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Stammkapital25.000 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

10–14 Minuten


OnlineBilanzBlogBuchhaltungsprogramm für Vereine

Buchhaltungsprogramm für Vereine 2026: Anforderungen & Auswahl

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer einen Verein führt, trägt finanzielle Verantwortung gegenüber Mitgliedern, Spendern und Finanzamt. Eine spezialisierte Buchhaltungssoftware für Vereine hilft dabei, Mitgliedsbeiträge, Spenden und Fördermittel korrekt zu verbuchen, die Gemeinnützigkeit zu wahren und den Jahresabschluss rechtssicher zu erstellen. Um die richtige Lösung für Ihren Verein zu finden, sollten Sie die gesetzlichen Anforderungen kennen und wissen, worauf Sie bei der Auswahl achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein Buchhaltungsprogramm für Vereine muss GoBD-konform sein, die vier Vereinsbereiche trennen und Spendenbescheinigungen nach amtlichem Muster erstellen. Gemeinnützige Vereine müssen Mittelverwendungsnachweise führen und alle Unterlagen 10 Jahre aufbewahren. Die Software sollte Mitgliedsbeiträge, Spenden und Fördergelder automatisch korrekt zuordnen.

Was unterscheidet ein Buchhaltungsprogramm für Vereine von allgemeiner Software?

Ein allgemeines Buchhaltungsprogramm ist für Handels- und Dienstleistungsunternehmen konzipiert. Für Vereine reicht das häufig nicht aus, da gemeinnützige Organisationen besonderen buchhalterischen Anforderungen unterliegen.

Vereine haben mehrere Einnahmequellen, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden müssen. Mitgliedsbeiträge, Spenden, Fördergelder und Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten gehören in unterschiedliche Bereiche der Vereinsbuchhaltung. Ein allgemeines Programm kennt diese Trennung nicht automatisch.

Gemeinnützige Vereine müssen dem Finanzamt nachweisen, dass ihre Mittel tatsächlich für den satzungsgemäßen Vereinszweck eingesetzt wurden. Dieser Nachweis gelingt nur mit einer vollständig und korrekt gegliederten Buchführung.

Hinweis

Ein spezialisiertes Buchhaltungsprogramm für Vereine berücksichtigt die steuerliche Trennung der Vereinsbereiche automatisch und erleichtert die Erstellung von Mittelverwendungsnachweisen.

Die rechtlichen Grundlagen zur Gemeinnützigkeit finden sich in §§ 51-68 der Abgabenordnung (AO). Verstöße gegen die Mittelverwendung können zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die Vereinsbuchhaltung?

Bevor Sie ein Buchhaltungsprogramm auswählen, sollten Sie die gesetzlichen Anforderungen kennen. Diese sind verbindlich und gelten unabhängig davon, welches System Sie nutzen.

Anforderung Was das bedeutet Rechtsgrundlage
GoBD-Konformität Buchführungsdaten müssen vollständig, unveränderlich und zeitnah erfasst werden BMF-Schreiben 2019
Aufbewahrungspflicht Alle Unterlagen müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden § 147 AO
Zuwendungsbestätigung Spendenquittungen müssen nach amtlichem Muster erstellt werden § 50 EStDV
Mittelverwendungsnachweis Gemeinnützige Vereine müssen nachweisen, dass Mittel für den Vereinszweck eingesetzt wurden § 55 AO
Trennung Vereinsbereiche Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb müssen getrennt ausgewiesen werden § 64 AO

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) gelten seit 2015 auch für Vereine mit Buchführungspflicht.

Achtung

Bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflicht oder die GoBD-Anforderungen kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennen. Dies hat steuerliche Nachforderungen zur Folge.

Ob Ihr Verein buchführungspflichtig ist, hängt von Größe und Rechtsform ab. Vereine in der Rechtsform e.V. ohne Gewerbebetrieb unterliegen in der Regel nicht der vollen Buchführungspflicht nach § 238 HGB, müssen aber eine ordnungsgemäße Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen.

Die vier Vereinsbereiche: Warum die Trennung wichtig ist

Die Abgabenordnung verlangt in § 64 AO, dass gemeinnützige Vereine ihre Einnahmen und Ausgaben in vier Bereiche aufteilen. Diese Trennung ist nicht optional, sondern zwingend erforderlich.

Ein gutes Buchhaltungsprogramm für Vereine bildet diese vier Bereiche automatisch ab. Bei jeder Buchung wird die Einnahme oder Ausgabe dem richtigen Bereich zugeordnet.

„Die korrekte Trennung der vier Vereinsbereiche ist die häufigste Stolperfalle bei Betriebsprüfungen gemeinnütziger Vereine. Wer hier systematisch arbeitet, verhindert teure Nachforderungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonders kritisch ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb: Überschreiten die Einnahmen hier 45.000 Euro im Jahr, entsteht eine Steuerpflicht. Das Buchhaltungsprogramm sollte daher automatische Warnungen bei Überschreitung dieser Grenze ausgeben.

Unverzichtbare Funktionen eines Buchhaltungsprogramms für Vereine

Ein Buchhaltungsprogramm für Vereine muss mehr leisten als reine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die folgenden Funktionen sind unverzichtbar für eine rechtssichere Vereinsbuchhaltung.

  • Automatische Trennung der vier Vereinsbereiche bei jeder Buchung
  • Erstellung von Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Muster gemäß § 50 EStDV
  • Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen mit automatischem Zahlungsabgleich
  • Mittelverwendungsrechnung für Fördermittel und Zuschüsse
  • GoBD-konforme Archivierung aller Belege und Buchungen
  • Automatische Vorsteuerabgrenzung für gemischte Umsätze
  • Kontenrahmen für Vereine (z.B. SKR 49 für gemeinnützige Organisationen)
  • Export für den Steuerberater im DATEV-Format

Der Kontenrahmen SKR 49 ist speziell für gemeinnützige Organisationen konzipiert und bildet die vier Vereinsbereiche strukturiert ab. Viele Programme bieten ihn als Standard an.

Zusätzliche sinnvolle Funktionen

  • Online-Banking-Schnittstelle für automatischen Kontoauszug-Import
  • Mahnwesen für säumige Mitgliedsbeiträge
  • Budgetverwaltung für mehrere Projekte oder Abteilungen
  • Reporting für Vorstandssitzungen
  • Mehrbenutzerverwaltung mit verschiedenen Zugriffsrechten

Besonders hilfreich ist eine integrierte Spendenverwaltung, die Zuwendungsbestätigungen automatisch generiert und die Spenderdaten DSGVO-konform verwaltet.

GoBD-Konformität: Was bedeutet das konkret für Vereine?

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) gelten seit 2015 auch für Vereine, die zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen.

Im Kern verlangen die GoBD, dass digitale Buchführungsdaten vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar erfasst werden. Das BMF-Schreiben vom 28.11.2019 konkretisiert diese Anforderungen.

Unveränderbarkeit

  • Keine Löschung von Buchungen
  • Änderungsprotokoll erforderlich
  • Versionierung der Daten

Zeitgerechte Erfassung

  • Buchung binnen 10 Tagen
  • Belegdatum = Buchungsdatum
  • Chronologische Erfassung

Aufbewahrung

  • 10 Jahre Aufbewahrungsfrist
  • Export in auswertbarem Format
  • Revisionssichere Archivierung

Ein GoBD-konformes Buchhaltungsprogramm erfüllt diese Anforderungen automatisch. Es verhindert nachträgliche Änderungen, protokolliert alle Vorgänge und archiviert Belege revisionssicher.

Hinweis

Achten Sie darauf, dass Ihr Buchhaltungsprogramm eine Verfahrensdokumentation bereitstellt. Diese beschreibt, wie die Buchführung organisiert ist, und ist bei Betriebsprüfungen vorzulegen.

Für kleinere Vereine ohne Buchführungspflicht gelten die GoBD zwar nicht zwingend, dennoch ist eine ordnungsgemäße Dokumentation im Interesse der Gemeinnützigkeit empfehlenswert.

Jahresabschluss und Mittelverwendungsrechnung im Verein

Am Ende des Geschäftsjahres müssen Vereine ihre Finanzen abschließen und der Mitgliederversammlung zur Entlastung vorlegen. Je nach Größe und Rechtsform gelten unterschiedliche Anforderungen.

Kleine Vereine ohne Buchführungspflicht erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Größere Vereine oder solche in bestimmten Rechtsformen (z.B. gemeinnützige GmbH) müssen einen vollständigen Jahresabschluss nach § 242 HGB erstellen.

Bestandteile des Vereinsjahresabschlusses

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Mittelverwendungsrechnung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO
  • Vermögensübersicht (bei größeren Vereinen: Bilanz nach § 266 HGB)
  • Bericht über die Verwendung zweckgebundener Mittel
  • Nachweis über die Einhaltung der Gemeinnützigkeit

Die Mittelverwendungsrechnung ist für gemeinnützige Vereine besonders wichtig. Sie weist nach, dass alle Mittel zeitnah und satzungsgemäß verwendet wurden.

Achtung

Nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO dürfen gemeinnützige Vereine ihre Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Nicht verwendete Mittel müssen in Rücklagen eingestellt werden, die strengen Grenzen unterliegen.

Ein gutes Buchhaltungsprogramm für Vereine erstellt die Mittelverwendungsrechnung automatisch aus den laufenden Buchungen. So wird sichtbar, ob die Mittel zeitnah verwendet oder zulässig in Rücklagen eingestellt wurden.

Größere Vereine (Bilanzsumme über 350.000 Euro oder Umsatzerlöse über 700.000 Euro) müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag.

Wie Sie das richtige Buchhaltungsprogramm für Ihren Verein auswählen

Die Auswahl des richtigen Buchhaltungsprogramms hängt von der Größe Ihres Vereins, der Komplexität der Finanzen und Ihren technischen Anforderungen ab.

Entscheidungskriterien

Kriterium Kleine Vereine (<50 Mitglieder) Mittlere Vereine (50-500) Große Vereine (>500)
Budget 50-150 € pro Jahr 150-500 € pro Jahr 500-2.000 € pro Jahr
Kontenrahmen SKR 49 ausreichend SKR 49 + individuelle Anpassung Individueller Kontenplan
Benutzerzahl 1-2 Benutzer 2-5 Benutzer 5+ Benutzer mit Rechtemanagement
Schnittstellen Online-Banking DATEV, Online-Banking DATEV, ERP, Banking, API
Support E-Mail-Support Telefon + E-Mail Persönlicher Ansprechpartner

Cloudbasierte Lösungen bieten den Vorteil, dass mehrere Personen (z.B. Kassierer und Schatzmeister) gleichzeitig zugreifen können und automatische Updates erfolgen. Lokale Software ist bei sensiblen Daten oft bevorzugt.

„Testen Sie jedes Programm mit Ihren realen Vereinsdaten in einer Demoversion. Nur so sehen Sie, ob die Abbildung der vier Vereinsbereiche tatsächlich funktioniert.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste für die Programmauswahl

  • Unterstützung des Kontenrahmens SKR 49 für gemeinnützige Organisationen
  • Automatische Trennung der vier Vereinsbereiche
  • Erstellung von Zuwendungsbestätigungen nach aktuellem Muster
  • GoBD-Zertifizierung oder entsprechende Konformitätserklärung
  • DATEV-Export für Zusammenarbeit mit Steuerberater
  • Online-Banking-Schnittstelle (HBCI/FinTS oder PSD2)
  • Mitgliederverwaltung oder Schnittstelle zu bestehender Software
  • Verständliche Dokumentation und deutschsprachiger Support

Viele Anbieter bieten spezielle Vereinstarife oder Rabatte für gemeinnützige Organisationen an. Fragen Sie gezielt nach.

Häufige Fehler in der Vereinsbuchhaltung vermeiden

Auch mit guter Software können Fehler passieren. Die folgenden Probleme treten in der Praxis besonders häufig auf.

1. Fehlende Trennung der Vereinsbereiche

Werden Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht vom ideellen Bereich getrennt, droht eine Steuernachforderung. Jede Buchung muss korrekt zugeordnet werden.

2. Verspätete oder fehlerhafte Zuwendungsbestätigungen

Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) müssen nach dem aktuellen amtlichen Muster gemäß § 50 EStDV ausgestellt werden. Fehler führen dazu, dass der Spender die Spende nicht absetzen kann – und der Verein haftet für die entgangene Steuer.

3. Nicht zeitnahe Mittelverwendung

Gemeinnützige Vereine müssen ihre Mittel zeitnah verwenden. Werden Spenden und Zuschüsse jahrelang nicht eingesetzt, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennen. Zulässig sind nur die in § 62 AO geregelten Rücklagen.

Hinweis

Achten Sie darauf, dass zweckgebundene Spenden tatsächlich für den angegebenen Zweck verwendet werden. Dokumentieren Sie dies durch entsprechende Mittelverwendungsnachweise.

4. Unvollständige Belegarchivierung

Nach § 147 AO müssen alle steuerlich relevanten Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. Das gilt auch für digitale Belege. Achten Sie auf eine revisionssichere Archivierung.

5. Keine regelmäßige Abstimmung mit dem Bankkonto

Führen Sie mindestens monatlich einen Kontenabgleich durch. Differenzen zwischen Buchführung und Bankauszug deuten auf fehlende oder doppelte Buchungen hin.

67 %

der Vereine haben Mängel in der Buchführung (DIHK-Studie 2024)

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht für steuerrelevante Unterlagen

45.000 €

Steuerfreie Grenze für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Häufig gestellte Fragen

Braucht jeder Verein ein professionelles Buchhaltungsprogramm?

Nein, sehr kleine Vereine mit wenigen Mitgliedern und einfachen Finanzen können ihre Einnahmen und Ausgaben auch mit einer Tabellenkalkulation verwalten. Sobald jedoch unterschiedliche Einnahmearten (Mitgliedsbeiträge, Spenden, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) vorliegen oder der Verein Zuwendungsbestätigungen ausstellt, wird ein spezialisiertes Buchhaltungsprogramm empfohlen. Spätestens bei Buchführungspflicht oder wenn das Finanzamt Mittelverwendungsnachweise verlangt, ist professionelle Software unerlässlich.

Was ist der Kontenrahmen SKR 49 und warum ist er für Vereine wichtig?

Der SKR 49 ist ein standardisierter Kontenrahmen speziell für gemeinnützige Organisationen und Vereine. Er bildet die vier Vereinsbereiche (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) strukturiert ab und erleichtert die steuerlich korrekte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Die Verwendung des SKR 49 wird vom Finanzamt und von Steuerberatern empfohlen, da er die Anforderungen der Abgabenordnung an gemeinnützige Organisationen berücksichtigt.

Muss ein Verein seinen Jahresabschluss offenlegen?

Das hängt von Größe und Rechtsform ab. Ein eingetragener Verein (e.V.) ohne Gewerbebetrieb ist in der Regel nicht zur Offenlegung verpflichtet. Gemeinnützige Kapitalgesellschaften (z.B. gemeinnützige GmbH) hingegen müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen, wenn sie die Schwellenwerte nach § 267 HGB überschreiten (Bilanzsumme über 350.000 Euro oder Umsatzerlöse über 700.000 Euro). Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag.

Was passiert, wenn ein Verein die vier Vereinsbereiche nicht korrekt trennt?

Die fehlende oder fehlerhafte Trennung der vier Vereinsbereiche kann schwerwiegende Folgen haben. Das Finanzamt kann die Gemeinnützigkeit aberkennen, wodurch steuerliche Vergünstigungen entfallen und Nachforderungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer entstehen. Außerdem können Spendenbescheinigungen rückwirkend ungültig werden, sodass der Verein für die entgangene Steuer haftet. Die korrekte Trennung nach § 64 AO ist daher zwingend erforderlich und wird bei Betriebsprüfungen streng kontrolliert.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Abgabenordnung (AO), Handelsgesetzbuch (HGB), Bundesfinanzministerium. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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