbH 300–600 €, bei größeren 600–1.500 €. Abrechnung nach § 33 StBVV (Gegenstandswert), Belegpauschale (0,50–2 € pro Beleg), Stundenpauschale (60–150 €) oder Monatspauschale. Festpreise sind zunehmend üblich.
Wann lohnt sich eine eigene Buchhaltungsabteilung?
Ab ca. 100–200 Belegen pro Monat oder 10+ Arbeitnehmern wird eine eigene Buchhaltungskraft wirtschaftlich. Dann ist die monatliche Steuerberater-Rechnung oft höher als ein Teilzeit-Buchhaltungsmitarbeiter. Aber: Der Steuerberater wird trotzdem weiterhin für Jahresabschluss und Steuererklärungen gebraucht.
Was ist besser: Festpreis oder StBVV-Abrechnung?
Für die laufende Buchhaltung fast immer der Festpreis — transparent, planbar, keine bösen Überraschungen. Die StBVV-Abrechnung führt oft zu schwankenden Monatsrechnungen und ist bei höheren Umsätzen meist teurer. Für den Jahresabschluss gilt das Gleiche: Festpreis bei OnlineBilanz (499,95 €) vs. StBVV-Mittelgebühr einer klassischen Kanzlei (oft 2.000–4.000 € bei gleicher Leistung).
11. Fazit: Buchhaltung ist mehr als nur Finanzbuchhaltung
Die Begriffe Buchhaltung und Finanzbuchhaltung werden in der Praxis oft synonym verwendet, sind aber technisch nicht identisch. Buchhaltung ist der Oberbegriff für vier Bereiche: Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Kostenrechnung. Der Steuerberater leistet typisch FiBu plus Anlagen; Lohn wird separat oder extern abgerechnet, Kostenrechnung ist optional.
Moderne GmbHs und UGs kombinieren oft: FiBu selbst mit lexoffice oder sevdesk + Jahresabschluss zum Festpreis bei einem spezialisierten Anbieter wie OnlineBilanz (499,95 € inkl. MwSt.). Diese Kombination spart typisch 2.000–4.000 € pro Jahr gegenüber dem „All-inclusive”-Steuerberater — bei voller Rechtssicherheit durch Steuerberater-Signatur und Berufshaftpflicht.
Laufende FiBu selbst, Jahresabschluss zum Festpreis — die smarte Kombination für GmbH, UG und Holding.
OnlineBilanz — 499,95 € inkl. MwSt. komplett: Bilanz, GuV, Anlagespiegel, E-Bilanz, alle Steuererklärungen, Bundesanzeiger-Offenlegung.Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die angegebenen Kosten sind Richtwerte und können je nach Steuerberater, Region und Unternehmensgröße erheblich variieren. Rechtsgrundlagen: § 238 HGB, § 33 StBVV. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.


