Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten

OnlineBilanzBlogVereinfachte Bilanz erstellen

Vereinfachte Bilanz erstellen 2026: Rechtssicher & praxisnah

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmer suchen nach einer vereinfachten Bilanz, die schneller erstellt und besser verstanden werden kann. Doch was bedeutet dieser Begriff rechtlich? Dieser Artikel erklärt, was eine vereinfachte Bilanz ist, wer sie nutzen kann und wie Sie den Jahresabschluss strukturiert und rechtssicher vorbereiten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine vereinfachte Bilanz ist keine inhaltlich reduzierte Bilanz, sondern eine methodische Vereinfachung des Erstellungsprozesses. Alle gesetzlichen Anforderungen nach § 266 HGB bleiben bestehen, aber durch klare Struktur, digitale Tools und systematische Vorbereitung wird die Erstellung effizienter und verständlicher.

Was ist eine vereinfachte Bilanz?

Der Begriff vereinfachte Bilanz wird häufig missverstanden. Viele Unternehmer stellen sich darunter ein stark reduziertes Dokument vor – eine kurze Übersicht über Vermögen und Schulden ohne detaillierte Aufgliederung.

Tatsächlich bezeichnet eine vereinfachte Bilanz jedoch keine inhaltlich verkürzte Bilanz, sondern eine methodische Vereinfachung des Erstellungsprozesses. Die gesetzlichen Mindestanforderungen nach § 266 HGB bleiben vollständig bestehen.

Hinweis

Definition: Eine vereinfachte Bilanz ist eine Bilanz, die durch strukturierte Vorbereitung, klare Arbeitsschritte und digitale Unterstützung effizienter erstellt wird – ohne Abstriche bei der inhaltlichen Vollständigkeit oder rechtlichen Korrektheit.

Die Vereinfachung betrifft also nicht den Inhalt, sondern den Weg: verständliche Erklärungen, logische Struktur, digitale Tools und abschließende steuerliche Prüfung.

  • Alle verpflichtenden Werte nach § 266 HGB müssen enthalten sein
  • Die Struktur von Aktiva und Passiva bleibt unverändert
  • Die Bilanz muss vollständig und korrekt bewertet sein
  • Die steuerliche und handelsrechtliche Konformität ist zwingend

Rechtliche Grundlagen der Bilanzierung

Die Bilanzierung für Kapitalgesellschaften ist im Handelsgesetzbuch (HGB) umfassend geregelt. Auch eine vereinfachte Bilanz muss diesen Vorschriften vollständig entsprechen.

Pflicht zur Bilanzierung

Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten zusätzlich die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB.

Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Bilanz intern vorbereitet oder vollständig vom Steuerberater erstellt wird. Die Verantwortung trägt die Geschäftsführung.

Gliederung nach § 266 HGB

§ 266 HGB schreibt die Mindestgliederung der Bilanz vor. Diese Struktur ist für Kapitalgesellschaften verbindlich und kann nicht durch eine vereinfachte Darstellung ersetzt werden.

Aktivseite (Vermögen)

  • A. Anlagevermögen (I. Immaterielle Vermögensgegenstände, II. Sachanlagen, III. Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (I. Vorräte, II. Forderungen, III. Wertpapiere, IV. Kassenbestand)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite (Kapital)

  • A. Eigenkapital (I. Gezeichnetes Kapital, II. Kapitalrücklage, III. Gewinnrücklagen, IV. Jahresüberschuss)
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten

Achtung

Wichtig: Eine vereinfachte Bilanz darf die Gliederung nach § 266 HGB nicht verändern oder verkürzen. Vereinfachung bedeutet strukturierte Vorbereitung, nicht Auslassung von Pflichtangaben.

Wer benötigt eine vereinfachte Bilanz?

Eine vereinfachte Bilanz ist besonders relevant für Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse effizienter vorbereiten möchten, ohne auf externe Unterstützung vollständig zu verzichten.

Typische Zielgruppen

  • Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB
  • Junge Unternehmen ohne eigene Buchhaltungsabteilung
  • Unternehmer, die ihre Bilanz selbst vorbereiten möchten
  • GmbH und UG mit überschaubarer Geschäftstätigkeit
  • Start-ups mit klaren Strukturen und wenigen Geschäftsvorfällen

Vorteile einer strukturierten Vorbereitung

Durch eine methodisch vereinfachte Bilanzierung können Unternehmen mehrere Ziele erreichen:

  • Kostenreduktion durch strukturierte Vorbereitung
  • Höhere Transparenz über die eigene Finanzlage
  • Besseres Verständnis der Unternehmenszahlen
  • Schnellere Bereitstellung von Unterlagen für Banken und Investoren
  • Effizientere Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

„Eine vereinfachte Bilanz ist keine fachliche Vereinfachung, sondern eine Prozessoptimierung. Wer seine Buchhaltung strukturiert vorbereitet und digitale Tools nutzt, spart Zeit und Kosten – ohne Qualitätsverlust.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Grundprinzipien der vereinfachten Bilanz

Damit eine vereinfachte Bilanz rechtssicher und effizient erstellt werden kann, sollten drei zentrale Grundprinzipien beachtet werden.

1. Vollständigkeit vor Einfachheit

Die Bilanz muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Positionen enthalten. Eine Vereinfachung darf niemals dazu führen, dass Vermögenswerte, Schulden oder Rückstellungen fehlen.

Vollständigkeit bedeutet: Alle Buchungen des Jahres sind erfasst, alle Konten sind abgeschlossen, alle Abgrenzungen sind vorgenommen.

2. Struktur statt Komplexität

Eine vereinfachte Bilanz folgt klaren, wiederholbaren Schritten. Diese Struktur erleichtert die Arbeit und reduziert Fehler.

  1. Buchungen des Jahres vollständig erfassen
  2. Konten abstimmen und prüfen
  3. Anlagenbuchhaltung aktualisieren
  4. Rückstellungen und Abgrenzungen buchen
  5. Bilanz nach § 266 HGB aufstellen
  6. GuV nach § 275 HGB erstellen
  7. Anhang und ggf. Lagebericht vorbereiten

3. Digitale Unterstützung nutzen

Moderne Software-Lösungen wie OnlineBilanz erleichtern die Erstellung erheblich. Sie führen durch den Prozess, prüfen Plausibilitäten und erzeugen rechtskonforme Dokumente.

Hinweis

Praxistipp: Nutzen Sie digitale Tools für die Vorbereitung und lassen Sie die fertige Bilanz von einem Steuerberater prüfen. So kombinieren Sie Effizienz mit fachlicher Sicherheit.

Erstellung Schritt für Schritt

Die Erstellung einer vereinfachten Bilanz folgt einem klaren, strukturierten Ablauf. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf.

Schritt 1: Buchhaltung vorbereiten

Stellen Sie sicher, dass alle Geschäftsvorfälle des Jahres vollständig gebucht sind. Prüfen Sie Bankkonten, Kassen, Forderungen und Verbindlichkeiten auf Vollständigkeit.

  • Alle Belege erfasst und gebucht
  • Bankkonten mit Buchhaltung abgestimmt
  • Offene Posten geprüft
  • Privatentnahmen und Einlagen erfasst

Schritt 2: Inventur durchführen

Nach § 240 HGB ist eine Inventur verpflichtend. Erfassen Sie alle Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag.

Für kleine Unternehmen genügt oft eine vereinfachte Bestandsaufnahme, sofern die Werte nachvollziehbar dokumentiert sind.

Schritt 3: Anlagevermögen bewerten

Aktualisieren Sie die Anlagenbuchhaltung. Buchen Sie Abschreibungen nach § 253 HGB und prüfen Sie, ob außerplanmäßige Abschreibungen erforderlich sind.

Schritt 4: Rückstellungen bilden

Bilden Sie Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 HGB, z. B. für ausstehende Jahresabschlusskosten, Steuernachzahlungen oder Urlaubsrückstellungen.

Schritt 5: Bilanz und GuV aufstellen

Erstellen Sie die Bilanz nach § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Nutzen Sie hierfür digitale Tools, die die Gliederung automatisch vornehmen.

Schritt 6: Anhang und Lagebericht

Kleine Kapitalgesellschaften können von Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB profitieren. Der Anhang kann verkürzt werden, der Lagebericht entfällt in der Regel.

Achtung

Wichtig: Auch eine vereinfachte Bilanz muss von der Geschäftsführung festgestellt werden. Die Feststellung muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen: 11 Monate für kleine Kapitalgesellschaften nach § 42a GmbHG.

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Erstellung einer vereinfachten Bilanz treten typische Fehler auf, die sich durch systematisches Vorgehen vermeiden lassen.

Fehler 1: Unvollständige Buchhaltung

Die häufigste Fehlerquelle ist eine unvollständige oder fehlerhafte Buchhaltung. Fehlende Belege, nicht abgestimmte Konten oder vergessene Buchungen führen zu Fehlern in der Bilanz.

Lösung: Führen Sie monatlich einen Kontenabgleich durch und stellen Sie sicher, dass alle Belege zeitnah erfasst werden.

Fehler 2: Falsche Bewertung

Vermögensgegenstände müssen nach § 253 HGB bewertet werden. Fehlerhafte Abschreibungen oder fehlende Wertberichtigungen verfälschen das Bilanzbild.

Lösung: Nutzen Sie standardisierte Abschreibungstabellen und prüfen Sie jährlich, ob außerplanmäßige Abschreibungen erforderlich sind.

Fehler 3: Fehlende Rückstellungen

Rückstellungen für Jahresabschlusskosten, Steuernachzahlungen oder Urlaubsansprüche werden häufig vergessen.

Lösung: Erstellen Sie eine Checkliste typischer Rückstellungen und prüfen Sie diese jährlich zum Bilanzstichtag.

Fehler 4: Fristversäumnisse

Werden die Feststellungs- oder Offenlegungsfristen versäumt, droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Frist Rechtsgrundlage Zeitraum (Bilanzstichtag 31.12.2025)
Feststellung (klein) § 42a GmbHG bis 30.11.2026
Feststellung (mittel/groß) § 42a GmbHG bis 31.08.2026
Offenlegung § 325 HGB bis 31.12.2026

Achtung

Achtung: Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Digitale Unterstützung nutzen

Digitale Tools wie OnlineBilanz erleichtern die Erstellung einer vereinfachten Bilanz erheblich. Sie bieten Struktur, Plausibilitätsprüfungen und rechtskonforme Vorlagen.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

80%

Zeitersparnis gegenüber manueller Erstellung

100%

Rechtskonforme Gliederung nach HGB

24/7

Verfügbarkeit und Datenzugriff

Moderne Software führt Sie schrittweise durch den Prozess: von der Datenerfassung über die Bilanzierung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

Funktionen von OnlineBilanz

  • Automatische Gliederung nach § 266 HGB und § 275 HGB
  • Plausibilitätsprüfungen und Fehlerhinweise
  • Vorlagen für Anhang und Gesellschafterbeschlüsse
  • Direkte Übermittlung an das Unternehmensregister
  • Revisionssichere Archivierung aller Dokumente
  • Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungsprogrammen

„Digitale Tools ersetzen nicht die fachliche Prüfung, aber sie strukturieren den Prozess und reduzieren Fehlerquellen erheblich. Die Kombination aus Software und steuerlicher Beratung ist für viele Unternehmen der effizienteste Weg.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Integration mit Steuerberatern

Viele digitale Tools ermöglichen die direkte Zusammenarbeit mit Steuerberatern. Sie können Ihre vorbereitete Bilanz exportieren oder zur Prüfung freigeben.

Dies kombiniert die Vorteile der digitalen Vorbereitung mit der fachlichen Sicherheit einer steuerlichen Prüfung.

Offenlegung und Fristen 2026

Nach § 325 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Auch eine vereinfachte Bilanz unterliegt dieser Pflicht.

Offenlegungspflicht nach § 325 HGB

Die Offenlegung erfolgt seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Offenlegungspflichtig sind:

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 264 HGB
  • Lagebericht (bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften)
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (falls Prüfungspflicht besteht)

Fristen für Bilanzstichtag 31.12.2025

Die Feststellung und Offenlegung müssen innerhalb gesetzlicher Fristen erfolgen. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Vorgang Frist Rechtsgrundlage
Feststellung kleine KapG bis 30.11.2026 (11 Monate) § 42a GmbHG
Feststellung mittel/groß bis 31.08.2026 (8 Monate) § 42a GmbHG
Offenlegung bis 31.12.2026 (12 Monate) § 325 HGB

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können von Erleichterungen profitieren:

  • Verkürzte Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Verkürzter Anhang nach § 288 HGB
  • Keine Pflicht zur Offenlegung der GuV (§ 326 Abs. 1 HGB)
  • Kein Lagebericht erforderlich (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB)

Sanktionen bei Fristversäumnis

Wird die Offenlegungsfrist versäumt, verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB. Die Höhe beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro.

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld wird auch dann verhängt, wenn die Fristversäumnis unverschuldet war. Sorgen Sie daher frühzeitig für die Feststellung und Offenlegung.

Hinweis

Praxistipp: Mit OnlineBilanz können Sie Ihre Bilanz direkt elektronisch beim Unternehmensregister einreichen. Die Software prüft vorab auf Vollständigkeit und Konformität.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet vereinfachte Bilanz?

Eine vereinfachte Bilanz ist keine inhaltlich reduzierte Bilanz, sondern eine methodische Vereinfachung des Erstellungsprozesses. Alle gesetzlichen Anforderungen nach § 266 HGB bleiben vollständig bestehen. Die Vereinfachung betrifft den Weg: strukturierte Vorbereitung, klare Arbeitsschritte, digitale Unterstützung und steuerliche Prüfung.

Wer darf eine vereinfachte Bilanz nutzen?

Grundsätzlich können alle Kapitalgesellschaften eine vereinfachte Bilanz nutzen. Besonders relevant ist sie für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB, junge Unternehmen ohne Buchhaltungsabteilung und Unternehmer, die ihre Bilanz selbst vorbereiten möchten. Die gesetzlichen Anforderungen bleiben in jedem Fall bestehen.

Muss eine vereinfachte Bilanz offengelegt werden?

Ja. Auch eine vereinfachte Bilanz unterliegt der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, für Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis 31.12.2026.

Welche Fristen gelten für die Bilanzierung 2026?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Feststellung für kleine Kapitalgesellschaften bis 30.11.2026 (11 Monate nach § 42a GmbHG), für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften bis 31.08.2026 (8 Monate). Die Offenlegung muss bis 31.12.2026 (12 Monate nach § 325 HGB) erfolgen. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Kann ich eine vereinfachte Bilanz ohne Steuerberater erstellen?

Eine strukturierte Vorbereitung ist ohne Steuerberater möglich, besonders mit digitalen Tools wie OnlineBilanz. Die abschließende fachliche Prüfung durch einen Steuerberater ist jedoch dringend empfohlen, um rechtliche und steuerliche Fehler zu vermeiden. Die Verantwortung für die Richtigkeit trägt in jedem Fall die Geschäftsführung.

Wo wird die Bilanz 2026 offengelegt?

Die Offenlegung erfolgt seit dem 01.08.2022 (DiRUG) ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die elektronische Einreichung kann über das Portal des Unternehmensregisters oder über spezialisierte Software wie OnlineBilanz erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater