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Stammkapital25.000 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten

OnlineBilanzBlogUG-Bilanz selbst erstellen

UG-Bilanz selbst erstellen 2026: Anleitung & Aufbau

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanz der Unternehmergesellschaft (UG) ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses nach HGB. Sie können die UG-Bilanz selbst erstellen – vorausgesetzt, Sie kennen die gesetzlichen Anforderungen, den Aufbau nach § 266 HGB und die Besonderheiten der Rücklagenpflicht nach § 5a GmbHG. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die Bilanz Ihrer UG rechtssicher aufbauen.

SG
Servet Gündogan

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ja, Sie können die Bilanz Ihrer UG selbst erstellen. Die UG unterliegt als Kapitalgesellschaft der Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB. Die Bilanz folgt dem Gliederungsschema nach § 266 HGB und muss die gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG ausweisen. Besonders wichtig ist die korrekte Darstellung von Aktiv- und Passivseite sowie die Einhaltung der Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB.

Was ist die UG-Bilanz und warum ist sie Pflicht?

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Sonderform der GmbH nach § 5a GmbHG. Sie kann mit einem Stammkapital von mindestens 1 Euro gegründet werden. Trotz dieser Erleichterung unterliegt die UG als Kapitalgesellschaft denselben handelsrechtlichen Pflichten wie eine GmbH.

Die Bilanz ist nach § 242 HGB zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie stellt das Vermögen und die Schulden der UG zu einem bestimmten Stichtag (in der Regel 31. Dezember) dar. Die Bilanz ist Grundlage für steuerliche Erklärungen, die Feststellung des Jahresergebnisses und die Berechnung der Rücklagenpflicht.

Jede UG muss eine Bilanz erstellen – unabhängig von Größe oder Umsatz. Die Bilanzierung ist nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Ordnungsgelder nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro.

Hinweis

Wichtig: Die UG-Bilanz ist keine vereinfachte Form. Sie folgt dem vollständigen Gliederungsschema nach § 266 HGB und muss alle Positionen der Aktiv- und Passivseite korrekt ausweisen.

Rechtliche Anforderungen an die UG-Bilanz

Die UG unterliegt als Kapitalgesellschaft der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach § 238 HGB. Das bedeutet: Doppelte Buchführung ist Pflicht, keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Der Jahresabschluss besteht nach § 242 Abs. 3 HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können Erleichterungen in Anspruch nehmen, müssen aber dennoch eine vollständige Bilanz erstellen.

§ 242 HGB

Pflicht zur Bilanz

§ 266 HGB

Gliederungsschema

§ 5a GmbHG

Rücklagenpflicht UG

Die Bilanz muss nach § 243 Abs. 2 HGB den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Dazu gehören Klarheit, Vollständigkeit, Wahrheit und Vorsichtsprinzip. Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos dokumentiert sein.

  • Vollständige doppelte Buchführung nach § 238 HGB
  • Bilanz nach Gliederungsschema § 266 HGB
  • Ausweis der gesetzlichen Rücklage nach § 5a GmbHG
  • Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG
  • Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Aufbau der Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz gliedert sich in zwei Seiten: Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital). Beide Seiten müssen in der Summe identisch sein – das ist das Grundprinzip der doppelten Buchführung.

§ 266 HGB schreibt das Gliederungsschema verbindlich vor. Für Kapitalgesellschaften gilt die Staffelform: Die Positionen werden untereinander aufgeführt, nicht nebeneinander. Die Reihenfolge und Bezeichnung der Posten ist gesetzlich festgelegt.

Aktivseite

  • A. Anlagevermögen (langfristig gebunden)
  • B. Umlaufvermögen (kurzfristig verfügbar)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern (optional)

Passivseite

  • A. Eigenkapital (inkl. Rücklagen)
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Bilanz muss klar und übersichtlich sein. Jede Position wird mit römischen (Hauptgruppen) und arabischen Ziffern (Untergruppen) nummeriert. Die Beträge werden in Euro angegeben, Centbeträge können gerundet werden.

Aktivseite: Vermögen der UG richtig gliedern

Die Aktivseite zeigt alle Vermögenswerte der UG. Sie ist nach Liquidität gegliedert: Oben stehen die am längsten gebundenen Werte, unten die liquidesten.

A. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Nach § 247 Abs. 2 HGB gliedert es sich in drei Bereiche:

  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände: Software, Lizenzen, Patente, erworbener Geschäfts- oder Firmenwert
  • II. Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge
  • III. Finanzanlagen: Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen

Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und über die Nutzungsdauer nach § 253 HGB abgeschrieben.

B. Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen umfasst alle Vermögenswerte, die nicht dauerhaft im Unternehmen verbleiben sollen:

  • I. Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse und Waren, geleistete Anzahlungen
  • II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände
  • III. Wertpapiere: Nur wenn nicht dem Anlagevermögen zugeordnet
  • IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten: Liquide Mittel

Hinweis

Praxis-Tipp: Ordnen Sie Vermögensgegenstände konsequent dem Anlage- oder Umlaufvermögen zu. Entscheidend ist die Zweckbestimmung, nicht der Wert. Ein Laptop kann Anlagevermögen (betriebliche Nutzung) oder Umlaufvermögen (zum Weiterverkauf) sein.

Passivseite: Eigenkapital und Schulden

Die Passivseite zeigt, wie das Vermögen finanziert ist. Sie gliedert sich in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

A. Eigenkapital

Das Eigenkapital ist nach § 266 Abs. 3 A HGB besonders wichtig für die UG. Es gliedert sich wie folgt:

  1. Gezeichnetes Kapital: Das Stammkapital der UG (mindestens 1 Euro, gezeichnet laut Gesellschaftsvertrag)
  2. Kapitalrücklage: Einlagen der Gesellschafter, die über das Stammkapital hinausgehen (§ 272 Abs. 2 HGB)
  3. Gewinnrücklagen: Hier ist die gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG auszuweisen (siehe nächster Abschnitt)
  4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag: Nicht ausgeschüttete Gewinne oder Verluste aus Vorjahren
  5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag: Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres

B. Rückstellungen

Rückstellungen werden nach § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Typische Beispiele:

  • Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  • Steuerrückstellungen
  • Sonstige Rückstellungen (z.B. für Gewährleistungen, drohende Verluste, Urlaubsansprüche)

C. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind bestehende Schulden der UG. Sie werden nach § 266 Abs. 3 C HGB gegliedert:

  • Anleihen
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
  • Sonstige Verbindlichkeiten (mit gesondertem Ausweis für Steuern und soziale Sicherheit)

Besonderheiten bei der UG: Rücklagenpflicht nach § 5a GmbHG

Die UG unterscheidet sich von der normalen GmbH durch die gesetzliche Ansparpflicht. Nach § 5a Abs. 3 GmbHG muss die UG von jedem Jahresüberschuss mindestens 25 Prozent in eine gesetzliche Rücklage einstellen.

Diese Rücklage ist auf der Passivseite unter A. III. Gewinnrücklagen auszuweisen. Sie darf nicht für Ausschüttungen verwendet werden. Ziel ist es, das Eigenkapital schrittweise auf mindestens 25.000 Euro zu erhöhen – dann kann die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden.

Achtung

Achtung: Die Rücklagenpflicht gilt auch, wenn die Gesellschafter eine Ausschüttung beschließen wollen. Erst nach Einstellung von 25 Prozent in die Rücklage kann der verbleibende Gewinn ausgeschüttet werden. Eine Missachtung kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.

Beispielrechnung: Bei einem Jahresüberschuss von 10.000 Euro müssen mindestens 2.500 Euro in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Maximal 7.500 Euro stehen für Ausschüttungen oder Gewinnvortrag zur Verfügung.

„Die gesetzliche Rücklage der UG ist keine optionale Empfehlung, sondern zwingendes Recht. Sie muss in der Bilanz klar ausgewiesen werden – idealerweise mit separater Benennung als ‘Gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG’. Das schafft Transparenz gegenüber Gesellschaftern, Finanzamt und Unternehmensregister.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt-für-Schritt: UG-Bilanz selbst erstellen

Die Erstellung der UG-Bilanz erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten. Voraussetzung ist eine lückenlose Buchführung während des gesamten Geschäftsjahres.

Schritt 1: Buchführung abschließen

Erfassen Sie alle Geschäftsvorfälle des Jahres vollständig in der Buchhaltung. Kontrollieren Sie offene Posten, buchen Sie Bankkonten ab und gleichen Sie Kassenbuch und Bankauszüge ab. Alle Belege müssen geordnet und archiviert sein.

Schritt 2: Inventur durchführen

Führen Sie zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) eine körperliche Bestandsaufnahme durch. Zählen Sie Warenbestände, erfassen Sie Anlagegüter und listen Sie alle Forderungen und Verbindlichkeiten auf. Die Inventur ist nach § 240 HGB Pflicht.

Schritt 3: Bewertung vornehmen

Bewerten Sie alle Vermögensgegenstände und Schulden nach den Vorschriften der §§ 252-256 HGB. Berechnen Sie Abschreibungen für das Anlagevermögen. Prüfen Sie, ob Wertminderungen oder Rückstellungen zu bilden sind.

Schritt 4: Bilanz aufstellen

Übertragen Sie die bewerteten Positionen in das Gliederungsschema nach § 266 HGB. Achten Sie auf die korrekte Zuordnung zu Anlage- oder Umlaufvermögen sowie Eigen- oder Fremdkapital. Stellen Sie sicher, dass Aktiv- und Passivseite ausgeglichen sind.

Schritt 5: Rücklagenpflicht berechnen

Ermitteln Sie den Jahresüberschuss aus der GuV. Berechnen Sie 25 Prozent davon und stellen Sie diesen Betrag in die gesetzliche Rücklage ein. Weisen Sie die Rücklage auf der Passivseite unter A. III. aus.

Schritt 6: Jahresabschluss feststellen

Die Bilanz muss von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist beträgt nach § 42a GmbHG bei Kleinstkapitalgesellschaften 11 Monate, bei größeren UG 8 Monate nach Bilanzstichtag. Dokumentieren Sie den Beschluss im Protokoll.

  • Alle Geschäftsvorfälle vollständig gebucht
  • Inventur zum Stichtag durchgeführt
  • Bewertung nach HGB vorgenommen
  • Bilanz nach § 266 HGB gegliedert
  • Gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG eingestellt
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung beschlossen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister vorbereitet

Häufige Fehler bei der UG-Bilanz vermeiden

Bei der Erstellung der UG-Bilanz treten in der Praxis immer wieder typische Fehler auf. Diese können zu Ordnungsgeldern, steuerlichen Nachteilen oder Haftungsrisiken führen.

Fehler 1: Rücklagenpflicht vergessen

Der häufigste Fehler ist die fehlende oder falsche Berechnung der gesetzlichen Rücklage. Mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses müssen eingestellt werden – dieser Betrag darf nicht ausgeschüttet werden.

Fehler 2: Falsche Gliederung

Viele Gründer verwenden ein freies Bilanzschema. Kapitalgesellschaften müssen jedoch zwingend das Gliederungsschema nach § 266 HGB einhalten. Abweichungen sind nicht zulässig.

Fehler 3: Vermögensgegenstände falsch zugeordnet

Die Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen erfolgt nach der Zweckbestimmung, nicht nach dem Wert. Ein Laptop, der betrieblich genutzt wird, gehört ins Anlagevermögen – auch wenn er nur 500 Euro kostet.

Fehler 4: Eigenkapital negativ ausgewiesen

Bei Verlusten kann das Eigenkapital negativ werden (Überschuldung). In diesem Fall sind besondere Pflichten zu beachten: Der Geschäftsführer muss prüfen, ob Insolvenzantragspflicht besteht (§ 15a InsO). Ein negatives Eigenkapital muss klar als solches ausgewiesen werden.

Achtung

Wichtig: Bei Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit besteht nach § 15a InsO eine Insolvenzantragspflicht. Diese muss innerhalb von drei Wochen erfüllt werden. Geschäftsführer haften persönlich bei Versäumnis.

Fehler 5: Offenlegung versäumt

Die Bilanz muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Wer diese Frist versäumt, erhält ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro.

Offenlegung der UG-Bilanz beim Unternehmensregister

Jede UG muss den Jahresabschluss (Bilanz und GuV) beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das elektronische Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung spätestens am 31.12.2026 erfolgen.

Bilanzstichtag Feststellungsfrist (Klein) Offenlegungsfrist
31.12.2025 30.11.2026 (11 Monate) 31.12.2026 (12 Monate)
30.06.2025 31.05.2026 (11 Monate) 30.06.2026 (12 Monate)
31.03.2025 28.02.2026 (11 Monate) 31.03.2026 (12 Monate)

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von Offenlegungserleichterungen profitieren. Sie müssen nur eine verkürzte Bilanz offenlegen, keine GuV. Voraussetzungen: maximal 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Umsatz und 10 Mitarbeiter.

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister. Sie können die Unterlagen selbst hochladen oder über einen Steuerberater bzw. spezialisierte Software wie OnlineBilanz einreichen lassen.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

§ 267a HGB

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

„Viele UG-Gesellschafter unterschätzen die Offenlegungspflicht. Auch bei geringen Umsätzen oder negativem Ergebnis besteht die Pflicht zur Veröffentlichung. Das Unternehmensregister verschickt Erinnerungen – und im Anschluss Ordnungsgeldbescheide. Diese lassen sich vermeiden, wenn die Bilanz rechtzeitig erstellt und offengelegt wird.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die UG-Bilanz ohne Steuerberater selbst erstellen?

Ja, die UG-Bilanz kann grundsätzlich selbst erstellt werden. Voraussetzung ist die Kenntnis der handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 238-266 HGB), der Bewertungsgrundsätze und der Besonderheiten der UG (§ 5a GmbHG). Sie benötigen eine vollständige Buchführung, müssen eine Inventur durchführen und die Bilanz nach dem Gliederungsschema § 266 HGB aufbauen. Software wie OnlineBilanz unterstützt Sie bei der rechtssicheren Erstellung.

Wie hoch ist die gesetzliche Rücklage der UG?

Die UG muss nach § 5a Abs. 3 GmbHG von jedem Jahresüberschuss mindestens 25 Prozent in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Diese Rücklage darf nicht ausgeschüttet werden und ist auf der Passivseite unter A. III. Gewinnrücklagen auszuweisen. Die Ansparpflicht endet, wenn das Stammkapital 25.000 Euro erreicht hat und die UG in eine GmbH umgewandelt wird.

Welche Fristen gelten für die UG-Bilanz 2026?

Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Bilanz spätestens am 30.11.2026 von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden (11 Monate nach § 42a GmbHG für Kleinstkapitalgesellschaften). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (12 Monate nach § 325 HGB). Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was passiert, wenn die UG-Bilanz nicht offengelegt wird?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder nach § 335 HGB. Diese betragen zwischen 500 und 25.000 Euro und richten sich nach der Größe der Gesellschaft und der Dauer der Versäumnis. Die Ordnungsgelder können mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt. Zusätzlich können steuerrechtliche Nachteile und Haftungsrisiken für Geschäftsführer entstehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater