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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogFeststellung GmbH & Co. KG

Feststellung Jahresabschluss GmbH & Co. KG 2026: Fristen & Ablauf

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die GmbH & Co. KG verbindet die Flexibilität einer Personengesellschaft mit der Haftungsbegrenzung einer Kapitalgesellschaft. Doch wer stellt den Jahresabschluss fest? Welche Fristen gelten, welche Dokumente sind erforderlich und welche rechtlichen Folgen hat die Feststellung für Gewinnverteilung und Offenlegung? Bei Komplementär-GmbHs ist zudem zu beachten, dass die fehlende Feststellung des Jahresabschlusses erhebliche Risiken nach sich ziehen kann. Ein Muster zur Feststellung des Jahresabschlusses zeigt den formalen Ablauf und die protokollarischen Anforderungen für die Komplementär-GmbH.

fehlende Feststellung des Jahresabschlusses
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Kurzantwort

Den Jahresabschluss der GmbH & Co. KG stellen die Kommanditisten in der Gesellschafterversammlung fest, nicht die GmbH. Die Feststellung erfolgt durch Beschluss und ist Voraussetzung für Gewinnverteilung und Offenlegung. Der Gesellschaftsvertrag kann abweichende Regelungen enthalten.

Warum die Feststellung des Jahresabschlusses für die GmbH & Co. KG so wichtig ist

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft. Sie besteht aus der KG als eigentlichem Unternehmen und der GmbH als Komplementärin, die geschäftsführend und voll haftend ist, aber typischerweise keine Kapitalbeteiligung hält.

Diese Struktur führt dazu, dass zwei separate Jahresabschlüsse erstellt werden müssen: einer für die KG und einer für die GmbH. Die Feststellung betrifft den Jahresabschluss der KG – und ist rechtlich und wirtschaftlich von zentraler Bedeutung.

Hinweis

Ein nicht festgestellter Jahresabschluss gilt als unvollständig. Ohne Feststellungsbeschluss kann die Gesellschaft weder Gewinne ausschütten noch die steuerlichen Vorgänge rechtssicher abschließen.

Die Feststellung dient als verbindliche Grundlage für zentrale Unternehmensprozesse:

  • Gewinnverteilung an die Kommanditisten
  • Festschreibung der Kapitalkonten nach § 120 HGB
  • Vorbereitung der steuerlichen Gewinnfeststellung
  • Erfüllung der Offenlegungspflichten nach § 325 HGB

„Die Feststellung ist der zentrale rechtliche Akt im Jahresabschlussprozess der GmbH & Co. KG. Ohne sie bleibt der Jahresabschluss ein internes Dokument ohne Bindungswirkung – mit erheblichen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Risiken.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Feststellung, Erstellung und Offenlegung: Die wichtigsten Unterschiede

Viele Unternehmer verwechseln drei zentrale Begriffe im Jahresabschlussprozess. Dabei handelt es sich um rechtlich klar abgegrenzte Schritte, die aufeinander aufbauen.

1. Erstellung

Die kaufmännische Ausarbeitung von Bilanz, GuV, Anhang (falls erforderlich) und Kapitalkontenentwicklung. Sie erfolgt durch die Geschäftsführung oder den Steuerberater.

2. Feststellung

Der rechtliche Akt, bei dem die Gesellschafter der KG den Jahresabschluss formell bestätigen. Ab diesem Zeitpunkt ist er verbindlich und Grundlage für Gewinnverteilung.

3. Offenlegung

Die Veröffentlichung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB. Sie ist erst nach Feststellung möglich und dient der Transparenz gegenüber Dritten.

Die Feststellung unterscheidet sich von der Erstellung dadurch, dass sie Rechtswirkung entfaltet. Der Jahresabschluss wird damit:

  • Verbindlich für alle Gesellschafter
  • Grundlage für steuerliche Prozesse
  • Nicht mehr ohne erneuten Beschluss änderbar
  • Voraussetzung für die Offenlegung beim Unternehmensregister

Achtung

Ohne Feststellungsbeschluss ist eine Offenlegung beim Unternehmensregister nicht möglich. Wird die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro gemäß § 335 HGB.

Wer ist für die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig?

Die Zuständigkeit für die Feststellung des Jahresabschlusses ergibt sich aus der besonderen Struktur der GmbH & Co. KG. Entscheidend ist, wer das wirtschaftliche Risiko trägt.

Zuständig: Die Gesellschafterversammlung der KG

Die Kommanditisten stellen den Jahresabschluss fest, nicht die GmbH. Sie tragen das wirtschaftliche Risiko, erhalten die Gewinne und müssen daher die Zahlen bestätigen.

Die GmbH als Komplementärin ist geschäftsführend tätig, aber in der Regel nicht feststellungsberechtigt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag regelt etwas anderes.

Was der Gesellschaftsvertrag regelt

Der Gesellschaftsvertrag kann abweichende Regelungen enthalten, etwa:

  • Delegation der Feststellung an die GmbH
  • Feststellung durch einzelne Gesellschafter
  • Vereinfachte Beschlussfassung im Umlaufverfahren
  • Besondere Mehrheitserfordernisse

Hinweis

Prüfen Sie Ihren Gesellschaftsvertrag sorgfältig. Viele Verträge enthalten individuelle Regelungen zur Feststellung, die von der gesetzlichen Standardregelung abweichen.

Rolle Funktion Feststellungsberechtigt?
Kommanditisten Kapitalgeber, wirtschaftlich Beteiligte Ja (gesetzlicher Regelfall)
GmbH (Komplementärin) Geschäftsführung, volle Haftung Nein (außer abweichende Regelung)
Geschäftsführer der GmbH Erstellung des Jahresabschlusses Nein

Fristen für die Feststellung des Jahresabschlusses 2026

Für die Feststellung des Jahresabschlusses der GmbH & Co. KG gelten keine gesetzlichen Feststellungsfristen wie bei der GmbH nach § 42a GmbHG. Dennoch gibt es wichtige Fristen, die mittelbar zu beachten sind.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das:

31.12.2026

Offenlegungsfrist für Bilanzstichtag 31.12.2025

Da die Offenlegung die Feststellung voraussetzt, muss der Feststellungsbeschluss rechtzeitig vor Ablauf der Offenlegungsfrist gefasst werden. In der Praxis bedeutet das: Feststellung spätestens bis November 2026.

Steuerliche Fristen

Die steuerliche Gewinnfeststellung erfolgt unabhängig von der handelsrechtlichen Feststellung. Dennoch orientiert sich das Finanzamt in der Praxis am festgestellten Jahresabschluss.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung der KG (Feststellungserklärung nach § 180 AO) beträgt bei steuerlicher Beratung bis zum 31. Juli des Folgejahres (mit Fristverlängerung).

Achtung

Versäumen Sie die Offenlegungsfrist, droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Die Feststellung sollte daher spätestens im November des Folgejahres erfolgen.

  • Erstellung des Jahresabschlusses bis spätestens September 2026
  • Einladung zur Gesellschafterversammlung (Frist beachten!)
  • Feststellungsbeschluss bis spätestens November 2026
  • Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026

Ablauf des Feststellungsbeschlusses: So gehen Sie vor

Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Der Ablauf folgt einem klaren Schema, das vertraglich oder gesetzlich vorgegeben ist.

Schritt 1: Einladung zur Gesellschafterversammlung

Die Einladung muss form- und fristgerecht erfolgen. Der Gesellschaftsvertrag regelt meist:

  • Einladungsfrist (z. B. 2 Wochen vor Versammlung)
  • Form der Einladung (Einschreiben, E-Mail, Fax)
  • Tagesordnung (explizite Erwähnung der Feststellung)
  • Ort und Zeit der Versammlung

Schritt 2: Vorlage des Jahresabschlusses

Die Geschäftsführung der GmbH legt den erstellten Jahresabschluss vor. Die Gesellschafter haben das Recht, Fragen zu stellen und Erläuterungen zu verlangen.

Schritt 3: Beschlussfassung

Die Gesellschafter fassen einen Feststellungsbeschluss. Der Gesellschaftsvertrag regelt die erforderliche Mehrheit (einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit, Einstimmigkeit).

Der Beschluss muss protokolliert werden. Das Protokoll sollte enthalten:

  • Datum und Ort der Versammlung
  • Anwesende Gesellschafter
  • Abstimmungsergebnis
  • Wortlaut des Beschlusses: “Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 wird festgestellt.”

Schritt 4: Dokumentation und Umsetzung

Nach der Feststellung wird der Jahresabschluss unterschrieben und archiviert. Die Gewinnverteilung kann nun vorgenommen werden.

Hinweis

In der Praxis wird häufig ein Umlaufbeschluss gefasst, wenn der Gesellschaftsvertrag dies zulässt. Alle Gesellschafter unterzeichnen dann das Protokoll ohne persönliche Versammlung.

Erforderliche Dokumente für die Feststellung

Für eine rechtskonforme Feststellung des Jahresabschlusses der GmbH & Co. KG müssen folgende Unterlagen vorliegen und den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt werden:

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses

Dokument Rechtsgrundlage Pflicht für
Bilanz § 242 HGB Alle GmbH & Co. KG
Gewinn- und Verlustrechnung § 242 HGB Alle GmbH & Co. KG
Anhang § 264 HGB i.V.m. § 264a HGB Kapitalmarktorientierte KG
Lagebericht § 264 HGB i.V.m. § 264a HGB Mittelgroße und große KG
Kapitalkontenentwicklung § 120 HGB Alle Personengesellschaften

Die Kapitalkontenentwicklung ist ein zentrales Dokument für die GmbH & Co. KG. Sie zeigt die Entwicklung der Kapitalanteile der Kommanditisten und ist Grundlage für die Gewinnverteilung.

Weitere Unterlagen

  • Gesellschaftsvertrag (zur Prüfung der Gewinnverteilungsregelung)
  • Protokoll der vorherigen Gesellschafterversammlung
  • Entwurf des Gewinnverteilungsbeschlusses
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Achtung

Ohne vollständige Unterlagen ist eine rechtssichere Feststellung nicht möglich. Unvollständige Feststellungen können angefochten werden und zu Haftungsrisiken führen.

„Die Kapitalkontenentwicklung wird in der Praxis oft vernachlässigt. Dabei ist sie für die GmbH & Co. KG genauso wichtig wie die Bilanz – ohne sie ist eine transparente Gewinnverteilung nicht möglich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gewinnverteilung und Kapitalkonten nach der Feststellung

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist Voraussetzung für die Gewinnverteilung. Erst nach dem Feststellungsbeschluss steht fest, welcher Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wurde und wie er auf die Gesellschafter verteilt wird.

Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag regelt, wie der Gewinn verteilt wird. Typische Regelungen sind:

  • Verteilung nach Kapitalanteilen (§ 121 HGB)
  • Vorabgewinn für die Geschäftsführung (z. B. 4 % auf das Kapitalkonto)
  • Restgewinnverteilung nach Köpfen oder individueller Vereinbarung
  • Thesaurierung eines Teils des Gewinns

Ohne abweichende Regelung gilt die gesetzliche Regelung nach § 121 HGB: Jeder Gesellschafter erhält zunächst 4 % Verzinsung seines Kapitalanteils, der Restgewinn wird nach Köpfen verteilt.

Kapitalkonten nach § 120 HGB

Für jeden Kommanditisten werden zwei Konten geführt:

Festkapitalkonto (Kapitalkonto I)

Enthält die Pflichteinlage nach § 171 HGB. Dieses Konto darf nicht durch Entnahmen gemindert werden und dient dem Gläubigerschutz.

Variables Kapitalkonto (Kapitalkonto II)

Enthält Gewinnzuweisungen, Entnahmen, Verlustanteile. Dieses Konto spiegelt die tatsächliche wirtschaftliche Beteiligung wider.

Nach der Feststellung werden die Kapitalkonten mit dem festgestellten Gewinn oder Verlust fortgeschrieben. Entnahmen dürfen erst nach der Feststellung gebucht werden.

Hinweis

Die Kapitalkonten sind nicht nur steuerlich relevant, sondern auch haftungsrechtlich. Eine fehlerhafte Kapitalkontenführung kann zur Haftung gegenüber Gläubigern führen.

Offenlegungspflichten der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG unterliegt eingeschränkten Offenlegungspflichten nach § 264a HGB. Entscheidend ist, ob die KG kapitalmarktorientiert ist oder als solche gilt.

Kapitalmarktorientierte GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG ist kapitalmarktorientiert, wenn sie Wertpapiere am organisierten Markt ausgegeben hat (z. B. Anleihen). In diesem Fall gelten die vollen Offenlegungspflichten wie bei einer Kapitalgesellschaft:

  • Offenlegung von Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht
  • Frist: 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)
  • Veröffentlichung beim Unternehmensregister
  • Bei Verstoß: Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Nicht kapitalmarktorientierte GmbH & Co. KG

Wenn die GmbH & Co. KG nicht kapitalmarktorientiert ist, besteht in der Regel keine Offenlegungspflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn die KG als große Gesellschaft i.S.d. § 267 HGB einzustufen ist.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Offenlegungspflicht
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Nein (außer kapitalmarktorientiert)
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Nein (außer kapitalmarktorientiert)
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Ja, nach § 264a HGB

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger (seit DiRUG, 01.08.2022).

Achtung

Prüfen Sie genau, ob Ihre GmbH & Co. KG offenlegungspflichtig ist. Versäumen Sie die Frist, droht ein Ordnungsgeld. Die Feststellung muss in jedem Fall vor der Offenlegung erfolgen.

Häufige Fehler und Risiken bei der Feststellung

In der Praxis treten bei der Feststellung des Jahresabschlusses der GmbH & Co. KG immer wieder typische Fehler auf. Diese können zu rechtlichen und steuerlichen Risiken führen.

Fehler 1: Feststellung durch die GmbH statt durch die Kommanditisten

Die GmbH als Komplementärin ist nicht feststellungsberechtigt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag regelt dies ausdrücklich. Eine Feststellung durch die GmbH allein ist unwirksam.

Fehler 2: Fehlende oder fehlerhafte Einladung

Wird die Einladungsfrist nicht eingehalten oder die Tagesordnung unvollständig angegeben, ist der Feststellungsbeschluss anfechtbar. Das kann die gesamte Gewinnverteilung in Frage stellen.

Fehler 3: Unvollständige Unterlagen

Werden wichtige Dokumente wie die Kapitalkontenentwicklung nicht vorgelegt, können Gesellschafter den Beschluss anfechten. Eine Feststellung ohne vollständige Unterlagen ist rechtlich riskant.

Fehler 4: Versäumung der Offenlegungsfrist

Wenn die Feststellung zu spät erfolgt, kann die Offenlegungsfrist nicht mehr eingehalten werden. Das führt zu einem Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Fehler 5: Keine Dokumentation des Beschlusses

Ohne schriftliches Protokoll lässt sich der Feststellungsbeschluss nicht nachweisen. Das kann zu Problemen bei Betriebsprüfungen oder Gesellschafterstreitigkeiten führen.

  • Gesellschaftsvertrag prüfen: Wer ist feststellungsberechtigt?
  • Einladung form- und fristgerecht versenden
  • Vollständige Unterlagen vorlegen (inkl. Kapitalkontenentwicklung)
  • Beschluss protokollieren und von allen Gesellschaftern unterzeichnen lassen
  • Feststellung rechtzeitig vor Ablauf der Offenlegungsfrist vornehmen

„Die meisten Probleme entstehen durch mangelnde Vorbereitung. Wer den Gesellschaftsvertrag kennt, die Unterlagen vollständig vorlegt und die Fristen im Blick hat, vermeidet die typischen Fehler bei der Feststellung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wer stellt den Jahresabschluss der GmbH & Co. KG fest?

Den Jahresabschluss der GmbH & Co. KG stellen die Kommanditisten in der Gesellschafterversammlung fest, nicht die GmbH als Komplementärin. Der Gesellschaftsvertrag kann allerdings abweichende Regelungen enthalten, etwa eine Delegation der Feststellung an die GmbH.

Welche Frist gilt für die Feststellung des Jahresabschlusses der GmbH & Co. KG?

Es gibt keine gesetzliche Feststellungsfrist wie bei der GmbH. Allerdings muss die Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Die Feststellung sollte daher spätestens im November des Folgejahres stattfinden, um die Offenlegungsfrist einzuhalten.

Welche Dokumente werden für die Feststellung benötigt?

Erforderlich sind Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalkontenentwicklung sowie je nach Größenklasse Anhang und Lagebericht. Die Kapitalkontenentwicklung ist besonders wichtig, da sie die Grundlage für die Gewinnverteilung bildet.

Muss die GmbH & Co. KG den Jahresabschluss offenlegen?

Das hängt davon ab, ob die GmbH & Co. KG kapitalmarktorientiert oder groß im Sinne des § 267 HGB ist. Kapitalmarktorientierte und große Gesellschaften müssen den Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Kleine und mittelgroße, nicht kapitalmarktorientierte KG sind von der Offenlegungspflicht befreit.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB (Offenlegung), § 264a HGB (KG-Offenlegung), § 120 HGB (Kapitalkonten), § 335 HGB (Ordnungsgeld). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater